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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezept nach monatelangem Nichterscheinen des Patienten abrechnen

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Neues Thema
Rezept nach monatelangem Nichterscheinen des Patienten abrechnen
Es gibt 22 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
26.04.2023 15:50
Was gilt als angemessene Begründung, wenn ein Patient monatelang nicht mehr erscheint und wir das Rezept jetzt abrechnen wollen. Er hat Ursprünglich 6 Behandlungen verordnet bekommen und nur 4 Termine wahrgenommen.
Nun muss ich ja auf der Rückseite das Datum des Abbruchs und eine Begründung schreiben....
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• Sandra2023
Was gilt als angemessene Begründung, wenn ein Patient monatelang nicht mehr erscheint und wir das Rezept jetzt abrechnen wollen. Er hat Ursprünglich 6 Behandlungen verordnet bekommen und nur 4 Termine wahrgenommen. Nun muss ich ja auf der Rückseite das Datum des Abbruchs und eine Begründung schreiben....
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die neue
26.04.2023 16:21
Bei 6 Behandlungen musst Du das Rezept eh 3 Monate nach Behandlungsbeginn abbrechen, da es sonst ungültig wird.
Sollten die 3 Monate noch nicht um sein, schreibst Du drauf "durch unregelmäßige Behandlung kann das Therapieziel nicht erreicht werden". Fertig, aus.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Sandra2023
Bei 6 Behandlungen musst Du das Rezept eh 3 Monate nach Behandlungsbeginn abbrechen, da es sonst ungültig wird. Sollten die 3 Monate noch nicht um sein, schreibst Du drauf "durch unregelmäßige Behandlung kann das Therapieziel nicht erreicht werden". Fertig, aus.
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die neue schrieb:

Bei 6 Behandlungen musst Du das Rezept eh 3 Monate nach Behandlungsbeginn abbrechen, da es sonst ungültig wird.
Sollten die 3 Monate noch nicht um sein, schreibst Du drauf "durch unregelmäßige Behandlung kann das Therapieziel nicht erreicht werden". Fertig, aus.

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Corinna L
28.04.2023 10:19
schreib doch einfach "Patientenwunsch". Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber mit dem nicht erscheinen und nicht erreichen doch indirekt ausgedrückt.
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schreib doch einfach "Patientenwunsch". Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber mit dem nicht erscheinen und nicht erreichen doch indirekt ausgedrückt.
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Corinna L schrieb:

schreib doch einfach "Patientenwunsch". Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber mit dem nicht erscheinen und nicht erreichen doch indirekt ausgedrückt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Was gilt als angemessene Begründung, wenn ein Patient monatelang nicht mehr erscheint und wir das Rezept jetzt abrechnen wollen. Er hat Ursprünglich 6 Behandlungen verordnet bekommen und nur 4 Termine wahrgenommen.
Nun muss ich ja auf der Rückseite das Datum des Abbruchs und eine Begründung schreiben....

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nadweb86
26.04.2023 15:51
Begründung: 14-Tages Frist
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Begründung: 14-Tages Frist
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nadweb86 schrieb:

Begründung: 14-Tages Frist

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silvia43
26.04.2023 16:38
oder Patient erschien nicht mehr! Fertig weg damit in die Abrechnung!
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• Lars van Ravenzwaaij
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• M.Graßmann
oder Patient erschien nicht mehr! Fertig weg damit in die Abrechnung!
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Ahn
26.04.2023 18:47
In solchen Fällen schreiben wir auch:
Patient nicht mehr erschienen und nicht erreichbar
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• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• die neue
• Papa Alpaka
In solchen Fällen schreiben wir auch: Patient nicht mehr erschienen und nicht erreichbar
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Ahn schrieb:

In solchen Fällen schreiben wir auch:
Patient nicht mehr erschienen und nicht erreichbar

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silvia43 schrieb:

oder Patient erschien nicht mehr! Fertig weg damit in die Abrechnung!

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Ligamentum
26.04.2023 17:30
Laut Rahmenvertrag ist keine Begründung erforderlich. Lediglich auf der Rezeptrückseite muß in dem vorgesehenen Fald das Datum des Abbruchs eingetragen werden.
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• Papa Alpaka
Laut Rahmenvertrag ist keine Begründung erforderlich. Lediglich auf der Rezeptrückseite muß in dem vorgesehenen Fald das Datum des Abbruchs eingetragen werden.
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Lars van Ravenzwaaij
26.04.2023 18:48
@Ligamentum Leider ist das sehr wohl vorgeschrieben: siehe BRV Anlage 3a Ziff. 5 Lit. q

Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruches zu vermerken. Im Feld „Begründung“ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.
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[mention]Ligamentum[/mention] Leider ist das sehr wohl vorgeschrieben: siehe BRV Anlage 3a Ziff. 5 Lit. q [zitat]Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruches zu vermerken. Im Feld „Begründung“ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ligamentum Leider ist das sehr wohl vorgeschrieben: siehe BRV Anlage 3a Ziff. 5 Lit. q

Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruches zu vermerken. Im Feld „Begründung“ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.

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Wonderwoman
26.04.2023 20:48
Ich begründe nie... einfach Kreuz auf Abbruch und fertig
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Ich begründe nie... einfach Kreuz auf Abbruch und fertig
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Wonderwoman schrieb:

Ich begründe nie... einfach Kreuz auf Abbruch und fertig

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Lars van Ravenzwaaij
26.04.2023 20:51
@Wonderwoman Das geht solange gut, bis es nicht mehr gut geht. 🤣
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• JürgenK
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[mention]Wonderwoman[/mention] Das geht solange gut, bis es nicht mehr gut geht. 🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Das geht solange gut, bis es nicht mehr gut geht. 🤣

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JürgenK
27.04.2023 07:14
@Lars van Ravenzwaaij
... man müste mal das schreiben ... "weil es die KK so will, warum auch immer"
Mfg
JürgenK ;)
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ... man müste mal das schreiben ... "weil es die KK so will, warum auch immer" Mfg JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
... man müste mal das schreiben ... "weil es die KK so will, warum auch immer"
Mfg
JürgenK ;)

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JürgenK
27.04.2023 07:15
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JürgenK schrieb:

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Lars van Ravenzwaaij
27.04.2023 07:22
@JürgenK 🤣🤣🤣🤣 Formal korrekt, die Begründung ist gegeben. Wie es auslegt wird, ist eine andere Sache. Ich werde es mal spaßeshalber ausprobieren.
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• JürgenK
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[mention]JürgenK[/mention] 🤣🤣🤣🤣 Formal korrekt, die Begründung ist gegeben. Wie es auslegt wird, ist eine andere Sache. Ich werde es mal spaßeshalber ausprobieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK 🤣🤣🤣🤣 Formal korrekt, die Begründung ist gegeben. Wie es auslegt wird, ist eine andere Sache. Ich werde es mal spaßeshalber ausprobieren.

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JürgenK
27.04.2023 11:55
@Lars van Ravenzwaaij ;) .. WaidmannsHeil...
JK ;)
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ;) .. WaidmannsHeil... JK ;)
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ;) .. WaidmannsHeil...
JK ;)

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Wonderwoman
30.04.2023 19:51
@Lars van Ravenzwaaij Und selbst dann wäre das kein Grund für eine Absetzung.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Und selbst dann wäre das kein Grund für eine Absetzung.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Und selbst dann wäre das kein Grund für eine Absetzung.

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Lars van Ravenzwaaij
30.04.2023 19:58
@Wonderwoman Das sehe ich anders (wenn du dich auf der fehlenden Begründung beziehst). 😉 Allerdings haben wir das auch noch nicht bei der Hand gehabt.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Das sehe ich anders (wenn du dich auf der fehlenden Begründung beziehst). 😉 Allerdings haben wir das auch noch nicht bei der Hand gehabt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Das sehe ich anders (wenn du dich auf der fehlenden Begründung beziehst). 😉 Allerdings haben wir das auch noch nicht bei der Hand gehabt.

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Wonderwoman
01.05.2023 22:31
@Lars van Ravenzwaaij Also ich finde im Rahmenvertrag folgendes: "Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu
dokumentieren."
Wurde von mir mit Kreuz dokumentiert. Zeige mir eine Quelle wo steht, dass es begründet werden muss.

Und was würden die tun, wenn ich als Begründung "Weil ich die Macht dazu habe" schreiben würde?!? LOL
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• Leni C.
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Also ich finde im Rahmenvertrag folgendes: "Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu dokumentieren." Wurde von mir mit Kreuz dokumentiert. Zeige mir eine Quelle wo steht, dass es begründet werden muss. Und was würden die tun, wenn ich als Begründung "Weil ich die Macht dazu habe" schreiben würde?!? LOL
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Also ich finde im Rahmenvertrag folgendes: "Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu
dokumentieren."
Wurde von mir mit Kreuz dokumentiert. Zeige mir eine Quelle wo steht, dass es begründet werden muss.

Und was würden die tun, wenn ich als Begründung "Weil ich die Macht dazu habe" schreiben würde?!? LOL

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Lars van Ravenzwaaij
01.05.2023 22:57
@Wonderwoman Ich habe weiter oben im Thread die entsprechende Fundstelle aus dem BRV inkl. Zitat genannt. Eine Begründung ist Pflicht.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Ich habe weiter oben im Thread die entsprechende Fundstelle aus dem BRV inkl. Zitat genannt. Eine Begründung ist Pflicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Ich habe weiter oben im Thread die entsprechende Fundstelle aus dem BRV inkl. Zitat genannt. Eine Begründung ist Pflicht.

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massu
01.05.2023 23:34
Macht’s doch nicht so kompliziert: Weil der Patient verschwunden ist…. Wie die Unterschrift im anderen Post 😃
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• die neue
Macht’s doch nicht so kompliziert: Weil der Patient verschwunden ist…. Wie die Unterschrift im anderen Post 😃
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massu schrieb:

Macht’s doch nicht so kompliziert: Weil der Patient verschwunden ist…. Wie die Unterschrift im anderen Post 😃

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Wonderwoman
02.05.2023 09:33
@Lars van Ravenzwaaij Überlesen. Sorry. Trotzdem wäre das kein Grund, das Rezept abzusetzen.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Überlesen. Sorry. Trotzdem wäre das kein Grund, das Rezept abzusetzen.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Überlesen. Sorry. Trotzdem wäre das kein Grund, das Rezept abzusetzen.

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Lars van Ravenzwaaij
02.05.2023 10:07
@Wonderwoman Du kennst doch die Kassen: alles ist ein Grund abzusetzen.joy
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[mention]Wonderwoman[/mention] Du kennst doch die Kassen: alles ist ein Grund abzusetzen.[emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Du kennst doch die Kassen: alles ist ein Grund abzusetzen.joy

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anica085
02.05.2023 13:10
@Wonderwoman
Hab ich auch nie gemacht, bis alles zurück geschickt wurde.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Wonderwoman[/mention] Hab ich auch nie gemacht, bis alles zurück geschickt wurde.
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anica085 schrieb:

@Wonderwoman
Hab ich auch nie gemacht, bis alles zurück geschickt wurde.

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Laut Rahmenvertrag ist keine Begründung erforderlich. Lediglich auf der Rezeptrückseite muß in dem vorgesehenen Fald das Datum des Abbruchs eingetragen werden.



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