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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Regelfälle bei der Ergotherapie

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Neues Thema
Regelfälle bei der Ergotherapie
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physiox100
12.09.2017 14:21
Uns ist eine Kürzung durch die AOK ins Haus geflattert, die begründet wird, dass die VO keine Erstverordnung ist, weil es der gleiche Regelfall(EN2) ist.
Hab bei der Kasse angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass bei der Ergotherapie, der Regelfall nicht von der Diagnose abhängig wäre, sondern eben von der Diagnosegruppe. Die Frau meinte, das wäre halt dort so und hat mir gleich die Nummer Ihrer Chefin gegeben. Wohl grad keine Lust gehabt. Ich meinte, es macht doch keinen Sinn, wenn ich mir beide Hände brechen würde, dass die Verordnungen für die linke und die rechte Hand alle über den gleichen Regelfall laufen würden.

Hab nun auch fix nochmal die AOK-Verträge(Brandenburg) überflogen und nirgends diese Einschränkung gefunden. Auch in den Heilmittelrichtlinien vom vdek steht nur:
"Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung
(desselben Regelfalls) als Folgeverordnung."

Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom
Diagnose 2: Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie

Ist beides der gleiche Arzt, die leider auch keine Ahnung haben in der Praxis. Problem ist, dass die erste Diagnose hätte über PS5 laufen müssen, was aber damals bei der Abrechnung nicht bemängelt wurde. Die AOK scheint sowas erst genau zu prüfen, wenn es a.d.R. geht und eine Genehmigung notwendig werden würde.
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Uns ist eine Kürzung durch die AOK ins Haus geflattert, die begründet wird, dass die VO keine Erstverordnung ist, weil es der gleiche Regelfall(EN2) ist. Hab bei der Kasse angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass bei der Ergotherapie, der Regelfall nicht von der Diagnose abhängig wäre, sondern eben von der Diagnosegruppe. Die Frau meinte, das wäre halt dort so und hat mir gleich die Nummer Ihrer Chefin gegeben. Wohl grad keine Lust gehabt. Ich meinte, es macht doch keinen Sinn, wenn ich mir beide Hände brechen würde, dass die Verordnungen für die linke und die rechte Hand alle über den gleichen Regelfall laufen würden. Hab nun auch fix nochmal die AOK-Verträge(Brandenburg) überflogen und nirgends diese Einschränkung gefunden. Auch in den Heilmittelrichtlinien vom vdek steht nur: "Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung [b]derselben Erkrankung[/b] (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung." Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom Diagnose 2: Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie Ist beides der gleiche Arzt, die leider auch keine Ahnung haben in der Praxis. Problem ist, dass die erste Diagnose hätte über PS5 laufen müssen, was aber damals bei der Abrechnung nicht bemängelt wurde. Die AOK scheint sowas erst genau zu prüfen, wenn es a.d.R. geht und eine Genehmigung notwendig werden würde.
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physiox100 schrieb:

Uns ist eine Kürzung durch die AOK ins Haus geflattert, die begründet wird, dass die VO keine Erstverordnung ist, weil es der gleiche Regelfall(EN2) ist.
Hab bei der Kasse angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass bei der Ergotherapie, der Regelfall nicht von der Diagnose abhängig wäre, sondern eben von der Diagnosegruppe. Die Frau meinte, das wäre halt dort so und hat mir gleich die Nummer Ihrer Chefin gegeben. Wohl grad keine Lust gehabt. Ich meinte, es macht doch keinen Sinn, wenn ich mir beide Hände brechen würde, dass die Verordnungen für die linke und die rechte Hand alle über den gleichen Regelfall laufen würden.

Hab nun auch fix nochmal die AOK-Verträge(Brandenburg) überflogen und nirgends diese Einschränkung gefunden. Auch in den Heilmittelrichtlinien vom vdek steht nur:
"Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben
Erkrankung
(desselben Regelfalls) als Folgeverordnung."

Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom
Diagnose 2: Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie

Ist beides der gleiche Arzt, die leider auch keine Ahnung haben in der Praxis. Problem ist, dass die erste Diagnose hätte über PS5 laufen müssen, was aber damals bei der Abrechnung nicht bemängelt wurde. Die AOK scheint sowas erst genau zu prüfen, wenn es a.d.R. geht und eine Genehmigung notwendig werden würde.

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Nickiiiii
12.09.2017 18:02
Hallo,

standen beide Diagnosen auf der Erstverordnung drauf ? Oder kam jetzt die Diagnose 2 dazu mit neuer Verordnung ?

Sind mehrere Diagnosen auf der Verordnung angegeben, ist die therapierelevante Diagnose entscheidend. Sollte diese aus der Verordnung nicht hervorgehen, muss diese beim Arzt erfragt werden

Eine neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus. Eine Änderung des Indikationsschlüssel löst keinen neuen Regelfall aus.

Sie sagen ,, wurde damals bei der Abrechnung nicht bemängelt´´, wie lange ist dies her ? Die Kasse kann die Verordnungen immer noch kürzen, da der Indikationsschlüssel nicht zur Diagnose passt.

Aussage unserer Ergotherapeuten im Haus
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Hallo, standen beide Diagnosen auf der Erstverordnung drauf ? Oder kam jetzt die Diagnose 2 dazu mit neuer Verordnung ? Sind mehrere Diagnosen auf der Verordnung angegeben, ist die therapierelevante Diagnose entscheidend. Sollte diese aus der Verordnung nicht hervorgehen, muss diese beim Arzt erfragt werden Eine neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus. Eine Änderung des Indikationsschlüssel löst keinen neuen Regelfall aus. Sie sagen ,, wurde damals bei der Abrechnung nicht bemängelt´´, wie lange ist dies her ? Die Kasse kann die Verordnungen immer noch kürzen, da der Indikationsschlüssel nicht zur Diagnose passt. Aussage unserer Ergotherapeuten im Haus
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physiox100
13.09.2017 09:39
Beide Rezepte hatten komplett verschiedene Diagnosen. Die AOK ist der Ansicht, dass die Regelfälle in der Ergotherapie unabhängig von der Diagnose sind, sondern über den Indikationsschlüssel laufen. Das wäre wie als wenn Sie in der Physio eine Verordnung für Arm und eine fürs Knie bekommen und da beide über EX2 gehen(können) einen einzigen Regelfall darstellen.
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Beide Rezepte hatten komplett verschiedene Diagnosen. Die AOK ist der Ansicht, dass die Regelfälle in der Ergotherapie unabhängig von der Diagnose sind, sondern über den Indikationsschlüssel laufen. Das wäre wie als wenn Sie in der Physio eine Verordnung für Arm und eine fürs Knie bekommen und da beide über EX2 gehen(können) einen einzigen Regelfall darstellen.
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physiox100 schrieb:

Beide Rezepte hatten komplett verschiedene Diagnosen. Die AOK ist der Ansicht, dass die Regelfälle in der Ergotherapie unabhängig von der Diagnose sind, sondern über den Indikationsschlüssel laufen. Das wäre wie als wenn Sie in der Physio eine Verordnung für Arm und eine fürs Knie bekommen und da beide über EX2 gehen(können) einen einzigen Regelfall darstellen.

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Nickiiiii
13.09.2017 16:54
Hallo physiox100,

Diagnose Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie kann nur mit dem Indikationsschlüssel ,, EN2´´ oder ,, EN1´´ laufen.
Regelfall: 40 Therapien


Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom kann nur mit ,, PS5´´ laufen. Regelfall: 40 Therapien


Diagnose ist entscheidend für Indikationsschlüssel, aus dem Indiaktionschlüssel ergibt sich die Anzahl der Therapien pro Regelfall .


Heisst wurde bei der Erstverordnung Diag. Vaskuläre Demenz der Indikationsschlüssel ,, EN2´´ verwendet ?

Ein neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus.

Patienten kommen mit Karpaltunnelsyndrom erst rechte Hand, dann linke Hand.
Jede Hand wird als neuer Regelfall angesehen, da sich evtl. die Leitsymptomatik und Therapieziel ändern können.
Das würde ich der Sachbearbeiterin auch so darlegen.


Widerspruch einlegen und Geld einfordern.
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Hallo physiox100, Diagnose Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie kann nur mit dem Indikationsschlüssel ,, EN2´´ oder ,, EN1´´ laufen. Regelfall: 40 Therapien Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom kann nur mit ,, PS5´´ laufen. Regelfall: 40 Therapien Diagnose ist entscheidend für Indikationsschlüssel, aus dem Indiaktionschlüssel ergibt sich die Anzahl der Therapien pro Regelfall . Heisst wurde bei der Erstverordnung Diag. Vaskuläre Demenz der Indikationsschlüssel ,, EN2´´ verwendet ? Ein neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus. Patienten kommen mit Karpaltunnelsyndrom erst rechte Hand, dann linke Hand. Jede Hand wird als neuer Regelfall angesehen, da sich evtl. die Leitsymptomatik und Therapieziel ändern können. Das würde ich der Sachbearbeiterin auch so darlegen. Widerspruch einlegen und Geld einfordern.
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Nickiiiii schrieb:

Hallo physiox100,

Diagnose Hirninfarkt, Hemiparese und Hemiplegie kann nur mit dem Indikationsschlüssel ,, EN2´´ oder ,, EN1´´ laufen.
Regelfall: 40 Therapien


Diagnose 1: Vaskuläre Demenz, depressives Syndrom kann nur mit ,, PS5´´ laufen. Regelfall: 40 Therapien


Diagnose ist entscheidend für Indikationsschlüssel, aus dem Indiaktionschlüssel ergibt sich die Anzahl der Therapien pro Regelfall .


Heisst wurde bei der Erstverordnung Diag. Vaskuläre Demenz der Indikationsschlüssel ,, EN2´´ verwendet ?

Ein neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus.

Patienten kommen mit Karpaltunnelsyndrom erst rechte Hand, dann linke Hand.
Jede Hand wird als neuer Regelfall angesehen, da sich evtl. die Leitsymptomatik und Therapieziel ändern können.
Das würde ich der Sachbearbeiterin auch so darlegen.


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physiox100
14.09.2017 07:58
Die Chefin war wesentlich kooperativer als Ihre Untergebene. Hat geprüft und dann Nachzahlung angekündigt.
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Die Chefin war wesentlich kooperativer als Ihre Untergebene. Hat geprüft und dann Nachzahlung angekündigt.
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physiox100 schrieb:

Die Chefin war wesentlich kooperativer als Ihre Untergebene. Hat geprüft und dann Nachzahlung angekündigt.

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Nickiiiii schrieb:

Hallo,

standen beide Diagnosen auf der Erstverordnung drauf ? Oder kam jetzt die Diagnose 2 dazu mit neuer Verordnung ?

Sind mehrere Diagnosen auf der Verordnung angegeben, ist die therapierelevante Diagnose entscheidend. Sollte diese aus der Verordnung nicht hervorgehen, muss diese beim Arzt erfragt werden

Eine neue Diagnose, löst einen neuen Regelfall aus. Eine Änderung des Indikationsschlüssel löst keinen neuen Regelfall aus.

Sie sagen ,, wurde damals bei der Abrechnung nicht bemängelt´´, wie lange ist dies her ? Die Kasse kann die Verordnungen immer noch kürzen, da der Indikationsschlüssel nicht zur Diagnose passt.

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