Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
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Ich habe ein Rezept nicht bezahlt bekommen.
Folgender Fall: Rezept (Logo) wurde einen Tag zu spät angefangen. 15, statt 14 Tage nach Ausstellungsbeginn.
Ganz klar unser Fehler, ich brauche auch keine Belehrungen...!
Aber kann man da nachträglich vom Arzt noch das Datum bei "Behandlungsbeginn spätestens am" eintragen lassen? Oder wurde definitiv 11 Stunden umsonst gearbeitet? :grin: :angry: :frowning:
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und hoffentlich Antworten!
Nicki
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Nicki153 schrieb:
Hallo Forum :blush:
Ich habe ein Rezept nicht bezahlt bekommen.
Folgender Fall: Rezept (Logo) wurde einen Tag zu spät angefangen. 15, statt 14 Tage nach Ausstellungsbeginn.
Ganz klar unser Fehler, ich brauche auch keine Belehrungen...!
Aber kann man da nachträglich vom Arzt noch das Datum bei "Behandlungsbeginn spätestens am" eintragen lassen? Oder wurde definitiv 11 Stunden umsonst gearbeitet? :grin: :angry: :frowning:
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und hoffentlich Antworten!
Nicki
Also 11 Std. ohne Bezahlung gearbeitet.
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rudibam schrieb:
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Damit ist vom Arzt dokumentiert, dass die spätere Behandlung kein Problem ist.
Wenn die Kasse weiter zickt, dann Klage. Mir wollten die auch schon mal sagen, dass man Rezepte nicht nachträglich ändern kann... nach Klageeinreichung vor dem Sozialgericht haben die SOFORT anerkannt... so schnell konnte ich noch nicht mal PIEP sagen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Also bei uns ist das kein Problem. Ich ziehe dann die Kopie aus meinem DMS und lasse vom Arzt mit Stempel und Unterschrift ändern.
Damit ist vom Arzt dokumentiert, dass die spätere Behandlung kein Problem ist.
Wenn die Kasse weiter zickt, dann Klage. Mir wollten die auch schon mal sagen, dass man Rezepte nicht nachträglich ändern kann... nach Klageeinreichung vor dem Sozialgericht haben die SOFORT anerkannt... so schnell konnte ich noch nicht mal PIEP sagen. :smile:
Laut dbl gehört bei uns Logopäden diese Änderung zu den Dingen die wir nach Absprache mit dem Arzt selbst ändern dürfen. Frag mich jetzt nicht wo es steht, das müsste ich suchen. Ich meine im Rahmenvertrag hätte ich es gelesen. Ich such morgen.
Ich ändere das regelmäßig selbst, das klappt also. Evtl. könntest Du das Rezept neu abrechnen (nachdem Du mit dem Arzt telefoniert hast und sein okay hast, ich habe bisher nie das Datum des Gesprächs aufgeschrieben) und angeben, dass Du das beim ersten Abrechnen vergessen hast anzugeben.
Ich schreibe immer auf die Rückseite, dass der Arzt einen späteren Behandlungsbeginn telefonisch genehmigt hat und die Behandlung weiterhin erforderlich bleibt. Änderungen vorne auf dem Formular darf natürlich weiterhin nur der Arzt, also auf der Rückseite eintragen.
Hatte Deinen Fall noch nicht. Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Welche Kasse ist es denn?
Ich kannte diese Regelung nicht, habe aber auf dem letzten Landesverbandstreffen erfahren, dass das geht und hab's nachgelesen und ausprobiert. Ich auch morgen nochmal wo es steht.
VG,
Sabine
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sabine78 schrieb:
Hallo,
Laut dbl gehört bei uns Logopäden diese Änderung zu den Dingen die wir nach Absprache mit dem Arzt selbst ändern dürfen. Frag mich jetzt nicht wo es steht, das müsste ich suchen. Ich meine im Rahmenvertrag hätte ich es gelesen. Ich such morgen.
Ich ändere das regelmäßig selbst, das klappt also. Evtl. könntest Du das Rezept neu abrechnen (nachdem Du mit dem Arzt telefoniert hast und sein okay hast, ich habe bisher nie das Datum des Gesprächs aufgeschrieben) und angeben, dass Du das beim ersten Abrechnen vergessen hast anzugeben.
Ich schreibe immer auf die Rückseite, dass der Arzt einen späteren Behandlungsbeginn telefonisch genehmigt hat und die Behandlung weiterhin erforderlich bleibt. Änderungen vorne auf dem Formular darf natürlich weiterhin nur der Arzt, also auf der Rückseite eintragen.
Hatte Deinen Fall noch nicht. Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Welche Kasse ist es denn?
Ich kannte diese Regelung nicht, habe aber auf dem letzten Landesverbandstreffen erfahren, dass das geht und hab's nachgelesen und ausprobiert. Ich auch morgen nochmal wo es steht.
VG,
Sabine
Der Arzt trägt das passende Datum "Behandlungsbeginn spätestens am" ein, Stempel und Unterschrift drauf, fertig.
Eigenes Ändern: nur bei der Frequenz und der Gruppen-/Einzeltherapie nach Rücksprache. Dazu sind auf der Rückseite der Verordnung entsprechende Kästchen.
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LogoMijo schrieb:
Das war bei uns noch nie ein Problem.
Der Arzt trägt das passende Datum "Behandlungsbeginn spätestens am" ein, Stempel und Unterschrift drauf, fertig.
Eigenes Ändern: nur bei der Frequenz und der Gruppen-/Einzeltherapie nach Rücksprache. Dazu sind auf der Rückseite der Verordnung entsprechende Kästchen.
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StefanP schrieb:
Nachträglich geht da wohl nichts.
Also 11 Std. ohne Bezahlung gearbeitet.
Nach Rahmenvertrag und Heilmittelrichtlinie ist das Rezept durch die 14-Tagesfrist ungültig geworden.
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Das "Rezept" muss natürlich VOR dem Abrechnen den Richtlinien entsprechen. Habe ich wohl überlesen...
Vielleicht hilft es noch, mit der KK zu telefonieren und die Möglichkeit des nachträglichen Änderns zu besprechen.
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LogoMijo schrieb:
Korrekt, lieber Tempelritter.
Das "Rezept" muss natürlich VOR dem Abrechnen den Richtlinien entsprechen. Habe ich wohl überlesen...
Vielleicht hilft es noch, mit der KK zu telefonieren und die Möglichkeit des nachträglichen Änderns zu besprechen.
Ich bin zwar kein Logo, aber es ist schon der Hammer dem Kollegen wegen eines Tages Verspätung sein Honorar für zehn Behandlungen zu streichen. Ich würde sagen: Das ist auch so eine Art von Betrug.
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Eberhard schrieb:
Ich bin zwar kein Logo, aber es ist schon der Hammer dem Kollegen wegen eines Tages Verspätung sein Honorar für zehn Behandlungen zu streichen. Ich würde sagen: Das ist auch so eine Art von Betrug.
[bearbeitet am 08.04.14 10:49]
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Klauslogo schrieb:
Nun, es ist geplante, systematische Leistungserschleichung im grossen Stil, die von einer Gruppe Unternehmen vollzogen wird, die selber beim Gesundheitsfond natürlich nur schummelt, wenn sie Ärzte dazu ermuntern Patientenkrankenbilder kränker zu frisieren, aber gleich wieder gross von Betrug lostönt, wenn Heilmittelerbringer Abrechnungsfehler begehen und hierzu ganze Ermittlungsmanschaften losschickt...ach ja und die Politik glaubt natürlich, dass die Verträge freiheitlich zwischen Partnern auf Augenhöhe ausgehandelt werden...
[bearbeitet am 08.04.14 10:49]
der Kollege meinte BETRUG durch die Krankenkassen... die die Leistung nicht vergüten will !!!
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solanda schrieb:
Da hast Du das Posting aber nicht richtig erfasst...
der Kollege meinte BETRUG durch die Krankenkassen... die die Leistung nicht vergüten will !!!
Ich habe nicht von Betrug geschrieben, aber ich bin der Meinung, dass die Kassen vielleicht auch mal ein wenig Fingerspitzengefühl walten lassen sollten. Vielleicht sollte Nicki mal bei dem zuständigen KK-Mann anrufen und eben dieses Fingserspitzengefühl anmahnen.
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Eberhard schrieb:
Ich habe nicht von Betrug geschrieben, aber ich bin der Meinung, dass die Kassen vielleicht auch mal ein wenig Fingerspitzengefühl walten lassen sollten. Vielleicht sollte Nicki mal bei dem zuständigen KK-Mann anrufen und eben dieses Fingserspitzengefühl anmahnen.
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Tempelritter schrieb:
muss das Rezept nicht vor dem Abrechnen den Richtlinien entsprechen?
Nach Rahmenvertrag und Heilmittelrichtlinie ist das Rezept durch die 14-Tagesfrist ungültig geworden.
Hier geht es nicht um eine unberechtigte Absetzung der Kassen.
Ein Rezept außerhalb der Fristen war schon immer ungültig.
Ist es so schwer mal einen eigenen Fehler einzugestehen?
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Andreas216 schrieb:
Im Grunde hast du recht...Problem für viele, mich eingeschlossen, ist nur das Hinterfragen der Sinnhaftigkeit verschiedener "Gesetze" und "verträge"....Die meisten Absetzungen sind nun einmal ungerechtfertigt.....und da ist es doch menschlich und verständlich, dass es die PI, welche ihr Geld ohnehin sauer verdienen, auch mal so richtig ankotzt!
Deswegen sollte auch nicht immer alles damit abgetan werden, dass es der dumme Therapeut war, der mal wieder etwas übersehen hat und nun selber Schuld ist. Der Fehler liegt im kompletten System und weil sich dies keine dummen Jungs ausgedacht haben: Es ist ganz klar gewollt, beabsichtigt
[bearbeitet am 08.04.14 18:21]
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Klauslogo schrieb:
...die Folgen der Mangelhaftigkeit einer Verordnung stehen in einem völligen Mißverhätnis zur Problemlage. Die Ausstellung einer Verordnung (fehlerhaft oder nicht) ist der Ausdruck des ärztlichen Willens einer medizinisch notwendigen Behandlung. Die Ausführung stellt somit in erster Linie eine Entsprechung dieser angeordneten Maßnahme dar. Aus einer fehlerhaften Verordnung eine Nicht-Verordnung zu konstruieren ist eigentlich schon eine ziemliche Frechheit. Aber die Nichtkorrigierbarkeit/Vervollständigung/Änderung zu interpretieren ist eine Auslegung, die immer noch recht zweifelhaft ist. Versagen der Verbände: Die Prüfpflicht hätte nur mit einer generellen Heilbarkeit verbunden sein dürfen, alles andere hätte zu einer konsequenten Genehmigungsvorlage bei den Kassen führen müssen. Denn nirgendwo steht, dass die Krankenkassen nur eine "nachgelagerte" Prüfpflicht haben.
Deswegen sollte auch nicht immer alles damit abgetan werden, dass es der dumme Therapeut war, der mal wieder etwas übersehen hat und nun selber Schuld ist. Der Fehler liegt im kompletten System und weil sich dies keine dummen Jungs ausgedacht haben: Es ist ganz klar gewollt, beabsichtigt
[bearbeitet am 08.04.14 18:21]
Mir ist ja absolut klar, dass es unser Fehler war... Aber trotzdem kann es ja nicht schaden, mal nach euren Erfahrungen zu fragen. Geld zu verschenken hat ja wohl keiner.
Ich werde es mal versuchen und es noch mal einreichen, wenn der Arzt die Angabe ergänzt.
Oder kann die KK mir das irgendwie als Betrug auslegen???
Schönen Abend noch!
Nicki
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Nicki153 schrieb:
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Mir ist ja absolut klar, dass es unser Fehler war... Aber trotzdem kann es ja nicht schaden, mal nach euren Erfahrungen zu fragen. Geld zu verschenken hat ja wohl keiner.
Ich werde es mal versuchen und es noch mal einreichen, wenn der Arzt die Angabe ergänzt.
Oder kann die KK mir das irgendwie als Betrug auslegen???
Schönen Abend noch!
Nicki
Siehe Beitrag von morpheus-06.
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StefanP schrieb:
Schau in Deine Verträge - dort steht die Antwort drin.
Siehe Beitrag von morpheus-06.
Leute... Mache glauben alles, was die Kassen so erzählen. :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Und steht da auch drin, dass man sowas nicht nachträglich heilen kann? :point_up:
Leute... Mache glauben alles, was die Kassen so erzählen. :angry:
Es wurde aufgrund eine ungültigen Verordnung behandelt. Wo ist hier die Grundlage zur Erstattung durch die GKV?
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Tempelritter schrieb:
warum dann Verträge wenn sie von keiner Seite eingehalten werden?
Es wurde aufgrund eine ungültigen Verordnung behandelt. Wo ist hier die Grundlage zur Erstattung durch die GKV?
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Andreas216 schrieb:
Hast du am Verhandlungstisch gesessen und die Verträge ausgehandelt? Dass deine Arbeit mit einer Überheblichkeit seitens der kassen bewertet wird, welche in keinem Verhältnis zu deiner Ausbildung, Arbeit und erst recht nicht im Verhältnis zum Nutzen des Pat. steht???????????? Ich nicht! Wonderwoman hat recht..wo steht, dass man nicht nen Fehler beheben kann????
Und es kommt darauf an, was der Arzt wollte. Wenn eine Arztunterschrift fehlt, dann lassen sich Fehler auf Verordnungen bisweilen heilen.
Warum sollte das nicht auch hier funktionieren?
Ich habe das bereits mehrfach gemacht und dann das Rezept einfach nochmal eingereicht.
Aber ich bin natürlich auch damit einverstanden, dass Du das nicht machst. Wir leben schließlich in einem freien Land. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Auch Verträge können nicht alles regeln und müssen evtl. ausgelegt werden.
Und es kommt darauf an, was der Arzt wollte. Wenn eine Arztunterschrift fehlt, dann lassen sich Fehler auf Verordnungen bisweilen heilen.
Warum sollte das nicht auch hier funktionieren?
Ich habe das bereits mehrfach gemacht und dann das Rezept einfach nochmal eingereicht.
Aber ich bin natürlich auch damit einverstanden, dass Du das nicht machst. Wir leben schließlich in einem freien Land. :smile:
Ich würde es einfach versuchen und nicht auf das ganze Geschwätz hören.
Viele Grüße
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moahl schrieb:
In der Praxis ist dies oft auch nachträglich ohne Folgen oder Probleme möglich. Gerade wenn es das erste Mal vorkommt.
Ich würde es einfach versuchen und nicht auf das ganze Geschwätz hören.
Viele Grüße
§6 Abs. 4a
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
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Tempelritter schrieb:
das muss auch nirgendwo stehen.
§6 Abs. 4a
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
[bearbeitet am 09.04.14 16:42]
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Andreas216 schrieb:
Ach weißt du...sooo blauäugig möchte ich auch mal sein...bin schon mehrmals vor gericht gescheitert, weil Formulierungen einfach vom Richter anders ausgelegt wurden....da kann im Vertrag stehen , was will. Nicht nur bezüglich auf meinen beruf..sondern zum beispiel als Mieter oder vermieter...
[bearbeitet am 09.04.14 16:42]
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morpheus-06 schrieb:
Mensch Leute, wofür haben wir unsere Verträge?
Hier geht es nicht um eine unberechtigte Absetzung der Kassen.
Ein Rezept außerhalb der Fristen war schon immer ungültig.
Ist es so schwer mal einen eigenen Fehler einzugestehen?
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