Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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mir hat die BARMER rückwirkend 2 Rezepte über jeweils 20 x MT nicht bezahlt. Genauer gesagt jeweils nur bis zu 6 Behandlungseinheiten bezahlt und die restlichen 14 Einheiten nicht. Dabei handelt es sich um Rezepte einmal aus dem Jahr 2021 (Februar) und 2022 (Mai). Auf dem Rezept waren 2 ICD 10 Codes aber einer davon war "falsch" so das es sich dadurch formal nicht mehr um eine Lagfrist VO handelte. Dies ist mir dummerweise erst hinterher aufgefallen. Auf Nachfrage von mir bei der BARMER bzw. bei deren Rechenzentrum wurde mir schriftlich und mündlich mitgeteilt das wir wir ja alle wissen das die Prüfpflicht bei uns Therapeuten liegt und das man diesen "Fehler" auch nachträglich nicht mehr ändern darf !!! Frei nach dem Motto selbst Schuld.
Somit habe ich sozusagen 2 x 14 Therapieeinheiten umsonst gemacht !!!
Habt ihr auch schon Erfahrung mit solchen Unverschämtheiten gemacht bzw. eine Idee wie man sich da wehren kann, ich fühle mich als Therapeut dabei völlig alleine gelassen und bin auch ziemlich wütend über unsere sogenannten Verbände die so was Unterschrieben haben das man Formelle Fehler die auch nachweislich von der Arztpraxis falsch ausgefüllt wurden (und dabei meine ich nicht bewusst bzw. vorsätzlich sondern natürlich auch nur ausversehen bzw. fahrlässig) nicht mehr nachträglich ändern darf !!!
Zu guter letzt wurde mir von seiten des Abrechnungsinstitutes der BARMER eingeräumt ich könnte ja über das Sozialgericht klagen, das könnte aber 5 Jahre dauern...Vielen Dank für nichts....
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten !
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Dich über dein gegenüber BARMER zu ärgern ist zwar verständlich, aber letztendlich hast du den Fehler begangen. Und es gibt nun mal Regeln, die du als PI im Abrechnungsprozess zu befolgen hast. Ist halt vergleichbar, als wenn du im Straßenverkehr zu schnell unterwegs bist oder bei Rot über die Ampel fährst. Auch dann ist ein Lehrgeld fällig.
Somit tut es mir zwar leid für dich, aber wirkliche Hilfe kannst du hier nicht erwarten. Wir haben alle schon mal Lehrgeld bezahlen müssen, leider.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 D.h. im Umkehrschluss, du hast das kleine Einmaleins des Rezepthandlings nicht richtig beherrscht. Das ist natürlich dumm, weil du jetzt einmal richtig Lehrgeld bezahlen musst. sleepy Nimm es halt wie es jetzt gekommen ist, nutze die Lektion um dich mit sämtliche Regelungen vertraut zu machen und dein Abrechnungsprozess zu optimieren. So kann es dir in Zukunft nicht mehr passieren.
Dich über dein gegenüber BARMER zu ärgern ist zwar verständlich, aber letztendlich hast du den Fehler begangen. Und es gibt nun mal Regeln, die du als PI im Abrechnungsprozess zu befolgen hast. Ist halt vergleichbar, als wenn du im Straßenverkehr zu schnell unterwegs bist oder bei Rot über die Ampel fährst. Auch dann ist ein Lehrgeld fällig.
Somit tut es mir zwar leid für dich, aber wirkliche Hilfe kannst du hier nicht erwarten. Wir haben alle schon mal Lehrgeld bezahlen müssen, leider.
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Schippi schrieb:
Genau!schimpfen ist immer einfach besonders über andere!eigene Fehler eingestehen und als Lehrgeld hinnehmen,das ist die Kunst!Fehler macht jeder nun muss man daraus lernen!
...genau...und Schippi arbeitet für die Barmer...super Beitrag...ich wollte mich eigentlich nicht auf so ein Niveau herablassen...ich dachte das ist hier ein konstruktiver Austausch unter Kollegen ind Kolleginen...Super weiterso....So bilden wir nie eine starke Gemeinschaft...
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pat88 schrieb:
@Schippi
...genau...und Schippi arbeitet für die Barmer...super Beitrag...ich wollte mich eigentlich nicht auf so ein Niveau herablassen...ich dachte das ist hier ein konstruktiver Austausch unter Kollegen ind Kolleginen...Super weiterso....So bilden wir nie eine starke Gemeinschaft...
Arzt hat statt PN , ZN aufgeschrieben.Die Hälfte der VO wurde gekürzt also 10x !
Mir eigendlich egal aber das hat schon System und von Kullanz keine Spur.
Scheiß Leben.
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Michael Woelky schrieb:
Habe auch eine Absetzung aus 21 erhalten....630,- war für eine freie Mitarbeiterin.
Arzt hat statt PN , ZN aufgeschrieben.Die Hälfte der VO wurde gekürzt also 10x !
Mir eigendlich egal aber das hat schon System und von Kullanz keine Spur.
Scheiß Leben.
dazu mal folgende Mail-Antwort vom GKV-SpiBU von September 21auf meine Frage :
"vielen Dank für Ihre Email und das heutige Telefonat.
Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages (Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel KG bei Diagnosegruppe LY)."
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WinnieE schrieb:
@Michael Woelky
dazu mal folgende Mail-Antwort vom GKV-SpiBU von September 21auf meine Frage :
"vielen Dank für Ihre Email und das heutige Telefonat.
Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages (Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel KG bei Diagnosegruppe LY)."
Es hat bestimmt das Heilmittel zu ZN nicht gepasst. Und das müssen wir prüfen. Erzähl doch die ganze Geschichte bitte! Oder welches Heilmittel wurde zu welcher Diagnosegruppe aufgeschrieben?
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massu schrieb:
@Michael Woelky die Diagnosegruppe müssen wir nicht prüfen.
Es hat bestimmt das Heilmittel zu ZN nicht gepasst. Und das müssen wir prüfen. Erzähl doch die ganze Geschichte bitte! Oder welches Heilmittel wurde zu welcher Diagnosegruppe aufgeschrieben?
Ok, ich versuchs mal.Die VO.- Menge im Regelfall ist nicht korrekt, deshalb wurde ein Teilbetrag eben 630,- gekürzt. 20 x KG- ZNS -HB waren verordnet.
ICD-10 Code = G61.8 Diagnosegruppe = ZN hier müsste PN stehen
Laut meiner Abrechnungsstelle hat die Barmer bzw. DDG recht.
Schade nur das man die Original Vo zum ändern nicht zurück bekommt.....Fehler passieren ja,man muss halt nur die Gelegenheit bekommen diese zu korrigieren
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Michael Woelky schrieb:
@massu
Ok, ich versuchs mal.Die VO.- Menge im Regelfall ist nicht korrekt, deshalb wurde ein Teilbetrag eben 630,- gekürzt. 20 x KG- ZNS -HB waren verordnet.
ICD-10 Code = G61.8 Diagnosegruppe = ZN hier müsste PN stehen
Laut meiner Abrechnungsstelle hat die Barmer bzw. DDG recht.
Schade nur das man die Original Vo zum ändern nicht zurück bekommt.....Fehler passieren ja,man muss halt nur die Gelegenheit bekommen diese zu korrigieren
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Ist leider richtig. Die Diagnoseliste sieht für G61.8 Sonstige Polyneuropathie nur ein LHB für PN oder EN3 vor. Hat denn deine Software das nicht als fehlerhaft angemeckert?
Wahrscheinlich kann Mann/Frau nichts mehr machen.Ist eben Lehrgeld.
P.S.: wie gehts denn deinem WG-Partner ?grinning
V.G.
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist die VO einer freien Mitarbeiterin....ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen.Ich denke mal der Arzt hat PN mit ZN verwechselt tired_face.
Wahrscheinlich kann Mann/Frau nichts mehr machen.Ist eben Lehrgeld.
P.S.: wie gehts denn deinem WG-Partner ?grinning
V.G.
War schon manches mal hilfreich.
Und ich würde immer den Weg der Kommunikation wählen.
Wenn das nicht fruchtet, eben auch mal drohen.
Hat bis jetzt immer geholfen.
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Shia schrieb:
@Michael Woelky Mache dir vor absenden immer Kopien.
War schon manches mal hilfreich.
Und ich würde immer den Weg der Kommunikation wählen.
Wenn das nicht fruchtet, eben auch mal drohen.
Hat bis jetzt immer geholfen.
ich lebe noch und geniesse die Sonne und mein Leben in meinen Ferien mit meiner Frau...und bald werde ich ein schönes Bayerischen Essen geniessen so ist das Leben...
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JürgenK schrieb:
@Michael Woelky
ich lebe noch und geniesse die Sonne und mein Leben in meinen Ferien mit meiner Frau...und bald werde ich ein schönes Bayerischen Essen geniessen so ist das Leben...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Ach ne, dann sehen wir uns ja gar nicht. sobsob Wir fahren am Samstag für 3 Wochen ins schönen Schweizer Wallis. muscle
wünsche euch eine schöne Zeit..und geniest es..:)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wünsche euch eine schöne Zeit..und geniest es..:)
Kopien sind vorhanden....wie gesagt ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen.Leider ist der Ehepartner meiner Kollegin vor einigen Wochen verstorben.Deswegen hat sie zur Zeit nach eigener Aussage keinen Kopf/Nerv mit einem RA. o.ä. zu drohen.
Mal überlegen ob ich mich diesbezügl. mal für meine freie Mitarbeiterin stark mache.
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Michael Woelky schrieb:
@Shia
Kopien sind vorhanden....wie gesagt ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle zusammen.Leider ist der Ehepartner meiner Kollegin vor einigen Wochen verstorben.Deswegen hat sie zur Zeit nach eigener Aussage keinen Kopf/Nerv mit einem RA. o.ä. zu drohen.
Mal überlegen ob ich mich diesbezügl. mal für meine freie Mitarbeiterin stark mache.
Wäre natürlich eine superkollegiale und menschliche Aktion! clapbow
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky
Mal überlegen ob ich mich diesbezügl. mal für meine freie Mitarbeiterin stark mache.
Wäre natürlich eine superkollegiale und menschliche Aktion! clapbow
Fänd ich klasse :daumen hoch:
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Shia schrieb:
@Michael Woelky dann übernimm das für sie.
Fänd ich klasse :daumen hoch:
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
mir hat die BARMER rückwirkend 2 Rezepte über jeweils 20 x MT nicht bezahlt. Genauer gesagt jeweils nur bis zu 6 Behandlungseinheiten bezahlt und die restlichen 14 Einheiten nicht. Dabei handelt es sich um Rezepte einmal aus dem Jahr 2021 (Februar) und 2022 (Mai). Auf dem Rezept waren 2 ICD 10 Codes aber einer davon war "falsch" so das es sich dadurch formal nicht mehr um eine Lagfrist VO handelte. Dies ist mir dummerweise erst hinterher aufgefallen. Auf Nachfrage von mir bei der BARMER bzw. bei deren Rechenzentrum wurde mir schriftlich und mündlich mitgeteilt das wir wir ja alle wissen das die Prüfpflicht bei uns Therapeuten liegt und das man diesen "Fehler" auch nachträglich nicht mehr ändern darf !!! Frei nach dem Motto selbst Schuld.
Somit habe ich sozusagen 2 x 14 Therapieeinheiten umsonst gemacht !!!
Habt ihr auch schon Erfahrung mit solchen Unverschämtheiten gemacht bzw. eine Idee wie man sich da wehren kann, ich fühle mich als Therapeut dabei völlig alleine gelassen und bin auch ziemlich wütend über unsere sogenannten Verbände die so was Unterschrieben haben das man Formelle Fehler die auch nachweislich von der Arztpraxis falsch ausgefüllt wurden (und dabei meine ich nicht bewusst bzw. vorsätzlich sondern natürlich auch nur ausversehen bzw. fahrlässig) nicht mehr nachträglich ändern darf !!!
Zu guter letzt wurde mir von seiten des Abrechnungsinstitutes der BARMER eingeräumt ich könnte ja über das Sozialgericht klagen, das könnte aber 5 Jahre dauern...Vielen Dank für nichts....
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten !
Ich würde tatsächlich den Klageweg androhen.
Um auch hier mal ein Grundsatzurteil zu erhalten.
Barmer Patienten nur noch Dienst nach Vorschrift.
Bis Zahlung erhalten wurde.
Dies, der Barmer genau so mitteilen.
Ein Urteil diesbezüglich wollen Sie nämlich nicht
Hatte ähnliches letztens mit der AOK.
Da knickt sie dann ein.
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Shia schrieb:
Du hast schon mit der Barmer selbst gesprochen?
Ich würde tatsächlich den Klageweg androhen.
Um auch hier mal ein Grundsatzurteil zu erhalten.
Barmer Patienten nur noch Dienst nach Vorschrift.
Bis Zahlung erhalten wurde.
Dies, der Barmer genau so mitteilen.
Ein Urteil diesbezüglich wollen Sie nämlich nicht
Hatte ähnliches letztens mit der AOK.
Da knickt sie dann ein.
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Sabine Rabbel schrieb:
Echt ärgerlich, aber nicht unverschämt, da anscheinend richtig. Unverschämt ist vielmehr, daß dieses Spielchen zur Zeit reihenweise gespielt wird mit 2021 VOen, bei denen Langfristgenehmigungen vorlagen und das auch auf den VOen vermerkt war. Weiß man dort gerade nicht, was man den PraktikantInnen zu tun geben soll?
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Die Barmer weiß sogar das es eine chron. Pat. ist besteht aber auf den genauen ICD-10 Code....
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pat88 schrieb:
Hallo Therapeutin, selbstverständlich habe ich ein Programm....Du musst Dir das so vorstellen, das ist eine chron. kranke Patientin die seit Jahren zur Behandlung kommt und bisher gab es nie Probleme. Ausgerechnet bei diesen beiden besagten VO mit über einem Jahr Abstand s.o. war ein ICD-10 Code falsch. Mein Fehler war diese VO nicht zu prüfen und wurde wie gesagt auch jetzt erst darauf aufmerksam gemacht. Die Barmer hätte ja auch schon die VO vom Feb 21 zeitnah reklamieren können. Tat sie aber nicht sondern erst jetzt im August 22 und dann gleich zwei VO hintereinander.
Die Barmer weiß sogar das es eine chron. Pat. ist besteht aber auf den genauen ICD-10 Code....
... besteht aber auf den genauen ICD-10 Code....
Wie ärgerlich es auch sein mag, die Regeln sind nun mal so wie sie sind. Du bist auch nicht allein mit ein derartiger Fehler; ist uns allen schon passiert. Und nicht nur uns: Auch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Hilfsmittellieferanten passiert das. Und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit Bismarck in 1883 die GKV gegründet hat. 🤔
Wenn du meinst, dass du ungerecht behandelt worden bist, dann steht dir tatsächlich der Weg zum Sozialgericht offen. Aber,... sei gewarnt: Das kann auch ein Schuss nach hinten werden! Denke an das Urteil des BSG bezüglich der Prüfpflicht. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88
pat88 schrieb am 04.09.2022 22:20 Uhr:... Mein Fehler war diese VO nicht zu prüfen. .. Und was möchtest nun eigentlich genau von uns? Die BARMER ist im Recht und du hast ein Fehler begangen. 🤷♂️ Und das hat nichts damit zu tun, ob wir eine starke Gemeinschaft bilden oder nicht.
... besteht aber auf den genauen ICD-10 Code....
Wie ärgerlich es auch sein mag, die Regeln sind nun mal so wie sie sind. Du bist auch nicht allein mit ein derartiger Fehler; ist uns allen schon passiert. Und nicht nur uns: Auch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Hilfsmittellieferanten passiert das. Und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit Bismarck in 1883 die GKV gegründet hat. 🤔
Wenn du meinst, dass du ungerecht behandelt worden bist, dann steht dir tatsächlich der Weg zum Sozialgericht offen. Aber,... sei gewarnt: Das kann auch ein Schuss nach hinten werden! Denke an das Urteil des BSG bezüglich der Prüfpflicht. 🤦♂️
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therapeutin schrieb:
ich frage mich,habt ihr kein Programm der das überprüft,mein Programm macht das,eigentlich jedes Programm,dann kann das überhaupt nicht passierenthinking_face
Eine Software wäre schon ein guter Anfang und wenn du auf Nummer supersicher gehen möchtest und du über einen Abrechnungszentrum abrechnest, dann wäre zusätzlich eine Rezeptkontrolle als Leistung zu empfehlen.
Für den Verlust den du jetzt hattest, wären die Gebühren gut angelegt.
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massu schrieb:
@pat88 Jeder übersieht mal was, das hast du bestimmt hier im Forum schon öfters lesen können. Aus Schaden wird man bekanntlich klug. Vielleicht ist es an der Zeit, Rezeptkontrolle zur Chefsache zu machen?
Eine Software wäre schon ein guter Anfang und wenn du auf Nummer supersicher gehen möchtest und du über einen Abrechnungszentrum abrechnest, dann wäre zusätzlich eine Rezeptkontrolle als Leistung zu empfehlen.
Für den Verlust den du jetzt hattest, wären die Gebühren gut angelegt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Louisa78 Für die VO aus 02-2021 galten noch die alten, regionalen Verträge mit Beanstandungsfristen bis zu 3 Jahre nach BGB. Die 9 Monate gelten erst mit dem neuen Bundesrahmenvertrag seit dem 01.07.2021
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Louisa78 schrieb:
Alles klar danke! face_with_rolling_eyes
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Louisa78 schrieb:
Aber ist es denn nicht so, dass Beanstandungen & Rückforderungen seitens der Kassen nur bis zu 9 Monate nach Rechnungsstellung gemacht werden dürfen? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann dürfte die VO aus Februar doch eigentlich "durch" sein, oder?
Dann sollte die VO AUF JEDEN FALL gründlichst geprüft werden, dafür hat man dann i.d.R. die ersten 6 Termine Zeit...
Es gibt zwar keine Prüfpflicht der VO´s, aber die Vollständigkeit und Formerfordernis bei mehr als 6 Einheiten sollte man dann prüfen...
Hake es als Lehrgeld ab (wie wir alle hier schonmal irgendwann...) und ändere die Vorgehensweise der VO-Prüfung bzw. der ReZi, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
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Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Wenn mehr als 6 Einheiten auf einer VO stehen, sollten die Alarmglocken klingen.
Dann sollte die VO AUF JEDEN FALL gründlichst geprüft werden, dafür hat man dann i.d.R. die ersten 6 Termine Zeit...
Es gibt zwar keine Prüfpflicht der VO´s, aber die Vollständigkeit und Formerfordernis bei mehr als 6 Einheiten sollte man dann prüfen...
Hake es als Lehrgeld ab (wie wir alle hier schonmal irgendwann...) und ändere die Vorgehensweise der VO-Prüfung bzw. der ReZi, damit so etwas nicht noch einmal passiert.
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KGSchuller schrieb:
JA, das kenne ich. Die Prüfpflicht als Therapeutische praxis bezieht sich aber auf einige wenige Punke, das meinte ich damit blush
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller
...Es gibt zwar keine Prüfpflicht der VO´s, ... Mmmm, du kennst doch das Urteil des BSG diesbezüglich? Es gibt sehr wohl eine Prüfpflicht.
Ich hatte vor kurzem einen Beitrag eingestellt: "Langfrist-Verordnungen > erforderliche Belege"
Wir haben aktuell auch eine VO mit 20xKG/HB und bisher 3 verschiedene telefonische, sich teils widersprechende Auskünfte der KV bekommen. Letzte Info telefonisch war: auf dem Genehmigungsschreiben, (was uns vorliegt), müsse stehen, auf welchen ICD-10-Code sich die Genehmigung bezieht. Steht aber nicht darauf. Natürlich hat der Arzt aud der VO den genommen, der zuvor auch schon immer auf 6-er VO´s stand. Logisch- diagnose hat sich ja nicht geändert.
Ich werde nach 6 Beh abbrechen mit dem Kommentar : "Kommunikationsprobleme mit KK bei Klärungsversuch der Sachlage" und werde ne kurze Gesprächsnotitz (Datum/Uhrzeit der 3 Telefonate) anfügen.
Die Sachbearbeiterin des 3 Gesprächs sagte doch tatsächlich, der fehlende Bezug zum ICD-10-Code auf Genehmigungsschreiben sei halt ein Formfehler (der KK), das könne mal passieren und sei ja menschlich. Als ich sie fragte, wie viel von ihrem Gehalt dafür gekürzt werde, wurde sie extrem unfreundlich und legte auf.
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Danke nochmal an WinnieE und Shia...blush
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pat88 schrieb:
Hallo WinnieE, vielen Dank für die Schilderung Deiner Erfahrung. Eben genau diesen letzten Punkt mit der Sachbearbeiterin meine ich halt, wir Therapeuten sollen immer Verständnis haben und bei uns heißt es immer so sind halt die Regeln. Das habe ich auch mal Versucht darzustellen, deswegen bin ich halt manchmal recht verwundert und traurig das es Kollegen gibt die als Antwort nichts anderes drauf haben als die Regeln zu zitieren !! Ich finde man darf sich eben nicht alles gefallen lassen zumal man auch überhaubt nicht verbotenes gemacht. Sondern gegen Regeln verstossen hat die andere für uns Therapeuten aufgestellt haben um für sich selber eine Daseinsberechtigung zu schaffen. Sorry liebe Kollegen das musste einfach mal gesagt werden.
Danke nochmal an WinnieE und Shia...blush
Nix für ungut; musste mal gesagt werden. 🤷♂️
BTW: der Fall von @WinnieE ist mitnichten vergleichbar mit deinem. Und @Shia kann in Zweifelfälle durchaus Erfolg haben (haben wir auch), aber nicht bei eindeutige Fehler.
Und sei dir eins sicher, ich habe und hatte niemals ein Problem damit, auch vor's Sozialgericht zu ziehen, wenn ein Kasse eindeutig im Unrecht ist/war. Von vorauseilender Gehorsam halte ich auch nichts. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 Mmmm, irgendwie erinnerst du mich gerade an ein trotziges Kleinkind, das nicht bekommt was es gerne hätte. 🤔
Nix für ungut; musste mal gesagt werden. 🤷♂️
BTW: der Fall von @WinnieE ist mitnichten vergleichbar mit deinem. Und @Shia kann in Zweifelfälle durchaus Erfolg haben (haben wir auch), aber nicht bei eindeutige Fehler.
Und sei dir eins sicher, ich habe und hatte niemals ein Problem damit, auch vor's Sozialgericht zu ziehen, wenn ein Kasse eindeutig im Unrecht ist/war. Von vorauseilender Gehorsam halte ich auch nichts. 😁
der springende Punkt ist doch, wenn schon Regeln, dann bitte bindend für beide Seiten.
Das gleiche hat dann allerdings auch für diverse Großzügigkeiten bei lapidaren Fehlern zu gelten.
Wo bleibt denn mittlerweile in unserem System die Verhältnismäßigkeit?
ein falscher Punkt oder fehlendes Komma wird höher gewichtet, als zuverlässige Patientenversorgung - es ist einfach unglaublich!
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WinnieE schrieb:
@pat88
der springende Punkt ist doch, wenn schon Regeln, dann bitte bindend für beide Seiten.
Das gleiche hat dann allerdings auch für diverse Großzügigkeiten bei lapidaren Fehlern zu gelten.
Wo bleibt denn mittlerweile in unserem System die Verhältnismäßigkeit?
ein falscher Punkt oder fehlendes Komma wird höher gewichtet, als zuverlässige Patientenversorgung - es ist einfach unglaublich!
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pat88 schrieb:
Absolut Richtig !!! Genau das habe ich versucht unserem werten Kollegen face_with_rolling_eyes zu vermitteln und nichts weiter ...weiterhin alles Gute blush
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WinnieE schrieb:
@pat88 thumbsup
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Wo sind die Regeln nicht für beide Parteien bindend, bzw. welche Regeln sind nicht für beide Parteien bindend? Habe ich da was verpasst?
Zuzahlungen, obwohl nachweislich befreit.
Ja man kann da 40€ Schadenersatz fordern. Die allerdings auch wieder nerven und Zeit kosten. Ein System, in dem die Leistung die erbracht wurde, auch bezahlt wird, wäre mir lieber.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij es passiert nicht selten, das Abzüge sind bei z. B.
Zuzahlungen, obwohl nachweislich befreit.
Ja man kann da 40€ Schadenersatz fordern. Die allerdings auch wieder nerven und Zeit kosten. Ein System, in dem die Leistung die erbracht wurde, auch bezahlt wird, wäre mir lieber.
1) Befreiung grundsätzlich als Scan in der Software vorhanden,
2) Scan zusammen mit Standardbrief ausdrücken
3) Bearbeitungszeit, großzügig gerechnet, 5 Minuten
4) Erlös für die Arbeit = 40,- EUR
5) 60 / 5 x 40 = 480,- Euro Stundenumsatz
Wann erreiche ich bitte schön, mit mein therapeutischer Einsatz, 480,- Euro Stundenumsatz? joyjoy Bitte, bitte, lass DAVASO und co., möglichst gaaaanz viele solcher dummen Fehler machen!stuck_out_tongue_winking_eye
Aber die DAVASO-Dummheiten haben nichts mit "nicht-bindenden" Regeln zu tun. Ist einfach nur schlampiger Arbeit. Ähnlich schlampig ist unsere Arbeit, wenn wir einfachste Abrechnungsregeln nicht befolgen und entsprechend Lehrgeld zahlen müssen.
Der Unterschied ist; uns passiert das 1-, 2-mal, darauf passen wir unsere Abrechnungsprozesse an, damit es zukünftig nicht mehr passiert. DAVASO und co. lernen daraus aber nicht und machen einfach so weiter. Mittlerweile hält sich das Lehrgeld bei uns - mit 14-tägig rd. 300 GKV-Rezepte in die Abrechnung - echt in Grenzen bzw. fällt so gut wie gar nicht mehr an. Und wenn doch, wird das über o.g. Einnahme mehr als gut kompensiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Über nachweislich unrichtige Absetzungen freuen wir uns inzwischen tatsächlich! So schnell und einfach kann man gar kein Geld verdienen. Vielleicht solltest du auch dein Blickwinkel diesbezüglich einfach ändern und dich über solche Dummheiten richtig freuen?
1) Befreiung grundsätzlich als Scan in der Software vorhanden,
2) Scan zusammen mit Standardbrief ausdrücken
3) Bearbeitungszeit, großzügig gerechnet, 5 Minuten
4) Erlös für die Arbeit = 40,- EUR
5) 60 / 5 x 40 = 480,- Euro Stundenumsatz
Wann erreiche ich bitte schön, mit mein therapeutischer Einsatz, 480,- Euro Stundenumsatz? joyjoy Bitte, bitte, lass DAVASO und co., möglichst gaaaanz viele solcher dummen Fehler machen!stuck_out_tongue_winking_eye
Aber die DAVASO-Dummheiten haben nichts mit "nicht-bindenden" Regeln zu tun. Ist einfach nur schlampiger Arbeit. Ähnlich schlampig ist unsere Arbeit, wenn wir einfachste Abrechnungsregeln nicht befolgen und entsprechend Lehrgeld zahlen müssen.
Der Unterschied ist; uns passiert das 1-, 2-mal, darauf passen wir unsere Abrechnungsprozesse an, damit es zukünftig nicht mehr passiert. DAVASO und co. lernen daraus aber nicht und machen einfach so weiter. Mittlerweile hält sich das Lehrgeld bei uns - mit 14-tägig rd. 300 GKV-Rezepte in die Abrechnung - echt in Grenzen bzw. fällt so gut wie gar nicht mehr an. Und wenn doch, wird das über o.g. Einnahme mehr als gut kompensiert.
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asima schrieb:
@pat88 Ohne den PT-Vertrag studiert zu haben: Steht irgendwo, dass der 2. ICD-10 LHB oder BVB aushebelt? Theoretisch ist meines Wissens in der Logo nur nur ein Code nötig..?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@asima Es gibt tatsächlich LHB/BVBs die 2 ICD10-Codes benötigen. Hat im Übrigen gar nichts mit den Rahmenverträge zu tun, sondern ausschließlich mit der Diagnoselisten aus der HMR. 😁
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asima schrieb:
Dunkel klingelt es bei mir... Aber d.h., wenn nur ein Code in der Liste gefordert ist, stört ein zweiter Code nicht, auch wenn er nicht in der Liste steht, richtig?!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@asima stimmt, es können soviele Codes auf der VO stehen, wie der Doc lustig ist. 🤣
Doch, das ist sich nicht an die bindende Regeln zu halten.
Möchte nicht wissen, wieviele sich da nicht wehren.
Meine damalige Vorgängerin war auch so, wird schon seine Richtigkeit haben, wenn die Geld abziehen.
Und alleine wenn ich lese, dass eine Differenz rein gekommen ist, ärgert es mich.
Brauch diesen Stress nicht.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Doch, das ist sich nicht an die bindende Regeln zu halten.
Möchte nicht wissen, wieviele sich da nicht wehren.
Meine damalige Vorgängerin war auch so, wird schon seine Richtigkeit haben, wenn die Geld abziehen.
Und alleine wenn ich lese, dass eine Differenz rein gekommen ist, ärgert es mich.
Brauch diesen Stress nicht.
Fehler werden von allen Seiten gemacht, eine Korrektur sollte immer eingeräumt werden.
Da dies oft nicht der Fall ist, spricht es für mich eher für Geld sparen auf Kosten der Heilmittelerbringer.
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mathias3834 schrieb:
@pat88 sehe ich genau so. Es ist extrem ärgerlich, dass geleistete Arbeit monitär gekürzt wird ohne die Möglichkeit der Korrektur. Ja Regeln sind grob bekannt aber auch auslegbar und manchmal mit kompliziert Ausnahmen gespickt.
Fehler werden von allen Seiten gemacht, eine Korrektur sollte immer eingeräumt werden.
Da dies oft nicht der Fall ist, spricht es für mich eher für Geld sparen auf Kosten der Heilmittelerbringer.
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pat88 schrieb:
@mathias3834 genau so sehe ich das auch... Mann könnte auch sagen Einbahnstraßen Regeln...
bin seit 30 Jahren Freiberufler und ohne große Komplikationen gut über die berufspolitisch buchalterischen Runden gekommen. Seit den neuen PT-Regelungen seit August 2021 habe ich ordendlich Lehrgeld bezahlt. Habe wie auch ihr Alle das Helfersyndrom. Das kleinste Glied im System wird bestraft. (ICD-10-Code, DGG, LS Kontrolle etc.) Hier in Brandenburg habe ich vorrangig mit der DAK und deren Abrechnungszentrum diese ärgerliche Erfahrung gemacht.
Grundsätzlich müssen ab sofort alle VO die über 6 x bzw. 10 x ausgestellt werden von der jeweiigen Krankenkasse genehmigt werden. Der Patient ist in der Pflicht! Ohne rechtzeitige Kostenübernahmebestätigung werden wir auch bei ehemals chronisch kranken Langzeitpatienten (vormals außerhalb des Regelfalles), die Behandlung nach 6 bzw. 10 Sitzungen abbrechen.
Sonnige Grüße Modiedo.
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Modiedo schrieb:
Hallo WinnieE und Forumteilnehmer/innen,
bin seit 30 Jahren Freiberufler und ohne große Komplikationen gut über die berufspolitisch buchalterischen Runden gekommen. Seit den neuen PT-Regelungen seit August 2021 habe ich ordendlich Lehrgeld bezahlt. Habe wie auch ihr Alle das Helfersyndrom. Das kleinste Glied im System wird bestraft. (ICD-10-Code, DGG, LS Kontrolle etc.) Hier in Brandenburg habe ich vorrangig mit der DAK und deren Abrechnungszentrum diese ärgerliche Erfahrung gemacht.
Grundsätzlich müssen ab sofort alle VO die über 6 x bzw. 10 x ausgestellt werden von der jeweiigen Krankenkasse genehmigt werden. Der Patient ist in der Pflicht! Ohne rechtzeitige Kostenübernahmebestätigung werden wir auch bei ehemals chronisch kranken Langzeitpatienten (vormals außerhalb des Regelfalles), die Behandlung nach 6 bzw. 10 Sitzungen abbrechen.
Sonnige Grüße Modiedo.
Das widerspricht aber sowohl der HMR als auch der Bundesrahmenvertrag! Womit wird das begründet? Für mich ein klarer Fall für ein Anwalt.
Und eigentlich ist es, seit Einführung der neuen HMR so viel einfacher geworden, dass ich nicht verstehe, was du denn alles so falsch machen kannst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Modiedo
Grundsätzlich müssen ab sofort alle VO die über 6 x bzw. 10 x ausgestellt werden von der jeweiigen Krankenkasse genehmigt werden.
Das widerspricht aber sowohl der HMR als auch der Bundesrahmenvertrag! Womit wird das begründet? Für mich ein klarer Fall für ein Anwalt.
Und eigentlich ist es, seit Einführung der neuen HMR so viel einfacher geworden, dass ich nicht verstehe, was du denn alles so falsch machen kannst.
seit wann den das? So steht es nicht im Rahmenvertrag? Bitte liefer doch die Quelle zu Deiner Aussage.
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Ann1 schrieb:
@Modiedo
seit wann den das? So steht es nicht im Rahmenvertrag? Bitte liefer doch die Quelle zu Deiner Aussage.
Neu ist, dass von den Ärzten falsch ausgestellte Rezepte, die den Physios durch das Raster fällt , nicht mehr nachträglich geheilt werden können und somit für bereits geleistete Tätigkeit keine Vergütung bekommt.
Ich sehe ein großen Unterschied zwischen einen von anderen gemachten formalen Fehler nicht rechtzeitig entdeckt und
Selbst einen Fehler produziert durch fehlerhafte Begandlungsdaten zb..
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mathias3834 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij "Und eigentlich ist es, seit Einführung der neuen HMR so viel einfacher geworden, dass ich nicht verstehe, was du denn alles so falsch machen kannst."
Neu ist, dass von den Ärzten falsch ausgestellte Rezepte, die den Physios durch das Raster fällt , nicht mehr nachträglich geheilt werden können und somit für bereits geleistete Tätigkeit keine Vergütung bekommt.
Ich sehe ein großen Unterschied zwischen einen von anderen gemachten formalen Fehler nicht rechtzeitig entdeckt und
Selbst einen Fehler produziert durch fehlerhafte Begandlungsdaten zb..
vieleicht bin ich etwas mißverstanden worden. Ich handhabe dieses Procedere ab sofort in meiner eigenen Physiotherapiepraxis. Das gilt nicht allgemein. Sicher gibt es bei den Logos bzw. Ergos andere Rahmenverträge...?
Sonnige Grüße
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Modiedo schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vieleicht bin ich etwas mißverstanden worden. Ich handhabe dieses Procedere ab sofort in meiner eigenen Physiotherapiepraxis. Das gilt nicht allgemein. Sicher gibt es bei den Logos bzw. Ergos andere Rahmenverträge...?
Sonnige Grüße
Abgesehen davon, sind die Regeln mittlerweile so klar und deutlich, dass sie im Rahmen des Rezepthändlings sehr leicht zu prüfen sind. Außerdem haben sich auf Seiten der Ärzte die formal fehlerhafte VOn mit Einführung der neuen HMR deutlich reduziert (und bei ca. 300 GKV-Rezepte pro 14täglicher Abrechnung, weiß ich sehr gut, wovon ich rede) .
Nun gut, wenn man auf eine passende Software verzichtest, ist es etwas umständlich (es war unter der alten HMR aber noch weitaus umständlicher), dennoch absolut kein Hexenwerk.face_with_rolling_eyes
Und BTW: meine Aussage bezog sich auf @Modiedo
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834
Neu ist, dass von den Ärzten falsch ausgestellte Rezepte, die den Physios durch das Raster fällt , nicht mehr nachträglich geheilt werden können und somit für bereits geleistete Tätigkeit keine Vergütung bekommt.
Mmm, die allermeiste Fehler (bis auf ganz wenige Ausnahmen) können heutzutage im Rahmen des Abrechnungsprozess auch nachträglich geheilt werden! Unter der alten Regelungen war es weitaus öfter der Fall, dass Fehler nicht heilbar waren und häufig nur mit Gerichtsklage durchsetzungsfähig. Verstehe daher deine Aussage nicht.thinking_face
Abgesehen davon, sind die Regeln mittlerweile so klar und deutlich, dass sie im Rahmen des Rezepthändlings sehr leicht zu prüfen sind. Außerdem haben sich auf Seiten der Ärzte die formal fehlerhafte VOn mit Einführung der neuen HMR deutlich reduziert (und bei ca. 300 GKV-Rezepte pro 14täglicher Abrechnung, weiß ich sehr gut, wovon ich rede) .
Nun gut, wenn man auf eine passende Software verzichtest, ist es etwas umständlich (es war unter der alten HMR aber noch weitaus umständlicher), dennoch absolut kein Hexenwerk.face_with_rolling_eyes
Und BTW: meine Aussage bezog sich auf @Modiedo
Dennoch ist nicht klar, wo deine Probleme nun genau liegen? 🤔 Gebe uns doch mal ein paar konkrete Beispiele, denn wie ich immer wieder behaupte, ist das Ganze tatsächlich viel einfacher und wesentlich übersichtlicher geworden (und wir sind in etwa gleich lang im Beruf/selbstständig).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Modiedo Viel Spaß bei der Umsetzung! 🤔
Dennoch ist nicht klar, wo deine Probleme nun genau liegen? 🤔 Gebe uns doch mal ein paar konkrete Beispiele, denn wie ich immer wieder behaupte, ist das Ganze tatsächlich viel einfacher und wesentlich übersichtlicher geworden (und wir sind in etwa gleich lang im Beruf/selbstständig).
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Wonderwoman schrieb:
@Modiedo Und warum diese Extranerverei? Muss ich nicht verstehen...
Das freut mich für dich wenn du es aktuell viel einfacher findest, viele Kollegen und ich ärgern sich über die Änderungen wenn du die vorherigen Beiträge gelesen hast.
Auch wenn es "ein paar" nicht heilbare Rezept Fehler gibt sind es meines Erachtens "ein paar zuviel"!
Auch das korrekte Rezepte falsch als fehlerhaft versucht wird abzusetzen ist leider (für mich) neu.
Einfachere Abrechnungsregeln oder gar Entbürokratisierung sieht für mich anders aus!
(Datum zusätzlich zur Arztunterschrift bei Rezept Änderung)
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mathias3834 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das freut mich für dich wenn du es aktuell viel einfacher findest, viele Kollegen und ich ärgern sich über die Änderungen wenn du die vorherigen Beiträge gelesen hast.
Auch wenn es "ein paar" nicht heilbare Rezept Fehler gibt sind es meines Erachtens "ein paar zuviel"!
Auch das korrekte Rezepte falsch als fehlerhaft versucht wird abzusetzen ist leider (für mich) neu.
Einfachere Abrechnungsregeln oder gar Entbürokratisierung sieht für mich anders aus!
(Datum zusätzlich zur Arztunterschrift bei Rezept Änderung)
Ich habe eher das Gefühl, dass du (und einige andere KollegInnen) sich offensichtlich nicht ausreichend oder zu spät mit den Neuerungen auseinander gesetzt haben bzw. auch die alte Regelungen nicht wirklich gekannt haben. 🥴
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834
Auch wenn es "ein paar" nicht heilbare Rezept Fehler gibt sind es meines Erachtens "ein paar zuviel"! Unter den alten Rahmenvertrag gab es viel mehr nicht-heilbare Fälle. Tatsächlich ist es jetzt besser geworden. 😁
Auch das korrekte Rezepte falsch als fehlerhaft versucht wird abzusetzen ist leider (für mich) neu. Auch das ist absolut nichts neues. Gab es früher noch viel öfter. 🙄 Das hat aber nichts mit der neuen HMR oder Rahmenvertrag zu tun, sondern liegt an schlampige Arbeit der Dienstleister der GKV. Dafür gibt es dann jetzt - rahmenvertraglich festgelegt - sehr leicht verdiente zusätzliche 40,- Euro zzgl. Zinsen. Und über dieser Art von Fehler freuen wir uns tatsächlich: So leicht kann man sonst kein Geld verdienen. 🤣🤣
(Datum zusätzlich zur Arztunterschrift bei Rezept Änderung) Das war auch unter der alten HMR schon der Fall, also auch nichts neues.🤷♂️
Ich habe eher das Gefühl, dass du (und einige andere KollegInnen) sich offensichtlich nicht ausreichend oder zu spät mit den Neuerungen auseinander gesetzt haben bzw. auch die alte Regelungen nicht wirklich gekannt haben. 🥴
Auf diese Freude kann ich gern verzichten. Wir laufen grad nach ungerecht abgesetzten Rezepten den 40 Euro Verzugspauschale hinterher und ich starte die Tage das Online Mahnverfahren gegen die Kasse trotz mehrfachen Hinweisen.
Nur weil es in den Rahmenempfehlungen so steht, heißt es nicht, dass es auch so gemacht wird. Eher einseitig zu Gunsten der Kassen. Ich verzichte gern auf 40 Euro wenn ich meine Rezepte vergütet bekomme ohne Bürokratie und dafür Patienten Behandlungen machen kann. Ich freue mich für deine positiven Erfahrungen aber s.o.viele fühlen sich gegängelt und ich auch!
Und findest du wirklich die zusätzliche Datumsangabe bei Rezeptänderungen als Bürokratieabbau?
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mathias3834 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ist das ein Scherz die schlampige Arbeit der Abrechnungszentren als Freude zu bezeichnen?!
Auf diese Freude kann ich gern verzichten. Wir laufen grad nach ungerecht abgesetzten Rezepten den 40 Euro Verzugspauschale hinterher und ich starte die Tage das Online Mahnverfahren gegen die Kasse trotz mehrfachen Hinweisen.
Nur weil es in den Rahmenempfehlungen so steht, heißt es nicht, dass es auch so gemacht wird. Eher einseitig zu Gunsten der Kassen. Ich verzichte gern auf 40 Euro wenn ich meine Rezepte vergütet bekomme ohne Bürokratie und dafür Patienten Behandlungen machen kann. Ich freue mich für deine positiven Erfahrungen aber s.o.viele fühlen sich gegängelt und ich auch!
Und findest du wirklich die zusätzliche Datumsangabe bei Rezeptänderungen als Bürokratieabbau?
Sonnige Grüße Modiedo.
DAS ist absolut unnötige Bürokratie, einfach nach dem ICD10 Code schauen und fertig.
Man kann sich das Leben auch schwerer machen
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Shia schrieb:
@Modiedo
Modiedo schrieb am 24.09.2022 16:37 Uhr:Grundsätzlich müssen ab sofort alle VO die über 6 x bzw. 10 x ausgestellt werden von der jeweiigen Krankenkasse genehmigt werden. Der Patient ist in der Pflicht! Ohne rechtzeitige Kostenübernahmebestätigung werden wir auch bei ehemals chronisch kranken Langzeitpatienten (vormals außerhalb des Regelfalles), die Behandlung nach 6 bzw. 10 Sitzungen abbrechen.
Sonnige Grüße Modiedo.
DAS ist absolut unnötige Bürokratie, einfach nach dem ICD10 Code schauen und fertig.
Man kann sich das Leben auch schwerer machen
Das läuft bei uns inzwischen absolut reibungslos und ist inzwischen tatsächlich ein Verdienmodell auf Knopfdruck. Unsere Abrechnungskraft hat mittlerweile so richtig Freude an diese Dummheiten der Kassendienstleister. Mag daran liegen, dass wir seit den 1990er Selbstabrechner sind und immer unsere Ansprüche (zur Not auch für Gericht) durchgesetzt haben. Man muss die also nur richtig erziehen.
DAS habe ich nicht gesagt/behauptet! Bitte richtig lesen: Das ist also absolut nichts Neues und es war schon immer so, dass ärztliche Änderungen mit Datum und Unterschrift bestätigt werden mussten.
Diese Vorschrift existiert im Übrigen schon seit der ersten HMR aus 2001, m.a.W. da ist also nichts mit eine von dir empfundene "zusätzliche" Datumsangabe. Und da es sich um eine Änderung auf ein Dokument handelt, ist das juristisch auch korrekt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834
ist das ein Scherz die schlampige Arbeit der Abrechnungszentren als Freude zu bezeichnen?! [...] Wir laufen grad nach ungerecht abgesetzten Rezepten den 40 Euro Verzugspauschale hinterher und ich starte die Tage das Online Mahnverfahren gegen die Kasse trotz mehrfachen Hinweisen.
Und findest du wirklich die zusätzliche Datumsangabe bei Rezeptänderungen als Bürokratieabbau?
Das läuft bei uns inzwischen absolut reibungslos und ist inzwischen tatsächlich ein Verdienmodell auf Knopfdruck. Unsere Abrechnungskraft hat mittlerweile so richtig Freude an diese Dummheiten der Kassendienstleister. Mag daran liegen, dass wir seit den 1990er Selbstabrechner sind und immer unsere Ansprüche (zur Not auch für Gericht) durchgesetzt haben. Man muss die also nur richtig erziehen.
DAS habe ich nicht gesagt/behauptet! Bitte richtig lesen: Das ist also absolut nichts Neues und es war schon immer so, dass ärztliche Änderungen mit Datum und Unterschrift bestätigt werden mussten.
Diese Vorschrift existiert im Übrigen schon seit der ersten HMR aus 2001, m.a.W. da ist also nichts mit eine von dir empfundene "zusätzliche" Datumsangabe. Und da es sich um eine Änderung auf ein Dokument handelt, ist das juristisch auch korrekt.
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
ich finde den Beitrag von Shia hilfreich und würde den Weg gehen.
Ich hatte vor kurzem einen Beitrag eingestellt: "Langfrist-Verordnungen > erforderliche Belege"
Wir haben aktuell auch eine VO mit 20xKG/HB und bisher 3 verschiedene telefonische, sich teils widersprechende Auskünfte der KV bekommen. Letzte Info telefonisch war: auf dem Genehmigungsschreiben, (was uns vorliegt), müsse stehen, auf welchen ICD-10-Code sich die Genehmigung bezieht. Steht aber nicht darauf. Natürlich hat der Arzt aud der VO den genommen, der zuvor auch schon immer auf 6-er VO´s stand. Logisch- diagnose hat sich ja nicht geändert.
Ich werde nach 6 Beh abbrechen mit dem Kommentar : "Kommunikationsprobleme mit KK bei Klärungsversuch der Sachlage" und werde ne kurze Gesprächsnotitz (Datum/Uhrzeit der 3 Telefonate) anfügen.
Die Sachbearbeiterin des 3 Gesprächs sagte doch tatsächlich, der fehlende Bezug zum ICD-10-Code auf Genehmigungsschreiben sei halt ein Formfehler (der KK), das könne mal passieren und sei ja menschlich. Als ich sie fragte, wie viel von ihrem Gehalt dafür gekürzt werde, wurde sie extrem unfreundlich und legte auf.
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