Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Die Pat werden in der Praxis aufgefordert ihren EA zu bezahlen manchmal zählen sie trotzdem nicht leider- es gibt unterschiedliche Aussagen- muss ich dem Pat nur noch eine Mahnung schicken oder erst eine Rechnung und dann eine Mahnung? Ich weiß ,dass ich den offenen Betrag an die Kasse weiterleiten kann.nur sehe ich es nicht ein 2x Porto zu verschwenden
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort schönes WE
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physio und fitness schrieb:
Immer gern und gleichfalls!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physio und fitness schrieb:
Hallo Kitane!
Einmal schriftlich mahnen mit Betrag, Hinweis auf gesetzliche Zuzahlung, Bezug auf das Verordnungsdatum und ggf. den verordnenden Arzt und das verordnete Heilmittel. Eine gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt in jedem Fall juristisch als ausreichend. Wenn dann der Patient dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, einfach eine Kopie der Mahnung als schriftlichen Mahnnachweis an die Krankenkasse.
SGB V § 43b Zahlungsweg
von einer Mahnung ist nirgends was zu lesen, sondern nur von einer gesonderten schriftlichen Aufforderung und das ist die Rechnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Rechnung an den Pat., wird die nicht bezahlt, Rechnung an seine Kasse
SGB V § 43b Zahlungsweg
von einer Mahnung ist nirgends was zu lesen, sondern nur von einer gesonderten schriftlichen Aufforderung und das ist die Rechnung.
Mein Profilbild bearbeiten