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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung R52.2 und EX

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Neues Thema
R52.2 und EX
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Anonymer Teilnehmer
12.08.2024 10:11
Nun ist es passiert.
Habe eine Verordnung mit R52.2 mit 24xKG angenommen und behandelt.
Patientin ist Ü70, es kam nun komplett zur Absetzung, da nicht CS, sondern EX verschrieben wurde.
Ich hatte dies übersehen.
Kann ich das Rezept heilen?
Und hätte die Kasse TK, da nicht wenigstens die 6 Behandlungen zahlen müssen? Es ist komplett abgesetzt.
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Nun ist es passiert. Habe eine Verordnung mit R52.2 mit 24xKG angenommen und behandelt. Patientin ist Ü70, es kam nun komplett zur Absetzung, da nicht CS, sondern EX verschrieben wurde. Ich hatte dies übersehen. Kann ich das Rezept heilen? Und hätte die Kasse TK, da nicht wenigstens die 6 Behandlungen zahlen müssen? Es ist komplett abgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij
12.08.2024 10:58
@Anonymer Teilnehmer
zu 1) Nein
zu 2) Nein
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] zu 1) Nein zu 2) Nein
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
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johannes687
12.08.2024 12:14
Ich würde es zumindest versuchen! Änderung der Diagnosegruppe auf CS, vom Arzt auf einer Kopie bestätigen lassen und im Korrekturverfahren erneut zur Kasse bzw. zur Davaso. Die Diagnosegruppe ist lt. Anlage 3a nachträglich korrigierbar. Zwar wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass nur erkennbar falsche Angabe korrigiert werden können, aber erfahrungsgemäß zahlen viele Kassen trotzdem nach.
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• Anonymer Teilnehmer
Ich würde es zumindest versuchen! Änderung der Diagnosegruppe auf CS, vom Arzt auf einer Kopie bestätigen lassen und im Korrekturverfahren erneut zur Kasse bzw. zur Davaso. Die Diagnosegruppe ist lt. Anlage 3a nachträglich korrigierbar. Zwar wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass nur erkennbar falsche Angabe korrigiert werden können, aber erfahrungsgemäß zahlen viele Kassen trotzdem nach.
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johannes687 schrieb:

Ich würde es zumindest versuchen! Änderung der Diagnosegruppe auf CS, vom Arzt auf einer Kopie bestätigen lassen und im Korrekturverfahren erneut zur Kasse bzw. zur Davaso. Die Diagnosegruppe ist lt. Anlage 3a nachträglich korrigierbar. Zwar wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass nur erkennbar falsche Angabe korrigiert werden können, aber erfahrungsgemäß zahlen viele Kassen trotzdem nach.

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Sabine Rabbel
12.08.2024 15:39
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.
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Sabine Rabbel schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.

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karin-maria
12.08.2024 18:14
@Sabine Rabbel sehe ich auch so, zumal wir die DIA-Gruppe nicht prüfen müssen wie Lars immer sagt?!
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] sehe ich auch so, zumal wir die DIA-Gruppe nicht prüfen müssen wie Lars immer sagt?!
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karin-maria schrieb:

@Sabine Rabbel sehe ich auch so, zumal wir die DIA-Gruppe nicht prüfen müssen wie Lars immer sagt?!

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Lars van Ravenzwaaij
12.08.2024 18:33
@karin-maria Korrektur: wir müssen die Diagnosegruppe nicht prüfen, außer ....
(im eigenen Interesse) bei LHB/BVB-Diagnosen. DAS ist was ich immer sage.

Das hier ist das klassische Beispiel was passiert wenn man es dabei vergist.
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• karin-maria
[mention]karin-maria[/mention] Korrektur: wir müssen die Diagnosegruppe nicht prüfen, außer .... (im eigenen Interesse) bei LHB/BVB-Diagnosen. DAS ist was ich immer sage. Das hier ist das klassische Beispiel was passiert wenn man es dabei vergist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@karin-maria Korrektur: wir müssen die Diagnosegruppe nicht prüfen, außer ....
(im eigenen Interesse) bei LHB/BVB-Diagnosen. DAS ist was ich immer sage.

Das hier ist das klassische Beispiel was passiert wenn man es dabei vergist.

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Lars van Ravenzwaaij
12.08.2024 18:39
@Sabine Rabbel
Sabine Rabbel schrieb am 12.08.2024 15:39 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.
Grundsätzlich hättest du recht. Ich gehe aber davon aus, dass die VO (falsch) als BVB in der MLA gekennzeichnet wurde. Dazu fehlt dann auch auf der Rückseite der VO die vorgeschriebene Abbruch-Kennzeichnung inkl. Begründung (Überschreitung der zulässigen Höchstmenge) nach der 6. Behandlung.

Aus letzterem Grund ist es dann nach Kassenlogik eine vollständige Absetzung.
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] [zitat][b]Sabine Rabbel schrieb am 12.08.2024 15:39 Uhr:[/b][mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.[/zitat]Grundsätzlich hättest du recht. Ich gehe aber davon aus, dass die VO (falsch) als BVB in der MLA gekennzeichnet wurde. Dazu fehlt dann auch auf der Rückseite der VO die vorgeschriebene Abbruch-Kennzeichnung inkl. Begründung (Überschreitung der zulässigen Höchstmenge) nach der 6. Behandlung. Aus letzterem Grund ist es dann nach Kassenlogik eine vollständige Absetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel
Sabine Rabbel schrieb am 12.08.2024 15:39 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij
Lars, wieso auch zu 2) nein? Da R52.2 & EX keine völlig blödsinige Kombination ist, denke ich, 6 x hätten bezahlt werden müssen.
Grundsätzlich hättest du recht. Ich gehe aber davon aus, dass die VO (falsch) als BVB in der MLA gekennzeichnet wurde. Dazu fehlt dann auch auf der Rückseite der VO die vorgeschriebene Abbruch-Kennzeichnung inkl. Begründung (Überschreitung der zulässigen Höchstmenge) nach der 6. Behandlung.

Aus letzterem Grund ist es dann nach Kassenlogik eine vollständige Absetzung.

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Shia
13.08.2024 07:47
Ach guck an, hätte auch gedacht, die sechs werden dann wenigstens bezahlt.
Ich würde es auch mit Kulanz versuchen. Anrufen und mit denen sprechen.
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Ach guck an, hätte auch gedacht, die sechs werden dann wenigstens bezahlt. Ich würde es auch mit Kulanz versuchen. Anrufen und mit denen sprechen.
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Shia schrieb:

Ach guck an, hätte auch gedacht, die sechs werden dann wenigstens bezahlt.
Ich würde es auch mit Kulanz versuchen. Anrufen und mit denen sprechen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nun ist es passiert.
Habe eine Verordnung mit R52.2 mit 24xKG angenommen und behandelt.
Patientin ist Ü70, es kam nun komplett zur Absetzung, da nicht CS, sondern EX verschrieben wurde.
Ich hatte dies übersehen.
Kann ich das Rezept heilen?
Und hätte die Kasse TK, da nicht wenigstens die 6 Behandlungen zahlen müssen? Es ist komplett abgesetzt.



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