Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
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Behandlungsbasis gefunden, die es
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ich habe eine Frage zum Rezept. Ein älterer Patient hat ein Rezept ohne Hausbesuch, aber er möchte, dass ich zu ihm als Hausbesuch komme. Meine Frage zu diesem Fall ist: Darf ich ihm eine private Rechnung für den Hausbesuch ausstellen und das Rezept trotzdem abrechnen?
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Inche schrieb:
Nein und versichert bist du auch nicht da du ja gar nicht Auserhalb der Praxisräume sein solltes.Lass den Hb vor Behandlungsbeginn vom Arzt mit änderrungsdatum u Unterschrift nachtragen.
Ich habe für diese Behauptung noch niemals einen juristischen Beweis finden können. 🤔 Auch meine Berufshaftpflicht hat, auf Nachfrage, eindeutig bestätigt, dass wir sehr wohl versichert sind, gehört es doch zu unserem beruflichen Tätigkeiten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Wo kommt eigentlich dieses Ammemärchen her, dass man in diesem Fall nicht versichert sein soll?
Ich habe für diese Behauptung noch niemals einen juristischen Beweis finden können. 🤔 Auch meine Berufshaftpflicht hat, auf Nachfrage, eindeutig bestätigt, dass wir sehr wohl versichert sind, gehört es doch zu unserem beruflichen Tätigkeiten.
Bezuglich des angeblich nicht-versichert sein, wie es gerne behauptet wird, habe ich kein juristischen Beweis, dass dem so sei. Im Zweifel lässt du dir das von deine Berufshaftpflichtversicherung eindeutig bestätigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ja, du darfst es als private Zusatzleistung in Rechnung stellen. Aber nur unter der Annahme, dass es sich um eine, nicht medizinisch notwendige, Wunschleistung handelt. Ist der Patient aus medizinischen Gründe nicht in der Lage deine Praxis auf zu suchen, dann ist der Hausbesuch vom Arzt zwingend zu ergänzen.
Bezuglich des angeblich nicht-versichert sein, wie es gerne behauptet wird, habe ich kein juristischen Beweis, dass dem so sei. Im Zweifel lässt du dir das von deine Berufshaftpflichtversicherung eindeutig bestätigen.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn du ohne Hb auserhalb behandelts u Stürzt muss die BG nicht zahlen da der Pat ja eigentlich in der Praxis sein müsste.Oder ein Unfall zum nicht Verordneten Hb kann auch nicht als Wege Unfall laufen.Pat verletz sich im Hb dann wird auch die Betriebshaftpflicht nachfragen wiso nicht in der Praxis gearbeitet wurde.Die Dienstreisekasko wird bei einer nicht notwendigen Dienstreise auch nachfragen.
Unsere Berufshaftpflicht hat uns für diese Konstellation sehr klar und schriftlich bestätigt, dass sehr wohl Versicherungsschutz besteht.
Wir haben in den vergangenen 40 Jahre schon einige Wegeunfälle von Mitarbeitern gehabt. Einige davon wo kein Hausbesuch ärztlich verordnet war. Die BG hat in alle Fälle anstandslos geleistet. Und nach eine vorliegende ärztliche Verordnung wurde auch noch nie gefragt.
Genauso wie im Übrigen die Dienstreisekasko-Versicherung. Auch die hat in 2 Fälle anstandslos bezahlt. Wir mussten als AG lediglich schriftlich bestätigen, dass es sich um eine angeordnete Dienstreise handelte.
Für mich eindeutig ein Fall von "German Angst".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Sorry, aber für deine Behauptung gibt es null Beweis. Im Gegenteil, wir haben eindeutig andere Erfahrungen.
Unsere Berufshaftpflicht hat uns für diese Konstellation sehr klar und schriftlich bestätigt, dass sehr wohl Versicherungsschutz besteht.
Wir haben in den vergangenen 40 Jahre schon einige Wegeunfälle von Mitarbeitern gehabt. Einige davon wo kein Hausbesuch ärztlich verordnet war. Die BG hat in alle Fälle anstandslos geleistet. Und nach eine vorliegende ärztliche Verordnung wurde auch noch nie gefragt.
Genauso wie im Übrigen die Dienstreisekasko-Versicherung. Auch die hat in 2 Fälle anstandslos bezahlt. Wir mussten als AG lediglich schriftlich bestätigen, dass es sich um eine angeordnete Dienstreise handelte.
Für mich eindeutig ein Fall von "German Angst".
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Und genau diese werde ich ohne Medizinische notwendigkeit nicht Anordnen und nein Angst hat hier niemand nur die Erfahrung das Versicherer sich nach möglichkeit um Zahlungen drücken werden.Ihr habt Glück gehabt .Patienten können im Übrigen Transportscheine beantragen u in die Praxis kommen.
Und nein, das hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit Wissen um der rechtlichen Situation. Und mehrfach Glück haben? Daran glaube ich hier nicht. Dafür habe ich viel zu viele AG-Erfahrungen.
Wenn ein Versicherer einen Grund sieht nicht zu leisten, dann wird sie das tun. Gerade die BG ist da sehr konsequent. Und garantiert würde es dan bereits Rechtssprechung für so einem Fall geben (habe ich nicht gefunden). Offensichtlich wurde der Grund somit nicht gesehen.
Aber gut: Deine Praxis, deine Regeln. Darf aber nicht als allgemeingültig gesehen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Doch, du hast eindeutig Bammel. Und scheinbar hast du dir auch nicht die Mühe gemacht mal schriftlich bei den 3 genannten Versicherungen nachzufragen, oder?
Und nein, das hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit Wissen um der rechtlichen Situation. Und mehrfach Glück haben? Daran glaube ich hier nicht. Dafür habe ich viel zu viele AG-Erfahrungen.
Wenn ein Versicherer einen Grund sieht nicht zu leisten, dann wird sie das tun. Gerade die BG ist da sehr konsequent. Und garantiert würde es dan bereits Rechtssprechung für so einem Fall geben (habe ich nicht gefunden). Offensichtlich wurde der Grund somit nicht gesehen.
Aber gut: Deine Praxis, deine Regeln. Darf aber nicht als allgemeingültig gesehen werden.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nein Ich habe keinen Bamel und es gab keinen Grund da Nachzufragen da ich keinen MA schicken werden ohne angekreuzten Hb aber ausreichend erfahrung in anderen Berreichen was die Zahlungsmoral von Versicherrungen betrifft.Ohne Verordneter Hb keine Medizinische notwendigkeit somit Rezept ändern oder lassen.
vielleicht folgert INCHE aus dem dann entfallenden Vergütungsanspruch gegenüber der GKV (weil nicht der vertraglich "richtige" Behandlungsort) auf entsprechende mögliche Reaktionen der Versicherung(en).
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
vielleicht folgert INCHE aus dem dann entfallenden Vergütungsanspruch gegenüber der GKV (weil nicht der vertraglich "richtige" Behandlungsort) auf entsprechende mögliche Reaktionen der Versicherung(en).
Unabhängig davon ist der HB eine normale berufliche Tätigkeit und sicher durch die entsprechenden Verischerungen abgedeckt, auch bei privat in Rechnung gestelltem Hausbesuch, sofern private HB eine Leistung der Praxis ist.
Wenn der HB nicht verodnet ist muss der Patient zwar den HB zahlen, aber die Kasse könnte sich (wenn nicht neuere oder höher richtliche Rechtssprechung bereits vorhanden) auf ein Urteil vom 20.04.2016, Az.: B 3 KR 23/15 R beziehen, da musste eine Kasse eine Leistung, die nicht als HB verordnet war, aber als solcher durchgeführt wurde, nicht bezahlen.
Siehe: https://www.physio.de/community/recht-steuern/hausbesuch-ohne-aerztliche-verordnung/25/119980/1
Just my 2 cents.... could be right, could be wrong.... but, mostly I´m right ;-)
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michael461 schrieb:
Ich denke "§11 Ort der Leistungserbringung" aus der HeilmRl klärt das Thema recht eindeutig. Keine Behandlung als HB wenn nicht verordnet (Ausnahmen sind klar geregelt).
Unabhängig davon ist der HB eine normale berufliche Tätigkeit und sicher durch die entsprechenden Verischerungen abgedeckt, auch bei privat in Rechnung gestelltem Hausbesuch, sofern private HB eine Leistung der Praxis ist.
Wenn der HB nicht verodnet ist muss der Patient zwar den HB zahlen, aber die Kasse könnte sich (wenn nicht neuere oder höher richtliche Rechtssprechung bereits vorhanden) auf ein Urteil vom 20.04.2016, Az.: B 3 KR 23/15 R beziehen, da musste eine Kasse eine Leistung, die nicht als HB verordnet war, aber als solcher durchgeführt wurde, nicht bezahlen.
Siehe: https://www.physio.de/community/recht-steuern/hausbesuch-ohne-aerztliche-verordnung/25/119980/1
Just my 2 cents.... could be right, could be wrong.... but, mostly I´m right ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Mag sein, nur haben wir den Fall schon gehabt. Wie geschildert "Null Problemo". 🤷
@Anonymer Teilnehmer Somit ist der Fall nun ziemlich eindeutig geworden und ich muss meine ursprungliche Antwort deutlich revidieren. Die Frage nach der Zulässigkeit der privaten Abrechnung ist obsolet geworden. Auch die Frage nach dem Versicherungsschutz stellt sich nicht mehr.
Wenn kein HB verordnet worden ist, MUSS die Behandlung zwingend in der Praxis stattfinden. Wenn nicht, muss/darf die Kasse auch die, ansonsten korrekt erfolgte, Behandlung noch nicht mal bezahlen. So hat das Bundessozialgericht rechtskräftig entschieden.
Hier muss ich mich dann morgen auch nochmal mit meinen Kollegen unterhalten (auch wenn ich kein PI mehr bin). Wir haben einige Patienten, wo ein Ehepartner ein HB verordnet wurde und der andere Partner zu Hause mitbehandelt wird. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michael461 Danke, dieses Urteil war mir tatsächlich nicht bekannt. 🫤 War eine interessante Lektüre.
@Anonymer Teilnehmer Somit ist der Fall nun ziemlich eindeutig geworden und ich muss meine ursprungliche Antwort deutlich revidieren. Die Frage nach der Zulässigkeit der privaten Abrechnung ist obsolet geworden. Auch die Frage nach dem Versicherungsschutz stellt sich nicht mehr.
Wenn kein HB verordnet worden ist, MUSS die Behandlung zwingend in der Praxis stattfinden. Wenn nicht, muss/darf die Kasse auch die, ansonsten korrekt erfolgte, Behandlung noch nicht mal bezahlen. So hat das Bundessozialgericht rechtskräftig entschieden.
Hier muss ich mich dann morgen auch nochmal mit meinen Kollegen unterhalten (auch wenn ich kein PI mehr bin). Wir haben einige Patienten, wo ein Ehepartner ein HB verordnet wurde und der andere Partner zu Hause mitbehandelt wird. 🤔
Da hast du vollkommen recht.
Inzwischen nimmt das immer schlimmere Ausmaße an und daher sind die Weltmeister im Versichern.
Demnächst gibts noch eine Versicherung weil man Angst vor seinem Eigenen Schatten hat !!!!!
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Da hast du vollkommen recht.
Inzwischen nimmt das immer schlimmere Ausmaße an und daher sind die Weltmeister im Versichern.
Demnächst gibts noch eine Versicherung weil man Angst vor seinem Eigenen Schatten hat !!!!!
Dann lass den Hausbesuch von einer eurer Heilpraktiker verordnen.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Dann lass den Hausbesuch von einer eurer Heilpraktiker verordnen.
Das BSG hat eindeutig geurteilt, dass bei ein Verordnung zu Lasten der GKV die Behandlung zwingend in der Praxis zu erfolgen hat, wenn vom Arzt kein HB angekreuzt ist.
Auch die Hauptleistung wie z.B. KG darf von der Kasse nicht bezahlt werden, wenn die Behandlung nicht in der Praxis stattfindet. Du würdest somit umsonst arbeiten; vorausgesetzt es fällt die Kasse auf. 🤐😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Leider funktioniert das auch mit eine HP-Verordnung nicht.
Das BSG hat eindeutig geurteilt, dass bei ein Verordnung zu Lasten der GKV die Behandlung zwingend in der Praxis zu erfolgen hat, wenn vom Arzt kein HB angekreuzt ist.
Auch die Hauptleistung wie z.B. KG darf von der Kasse nicht bezahlt werden, wenn die Behandlung nicht in der Praxis stattfindet. Du würdest somit umsonst arbeiten; vorausgesetzt es fällt die Kasse auf. 🤐😂
Die BG Bau hat die Leistungsabwehr versucht, wurde aber dazu verurteilt, Rettungseinsatz und Akutbehandlung zu bezahlen. Langfristige Behandlungskosten wurden wegen grober Fahrlässigkeit dem Unfallverursacher auferlegt.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Praxisbeispiel Leistungsabwehr der BG Bau: bei uns gibt's eine langgezogene Rechtskurve mit leichter Steigung. Im Kurveneingang aufwärts kann man kurz die ganze Strecke einsehen, aber während eines Überholvorgangs (oder bei hohem Gras, Mais, ...) sieht man nur noch die nächsten ~70 Meter. GTI-Fahrer schert aus und setzt zum überholen zweier 40-Tonner an, kollidiert bei etwa 140km/h mit dem entgegenkommenden LKW.
Die BG Bau hat die Leistungsabwehr versucht, wurde aber dazu verurteilt, Rettungseinsatz und Akutbehandlung zu bezahlen. Langfristige Behandlungskosten wurden wegen grober Fahrlässigkeit dem Unfallverursacher auferlegt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Rezept. Ein älterer Patient hat ein Rezept ohne Hausbesuch, aber er möchte, dass ich zu ihm als Hausbesuch komme. Meine Frage zu diesem Fall ist: Darf ich ihm eine private Rechnung für den Hausbesuch ausstellen und das Rezept trotzdem abrechnen?
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