Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
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Unsere Praxis liegt im Herzen der
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und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Ich sitz vor einer schwierigen Aufgabe.
Weiss vllt jemand, ob es möglich ist Rehasport ohne Vereinsgründung abzurechnen.
Ich führe zwar einen gemeldeten Verein, jedoch ist der zeitl. Aufwand nicht mit der Vergütung zu vereinbaren.
Gibt es die Möglichkeit Rehasport über meine Physiopraxis abzurechnen?
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Michael c. schrieb:
Hallo!
Ich sitz vor einer schwierigen Aufgabe.
Weiss vllt jemand, ob es möglich ist Rehasport ohne Vereinsgründung abzurechnen.
Ich führe zwar einen gemeldeten Verein, jedoch ist der zeitl. Aufwand nicht mit der Vergütung zu vereinbaren.
Gibt es die Möglichkeit Rehasport über meine Physiopraxis abzurechnen?
Melde Dich hier bei Herrn Roth oder Frau Lindner:
RehaSport Deutschland e.V.
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don schrieb:
Ja!
Melde Dich hier bei Herrn Roth oder Frau Lindner:
RehaSport Deutschland e.V.
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü JA
8.4.
Die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen, die nicht Mitglied in einem/r Landesverband/-organisation des DBS bzw. der DGPR sind, erfolgt durch die Re-habilitationsträger bzw. Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene.
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Xela schrieb:
Selbstverständlich geht REHA-SPORT ohne Verein und ohne Rehasport- bzw. diverse andere Verbände. Sie können das als Praxis machen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Rechtsgrundlage finden Sie in der Rahmenbereinbarung Rehasport und Funktionstraining v 01.01.2011:
8.4.
Die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen, die nicht Mitglied in einem/r Landesverband/-organisation des DBS bzw. der DGPR sind, erfolgt durch die Re-habilitationsträger bzw. Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene.
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