für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
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für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Vielen Dank schon einmal
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Wir haben keine Prüfungspflicht ob die Diagnose zur Diagnosegruppe passt, bis auf die ICDs der LHB/BVB-Liste. Somit und insoweit alles andere korrekt ist (max 6 Behandlungen pro VO): Widerspruch und die 40 € Strafgebühr nicht vergessen.
BTW, hört sich nach DDG an. Da haben wir das auch schon erlebt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Zunächst einmal: der HMK ist diesbezüglich völlig irrelevant. Wenn überhaupt, dann die LHB/BVB-Liste als Anlage der HMR.
Wir haben keine Prüfungspflicht ob die Diagnose zur Diagnosegruppe passt, bis auf die ICDs der LHB/BVB-Liste. Somit und insoweit alles andere korrekt ist (max 6 Behandlungen pro VO): Widerspruch und die 40 € Strafgebühr nicht vergessen.
BTW, hört sich nach DDG an. Da haben wir das auch schon erlebt.
Ist übrigens die AOK PLus Sachsen/Thüringen. Im Moment mein größter Gegner.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich hab auf Deine Antwort gehofft. LHB/BVB ist klar. Das Kuriose ist aber, das die Verordnung schon immer mit 10 Behandlungen ausgestellt und bezahlt wurde. Das mault hier ja auch Keiner an, außer Theorg. Hab hier auch keine extra Langfristgenehmigung der Kasse vorliegen. Das wäre ja noch der Punkt, den ich akzeptieren könnte. Ich geh dann mal in Widerspuch. Gibt es irgendwo den Hinweis zwecks Prüfpflicht? Würde da den BRV nochmal wälzen.
Ist übrigens die AOK PLus Sachsen/Thüringen. Im Moment mein größter Gegner.
DAS kann der Grund sein, warum diese merkwürdige Begründung auftaucht. Hier würde ich doch eher etwas kleinere Brötchen backen, bevor die alle alten VOen auch noch rückwirkend kürzen.
Und lass dein Patient sich ein LHB-Genehmigung einholen.
Bezüglich der Prüfpflicht: da wir keine haben, steht das natürlich auch nicht im BRV. Diese regelt ja unsere Pflichten ziemlich genau (bis auf ein paar Kleinigkeiten).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Ein 10er VO? Dann hast da aber Glück, dass das nicht eher gekürzt wurde, 6 sind nach HMK max. möglich. Theorg mault dich zurecht an.
DAS kann der Grund sein, warum diese merkwürdige Begründung auftaucht. Hier würde ich doch eher etwas kleinere Brötchen backen, bevor die alle alten VOen auch noch rückwirkend kürzen.
Und lass dein Patient sich ein LHB-Genehmigung einholen.
Bezüglich der Prüfpflicht: da wir keine haben, steht das natürlich auch nicht im BRV. Diese regelt ja unsere Pflichten ziemlich genau (bis auf ein paar Kleinigkeiten).
LHB-Genemigung brauche ich hoffentlich nicht. Patient ist vom Kinderarzt zum Hausarzt gewechselt. Neueste Verordung hat, glaube ich, einen Q82 der geht mit 10. Sagt Theorg und die HMR. ICD10 weiß ich im Moment grad nicht genau (sitze auf dem Sofa und lass die Beine baumeln). Aber erst einmal wieder vielen Dank für dein Wissen und die Bereitschaft, dieses mit uns zu teilen. Ist echt beeindruckend.
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HaJü schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
LHB-Genemigung brauche ich hoffentlich nicht. Patient ist vom Kinderarzt zum Hausarzt gewechselt. Neueste Verordung hat, glaube ich, einen Q82 der geht mit 10. Sagt Theorg und die HMR. ICD10 weiß ich im Moment grad nicht genau (sitze auf dem Sofa und lass die Beine baumeln). Aber erst einmal wieder vielen Dank für dein Wissen und die Bereitschaft, dieses mit uns zu teilen. Ist echt beeindruckend.
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Problem beschreiben
HaJü schrieb:
Wir haben eine Verordnung mit der Diagnose Q27.3G, Arteriovenöse Fehlbildung der peripheren Gefäße, Diagnosegruppe LY, Heilmittel MLD-30. Die Kasse setzt diese ab mit der Bgründung: Die Diagnosegruppe / der Indikationsschlüssel ist mit der behandlungsrelevanten Diagnose nicht kompatibel. Ob die Diagnose nicht zur Diagnosegruppe passt, kann ich erstmal nicht prüfen, da der ICD10 nicht im Heilmittelkatalog vorkommt. Sind ja nur beispielhafte hinterlegt. ICD10 passt aber zur Diagnose. Was ich auch nicht verstehe, wir behandeln den Patienten seit 2015. Das ist die 35. Verordnung und es hat nichts verändert. Wie kommt die Kasse jetzt dazu hier einfach eine Absetztung durchzuführen. Hat von Euch Jemand Erfahrungen mit solchen Aktionen?
Vielen Dank schon einmal
ich lese die Diskussionen um die Verordnungen schon eine ganze Weile mit.
Ein großes Chapeau und Danke von mir an alle Auskenner .
LG
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Problem beschreiben
Butthead schrieb:
Hallo zusammen,
ich lese die Diskussionen um die Verordnungen schon eine ganze Weile mit.
Ein großes Chapeau und Danke von mir an alle Auskenner .
LG
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