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Nun muss ich ja auf der Rückseite das Datum des Abbruchs und eine Begründung schreiben....
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Sollten die 3 Monate noch nicht um sein, schreibst Du drauf "durch unregelmäßige Behandlung kann das Therapieziel nicht erreicht werden". Fertig, aus.
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die neue schrieb:
Bei 6 Behandlungen musst Du das Rezept eh 3 Monate nach Behandlungsbeginn abbrechen, da es sonst ungültig wird.
Sollten die 3 Monate noch nicht um sein, schreibst Du drauf "durch unregelmäßige Behandlung kann das Therapieziel nicht erreicht werden". Fertig, aus.
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Corinna L schrieb:
schreib doch einfach "Patientenwunsch". Er hat es zwar nicht direkt gesagt, aber mit dem nicht erscheinen und nicht erreichen doch indirekt ausgedrückt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was gilt als angemessene Begründung, wenn ein Patient monatelang nicht mehr erscheint und wir das Rezept jetzt abrechnen wollen. Er hat Ursprünglich 6 Behandlungen verordnet bekommen und nur 4 Termine wahrgenommen.
Nun muss ich ja auf der Rückseite das Datum des Abbruchs und eine Begründung schreiben....
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nadweb86 schrieb:
Begründung: 14-Tages Frist
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Patient nicht mehr erschienen und nicht erreichbar
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Ahn schrieb:
In solchen Fällen schreiben wir auch:
Patient nicht mehr erschienen und nicht erreichbar
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silvia43 schrieb:
oder Patient erschien nicht mehr! Fertig weg damit in die Abrechnung!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum Leider ist das sehr wohl vorgeschrieben: siehe BRV Anlage 3a Ziff. 5 Lit. q
Wird die Behandlung vor Erreichen der verordneten Behandlungsmenge abgebrochen, ist dies mit dem Datum des Behandlungsabbruches zu vermerken. Im Feld „Begründung“ ist der Grund anzugeben, warum die Behandlung nicht bis zum Erreichen der verordneten Behandlungsmenge durchgeführt wurde.
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Wonderwoman schrieb:
Ich begründe nie... einfach Kreuz auf Abbruch und fertig
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Das geht solange gut, bis es nicht mehr gut geht. 🤣
... man müste mal das schreiben ... "weil es die KK so will, warum auch immer"
Mfg
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
... man müste mal das schreiben ... "weil es die KK so will, warum auch immer"
Mfg
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK 🤣🤣🤣🤣 Formal korrekt, die Begründung ist gegeben. Wie es auslegt wird, ist eine andere Sache. Ich werde es mal spaßeshalber ausprobieren.
JK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ;) .. WaidmannsHeil...
JK ;)
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Und selbst dann wäre das kein Grund für eine Absetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Das sehe ich anders (wenn du dich auf der fehlenden Begründung beziehst). 😉 Allerdings haben wir das auch noch nicht bei der Hand gehabt.
dokumentieren."
Wurde von mir mit Kreuz dokumentiert. Zeige mir eine Quelle wo steht, dass es begründet werden muss.
Und was würden die tun, wenn ich als Begründung "Weil ich die Macht dazu habe" schreiben würde?!? LOL
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also ich finde im Rahmenvertrag folgendes: "Der Behandlungsabbruch ist auf der Rückseite der Verordnung zu
dokumentieren."
Wurde von mir mit Kreuz dokumentiert. Zeige mir eine Quelle wo steht, dass es begründet werden muss.
Und was würden die tun, wenn ich als Begründung "Weil ich die Macht dazu habe" schreiben würde?!? LOL
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Ich habe weiter oben im Thread die entsprechende Fundstelle aus dem BRV inkl. Zitat genannt. Eine Begründung ist Pflicht.
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massu schrieb:
Macht’s doch nicht so kompliziert: Weil der Patient verschwunden ist…. Wie die Unterschrift im anderen Post 😃
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Überlesen. Sorry. Trotzdem wäre das kein Grund, das Rezept abzusetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Du kennst doch die Kassen: alles ist ein Grund abzusetzen.joy
Hab ich auch nie gemacht, bis alles zurück geschickt wurde.
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anica085 schrieb:
@Wonderwoman
Hab ich auch nie gemacht, bis alles zurück geschickt wurde.
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Ligamentum schrieb:
Laut Rahmenvertrag ist keine Begründung erforderlich. Lediglich auf der Rezeptrückseite muß in dem vorgesehenen Fald das Datum des Abbruchs eingetragen werden.
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