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Dortmund Kaiserstrassenviertel

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Probleme bei der Eingabe einer VO mit LYZ1

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Neues Thema
Probleme bei der Eingabe einer VO mit LYZ1
Es gibt 13 Beiträge
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Tresenpummelfee
23.10.2023 11:01
Mal wieder eine Frage von mir - sorry...
Ich bin dabei, eine Zahnarztverordnung mit Indikationsschlüssel LYZ1 einzugeben und der Rechner will zusätzlich ein Leitsymptomatik a oder b haben. Bei den Pflichtangaben für Zahnärzte steht im Bundesrahmenvertag "Es ist ein Indikationsschlüssel gemäß Heilmittelkatalog der HMRL ZÄ anzugeben." Dort wiederum wird nicht nach Leitsymptomatik a oder b unterschieden, sondern es gibt offenbar zwei verschiedene Leitsymptomatiken, die sich im Klartext unterscheiden. Im Rechner ist unter Leitsymptomatik a und b auch jeweils der gleiche Text hinterlegt. Ohne Angabe von Leitsymptomtik a oder b kann ich jedoch die Rezeptanlage nicht abschließen. Ich steh auf dem Schlauch... Wie komm ich aus dieser Nummer wieder raus?
Danke für Eure Hinweise!
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Mal wieder eine Frage von mir - sorry... Ich bin dabei, eine Zahnarztverordnung mit Indikationsschlüssel LYZ1 einzugeben und der Rechner will zusätzlich ein Leitsymptomatik a oder b haben. Bei den Pflichtangaben für Zahnärzte steht im Bundesrahmenvertag "Es ist ein Indikationsschlüssel gemäß Heilmittelkatalog der HMRL ZÄ anzugeben." Dort wiederum wird nicht nach Leitsymptomatik a oder b unterschieden, sondern es gibt offenbar zwei verschiedene Leitsymptomatiken, die sich im Klartext unterscheiden. Im Rechner ist unter Leitsymptomatik a und b auch jeweils der gleiche Text hinterlegt. Ohne Angabe von Leitsymptomtik a oder b kann ich jedoch die Rezeptanlage nicht abschließen. Ich steh auf dem Schlauch... Wie komm ich aus dieser Nummer wieder raus? Danke für Eure Hinweise!
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pt ani
23.10.2023 13:04
Ich hatte mal vergessen, in der Ärzteverwaltung "Zahnarzt" anzugeben. Da wollte das Programm auch unnötige Angaben. Vielleicht ist es das?
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Ich hatte mal vergessen, in der Ärzteverwaltung "Zahnarzt" anzugeben. Da wollte das Programm auch unnötige Angaben. Vielleicht ist es das?
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pt ani schrieb:

Ich hatte mal vergessen, in der Ärzteverwaltung "Zahnarzt" anzugeben. Da wollte das Programm auch unnötige Angaben. Vielleicht ist es das?

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Lars van Ravenzwaaij
23.10.2023 14:05
Bei LYZ1 und LYZ2 gibt es gar kein a oder b. Kann nur ein Programmfehler oder wie @pt ani sagt, ein Eingabefehler (Zahnarztverordnung, o.ä) sein.
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Bei LYZ1 und LYZ2 gibt es gar kein a oder b. Kann nur ein Programmfehler oder wie [mention]pt ani[/mention] sagt, ein Eingabefehler (Zahnarztverordnung, o.ä) sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Bei LYZ1 und LYZ2 gibt es gar kein a oder b. Kann nur ein Programmfehler oder wie @pt ani sagt, ein Eingabefehler (Zahnarztverordnung, o.ä) sein.

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Sabine Rabbel
23.10.2023 14:19
@Lars van Ravenzwaaij
Ähh nee, das war der Stand des alten HMK. Aktuell gibt es bei LYZ1 sowohl a als auch b und bei LYZ2 nur a.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ähh nee, das war der Stand des alten HMK. Aktuell gibt es bei LYZ1 sowohl a als auch b und bei LYZ2 nur a.
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Sabine Rabbel schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Ähh nee, das war der Stand des alten HMK. Aktuell gibt es bei LYZ1 sowohl a als auch b und bei LYZ2 nur a.

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Lars van Ravenzwaaij
23.10.2023 14:59
@Sabine Rabbel Nö, habe gerade bei der G-BA die aktuellste Fassung heruntergeladen: "Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung" Link Seite 28 und 29

Es gibt kein a oder b bei LYZ1 und LYZ2
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Nö, habe gerade bei der G-BA die aktuellste Fassung heruntergeladen: "Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung" https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2718/HeilM-RL-ZAE_2021-10-21_iK-2022-01-22.pdf Seite 28 und 29 Es gibt kein a oder b bei LYZ1 und LYZ2
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Nö, habe gerade bei der G-BA die aktuellste Fassung heruntergeladen: "Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung" Link Seite 28 und 29

Es gibt kein a oder b bei LYZ1 und LYZ2

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Sabine Rabbel
23.10.2023 15:35
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, komisch, in meinem ZA-HMK steht's noch anders, der ist älter. Aber anscheinend hat Tresenpummelfees Programm diese überraschende Änderung, deren Sinn sich mir nicht erschließt, noch nicht mitgekriegt und verlangt hartnäckig die Eingabe eines Buchstabens.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Stimmt, komisch, in meinem ZA-HMK steht's noch anders, der ist älter. Aber anscheinend hat Tresenpummelfees Programm diese überraschende Änderung, deren Sinn sich mir nicht erschließt, noch nicht mitgekriegt und verlangt hartnäckig die Eingabe eines Buchstabens.
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Sabine Rabbel schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, komisch, in meinem ZA-HMK steht's noch anders, der ist älter. Aber anscheinend hat Tresenpummelfees Programm diese überraschende Änderung, deren Sinn sich mir nicht erschließt, noch nicht mitgekriegt und verlangt hartnäckig die Eingabe eines Buchstabens.

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Lars van Ravenzwaaij
23.10.2023 15:58
@Sabine Rabbel Nun ja, die Fassung ist schon vom 22.01.2022(!). Auch nicht mehr taufrisch würde ich sagen.
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Nun ja, die Fassung ist schon vom 22.01.2022(!). Auch nicht mehr taufrisch würde ich sagen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Nun ja, die Fassung ist schon vom 22.01.2022(!). Auch nicht mehr taufrisch würde ich sagen.

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Tresenpummelfee
24.10.2023 09:24
@Lars van Ravenzwaaij
über diese Info des GBA bin ich gestern auch gestolpert, dass es kein a und b gibt - sieht also so aus, als würde es sich um einen Programmierfehler handeln...
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] über diese Info des GBA bin ich gestern auch gestolpert, dass es kein a und b gibt - sieht also so aus, als würde es sich um einen Programmierfehler handeln...
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Tresenpummelfee schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
über diese Info des GBA bin ich gestern auch gestolpert, dass es kein a und b gibt - sieht also so aus, als würde es sich um einen Programmierfehler handeln...

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massu
24.10.2023 10:41
@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?
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• physiobogen
[mention]Tresenpummelfee[/mention] dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?
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massu schrieb:

@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?

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Lars van Ravenzwaaij
24.10.2023 10:53
@massu
massu schrieb am 24.10.2023 10:41 Uhr:@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?
Ja. es muss korrekt übermittelt werden.
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• Tresenpummelfee
[mention]massu[/mention] [zitat][b]massu schrieb am 24.10.2023 10:41 Uhr:[/b][mention]Tresenpummelfee[/mention] dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?[/zitat]Ja. es muss korrekt übermittelt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu
massu schrieb am 24.10.2023 10:41 Uhr:@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?
Ja. es muss korrekt übermittelt werden.

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massu
24.10.2023 10:56
@Lars van Ravenzwaaij das ist also für die Selbstabrechnung relevant?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] das ist also für die Selbstabrechnung relevant?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij das ist also für die Selbstabrechnung relevant?

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Lars van Ravenzwaaij
24.10.2023 11:35
@massu Yep
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[mention]massu[/mention] Yep
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Yep

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Tresenpummelfee
24.10.2023 11:36
Nach Rücksprache mit dem Softwarehaus stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Programmfehler handelt, der im nächsten Update berücksichtigt werden soll. Mal sehen...
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• Lars van Ravenzwaaij
Nach Rücksprache mit dem Softwarehaus stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Programmfehler handelt, der im nächsten Update berücksichtigt werden soll. Mal sehen...
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Tresenpummelfee schrieb:

Nach Rücksprache mit dem Softwarehaus stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Programmfehler handelt, der im nächsten Update berücksichtigt werden soll. Mal sehen...

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Tresenpummelfee schrieb:

Mal wieder eine Frage von mir - sorry...
Ich bin dabei, eine Zahnarztverordnung mit Indikationsschlüssel LYZ1 einzugeben und der Rechner will zusätzlich ein Leitsymptomatik a oder b haben. Bei den Pflichtangaben für Zahnärzte steht im Bundesrahmenvertag "Es ist ein Indikationsschlüssel gemäß Heilmittelkatalog der HMRL ZÄ anzugeben." Dort wiederum wird nicht nach Leitsymptomatik a oder b unterschieden, sondern es gibt offenbar zwei verschiedene Leitsymptomatiken, die sich im Klartext unterscheiden. Im Rechner ist unter Leitsymptomatik a und b auch jeweils der gleiche Text hinterlegt. Ohne Angabe von Leitsymptomtik a oder b kann ich jedoch die Rezeptanlage nicht abschließen. Ich steh auf dem Schlauch... Wie komm ich aus dieser Nummer wieder raus?
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