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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Eine Patietin aus unserer Praxis hatte am 06.12.2012 ihren letzten Behandlungstermin mit einer Folgeverordnung. Ende Januar war sie erneut bei ihrer Hausärztin und bekam eine Erstverordnung mit gleicher Diagnose und gleichem IK-Schlüssel (WS2a). Gemäß HMK und laut unserem Praxisprogramm wäre dies aber die 2. Folgeverordnung, wir haben Pat. zur Arztpraxis geschickt dies bitte ändern zu lassen. Am nächsten Tag kam sie wieder, Verordnung wird nicht geändert, die Artzpraxis meint das wäre so richtig, da das letzte Rezept Ende Oktober 2012 ausgestellt wäre, wären die 12 Wo. Unterbrechung gegeben und so mit wäre dies eine EV. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen, und versucht die Sache zu klären, Unterbrechung ab dem letzten Behandlungstermin usw. Die Arztpraxis besteht auf ihre Version, hatte so gar angeblich Rückprache mit der KV die dies so bestätigte. Darauf habe ich bei der KK (Barmer-GEK) angerufen um sicher zugehen, das ich meine Leistung auch erstattet bekomme wenn der Arzt die Vo. nicht ändert. Die sehr freundliche Dame (Name hab ich mir notiert) teilte mir dann mit, das es keine Rolle spielt ob der Arzt das ändert oder nicht, die Leistung wird bezahlt, die KK hätten gar keine Möglichkeit zu prüfen ob dies eine EV od. Folgevo. ist. Ich soll es vermerken, das die Arztpräxis die Änderung verweigert. Die Barmer hat mir zwar Bestätigt, das die 12 Wo.Frist ab dem letzten Behandlungstermin gezählt wird, aber anscheinend spielt das keine Rolle. Warum sollen wir dann noch prüfen?
Hab ich vielleicht verrpasst das die Prüftpflicht wieder aufgehoben wurde und das alles eigentlich auch egal ist?
Für eine gute sachliche Diskusion bedanke ich mich im Voraus, wünschen eine schönen Sonntag.
:smile:
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bettina.vollbracht schrieb:
Folgender Fall, läßt diese Frage aufkommen:
Eine Patietin aus unserer Praxis hatte am 06.12.2012 ihren letzten Behandlungstermin mit einer Folgeverordnung. Ende Januar war sie erneut bei ihrer Hausärztin und bekam eine Erstverordnung mit gleicher Diagnose und gleichem IK-Schlüssel (WS2a). Gemäß HMK und laut unserem Praxisprogramm wäre dies aber die 2. Folgeverordnung, wir haben Pat. zur Arztpraxis geschickt dies bitte ändern zu lassen. Am nächsten Tag kam sie wieder, Verordnung wird nicht geändert, die Artzpraxis meint das wäre so richtig, da das letzte Rezept Ende Oktober 2012 ausgestellt wäre, wären die 12 Wo. Unterbrechung gegeben und so mit wäre dies eine EV. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen, und versucht die Sache zu klären, Unterbrechung ab dem letzten Behandlungstermin usw. Die Arztpraxis besteht auf ihre Version, hatte so gar angeblich Rückprache mit der KV die dies so bestätigte. Darauf habe ich bei der KK (Barmer-GEK) angerufen um sicher zugehen, das ich meine Leistung auch erstattet bekomme wenn der Arzt die Vo. nicht ändert. Die sehr freundliche Dame (Name hab ich mir notiert) teilte mir dann mit, das es keine Rolle spielt ob der Arzt das ändert oder nicht, die Leistung wird bezahlt, die KK hätten gar keine Möglichkeit zu prüfen ob dies eine EV od. Folgevo. ist. Ich soll es vermerken, das die Arztpräxis die Änderung verweigert. Die Barmer hat mir zwar Bestätigt, das die 12 Wo.Frist ab dem letzten Behandlungstermin gezählt wird, aber anscheinend spielt das keine Rolle. Warum sollen wir dann noch prüfen?
Hab ich vielleicht verrpasst das die Prüftpflicht wieder aufgehoben wurde und das alles eigentlich auch egal ist?
Für eine gute sachliche Diskusion bedanke ich mich im Voraus, wünschen eine schönen Sonntag.
:smile:
würde mich nicht drauf verlassen. Habe gerade einen Fall, bei dem ich die Kosten nicht erstatte bekomme, weil zwischen beiden Erst-VO nur ein Tag an 12 Wochen gefehlt hat. Geprüft von der Deutschen BKK. Ab letzten Behandlungstag.
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Klaus Reinhardt schrieb:
Hallo,
würde mich nicht drauf verlassen. Habe gerade einen Fall, bei dem ich die Kosten nicht erstatte bekomme, weil zwischen beiden Erst-VO nur ein Tag an 12 Wochen gefehlt hat. Geprüft von der Deutschen BKK. Ab letzten Behandlungstag.
Dies ist der entscheidende Teilsatz "abgelaufen ist"...
und den würde ich der Praxis sehr nahe bringen
Viel Glück
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: Hier noch ein Ergänzender Beitrag: http://www.physio.de/forum/abrechnung/va.d.r/8/152179/152183#reply_152183
[bearbeitet am 10.02.13 16:05]
[bearbeitet am 10.02.13 16:08]
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bettina.vollbracht schrieb:
Danke! Das seh ich ja genau so. Aber ich lass es jetzt dabei. Was mich stutzig macht ist die Aussage der KK, das die keine Möglichkeit haben dies zu überprüfen ob EV oder doch richtiger FolgeVo. kann ich mir nicht vorstellen. Habe den Eindruck das die KK'en langsam merken, das sehr viele Vo's in den Arztpraxen falsch ausgestellt werden. Ich selbst hatte ja erst vor kurzem den Fall das die AOK mir sogar 2 Vo. zur Korrektur zurück geschickt hat, das gabs vorher noch nie. Irgendwas ist im Busch :smile:, das Gefühl werd ich nicht los. :unamused:
Die BEK setzt das Rezept kulanterweise nicht ab, prüfen können die das schon.
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morpheus-06 schrieb:
die Kassen die die Rezepte maschinell lesen, können das sogar sehr gut überprüfen, wie z.B. die AOK BW oder die DAK und setzen ab.
Die BEK setzt das Rezept kulanterweise nicht ab, prüfen können die das schon.
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sioux schrieb:
Wenn jeder für seine FEHLER bestraft wird, ist alles kein Problem!
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JürgenK schrieb:
Hallo Bettina, habe mir soeben noch einmal in den HMR den §7 Absatz 5 durchgelesen >>1Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.<<
Dies ist der entscheidende Teilsatz "abgelaufen ist"...
und den würde ich der Praxis sehr nahe bringen
Viel Glück
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: Hier noch ein Ergänzender Beitrag: http://www.physio.de/forum/abrechnung/va.d.r/8/152179/152183#reply_152183
[bearbeitet am 10.02.13 16:05]
[bearbeitet am 10.02.13 16:08]
Gruß Britt
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wo die Ärztin statt Folgeverordnung wieder ein Kreuzchen bei Erstverordnung gesetzt hatte, obwohl noch nicht genug Zeit vestrichen war und der Pat. mit der gleichen Diagnose kam!Die Ärztin weigerte sich ebenfalls, den Fehler einzusehen; also rief ich bei der KK (DAK) an. Diese sagte mir, dass wir das auf der Rückseite des Rezeptes vermerken sollen, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will!
Bin jetzt gespannt, ob das mit der Abrechnung klappt:)
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therapist 12 schrieb:
Ich habe letztens einen ähnlichen Fall gehabt,
wo die Ärztin statt Folgeverordnung wieder ein Kreuzchen bei Erstverordnung gesetzt hatte, obwohl noch nicht genug Zeit vestrichen war und der Pat. mit der gleichen Diagnose kam!Die Ärztin weigerte sich ebenfalls, den Fehler einzusehen; also rief ich bei der KK (DAK) an. Diese sagte mir, dass wir das auf der Rückseite des Rezeptes vermerken sollen, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will!
Bin jetzt gespannt, ob das mit der Abrechnung klappt:)
Ich habe schon mal aufs Rezept geschrieben: Arzt will Rezept nicht ums Verrecken ändern. Hatte dabei keine Probleme.
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Eberhard schrieb:
Ich habe schon mal aufs Rezept geschrieben: Arzt will Rezept nicht ums Verrecken ändern. Hatte dabei keine Probleme.
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bettina.vollbracht schrieb:
:clap: Das ist gut!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hast du das wörtlich so geschrieben? :smile: Finde ich gut.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Gerade bei der BarmerGEK würde ich mich keinesfalls auf diese Aussage verlassen. Ich kenne mehrere Fälle (auch bei mir selbst), in denen im Nachherein niemand etwas von dieser Aussage wissen wollte und die BEK abgesetzt hat.
Gruß Britt
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