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- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Ich habe da irgendwie nichts zu gefunden. Wäre für eine kurze Antwort dankbar weil ich diesen Fall tatsächlich so noch nie hatte.
Vielen Dank und schöne Restwoche euch allen.
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Horatio72 schrieb:
Hallo. Folgender Fakt.: Dauerpat. mit Dauerrezept bekommt eine Reha und möchte danach eine Therapiepause. Das Rezept habe ich mit Vermerk abgebrochen, nun ist seine Frau erkrankt und er muss die Reha absagen. Will jetzt weiter zur Therapie kommen. Das ist kein Problem, die Frage ist bei mir nur: geht das einfach mit dem Rezept weiter (ein neues dann, ) weil ja grad mal eine Woche Pause dazwischenliegt. Bei dem Abgebrochenen waren noch 4 oder 5 Termine von 20 offen.
Ich habe da irgendwie nichts zu gefunden. Wäre für eine kurze Antwort dankbar weil ich diesen Fall tatsächlich so noch nie hatte.
Vielen Dank und schöne Restwoche euch allen.
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Horatio72 schrieb:
Ist schon weg.. war grad Monatsende..
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Leni C. schrieb:
Hast du das Rezept schon in die Abrechnung gegeben ? Dann einfach mit neuem weiter machen . Ansonsten mit dem alten Rezept .
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Horatio72 schrieb:
Das ist schon klar, frage ist hal ob das so einfach geht weil ich das andere ja quasi abgebrochen hab.
Ich konnte dazu nichts finden. Abbrechen, damit die Frist für die zweite Verordnung nicht überschritten wird, darf man nicht. Aber in diesem Fall weiß ich es nicht. Ggf. würde ich eine Erklärung zur zweiten VO beilegen. Es war schließlich nicht vorhersehbar.
Vielleicht kommen ja noch erhellendere Kommentare.
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pt ani schrieb:
@Horatio72
Ich konnte dazu nichts finden. Abbrechen, damit die Frist für die zweite Verordnung nicht überschritten wird, darf man nicht. Aber in diesem Fall weiß ich es nicht. Ggf. würde ich eine Erklärung zur zweiten VO beilegen. Es war schließlich nicht vorhersehbar.
Vielleicht kommen ja noch erhellendere Kommentare.
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
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Jan Herrmann schrieb:
Geht nicht! Schau mal in den BRV, §7, letzter Absatz (5):
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
Aber wenn die VO schon abgerechnet ist, weil die Patientin erst Reha, dann Therapiepause geplant hat und die VO dann nicht mehr gültig gewesen wäre und nun durch Krankheitsgründe alles anders ist?
Da könnte die Pat. keine Therapie mehr bekommen. Oder nur mit anderer Diagnose. Kann ja auch nicht sein.
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pt ani schrieb:
@Jan Herrmann
Aber wenn die VO schon abgerechnet ist, weil die Patientin erst Reha, dann Therapiepause geplant hat und die VO dann nicht mehr gültig gewesen wäre und nun durch Krankheitsgründe alles anders ist?
Da könnte die Pat. keine Therapie mehr bekommen. Oder nur mit anderer Diagnose. Kann ja auch nicht sein.
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Jan Herrmann schrieb:
@pt ani Wenn die vorherige VO schon ungültig ist (z. B. 3 bzw 6 Monate seit 1. Behandlung um) , dann gilt das natürlich nicht. Davon wurde jedoch nicht berichtet.
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Horatio72 schrieb:
;) ja, ist schwierig. ich versuchs mal und werde berichten für spätere Jahrgänge! ;)
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Schippi schrieb:
@Horatio72 ich hätte auf der alten VO den Abbruch begründet und dann wäre für mich eine Fortsetzung der Therapie wegen nicht Antreten der Reha möglich!Aber ob das regelkonform ist ,weiß ich auch nicht!Aber wenn der Arzt eine VO ausstellt müsste alles in Ordnung sein!
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pt ani schrieb:
@Jan Herrmann Verstehe ich ja. Nur, wenn die erste VO abgerechnet ist, was bleibt dann?
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Schippi schrieb:
Dann logischerweise neues Rezept!!!
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Leni C. schrieb:
Ich würde einfach mit einem neu ausgestellten Rezept weitermachen . Erklären kann man immer noch , falls Fragen kommen sollten .
Pat. (Heim) hatte noch Termien auf VO, Tochter hat VO beim Arzt bestellt und abgeholt, da sie danach für 5 Wochen in Urlaub gefahren ist.
Wir haben bei Arzt nachgefragt, ob er die VO nochmals etwas später ausstellen würde, da noch aktuelle Termine anstehen. Arzt sagte, macht er prinzipiell nicht neue VO´s auszustellen
(Das erklärte auch den Zettel dran "VO bitte vorab prüfen, neuausstellung nicht möglich").
Also haben wir dann die VO mit nur 8 von 10 Terminen angerechnet, auf der VO vermerkt
" Arzt hat Folge-VO zu früh ausgestellt und besteht auf durchfürhung wie ausgestellt".
Auf der nächsten haben wir dann vermerkt "Arzt hat diese VO zu früh ausgestellt und besteht auf durchführung wie ausgestellt".
Mal sehen, ob da eine Kürzung kommt.....
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KGSchuller schrieb:
Wir hatten vor kurzem einen ähnlich gelagerten Fall:
Pat. (Heim) hatte noch Termien auf VO, Tochter hat VO beim Arzt bestellt und abgeholt, da sie danach für 5 Wochen in Urlaub gefahren ist.
Wir haben bei Arzt nachgefragt, ob er die VO nochmals etwas später ausstellen würde, da noch aktuelle Termine anstehen. Arzt sagte, macht er prinzipiell nicht neue VO´s auszustellen
(Das erklärte auch den Zettel dran "VO bitte vorab prüfen, neuausstellung nicht möglich").
Also haben wir dann die VO mit nur 8 von 10 Terminen angerechnet, auf der VO vermerkt
" Arzt hat Folge-VO zu früh ausgestellt und besteht auf durchfürhung wie ausgestellt".
Auf der nächsten haben wir dann vermerkt "Arzt hat diese VO zu früh ausgestellt und besteht auf durchführung wie ausgestellt".
Mal sehen, ob da eine Kürzung kommt.....
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