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Holzwurm
11.10.2013 16:04
Hallo Kollegen,

ich habe seit langem mal wieder einen Polizisten als Patient. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, nach welchen Sätzen bzw. Listen ich diese Behandlungen abrechnen kann. Das er Zuzahlungsbefreit ist weiß ich noch. Wer kann mir helfen ?

Liebe Grüße
Holzwurm
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Hallo Kollegen, ich habe seit langem mal wieder einen Polizisten als Patient. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, nach welchen Sätzen bzw. Listen ich diese Behandlungen abrechnen kann. Das er Zuzahlungsbefreit ist weiß ich noch. Wer kann mir helfen ? Liebe Grüße Holzwurm
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Holzwurm schrieb:

Hallo Kollegen,

ich habe seit langem mal wieder einen Polizisten als Patient. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, nach welchen Sätzen bzw. Listen ich diese Behandlungen abrechnen kann. Das er Zuzahlungsbefreit ist weiß ich noch. Wer kann mir helfen ?

Liebe Grüße
Holzwurm

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Rekes
11.10.2013 17:02
Es gelten die Vdek Preise :blush:
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Es gelten die Vdek Preise :blush:
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morpheus-06
11.10.2013 19:00
in BaWü
Landespolizei Primärkassen + 10%
Bundespolizei VdEK
beides ohne ZuZa
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in BaWü Landespolizei Primärkassen + 10% Bundespolizei VdEK beides ohne ZuZa
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morpheus-06 schrieb:

in BaWü
Landespolizei Primärkassen + 10%
Bundespolizei VdEK
beides ohne ZuZa

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Rekes schrieb:

Es gelten die Vdek Preise :blush:

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börtel
11.10.2013 17:22
super! Da hänge ich mich direkt mal an die Frage ran...
Vdek Sätze wußte ich aber wo schicke ich das Rezept zur Abrechnung hin?
Arbeite in NRW.
Danke für Antworten und lieben Gruß
Börtel :blush:
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super! Da hänge ich mich direkt mal an die Frage ran... Vdek Sätze wußte ich aber wo schicke ich das Rezept zur Abrechnung hin? Arbeite in NRW. Danke für Antworten und lieben Gruß Börtel :blush:
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Rekes
11.10.2013 18:03
Das weiss ich leider auch nicht, ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen :scream:
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Das weiss ich leider auch nicht, ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen :scream:
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Rekes schrieb:

Das weiss ich leider auch nicht, ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen :scream:

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börtel schrieb:

super! Da hänge ich mich direkt mal an die Frage ran...
Vdek Sätze wußte ich aber wo schicke ich das Rezept zur Abrechnung hin?
Arbeite in NRW.
Danke für Antworten und lieben Gruß
Börtel :blush:

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MikeL
11.10.2013 19:43
Polizeibeamte sind normalerweise über die Freie Arzt- und Medizinkasse versichert. Der Großteil aller Physios verschenkt bei der Behandlung dieser Patienten bares Geld, indem die Rezepte über Abrechnungsstellen oder direkt mit der FAMK abgerechnet werden. Hier werden nur die VdEK-Sätze + x% anerkannt und gezahlt.

Fakt ist, dass keinerlei Vertragsverhältnis zwischen den Verbänden der Physiotherapeuten und der FAMK besteht. Aus diesem Grund wird der FAMK-Patient in meiner Praxis wie ein normaler Privatpatient behandelt. Wir stellen den FAMK-Patienten vor die Wahl, ob er unsere volle Privatleistung in Anspruch nehmen will (Terminlänge = 25-30 Minuten), die mit dem 2,3fachen VdEK-Satz in Rechnung gestellt wird. Alternativ hierzu kann der Patient sich genauso für den Standard-Tarif entscheiden (Terminlänge = 20 Minuten), der von uns nach den aktuellen Beihilfesätzen + 10 % berechnet wird. Nach Behandlungsabschluss bekommt der Patient eine ganz normale Privatrechnung. Diese reicht er bei der FAMK ein und bekommt sie zumindest in Höhe der Beihilfesätze erstattet.

Die 10 % Aufschlag auf die Beihilfesätze sind auf jeden Fall gerechtfertigt und decken sich in etwa mit dem Zuzahlungsanteil gesetzlich versicherter Patienten. In der Regel wundern sich die Patienten natürlich erst einmal über diese Handhabung, da sie es nicht gewöhnt sind, Rechnungen zu erhalten. Wenn man ihnen aber die Rechtslage erklärt, besteht allgemeine Einsicht in diese Handhabung.

Wichtig ist, dass man mit offenen Karten spielt und den Patienten vorab erklärt, wie hoch ihr Zuzahlungsanteil wäre, wenn sie sich für die volle Privatleistung entscheiden. Da Polizeibeamte erst ab den höheren Besoldungsgruppen über ein einigermaßen gutes Einkommen verfügen, entscheiden sich nicht viele für die volle Privatleistung aber 15 bis 20 % dürften es schon sein.

Auf jeden Fall bekommt man auf diese Weise auch von den FAMK-Versicherten eine einigermaßen angemessene Vergütung für die geleistete Arbeit. Wer also diese Patienten direkt mit der FAMK oder über ein Abrechnungszentrum abrechnet, ist selber schuld... :point_up:

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Polizeibeamte sind normalerweise über die Freie Arzt- und Medizinkasse versichert. Der Großteil aller Physios verschenkt bei der Behandlung dieser Patienten bares Geld, indem die Rezepte über Abrechnungsstellen oder direkt mit der FAMK abgerechnet werden. Hier werden nur die VdEK-Sätze + x% anerkannt und gezahlt. Fakt ist, dass keinerlei Vertragsverhältnis zwischen den Verbänden der Physiotherapeuten und der FAMK besteht. Aus diesem Grund wird der FAMK-Patient in meiner Praxis wie ein normaler Privatpatient behandelt. Wir stellen den FAMK-Patienten vor die Wahl, ob er unsere volle Privatleistung in Anspruch nehmen will (Terminlänge = 25-30 Minuten), die mit dem 2,3fachen VdEK-Satz in Rechnung gestellt wird. Alternativ hierzu kann der Patient sich genauso für den Standard-Tarif entscheiden (Terminlänge = 20 Minuten), der von uns nach den aktuellen Beihilfesätzen + 10 % berechnet wird. Nach Behandlungsabschluss bekommt der Patient eine ganz normale Privatrechnung. Diese reicht er bei der FAMK ein und bekommt sie zumindest in Höhe der Beihilfesätze erstattet. Die 10 % Aufschlag auf die Beihilfesätze sind auf jeden Fall gerechtfertigt und decken sich in etwa mit dem Zuzahlungsanteil gesetzlich versicherter Patienten. In der Regel wundern sich die Patienten natürlich erst einmal über diese Handhabung, da sie es nicht gewöhnt sind, Rechnungen zu erhalten. Wenn man ihnen aber die Rechtslage erklärt, besteht allgemeine Einsicht in diese Handhabung. Wichtig ist, dass man mit offenen Karten spielt und den Patienten vorab erklärt, wie hoch ihr Zuzahlungsanteil wäre, wenn sie sich für die volle Privatleistung entscheiden. Da Polizeibeamte erst ab den höheren Besoldungsgruppen über ein einigermaßen gutes Einkommen verfügen, entscheiden sich nicht viele für die volle Privatleistung aber 15 bis 20 % dürften es schon sein. Auf jeden Fall bekommt man auf diese Weise auch von den FAMK-Versicherten eine einigermaßen angemessene Vergütung für die geleistete Arbeit. Wer also diese Patienten direkt mit der FAMK oder über ein Abrechnungszentrum abrechnet, ist selber schuld... :point_up:
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morpheus-06
11.10.2013 19:52
nicht in BaWü, hauptsächlich stimmt das für nur für Hessen.
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nicht in BaWü, hauptsächlich stimmt das für nur für Hessen.
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morpheus-06 schrieb:

nicht in BaWü, hauptsächlich stimmt das für nur für Hessen.

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Lars van Ravenzwaaij
11.10.2013 20:04
Für NRW kommst du damit nicht durch.

Schön auch von dir, du altes Schlachtross, mal wieder was zu lesen. :smile:

Liebe Grüße, Lars
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• morpheus-06
Für NRW kommst du damit nicht durch. Schön auch von dir, du altes Schlachtross, mal wieder was zu lesen. :smile: Liebe Grüße, Lars
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Für NRW kommst du damit nicht durch.

Schön auch von dir, du altes Schlachtross, mal wieder was zu lesen. :smile:

Liebe Grüße, Lars

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MikeL
11.10.2013 23:09
Hast Du es mal probiert?


P.S.: Selber "altes Schlachtross"! :smile:

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Hast Du es mal probiert? P.S.: Selber "altes Schlachtross"! :smile:
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MikeL schrieb:

Hast Du es mal probiert?


P.S.: Selber "altes Schlachtross"! :smile:

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Lars van Ravenzwaaij
12.10.2013 20:10
Natürlich. :frowning:

Antwort (O-Ton): "FAMK? So etwas haben wir in NRW nicht." :unamused:
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Natürlich. :frowning: Antwort (O-Ton): "FAMK? So etwas haben wir in NRW nicht." :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Natürlich. :frowning:

Antwort (O-Ton): "FAMK? So etwas haben wir in NRW nicht." :unamused:

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MikeL schrieb:

Polizeibeamte sind normalerweise über die Freie Arzt- und Medizinkasse versichert. Der Großteil aller Physios verschenkt bei der Behandlung dieser Patienten bares Geld, indem die Rezepte über Abrechnungsstellen oder direkt mit der FAMK abgerechnet werden. Hier werden nur die VdEK-Sätze + x% anerkannt und gezahlt.

Fakt ist, dass keinerlei Vertragsverhältnis zwischen den Verbänden der Physiotherapeuten und der FAMK besteht. Aus diesem Grund wird der FAMK-Patient in meiner Praxis wie ein normaler Privatpatient behandelt. Wir stellen den FAMK-Patienten vor die Wahl, ob er unsere volle Privatleistung in Anspruch nehmen will (Terminlänge = 25-30 Minuten), die mit dem 2,3fachen VdEK-Satz in Rechnung gestellt wird. Alternativ hierzu kann der Patient sich genauso für den Standard-Tarif entscheiden (Terminlänge = 20 Minuten), der von uns nach den aktuellen Beihilfesätzen + 10 % berechnet wird. Nach Behandlungsabschluss bekommt der Patient eine ganz normale Privatrechnung. Diese reicht er bei der FAMK ein und bekommt sie zumindest in Höhe der Beihilfesätze erstattet.

Die 10 % Aufschlag auf die Beihilfesätze sind auf jeden Fall gerechtfertigt und decken sich in etwa mit dem Zuzahlungsanteil gesetzlich versicherter Patienten. In der Regel wundern sich die Patienten natürlich erst einmal über diese Handhabung, da sie es nicht gewöhnt sind, Rechnungen zu erhalten. Wenn man ihnen aber die Rechtslage erklärt, besteht allgemeine Einsicht in diese Handhabung.

Wichtig ist, dass man mit offenen Karten spielt und den Patienten vorab erklärt, wie hoch ihr Zuzahlungsanteil wäre, wenn sie sich für die volle Privatleistung entscheiden. Da Polizeibeamte erst ab den höheren Besoldungsgruppen über ein einigermaßen gutes Einkommen verfügen, entscheiden sich nicht viele für die volle Privatleistung aber 15 bis 20 % dürften es schon sein.

Auf jeden Fall bekommt man auf diese Weise auch von den FAMK-Versicherten eine einigermaßen angemessene Vergütung für die geleistete Arbeit. Wer also diese Patienten direkt mit der FAMK oder über ein Abrechnungszentrum abrechnet, ist selber schuld... :point_up:

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ali
12.10.2013 23:45
wie Du liest, hängt das mal wieder vom Bundesland ab, ebenso ob Zuzahlung ja oder nein....
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wie Du liest, hängt das mal wieder vom Bundesland ab, ebenso ob Zuzahlung ja oder nein....
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bettina.vollbracht
07.01.2014 10:18
Da häng ich mich doch mal dran: Pat. ehem. Kripo-Beamter aus Hessen, bei uns in der Praxis gewesen zur Behandlung, Praxis in Rheinland-Pfalz. Habe dies wie ein Privatrezept abgerechnet zu unseren Privatpreisen und jetzt riesen Ärger mit ihm, weil er noch nie eine Rechnung direkt von einem Physio bekommen hätte sondern die immer direkt mit der FAMK abgerechnet hätten. Jetzt bin ich überfordert bzw. der Pat. ist aufgebracht und hat auch am Telefon rum geschrien und mich für unfähig erklärt. Was ist richtig? Habe ja mit der FAMK keinen Vertrag. Bitte um Antworten und Hilfe. Danke :tired_face:
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Da häng ich mich doch mal dran: Pat. ehem. Kripo-Beamter aus Hessen, bei uns in der Praxis gewesen zur Behandlung, Praxis in Rheinland-Pfalz. Habe dies wie ein Privatrezept abgerechnet zu unseren Privatpreisen und jetzt riesen Ärger mit ihm, weil er noch nie eine Rechnung direkt von einem Physio bekommen hätte sondern die immer direkt mit der FAMK abgerechnet hätten. Jetzt bin ich überfordert bzw. der Pat. ist aufgebracht und hat auch am Telefon rum geschrien und mich für unfähig erklärt. Was ist richtig? Habe ja mit der FAMK keinen Vertrag. Bitte um Antworten und Hilfe. Danke :tired_face:
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bettina.vollbracht schrieb:

Da häng ich mich doch mal dran: Pat. ehem. Kripo-Beamter aus Hessen, bei uns in der Praxis gewesen zur Behandlung, Praxis in Rheinland-Pfalz. Habe dies wie ein Privatrezept abgerechnet zu unseren Privatpreisen und jetzt riesen Ärger mit ihm, weil er noch nie eine Rechnung direkt von einem Physio bekommen hätte sondern die immer direkt mit der FAMK abgerechnet hätten. Jetzt bin ich überfordert bzw. der Pat. ist aufgebracht und hat auch am Telefon rum geschrien und mich für unfähig erklärt. Was ist richtig? Habe ja mit der FAMK keinen Vertrag. Bitte um Antworten und Hilfe. Danke :tired_face:

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Körnchen
07.01.2014 16:08
Hallo, Bettina,

die FAMK ist ein ein berufsständisches Unternehmen der privaten Krankenversicherungswirtschaft.

Siehe auch: FAMK: Startseite

Allerdings rechnen die Ärzte und Zahnärzte direkt mit der Kasse ab.
Von einem Vertrag der PT.s mit der FAMK ist mir aber auch nichts bekannt.

Deshalb kannst Du in meinen Augen mit dem Patienten privat abrechnen (Hast Du vorher eine Honorarvereinbarung gemacht?), weil der Patient Dein Vertragspartner ist und nicht die FAMK.


Liebe Grüße

A. Korn



[bearbeitet am 07.01.14 16:10]
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Hallo, Bettina, die FAMK ist ein ein berufsständisches Unternehmen der privaten Krankenversicherungswirtschaft. Siehe auch: FAMK: Startseite Allerdings rechnen die Ärzte und Zahnärzte direkt mit der Kasse ab. Von einem Vertrag der PT.s mit der FAMK ist mir aber auch nichts bekannt. Deshalb kannst Du in meinen Augen mit dem Patienten privat abrechnen (Hast Du vorher eine Honorarvereinbarung gemacht?), weil der Patient Dein Vertragspartner ist und nicht die FAMK. Liebe Grüße A. Korn [bearbeitet am 07.01.14 16:10]
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Körnchen schrieb:

Hallo, Bettina,

die FAMK ist ein ein berufsständisches Unternehmen der privaten Krankenversicherungswirtschaft.

Siehe auch: FAMK: Startseite

Allerdings rechnen die Ärzte und Zahnärzte direkt mit der Kasse ab.
Von einem Vertrag der PT.s mit der FAMK ist mir aber auch nichts bekannt.

Deshalb kannst Du in meinen Augen mit dem Patienten privat abrechnen (Hast Du vorher eine Honorarvereinbarung gemacht?), weil der Patient Dein Vertragspartner ist und nicht die FAMK.


Liebe Grüße

A. Korn



[bearbeitet am 07.01.14 16:10]

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Körnchen
07.01.2014 16:29
Ich denke mir, dass Dein Patient und Du von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Offensichtlich gibt es PT´s, die direkt mit der FAMK abrechnen (als ich noch nicht selbst abgrechnet hatte, gab es eine Preisliste für FAMK bei dem Abrechnungszentrum, ist aber schon Jahre her).

Du bist dazu aber nicht verpflichtet, da es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der FAMK und Dir gibt.

Mir ist in 19 Jahren Selbständigkeit kein FAMK-Patient untergekommen, und ich denke mir, dass es Dir und anderen aus Rheinland-Pfalz (auch wenn Hessen näher liegt) ähnlich geht. Sich deshalb als unfähig titulieren lassen, finde ich unverschämt!

Wenn Du eine Honorarvereinbarung (was ich allerdings angesichts Deiner Schilderungen nicht glaube) gemacht hast, bist Du natürlich aus dem Schneider.

Ich würde auch angesichts des Auftreten des Patienten hart bleiben und auf meine Preise bestehen.
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Ich denke mir, dass Dein Patient und Du von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen sind. Offensichtlich gibt es PT´s, die direkt mit der FAMK abrechnen (als ich noch nicht selbst abgrechnet hatte, gab es eine Preisliste für FAMK bei dem Abrechnungszentrum, ist aber schon Jahre her). Du bist dazu aber nicht verpflichtet, da es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der FAMK und Dir gibt. Mir ist in 19 Jahren Selbständigkeit kein FAMK-Patient untergekommen, und ich denke mir, dass es Dir und anderen aus Rheinland-Pfalz (auch wenn Hessen näher liegt) ähnlich geht. Sich deshalb als unfähig titulieren lassen, finde ich unverschämt! Wenn Du eine Honorarvereinbarung (was ich allerdings angesichts Deiner Schilderungen nicht glaube) gemacht hast, bist Du natürlich aus dem Schneider. Ich würde auch angesichts des Auftreten des Patienten hart bleiben und auf meine Preise bestehen.
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Körnchen schrieb:

Ich denke mir, dass Dein Patient und Du von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Offensichtlich gibt es PT´s, die direkt mit der FAMK abrechnen (als ich noch nicht selbst abgrechnet hatte, gab es eine Preisliste für FAMK bei dem Abrechnungszentrum, ist aber schon Jahre her).

Du bist dazu aber nicht verpflichtet, da es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der FAMK und Dir gibt.

Mir ist in 19 Jahren Selbständigkeit kein FAMK-Patient untergekommen, und ich denke mir, dass es Dir und anderen aus Rheinland-Pfalz (auch wenn Hessen näher liegt) ähnlich geht. Sich deshalb als unfähig titulieren lassen, finde ich unverschämt!

Wenn Du eine Honorarvereinbarung (was ich allerdings angesichts Deiner Schilderungen nicht glaube) gemacht hast, bist Du natürlich aus dem Schneider.

Ich würde auch angesichts des Auftreten des Patienten hart bleiben und auf meine Preise bestehen.

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morpheus-06
07.01.2014 16:35
ist doch ganz einfach, kommt der Pat. mit einem Privatrezept -> Privatpreise mit HV, FAMK erstattet die beihilfefähigen Höchstsätze.
Kommt er mit einem Kassenrezept (Kostenträger Pol. Heilfürs. LBV)-> die im BL geltenden Sätze wie z.B. BaWü Primärkassensatz + 10%

edit
wichtig: nicht direkt mit der FAMK oder einem Abrechenzentrum abrechnen, die setzen nur den VdEK-Satz an.



[bearbeitet am 07.01.14 16:42]
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ist doch ganz einfach, kommt der Pat. mit einem Privatrezept -> Privatpreise mit HV, FAMK erstattet die beihilfefähigen Höchstsätze. Kommt er mit einem Kassenrezept (Kostenträger Pol. Heilfürs. LBV)-> die im BL geltenden Sätze wie z.B. BaWü Primärkassensatz + 10% edit wichtig: nicht direkt mit der FAMK oder einem Abrechenzentrum abrechnen, die setzen nur den VdEK-Satz an. [bearbeitet am 07.01.14 16:42]
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morpheus-06 schrieb:

ist doch ganz einfach, kommt der Pat. mit einem Privatrezept -> Privatpreise mit HV, FAMK erstattet die beihilfefähigen Höchstsätze.
Kommt er mit einem Kassenrezept (Kostenträger Pol. Heilfürs. LBV)-> die im BL geltenden Sätze wie z.B. BaWü Primärkassensatz + 10%

edit
wichtig: nicht direkt mit der FAMK oder einem Abrechenzentrum abrechnen, die setzen nur den VdEK-Satz an.



[bearbeitet am 07.01.14 16:42]

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ali schrieb:

wie Du liest, hängt das mal wieder vom Bundesland ab, ebenso ob Zuzahlung ja oder nein....

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Körnchen
07.01.2014 14:56




[bearbeitet am 07.01.14 15:20]
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[bearbeitet am 07.01.14 15:20]
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Körnchen
07.01.2014 15:00
sorry alter Thread



[bearbeitet am 07.01.14 15:19]
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sorry alter Thread [bearbeitet am 07.01.14 15:19]
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Körnchen schrieb:

sorry alter Thread



[bearbeitet am 07.01.14 15:19]

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bettina.vollbracht
07.01.2014 20:25
Danke für die hilfreichen Antworten: Behandlungsvertrag war gemacht und vom Pat. unterschrieben. Heute hat sich die Versicherung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das sie die Kosten übernehmen und zwar im vollen Umfang. Besagter Pat. ist wohl schon öfter dort aufgefallen bzw. hat wohl schon öfter diesen Durcheinander gemacht. Ich bin nur froh, das ich nicht klagen muss. Danke noch mal.
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• morpheus-06
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Danke für die hilfreichen Antworten: Behandlungsvertrag war gemacht und vom Pat. unterschrieben. Heute hat sich die Versicherung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das sie die Kosten übernehmen und zwar im vollen Umfang. Besagter Pat. ist wohl schon öfter dort aufgefallen bzw. hat wohl schon öfter diesen Durcheinander gemacht. Ich bin nur froh, das ich nicht klagen muss. Danke noch mal.
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bettina.vollbracht schrieb:

Danke für die hilfreichen Antworten: Behandlungsvertrag war gemacht und vom Pat. unterschrieben. Heute hat sich die Versicherung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das sie die Kosten übernehmen und zwar im vollen Umfang. Besagter Pat. ist wohl schon öfter dort aufgefallen bzw. hat wohl schon öfter diesen Durcheinander gemacht. Ich bin nur froh, das ich nicht klagen muss. Danke noch mal.

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Körnchen schrieb:





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