Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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25x MLD 60 / BKK ESSANELLE
IKS LY2a / V.a.d.R. / 1-2x pro Woche
Frage: das Rezept könnte bei 2x pro Woche in einem Quartal fertig sein.
Auf Wunsch der Patientin wurde mit Unterbrechungen1x / Woche behandelt.
Würdet Ihr das zur Abrechnung tun oder in 2 Rezepte umändern lassen?
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kryo schrieb:
Nun benötige ich auch einmal Eure Hilfe:
25x MLD 60 / BKK ESSANELLE
IKS LY2a / V.a.d.R. / 1-2x pro Woche
Frage: das Rezept könnte bei 2x pro Woche in einem Quartal fertig sein.
Auf Wunsch der Patientin wurde mit Unterbrechungen1x / Woche behandelt.
Würdet Ihr das zur Abrechnung tun oder in 2 Rezepte umändern lassen?
D.h. du kannst das so schon garnicht annehmen.
Bei 24x 2x d. W., wäre es möglich und wenn dann Unterbrochen wird, das Rezept halt kürzen, weil anhängen geht ja nicht.
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>>..., und wenn dann Unterbrochen wird, das Rezept halt kürzen, weil anhängen geht ja nicht.<<<
Wieso nicht , wo steht das ???
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Angel,
>>..., und wenn dann Unterbrochen wird, das Rezept halt kürzen, weil anhängen geht ja nicht.<<<
Wieso nicht , wo steht das ???
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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AngelMFA schrieb:
Die Einhaltung der 12 Wochenfrist ist bei dem Rezept nicht gewährleistet.
D.h. du kannst das so schon garnicht annehmen.
Bei 24x 2x d. W., wäre es möglich und wenn dann Unterbrochen wird, das Rezept halt kürzen, weil anhängen geht ja nicht.
durch Anhängen der Therapie würde die 12 Wochenfrist überschritten werden und die Behandlung dann evtl gekürzt von den Kassen.
AngelMFA
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Das Rezept muss allerdings nach HMR ausgestellt sein. In diesem Fall 24x bei 2mal pro Woche. Für mich wäre es mit den 25x ungültig.
Wenn nur 1x pro Woche behandelt wird würde ich das in zwei 12er Rezepte umwandeln lassen.
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Tempelritter schrieb:
und dies stimmt nicht. Durch die 14 Tagesregelung in den HMR und Verträgen sowie die begründete Unterbrechung länger wie 14 Tage kann die Leistungserbringung auch über die 12 Wochen hinausgehen.
Das Rezept muss allerdings nach HMR ausgestellt sein. In diesem Fall 24x bei 2mal pro Woche. Für mich wäre es mit den 25x ungültig.
Wenn nur 1x pro Woche behandelt wird würde ich das in zwei 12er Rezepte umwandeln lassen.
hier würde ich doch noch einmal einen Blick in die HMR werfen :frowning: :flushed:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Angel,
hier würde ich doch noch einmal einen Blick in die HMR werfen :frowning: :flushed:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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AngelMFA schrieb:
Hallo Jürgen,
durch Anhängen der Therapie würde die 12 Wochenfrist überschritten werden und die Behandlung dann evtl gekürzt von den Kassen.
AngelMFA
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idefix- schrieb:
solche Rezepte , ML 60 Min, werden aus unwirtschaftlichen Gründen bei uns erst gar nicht angenommen. Wir müssen wirtschaftlich arbeiten, genau so wie die KK´s.
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Physiohexe66 schrieb:
Hatte mehrfach VO mit 24xKGB im Hausbesuch, Aufgrund von Feiertagen, Krankheit der Patientin oder auch Urlaub meinerseits kam es immer wieder mal zur Unterbrechung. Ich habe auf der RS vermerkt, dass die Patientin innerhalb der VO wieder bei dem verordnenden Arzt war. Habe diese Patientin über 5 Jahre i.d.R. 2-3x (Anfangs sogar noch doppelte Zeit) behandelt. Rez. wurde vor Behandlungsbeginn von der AOK genehmigt!
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