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unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Ich bin dabei, eine Zahnarztverordnung mit Indikationsschlüssel LYZ1 einzugeben und der Rechner will zusätzlich ein Leitsymptomatik a oder b haben. Bei den Pflichtangaben für Zahnärzte steht im Bundesrahmenvertag "Es ist ein Indikationsschlüssel gemäß Heilmittelkatalog der HMRL ZÄ anzugeben." Dort wiederum wird nicht nach Leitsymptomatik a oder b unterschieden, sondern es gibt offenbar zwei verschiedene Leitsymptomatiken, die sich im Klartext unterscheiden. Im Rechner ist unter Leitsymptomatik a und b auch jeweils der gleiche Text hinterlegt. Ohne Angabe von Leitsymptomtik a oder b kann ich jedoch die Rezeptanlage nicht abschließen. Ich steh auf dem Schlauch... Wie komm ich aus dieser Nummer wieder raus?
Danke für Eure Hinweise!
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pt ani schrieb:
Ich hatte mal vergessen, in der Ärzteverwaltung "Zahnarzt" anzugeben. Da wollte das Programm auch unnötige Angaben. Vielleicht ist es das?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Bei LYZ1 und LYZ2 gibt es gar kein a oder b. Kann nur ein Programmfehler oder wie @pt ani sagt, ein Eingabefehler (Zahnarztverordnung, o.ä) sein.
Ähh nee, das war der Stand des alten HMK. Aktuell gibt es bei LYZ1 sowohl a als auch b und bei LYZ2 nur a.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ähh nee, das war der Stand des alten HMK. Aktuell gibt es bei LYZ1 sowohl a als auch b und bei LYZ2 nur a.
Es gibt kein a oder b bei LYZ1 und LYZ2
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Nö, habe gerade bei der G-BA die aktuellste Fassung heruntergeladen: "Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung" Link Seite 28 und 29
Es gibt kein a oder b bei LYZ1 und LYZ2
Stimmt, komisch, in meinem ZA-HMK steht's noch anders, der ist älter. Aber anscheinend hat Tresenpummelfees Programm diese überraschende Änderung, deren Sinn sich mir nicht erschließt, noch nicht mitgekriegt und verlangt hartnäckig die Eingabe eines Buchstabens.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Stimmt, komisch, in meinem ZA-HMK steht's noch anders, der ist älter. Aber anscheinend hat Tresenpummelfees Programm diese überraschende Änderung, deren Sinn sich mir nicht erschließt, noch nicht mitgekriegt und verlangt hartnäckig die Eingabe eines Buchstabens.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Nun ja, die Fassung ist schon vom 22.01.2022(!). Auch nicht mehr taufrisch würde ich sagen.
über diese Info des GBA bin ich gestern auch gestolpert, dass es kein a und b gibt - sieht also so aus, als würde es sich um einen Programmierfehler handeln...
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Tresenpummelfee schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
über diese Info des GBA bin ich gestern auch gestolpert, dass es kein a und b gibt - sieht also so aus, als würde es sich um einen Programmierfehler handeln...
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massu schrieb:
@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 24.10.2023 10:41 Uhr:@Tresenpummelfee dann lock das Rezept einfach mit LYZa ein. Ist das Abrechnungsrelevant? Ja. es muss korrekt übermittelt werden.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das ist also für die Selbstabrechnung relevant?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Yep
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Tresenpummelfee schrieb:
Nach Rücksprache mit dem Softwarehaus stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Programmfehler handelt, der im nächsten Update berücksichtigt werden soll. Mal sehen...
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Problem beschreiben
Tresenpummelfee schrieb:
Mal wieder eine Frage von mir - sorry...
Ich bin dabei, eine Zahnarztverordnung mit Indikationsschlüssel LYZ1 einzugeben und der Rechner will zusätzlich ein Leitsymptomatik a oder b haben. Bei den Pflichtangaben für Zahnärzte steht im Bundesrahmenvertag "Es ist ein Indikationsschlüssel gemäß Heilmittelkatalog der HMRL ZÄ anzugeben." Dort wiederum wird nicht nach Leitsymptomatik a oder b unterschieden, sondern es gibt offenbar zwei verschiedene Leitsymptomatiken, die sich im Klartext unterscheiden. Im Rechner ist unter Leitsymptomatik a und b auch jeweils der gleiche Text hinterlegt. Ohne Angabe von Leitsymptomtik a oder b kann ich jedoch die Rezeptanlage nicht abschließen. Ich steh auf dem Schlauch... Wie komm ich aus dieser Nummer wieder raus?
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