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ich bin jetzt 55 Jahre im Geschäft.... aber Qurtalsrezepte gab es noch nie...und wird es wohl auch nie geben.... was meinste denn jetzt wirklich
Mit freundlicchen Grüssen
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo MA,
ich bin jetzt 55 Jahre im Geschäft.... aber Qurtalsrezepte gab es noch nie...und wird es wohl auch nie geben.... was meinste denn jetzt wirklich
Mit freundlicchen Grüssen
JürgenK
Davon abgesehen eine sehr gute Sache - die Therapie ist notwendig, zum anderen für den Betreuer/Familie/Therapeut letztlich einfacher. Die KK muss eh zahlen, unabhängig von der Verordnungsmenge pro Rezept - und damit ist jedem geholfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
doch gibt es tatsächlich (in NRW) - seit 16 Jahren erhalte ich pro Quartal ein Rezept - wie gesagt KG ZNS inkl. HB.
Davon abgesehen eine sehr gute Sache - die Therapie ist notwendig, zum anderen für den Betreuer/Familie/Therapeut letztlich einfacher. Die KK muss eh zahlen, unabhängig von der Verordnungsmenge pro Rezept - und damit ist jedem geholfen.
wahrscheinlich meinst du was ganz anderes
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK
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JürgenK schrieb:
na ja, es gibt- gab - vielleicht VO auf denen vielleicht 36 x die Therapie verordnet war ... aber eine QuartalsVerordnung hat es noch nie gegeben auch in NRW nicht.
wahrscheinlich meinst du was ganz anderes
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nein. Unter besonderer Verordnungsbedarf/Dauer steht jedoch nun auch, dass die erste Verordnung bis zu 12 Wochen gelten kann - letztlich dann nichts anderes oder neues.
Nachdem du aber schon den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kennst und vermutlich auch der langfristige Heilmittelbedarf (LHB) bekannt ist, sollte sich die Ausgangsfrage selbst beantworten lassen. In den beiden Fällen sind jedenfalls Verordnungen für 12 Wochen möglich. Dies wiederum ist etwas ganz anderes, wenn eine Behandlungsmenge für 12 Wochen verordnet werden darf, als dass man es ein Quartalsrezept nennt.
Unter der Voraussetzung einer ICD-10-Diagnose aus den beiden Gruppen BVB und LHB darf jedenfalls eine Höchstmenge von 12 mal der Frequenz pro Woche (die höhere Zahl einer Frequenzspanne gilt) verordnet werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ein Quartal ist ein Vierteljahr, das jeweils vom Monatsanfang bis Monatsende geht - übrigens dann jeweils 13 Wochen.
Nachdem du aber schon den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kennst und vermutlich auch der langfristige Heilmittelbedarf (LHB) bekannt ist, sollte sich die Ausgangsfrage selbst beantworten lassen. In den beiden Fällen sind jedenfalls Verordnungen für 12 Wochen möglich. Dies wiederum ist etwas ganz anderes, wenn eine Behandlungsmenge für 12 Wochen verordnet werden darf, als dass man es ein Quartalsrezept nennt.
Unter der Voraussetzung einer ICD-10-Diagnose aus den beiden Gruppen BVB und LHB darf jedenfalls eine Höchstmenge von 12 mal der Frequenz pro Woche (die höhere Zahl einer Frequenzspanne gilt) verordnet werden.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kolleginnen (en),ist die Verordnungsmenge "Quartalsrezept" KG ZNS n. Bobath immer noch zulässig? Meistens sind es um die 35 Behandlungen, oder besser splitten?Vielen Dank für die Antworten.
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Nun denn, im alten Jahr hätte ich noch den Kopf ungläubig geschüttelt - aber 2021 wird alles besser :wink: - Euch ein gutes, neues Jahr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
meine Güte. Warum sollte ich dann hier fragen?! Verordnet bei Dir/Euch jeder Arzt gleich?
Nun denn, im alten Jahr hätte ich noch den Kopf ungläubig geschüttelt - aber 2021 wird alles besser :wink: - Euch ein gutes, neues Jahr.
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Geronimo schrieb:
...es gibt/gab "never ever nirgendswo" ein Quartalsrezept...
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