Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
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Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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flyingshadow schrieb:
Ich habe im alten Rahmenvertrag nichts davon stehen, dass ich Korrekturmittel nicht anwenden darf bei Terminänderung auf der Rückseite. Nun werden Rezepte nicht bezahl, eben wegen Benutzung von Korrekturmittel.
Bitte um konstruktive Antworten.
BRV § 5 Abs. 1 letzter Satz
Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Aber du sprichst vom alter Rahmenvertrag. Welcher? Jahr, Bundesland, Vertragsgruppe (Kasse)? In viele Verträge stand es schon drin.
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flyingshadow schrieb:
Mecklenburg Vorpommern, Vertrag 2007, Vertragsgruppe AOK, dort ist nichts verzeichnet von Verwendung von Korrekturmitteln, es wurde bis dato niemals beanstandet
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Welches Rezeptdatum/Rechnungsdatum ist betroffen? Hier ist ggf. die Verjährungsfrist das Entscheidende.
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silvia43 schrieb:
Es gibt den neuen Bundesrahmenvertrag seit 1.8.2021 aber vielleicht gibt es den in MVp nicht , dann hat aber bei euch jemand gewaltig geschlafen! Er heißt Bundesrahmenvertrag und es gibt Bundeseinheitliche Gebühren, deswegen Bundes. Vielleicht hast du auch jetzt 2 Jahre nach alten Preisen abgerechnet oder dann schon nach neuen Preisen aber nicht nachgedacht!?joyweary
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anna750 schrieb:
…..was genau ist denn mit Korrekturmittel gemeint?
ich denke, Tipp ex in seinen verschiedenen Ausgestaltungen (als Folie oder flüssig)
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GüSta schrieb:
@anna750
ich denke, Tipp ex in seinen verschiedenen Ausgestaltungen (als Folie oder flüssig)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anna750
anna750 schrieb am 02.10.2023 21:25 Uhr:…..was genau ist denn mit Korrekturmittel gemeint? Alles was dazu führt, dass der ursprünglichen Eintrag nicht mehr lesbar ist. Korrekturen müssen eindeutig nachvollziehbar sein (z.B. durch durstreichen).
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anna750 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke-also geht eigentlich nur durchstreichen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@flyingshadow
BRV § 5 Abs. 1 letzter Satz
Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Aber du sprichst vom alter Rahmenvertrag. Welcher? Jahr, Bundesland, Vertragsgruppe (Kasse)? In viele Verträge stand es schon drin.
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