Wir suchen Verstärkung für unser
Team !Teilzeit und Vollzeit!
Wir bieten:
• Kleines Praxisteam mit
viel Gestaltungsspielraum
• Gute Arbeitsbedingungen
und Wertschätzung bei attraktivem
Gehalt
• Unterstützung bei
Fortbildungen,
Fortbildungszuschuss
• freie Zeiteinteillung
• ein angenehmes und
modernes Arbeitsumfeld
• regelmäßige
Teamgespräche
• abwechslungsreiches
arbeiten
• Unterstützung bei
Weiterbildungsmaßna...
Team !Teilzeit und Vollzeit!
Wir bieten:
• Kleines Praxisteam mit
viel Gestaltungsspielraum
• Gute Arbeitsbedingungen
und Wertschätzung bei attraktivem
Gehalt
• Unterstützung bei
Fortbildungen,
Fortbildungszuschuss
• freie Zeiteinteillung
• ein angenehmes und
modernes Arbeitsumfeld
• regelmäßige
Teamgespräche
• abwechslungsreiches
arbeiten
• Unterstützung bei
Weiterbildungsmaßna...
Sicher habt ihr von der Unternehmensgruppe Reeder gehört. Auch bei uns war er für 2,5Monate. Er wurde wieder gekündigt aufgrund verschiedener Dinge. Manche Ideen klangen aber äußerst interessant.
Ist es z.B. rein rechtlich möglich zu sagen, dass man einem Privatpatienten (Beihilfe) die Differenzsumme erstattet, die anfällt zwischen PT-Rechnung und dem was die Beihilfe zahlt?
z.B.
PT-Rechnung 600€
Beihilfe zahlt 500€
Selbstbeteiligung 100€
Kann man die dem Pat. erlassen um ihn länger zu binden und ihm quasi "Luxus" zu bieten?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M83Axel schrieb:
:point_up: Hallo!
Sicher habt ihr von der Unternehmensgruppe Reeder gehört. Auch bei uns war er für 2,5Monate. Er wurde wieder gekündigt aufgrund verschiedener Dinge. Manche Ideen klangen aber äußerst interessant.
Ist es z.B. rein rechtlich möglich zu sagen, dass man einem Privatpatienten (Beihilfe) die Differenzsumme erstattet, die anfällt zwischen PT-Rechnung und dem was die Beihilfe zahlt?
z.B.
PT-Rechnung 600€
Beihilfe zahlt 500€
Selbstbeteiligung 100€
Kann man die dem Pat. erlassen um ihn länger zu binden und ihm quasi "Luxus" zu bieten?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M83Axel schrieb:
Das ist schon klar...wollte nur abkläre, ob es rein rechtlich möglich wäre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Das habe ich Dir auch beantwortet! Warum sollte das rechtlich nicht möglich sein. Als Unternehmer kann ich Rabattierungen geben wie ich will...!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Natürlich kann man das! Ob das allerdings mittel- und langfristig sinnvoll ist bleibt abzuwarten....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M83Axel schrieb:
Schon möglich...so genau wurde uns MA das nicht erklärt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen das er nach 2,5 Monaten wieder gekündigt wird! Es war sicher eher so, dass beide Parteien gesagt haben man guckt sich die vorhanden Situation "x" Zeit an und verhandelt dann mögliche Konstrukte. Findet man keinen Konsens findet halt auch kein Geschäft statt.
Sich da Reeder als Vorbild zu nehmen ist so als ob der winzige Tante Emma Laden Geschäftspraktiken von Aldi und Co übernehmen will.
Und die Reederpraktiken sind ein Thema für sich, von dem ich hier nicht wieder anfangen will.
Außerdem erhält jeder Beamte unterschiedlich Beihilfe, manche nur 50%.
Willst du denen dann die Hälfte erlassen?
Übrigens mußt du die Rechnung dann auch in der niedrigen Höhe ausstellen. Du darfst nicht im Nachherein zurückzahlen.
Wir betreiben Patientenbindung durch unsere gute Arbeit und unseren Ruf.
Gruß Britt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M83Axel schrieb:
Es war wie gesagt nur eine Frage, da es bei uns so gemacht würde.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Du bietest keinen Luxus, sondern arbeitest in dem Fall mit Dumpingpreisen. Das ist nicht nur ärmlich, sondern auch unklug. Wie willst du denn Privatpatienten erklären, dass sie höhere Preise zahlen müssen als Beihilfeleute? So etwas spricht sich sehr schnell rum.
Sich da Reeder als Vorbild zu nehmen ist so als ob der winzige Tante Emma Laden Geschäftspraktiken von Aldi und Co übernehmen will.
Und die Reederpraktiken sind ein Thema für sich, von dem ich hier nicht wieder anfangen will.
Außerdem erhält jeder Beamte unterschiedlich Beihilfe, manche nur 50%.
Willst du denen dann die Hälfte erlassen?
Übrigens mußt du die Rechnung dann auch in der niedrigen Höhe ausstellen. Du darfst nicht im Nachherein zurückzahlen.
Wir betreiben Patientenbindung durch unsere gute Arbeit und unseren Ruf.
Gruß Britt
PT rechnung - 600 €
Beihilfe zahlt 500 € ?
habe die möglichkeiten aus vielen blickwinkeln betrachtet, kann mir darunter nichts vorstellen.
war es etwa so gemeint:
PT rechnung 600 €
beihilfebemessungshöchstsatz: 500 €
Beihilfe zahlt davon 50 % oder 70 % und
die PKV übernimmt 50 % oder 30 %
so dass 100 € der patient selber zu tragen hat?
dem patient sollen dann die 100 € erlassen werden?
von wem?
warum nicht gleich die beihilfepreise ansetzen?
gruss
uli
Gefällt mir
Der PI avisiert "seinen" Preis für Privatzahlerleistungen, an die sollte er sich halten.
In meinen Augen wird man mit solchen "Rabattierungen" unglaubwürdig und letztlich wirds auf dem Kreuz der AN ausgetragen.
Dann lieber qualitativ hochwertige Arbeit auch entsprechend bezahlen lassen - dann ist ihr "wert" klar und damit auch der der MA und der Praxis.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kriegerhexe schrieb:
Da verkauft man sich doch total unter Wert !!
Der PI avisiert "seinen" Preis für Privatzahlerleistungen, an die sollte er sich halten.
In meinen Augen wird man mit solchen "Rabattierungen" unglaubwürdig und letztlich wirds auf dem Kreuz der AN ausgetragen.
Dann lieber qualitativ hochwertige Arbeit auch entsprechend bezahlen lassen - dann ist ihr "wert" klar und damit auch der der MA und der Praxis.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rheuma schrieb:
was für eine konstellation sollte das sein:
PT rechnung - 600 €
Beihilfe zahlt 500 € ?
habe die möglichkeiten aus vielen blickwinkeln betrachtet, kann mir darunter nichts vorstellen.
war es etwa so gemeint:
PT rechnung 600 €
beihilfebemessungshöchstsatz: 500 €
Beihilfe zahlt davon 50 % oder 70 % und
die PKV übernimmt 50 % oder 30 %
so dass 100 € der patient selber zu tragen hat?
dem patient sollen dann die 100 € erlassen werden?
von wem?
warum nicht gleich die beihilfepreise ansetzen?
gruss
uli
Mein Profilbild bearbeiten