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München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

Wir (unser Physio Team hat bisher 6
Therapeut*nnen) suchen im Zeitraum
sofort - März 2026 für unsere
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Osteopathiepraxen (2 mal in
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West und Altschwabing) eine(n)
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Wir behandeln ausschließlich im 55
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und vor allem für die Therapeuten
sehr angenehm ist. W...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Quartalsrezept KG ZNS

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Neues Thema
Quartalsrezept KG ZNS
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Anonymer Teilnehmer
31.12.2020 14:21
Hallo Kolleginnen (en),ist die Verordnungsmenge "Quartalsrezept" KG ZNS n. Bobath immer noch zulässig? Meistens sind es um die 35 Behandlungen, oder besser splitten?Vielen Dank für die Antworten.
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Hallo Kolleginnen (en),ist die Verordnungsmenge "Quartalsrezept" KG ZNS n. Bobath immer noch zulässig? Meistens sind es um die 35 Behandlungen, oder besser splitten?Vielen Dank für die Antworten.
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JürgenK
31.12.2020 14:27
Hallo MA,

ich bin jetzt 55 Jahre im Geschäft.... aber Qurtalsrezepte gab es noch nie...und wird es wohl auch nie geben.... was meinste denn jetzt wirklich
Mit freundlicchen Grüssen
JürgenK

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Hallo MA, ich bin jetzt 55 Jahre im Geschäft.... aber Qurtalsrezepte gab es noch nie...und wird es wohl auch nie geben.... was meinste denn jetzt wirklich Mit freundlicchen Grüssen JürgenK
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JürgenK schrieb:

Hallo MA,

ich bin jetzt 55 Jahre im Geschäft.... aber Qurtalsrezepte gab es noch nie...und wird es wohl auch nie geben.... was meinste denn jetzt wirklich
Mit freundlicchen Grüssen
JürgenK

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Anonymer Teilnehmer
31.12.2020 14:52
doch gibt es tatsächlich (in NRW) - seit 16 Jahren erhalte ich pro Quartal ein Rezept - wie gesagt KG ZNS inkl. HB.
Davon abgesehen eine sehr gute Sache - die Therapie ist notwendig, zum anderen für den Betreuer/Familie/Therapeut letztlich einfacher. Die KK muss eh zahlen, unabhängig von der Verordnungsmenge pro Rezept - und damit ist jedem geholfen.
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doch gibt es tatsächlich (in NRW) - seit 16 Jahren erhalte ich pro Quartal ein Rezept - wie gesagt KG ZNS inkl. HB. Davon abgesehen eine sehr gute Sache - die Therapie ist notwendig, zum anderen für den Betreuer/Familie/Therapeut letztlich einfacher. Die KK muss eh zahlen, unabhängig von der Verordnungsmenge pro Rezept - und damit ist jedem geholfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

doch gibt es tatsächlich (in NRW) - seit 16 Jahren erhalte ich pro Quartal ein Rezept - wie gesagt KG ZNS inkl. HB.
Davon abgesehen eine sehr gute Sache - die Therapie ist notwendig, zum anderen für den Betreuer/Familie/Therapeut letztlich einfacher. Die KK muss eh zahlen, unabhängig von der Verordnungsmenge pro Rezept - und damit ist jedem geholfen.

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JürgenK
31.12.2020 15:06
na ja, es gibt- gab - vielleicht VO auf denen vielleicht 36 x die Therapie verordnet war ... aber eine QuartalsVerordnung hat es noch nie gegeben auch in NRW nicht.

wahrscheinlich meinst du was ganz anderes
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK

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na ja, es gibt- gab - vielleicht VO auf denen vielleicht 36 x die Therapie verordnet war ... aber eine QuartalsVerordnung hat es noch nie gegeben auch in NRW nicht. wahrscheinlich meinst du was ganz anderes Mit freundlichen Grüßen JürgenK
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JürgenK schrieb:

na ja, es gibt- gab - vielleicht VO auf denen vielleicht 36 x die Therapie verordnet war ... aber eine QuartalsVerordnung hat es noch nie gegeben auch in NRW nicht.

wahrscheinlich meinst du was ganz anderes
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK

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Anonymer Teilnehmer
31.12.2020 15:16
nein. Unter besonderer Verordnungsbedarf/Dauer steht jedoch nun auch, dass die erste Verordnung bis zu 12 Wochen gelten kann - letztlich dann nichts anderes oder neues.


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nein. Unter besonderer Verordnungsbedarf/Dauer steht jedoch nun auch, dass die erste Verordnung bis zu 12 Wochen gelten kann - letztlich dann nichts anderes oder neues.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

nein. Unter besonderer Verordnungsbedarf/Dauer steht jedoch nun auch, dass die erste Verordnung bis zu 12 Wochen gelten kann - letztlich dann nichts anderes oder neues.


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Nora Weber
31.12.2020 17:17
Ein Quartal ist ein Vierteljahr, das jeweils vom Monatsanfang bis Monatsende geht - übrigens dann jeweils 13 Wochen.
Nachdem du aber schon den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kennst und vermutlich auch der langfristige Heilmittelbedarf (LHB) bekannt ist, sollte sich die Ausgangsfrage selbst beantworten lassen. In den beiden Fällen sind jedenfalls Verordnungen für 12 Wochen möglich. Dies wiederum ist etwas ganz anderes, wenn eine Behandlungsmenge für 12 Wochen verordnet werden darf, als dass man es ein Quartalsrezept nennt.

Unter der Voraussetzung einer ICD-10-Diagnose aus den beiden Gruppen BVB und LHB darf jedenfalls eine Höchstmenge von 12 mal der Frequenz pro Woche (die höhere Zahl einer Frequenzspanne gilt) verordnet werden.

Gruß
Nora
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Ein Quartal ist ein Vierteljahr, das jeweils vom Monatsanfang bis Monatsende geht - übrigens dann jeweils 13 Wochen. Nachdem du aber schon den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kennst und vermutlich auch der langfristige Heilmittelbedarf (LHB) bekannt ist, sollte sich die Ausgangsfrage selbst beantworten lassen. In den beiden Fällen sind jedenfalls Verordnungen für 12 Wochen möglich. Dies wiederum ist etwas ganz anderes, wenn eine Behandlungsmenge für 12 Wochen verordnet werden darf, als dass man es ein Quartalsrezept nennt. Unter der Voraussetzung einer ICD-10-Diagnose aus den beiden Gruppen BVB und LHB darf jedenfalls eine Höchstmenge von 12 mal der Frequenz pro Woche (die höhere Zahl einer Frequenzspanne gilt) verordnet werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ein Quartal ist ein Vierteljahr, das jeweils vom Monatsanfang bis Monatsende geht - übrigens dann jeweils 13 Wochen.
Nachdem du aber schon den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) kennst und vermutlich auch der langfristige Heilmittelbedarf (LHB) bekannt ist, sollte sich die Ausgangsfrage selbst beantworten lassen. In den beiden Fällen sind jedenfalls Verordnungen für 12 Wochen möglich. Dies wiederum ist etwas ganz anderes, wenn eine Behandlungsmenge für 12 Wochen verordnet werden darf, als dass man es ein Quartalsrezept nennt.

Unter der Voraussetzung einer ICD-10-Diagnose aus den beiden Gruppen BVB und LHB darf jedenfalls eine Höchstmenge von 12 mal der Frequenz pro Woche (die höhere Zahl einer Frequenzspanne gilt) verordnet werden.

Gruß
Nora

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kolleginnen (en),ist die Verordnungsmenge "Quartalsrezept" KG ZNS n. Bobath immer noch zulässig? Meistens sind es um die 35 Behandlungen, oder besser splitten?Vielen Dank für die Antworten.

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Geronimo
01.01.2021 10:17
...es gibt/gab "never ever nirgendswo" ein Quartalsrezept...
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...es gibt/gab "never ever nirgendswo" ein Quartalsrezept...
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Anonymer Teilnehmer
01.01.2021 12:11
meine Güte. Warum sollte ich dann hier fragen?! Verordnet bei Dir/Euch jeder Arzt gleich?
Nun denn, im alten Jahr hätte ich noch den Kopf ungläubig geschüttelt - aber 2021 wird alles besser :wink: - Euch ein gutes, neues Jahr.


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meine Güte. Warum sollte ich dann hier fragen?! Verordnet bei Dir/Euch jeder Arzt gleich? Nun denn, im alten Jahr hätte ich noch den Kopf ungläubig geschüttelt - aber 2021 wird alles besser :wink: - Euch ein gutes, neues Jahr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

meine Güte. Warum sollte ich dann hier fragen?! Verordnet bei Dir/Euch jeder Arzt gleich?
Nun denn, im alten Jahr hätte ich noch den Kopf ungläubig geschüttelt - aber 2021 wird alles besser :wink: - Euch ein gutes, neues Jahr.


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Geronimo schrieb:

...es gibt/gab "never ever nirgendswo" ein Quartalsrezept...



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