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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Radiculopathie, ex2a?

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Neues Thema
Radiculopathie, ex2a?
Es gibt 12 Beiträge
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Petra 25
23.07.2013 14:57
Hallo Kollegen/innen,
Muss hier was geändert werden?
Rezept: Indikationsschlüssel Ex 2a
Diagnose, Leitsymptom: Schulter-Arm-Syndrom, Schmerzen
ICD-10 Code m54.19 = Radiculopathie

Ex2a und Schulter-Arm-S. OK, aber Ex2a und Radiculopathie???
Kann ich das so lassen?
Danke für Euer Mitdenken

Petra



[bearbeitet am 23.07.13 14:57]
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Hallo Kollegen/innen, Muss hier was geändert werden? Rezept: Indikationsschlüssel Ex 2a Diagnose, Leitsymptom: Schulter-Arm-Syndrom, Schmerzen ICD-10 Code m54.19 = Radiculopathie Ex2a und Schulter-Arm-S. OK, aber Ex2a und Radiculopathie??? Kann ich das so lassen? Danke für Euer Mitdenken Petra [bearbeitet am 23.07.13 14:57]
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Petra 25 schrieb:

Hallo Kollegen/innen,
Muss hier was geändert werden?
Rezept: Indikationsschlüssel Ex 2a
Diagnose, Leitsymptom: Schulter-Arm-Syndrom, Schmerzen
ICD-10 Code m54.19 = Radiculopathie

Ex2a und Schulter-Arm-S. OK, aber Ex2a und Radiculopathie???
Kann ich das so lassen?
Danke für Euer Mitdenken

Petra



[bearbeitet am 23.07.13 14:57]

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hgb
23.07.2013 15:31
M 54 ist Rückenschmerz, M54.19 sonstige RAdikulopathie, wenn es ein BAndscheibenbedingter Schmerz an den Nerven wöre, ist M 51 richtig.

Rückenschmerz an sich ist nur ein Symptom, um dies nicht in zahlreiche Ursachen aufzuschlüsseln, hat man es für die amublante Th / PT wohl so belassen.

Bleibt es bei M 54, wäre Schlüssel WS besser, ist es mehr myalgischer Schmerz, kann ex2 bleiben, aber M79.-- wäre besser!

mfg hgb

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M 54 ist Rückenschmerz, M54.19 sonstige RAdikulopathie, wenn es ein BAndscheibenbedingter Schmerz an den Nerven wöre, ist M 51 richtig. Rückenschmerz an sich ist nur ein Symptom, um dies nicht in zahlreiche Ursachen aufzuschlüsseln, hat man es für die amublante Th / PT wohl so belassen. Bleibt es bei M 54, wäre Schlüssel WS besser, ist es mehr myalgischer Schmerz, kann ex2 bleiben, aber M79.-- wäre besser! mfg hgb
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Suture
24.07.2013 07:10
Wir müssen die ICD nicht prüfen, solang der Schlüssel nicht alleine steht, zählt die ausgeschriebene Diagnose.
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Wir müssen die ICD nicht prüfen, solang der Schlüssel nicht alleine steht, zählt die ausgeschriebene Diagnose.
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Suture schrieb:

Wir müssen die ICD nicht prüfen, solang der Schlüssel nicht alleine steht, zählt die ausgeschriebene Diagnose.

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hgb schrieb:

M 54 ist Rückenschmerz, M54.19 sonstige RAdikulopathie, wenn es ein BAndscheibenbedingter Schmerz an den Nerven wöre, ist M 51 richtig.

Rückenschmerz an sich ist nur ein Symptom, um dies nicht in zahlreiche Ursachen aufzuschlüsseln, hat man es für die amublante Th / PT wohl so belassen.

Bleibt es bei M 54, wäre Schlüssel WS besser, ist es mehr myalgischer Schmerz, kann ex2 bleiben, aber M79.-- wäre besser!

mfg hgb

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Gabi664
24.07.2013 12:04
Meines Wissens ist es so, dass der ICD-10-Code nur die Selbstabrechner interessieren muss: steht er auf der VO, ist er bei der Abrechnung auch zu übertragen. Ist er nicht drauf, muss man ihn nicht nachtragen lassen, zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird. Alles andere scheint auf deiner VO ja zu stimmen. Ergo: keine Prüfpflicht bei ICD-10-Codes.
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Meines Wissens ist es so, dass der ICD-10-Code nur die Selbstabrechner interessieren muss: steht er auf der VO, ist er bei der Abrechnung auch zu übertragen. Ist er nicht drauf, muss man ihn nicht nachtragen lassen, zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird. Alles andere scheint auf deiner VO ja zu stimmen. Ergo: keine Prüfpflicht bei ICD-10-Codes.
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JürgenK
24.07.2013 13:35
...der ICD10 Code kann auch auf "normalen VO i.R" von Nutzen sein (für den Arzt)...aber zum Glück haben wir dafür keine Prüfpflicht...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...der ICD10 Code kann auch auf "normalen VO i.R" von Nutzen sein (für den Arzt)...aber zum Glück haben wir dafür keine Prüfpflicht... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...der ICD10 Code kann auch auf "normalen VO i.R" von Nutzen sein (für den Arzt)...aber zum Glück haben wir dafür keine Prüfpflicht...
MfG
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morpheus-06
24.07.2013 14:06
"zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird"
und was ist mit den Praxisbesonderheiten?
Naja Hauptsache mal was geschrieben :unamused:
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• die neue
"zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird" und was ist mit den Praxisbesonderheiten? Naja Hauptsache mal was geschrieben :unamused:
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morpheus-06 schrieb:

"zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird"
und was ist mit den Praxisbesonderheiten?
Naja Hauptsache mal was geschrieben :unamused:

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Gabi664
24.07.2013 15:54
Sic transit...
Hauptsache drauf geschlagen, statt korrekt und sauber argumentiert, gell? Hier nochmal zum (langsamen) Mitschreiben für verbale Prügelknaben wie dich: solange der Regelfall eingehalten wird, ist's weder PB noch LF-VO, dann braucht's auch keinen ICD-10-Code. Klar soweit? Weiter: ist's eine VO a.d.R. kann sich der verordnende Arzt regressfrei halten, indem er den ICD-10-Code auf die VO schreibt, wobei der Indikationsschlüssel dazu passen muss. Die gültigen Kombinationen stehen in den hinreichend bekannten Listen der GKV (für PB und LF-VO getrennt). Für eifrige Leser (die nicht nur drauf knüppeln, sondern was lernen wollen, hier zum nachlesen: § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V und § 32 Abs. 1a SGB V).
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Sic transit... Hauptsache drauf geschlagen, statt korrekt und sauber argumentiert, gell? Hier nochmal zum (langsamen) Mitschreiben für verbale Prügelknaben wie dich: solange der Regelfall eingehalten wird, ist's weder PB noch LF-VO, dann braucht's auch keinen ICD-10-Code. Klar soweit? Weiter: ist's eine VO a.d.R. kann sich der verordnende Arzt regressfrei halten, indem er den ICD-10-Code auf die VO schreibt, wobei der Indikationsschlüssel dazu passen muss. Die gültigen Kombinationen stehen in den hinreichend bekannten Listen der GKV (für PB und LF-VO getrennt). Für eifrige Leser (die nicht nur drauf knüppeln, sondern was lernen wollen, hier zum nachlesen: § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V und § 32 Abs. 1a SGB V).
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Gabi664 schrieb:

Sic transit...
Hauptsache drauf geschlagen, statt korrekt und sauber argumentiert, gell? Hier nochmal zum (langsamen) Mitschreiben für verbale Prügelknaben wie dich: solange der Regelfall eingehalten wird, ist's weder PB noch LF-VO, dann braucht's auch keinen ICD-10-Code. Klar soweit? Weiter: ist's eine VO a.d.R. kann sich der verordnende Arzt regressfrei halten, indem er den ICD-10-Code auf die VO schreibt, wobei der Indikationsschlüssel dazu passen muss. Die gültigen Kombinationen stehen in den hinreichend bekannten Listen der GKV (für PB und LF-VO getrennt). Für eifrige Leser (die nicht nur drauf knüppeln, sondern was lernen wollen, hier zum nachlesen: § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V und § 32 Abs. 1a SGB V).

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morpheus-06
24.07.2013 15:58
und das ist genau falsch, auch der Regelfall kann eine Praxisbesonderheit nach Anlage 1 sein und belastet somit das Budget bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Deshalb sollte hier der ICD10 Code vermerkt sein.
Anders ist es beim langfristigen Heilmittelbedarf nach Anlage 2, hier zählt der Regelfall nicht.
Das alles zum Nachlesen im Merkblatt des Spitzenverbades der GKV und der KBV.
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• die neue
und das ist genau falsch, auch der Regelfall kann eine Praxisbesonderheit nach Anlage 1 sein und belastet somit das Budget bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Deshalb sollte hier der ICD10 Code vermerkt sein. Anders ist es beim langfristigen Heilmittelbedarf nach Anlage 2, hier zählt der Regelfall nicht. Das alles zum Nachlesen im Merkblatt des Spitzenverbades der GKV und der KBV.
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morpheus-06 schrieb:

und das ist genau falsch, auch der Regelfall kann eine Praxisbesonderheit nach Anlage 1 sein und belastet somit das Budget bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Deshalb sollte hier der ICD10 Code vermerkt sein.
Anders ist es beim langfristigen Heilmittelbedarf nach Anlage 2, hier zählt der Regelfall nicht.
Das alles zum Nachlesen im Merkblatt des Spitzenverbades der GKV und der KBV.

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Gabi664
25.07.2013 10:54
JürgenK schrieb:

> Hm...könntest Du vielleicht auch mal für einen NICHT-Lateiner,
> oder welche Sprache es auch sein mag, übersetzen??

das ist die gleiche Sprache wie in der Fußnote bei jedem deiner Beiträge: "Cave quid dicis....". Übersetzung: siehe nachfolgenden Autor (Sohn des Hypnos und Gott der Träume-06). Aber mal Ernst: ein bisschen Latein sollte man als PT schon können, oder? Sonst geht's wie bei meiner Ex-Chefin, die in einem Therapiebericht an den Zahnarzt (CMD, 6 x MT) den M. masseter mit dem M. cremaster verwechselte und prompt vom Doc zurückgerufen und gefragt wurde, was genau sie denn da "behandelt" habe...
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JürgenK schrieb: > Hm...könntest Du vielleicht auch mal für einen NICHT-Lateiner, > oder welche Sprache es auch sein mag, übersetzen?? das ist die gleiche Sprache wie in der Fußnote bei jedem deiner Beiträge: "Cave quid dicis....". Übersetzung: siehe nachfolgenden Autor (Sohn des Hypnos und Gott der Träume-06). Aber mal Ernst: ein bisschen Latein sollte man als PT schon können, oder? Sonst geht's wie bei meiner Ex-Chefin, die in einem Therapiebericht an den Zahnarzt (CMD, 6 x MT) den M. masseter mit dem M. cremaster verwechselte und prompt vom Doc zurückgerufen und gefragt wurde, was genau sie denn da "behandelt" habe...
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Gabi664 schrieb:

JürgenK schrieb:

> Hm...könntest Du vielleicht auch mal für einen NICHT-Lateiner,
> oder welche Sprache es auch sein mag, übersetzen??

das ist die gleiche Sprache wie in der Fußnote bei jedem deiner Beiträge: "Cave quid dicis....". Übersetzung: siehe nachfolgenden Autor (Sohn des Hypnos und Gott der Träume-06). Aber mal Ernst: ein bisschen Latein sollte man als PT schon können, oder? Sonst geht's wie bei meiner Ex-Chefin, die in einem Therapiebericht an den Zahnarzt (CMD, 6 x MT) den M. masseter mit dem M. cremaster verwechselte und prompt vom Doc zurückgerufen und gefragt wurde, was genau sie denn da "behandelt" habe...

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JürgenK
25.07.2013 16:16
na ja Gabi, meinen Spruch habe ich auch übersetzt bekommen und auch so dazugeschrieben...und medizinische Ausdrücke habe ich schon gelernt (übrigens verwechseln auch oft Ärzte gerne med. Begriffe)...aber warum sollte ich extra Latein lernen, da dies keine Voraussetzung zum Krankengymnasten war bzw ist???hm habe auch bis heute deswegen keinen Patienten durch meine Behandlung verletzt oder zu Tode gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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na ja Gabi, meinen Spruch habe ich auch übersetzt bekommen und auch so dazugeschrieben...und medizinische Ausdrücke habe ich schon gelernt (übrigens verwechseln auch oft Ärzte gerne med. Begriffe)...aber warum sollte ich extra Latein lernen, da dies keine Voraussetzung zum Krankengymnasten war bzw ist???hm habe auch bis heute deswegen keinen Patienten durch meine Behandlung verletzt oder zu Tode gebracht. Mit freundlichen Grüßen JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

na ja Gabi, meinen Spruch habe ich auch übersetzt bekommen und auch so dazugeschrieben...und medizinische Ausdrücke habe ich schon gelernt (übrigens verwechseln auch oft Ärzte gerne med. Begriffe)...aber warum sollte ich extra Latein lernen, da dies keine Voraussetzung zum Krankengymnasten war bzw ist???hm habe auch bis heute deswegen keinen Patienten durch meine Behandlung verletzt oder zu Tode gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
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Gabi664 schrieb:

Meines Wissens ist es so, dass der ICD-10-Code nur die Selbstabrechner interessieren muss: steht er auf der VO, ist er bei der Abrechnung auch zu übertragen. Ist er nicht drauf, muss man ihn nicht nachtragen lassen, zumal er sowieso nur bei VO a.d.R. relevant wird. Alles andere scheint auf deiner VO ja zu stimmen. Ergo: keine Prüfpflicht bei ICD-10-Codes.

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Peter Appuhn
25.07.2013 10:36
Die Unterlagen dazu finden sich hier: http://www.physio.de/hmrbr />
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• Gabi664
Die Unterlagen dazu finden sich hier: http://www.physio.de/hmr/
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Petra 25
25.07.2013 11:12
Dank an alle
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Petra 25 schrieb:

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Peter Appuhn schrieb:

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