Physiotherapeutin / Physiotherapeut
(w|m|d)
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist ab dem 01.01.2026
unbefristet zu besetzen.
Standort: München Klinik
Neuperlach, Zentrum für
Akutgeriatrie und
Frührehabilitation
Das Zentrum für Akutgeriatrie und
Frührehabilitation ist aktuell die
größte Einrichtung dieser Art in
der Region. Wir
bieten Ihnen die Möglichkeit,
in...
(w|m|d)
für 38,5 Std./Woche in Vollzeit,
Teilzeitbeschäftigung ist
möglich.
Die Stelle ist ab dem 01.01.2026
unbefristet zu besetzen.
Standort: München Klinik
Neuperlach, Zentrum für
Akutgeriatrie und
Frührehabilitation
Das Zentrum für Akutgeriatrie und
Frührehabilitation ist aktuell die
größte Einrichtung dieser Art in
der Region. Wir
bieten Ihnen die Möglichkeit,
in...
Ich sitz vor einer schwierigen Aufgabe.
Weiss vllt jemand, ob es möglich ist Rehasport ohne Vereinsgründung abzurechnen.
Ich führe zwar einen gemeldeten Verein, jedoch ist der zeitl. Aufwand nicht mit der Vergütung zu vereinbaren.
Gibt es die Möglichkeit Rehasport über meine Physiopraxis abzurechnen?
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Michael c. schrieb:
Hallo!
Ich sitz vor einer schwierigen Aufgabe.
Weiss vllt jemand, ob es möglich ist Rehasport ohne Vereinsgründung abzurechnen.
Ich führe zwar einen gemeldeten Verein, jedoch ist der zeitl. Aufwand nicht mit der Vergütung zu vereinbaren.
Gibt es die Möglichkeit Rehasport über meine Physiopraxis abzurechnen?
Melde Dich hier bei Herrn Roth oder Frau Lindner:
RehaSport Deutschland e.V.
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don schrieb:
Ja!
Melde Dich hier bei Herrn Roth oder Frau Lindner:
RehaSport Deutschland e.V.
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü JA
8.4.
Die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen, die nicht Mitglied in einem/r Landesverband/-organisation des DBS bzw. der DGPR sind, erfolgt durch die Re-habilitationsträger bzw. Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene.
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Xela schrieb:
Selbstverständlich geht REHA-SPORT ohne Verein und ohne Rehasport- bzw. diverse andere Verbände. Sie können das als Praxis machen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Rechtsgrundlage finden Sie in der Rahmenbereinbarung Rehasport und Funktionstraining v 01.01.2011:
8.4.
Die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen, die nicht Mitglied in einem/r Landesverband/-organisation des DBS bzw. der DGPR sind, erfolgt durch die Re-habilitationsträger bzw. Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene.
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