Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-Fit...
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-Fit...
Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben, ist es möglich, ein Rezept vorzeitig, in meinem Fall mit 5x KG abzubrechen, da das neue Rezept sonst abläuft.
Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dorsovolar schrieb:
Wir machen das seit Jahren mit von Dir genannter Begründung, hat nie einen Rückläufer gegeben...
Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
Gefällt mir
vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?
Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ehlis schrieb:
Ich habe diesbezüglich noch einmal eine Nachfrage, da ich gerade die Abrechnung übernommen habe.
vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?
Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jan Herrmann schrieb:
@Ehlis Es zählt das erste Behandlungdsatum.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
@Ehlis siehe Fragen-Antorten-katalog Nummer 20.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
Sie haben mir damit super weiter geholfen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ehlis schrieb:
@Jeverland Lieben dank für die schnellen Rückmeldungen hier (=
Sie haben mir damit super weiter geholfen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Haben wir auch so gemacht. Seit 1.8.21 ist jedoch damit Schluss. Besser gesagt, wenn eine Behandlung der Verordnung nach dem 31.7.21 liegt.
Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
Mein Profilbild bearbeiten