Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
ich muss nun zum ersten mal eine Rechnungskorrektur ausstellen, da ich versehentlich Massage statt Krankengymnastik auf die Rechnung schrieb. In der klassischen Buchhaltung und gegenüber dem Finanzamt gibt es hier strikte Vorschriften - wie ist das bei uns ?
Ich hab die Rechnung jetzt deutlich als Rechnungskorrektur benannt, eine Erläuterung geschrieben und die ursprüngliche Rechnung als nichtig bezeichnet (damit nicht doppelt abgerechnet werden kann). Diese falsche Rechnung wurde aber schon bei der Krankenkasse eingereicht und abgelehnt, daher die Korrektur.
Das Datum wurde auf das Änderungsdatum ausgestellt und nicht auf das ursprüngliche Rechnungsdatum, aber auch da bin ich mir unsicher ob es bürokratische Vorschriften gibt.
Ich bin nur bei allem mit KK und Finanzamt sehr vorsichtig und finde unter Google Buchhaltungsvorschriften insbesondere wegen der Mwst. das trifft ja aber alles bei uns nicht zu. Gibt es dennoch Formvorschriften ? Sonstiges zu beachten ?
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Ich finde hier einen Beitrag der sogar angibt, dass jede Änderung/korrektur/Stornierung mit neuer Rechnungsnummer versehen werden MUSS.
Rechnung korrigieren: So änderst du Rechnungen rechtssicher! - invoiz
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Gert Winsa schrieb:
Nachtrag: Wie verhält es sich mit der Rechnungsnummer ?
Ich finde hier einen Beitrag der sogar angibt, dass jede Änderung/korrektur/Stornierung mit neuer Rechnungsnummer versehen werden MUSS.
Rechnung korrigieren: So änderst du Rechnungen rechtssicher! - invoiz
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Hallo,
ich muss nun zum ersten mal eine Rechnungskorrektur ausstellen, da ich versehentlich Massage statt Krankengymnastik auf die Rechnung schrieb. In der klassischen Buchhaltung und gegenüber dem Finanzamt gibt es hier strikte Vorschriften - wie ist das bei uns ?
Ich hab die Rechnung jetzt deutlich als Rechnungskorrektur benannt, eine Erläuterung geschrieben und die ursprüngliche Rechnung als nichtig bezeichnet (damit nicht doppelt abgerechnet werden kann). Diese falsche Rechnung wurde aber schon bei der Krankenkasse eingereicht und abgelehnt, daher die Korrektur.
Das Datum wurde auf das Änderungsdatum ausgestellt und nicht auf das ursprüngliche Rechnungsdatum, aber auch da bin ich mir unsicher ob es bürokratische Vorschriften gibt.
Ich bin nur bei allem mit KK und Finanzamt sehr vorsichtig und finde unter Google Buchhaltungsvorschriften insbesondere wegen der Mwst. das trifft ja aber alles bei uns nicht zu. Gibt es dennoch Formvorschriften ? Sonstiges zu beachten ?
Beispiel:
Ursprüngliche Rechnung : 001-2022
1. Rechnung 001-2022 Storno
2. Rechnung 002-2022 Gutschrift von 001-2022
3. Neue Rechnung 003-2022 mit Korrigierte zahlen
Rechnungsdatum heute
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massu schrieb:
Bei uns macht die Buchner Software alles selbständig
Beispiel:
Ursprüngliche Rechnung : 001-2022
1. Rechnung 001-2022 Storno
2. Rechnung 002-2022 Gutschrift von 001-2022
3. Neue Rechnung 003-2022 mit Korrigierte zahlen
Rechnungsdatum heute
Rechnung stornieren
wenn schon bezahlt Gutschrift
neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und aktuellem Datum
evt. Vermerk dazu, dass diese neue Rechnung die stornierte mit Nummer123 ersetzt
Einmal erstellte Rechnungen dürfen nicht verändert werden. Schau dir mal die GOBD an.
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Sarah x schrieb:
So wie Massu schreibt:
Rechnung stornieren
wenn schon bezahlt Gutschrift
neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und aktuellem Datum
evt. Vermerk dazu, dass diese neue Rechnung die stornierte mit Nummer123 ersetzt
Einmal erstellte Rechnungen dürfen nicht verändert werden. Schau dir mal die GOBD an.
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