Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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ich habe schon wieder Diskussionen mit einer Patientenmutter, die beihilfeberechtigt ist. Ich nehme ungefähr den 1,8-fachen GKV-Satz, und lasse mir die Honorarvereinbarung zu Beginn unterschrieben. Nun hat die Mutter eine Praxis gefunden, in der sie fast nichts zuzahlen muss.
Wie kommt es das Praxen immer noch zu so einem Preis arbeiten? Wie kann man mehr aufklären?
Die Beihilfepreise liegen unter den GKV-Preisen...
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W. Stangner schrieb:
Wenn Du Dich bei Deiner Preiskalkulation für Privatpatienten bisher mit einem Multiplikator von 1,8 am GKV-Satz orientiert hast und offensichtlich immer noch orientierst, der GKV-Satz in den letzten 3 Jahren sich um gut 40 % erhöht hat und mittlerweile bei einigen Positionen sogar über dem Beihilfesatz liegt, dann kann ich die Patientenmutter sehr gut verstehen, wenn sie finanziell nicht an knapp 50% der Behandlungskosten "hängen" bleiben will und sich um eine preisgünstigere Alternative umschaut. Dies um so verständlicher bei Kindern, die oft oder gar langfristig behandelt werden müssen. Außerdem: Im Gegensatz zur GKV sind minderjährige Privatpatienten, sprich ihre Eltern, nicht von einer "Zuzahlung" befreit.
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LogoMijo schrieb:
@W. Stangner Genau. Die armen Privatpatient*innen. Da sollten wir dringend unsere Preisgestaltung überdenken!
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karin-maria schrieb:
@LogoMijo ne, ne, nicht alle PP sind vermögend und wenn ich z. B. MT zugrunde lege, komme ich auf einen Preis von ca. 52,00 €. Meiner Meinung nach unangemessen und für viele nicht zu stämmen und nein, Beihilfepreise sind für mich auch nicht akzeptabel
Selbst wenn ein PP das schlecht stemmen kann, weil er nicht vermögend ist: er zahlt, was ich weiß, in keine Rentenkasse ein. Spart also an anderer Stelle deutlich Geld. Und ist am Ende nicht Rentner, sondern Pensìonär.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied.
Falls ich da Denkfehler drin habe, korrigiert mich gerne.
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Sarah Gerbert schrieb:
Wieviel davon übernimmt die Beihilfe?
Selbst wenn ein PP das schlecht stemmen kann, weil er nicht vermögend ist: er zahlt, was ich weiß, in keine Rentenkasse ein. Spart also an anderer Stelle deutlich Geld. Und ist am Ende nicht Rentner, sondern Pensìonär.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied.
Falls ich da Denkfehler drin habe, korrigiert mich gerne.
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karin-maria schrieb:
@Sarah Gerbert ich rede hier nicht von Beihilfepatienten bzw. Pensionären sondern von PKV-Pat. und die müssen soviel mir bekannt ist ihre Beiträge selbst abführen?!
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Sarah Gerbert schrieb:
Tut mir leid. Ich hatte grad nur beihilfeberechtigte PP, die eines Tages Pensionäre sind, auf dem Schirm.
nimmt man die Ausgangslage dieses Threads, dann handelt es sich um die Behandlung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen; hier werden 80 % der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfe übernommen, für den Rest kann, muß man aber nicht eine private KV - gegen entsprechende Beitragszahlung - abschließen.
Es stimmt; Beamte zahlen formell keine eigenen (Pflicht)Beiträge in ihre Altersversorgung (auch nicht zur Arbeitslosenversicherung), hier gilt vielmehr das sog Alimentationsprinzip (bei Interesse zum Thema bitte googeln). Dafür ist das Bruttoeinkommen (Monatsgehalt) im Verhältnis zu einem vergleichbaren Angestellten im öffentlichen Dienst (TVöD) auch um einiges geringer, so daß sich der vermutete wirtschaftliche Vorteil während des Arbeitslebens deutlich verringert.
Was auch stimmt; Die wirtschaftliche Situation des Pensionärs ist im Gesamtdurchschnitt wesentlich besser als die des Rentners, aber das ist ein anderes Thema.
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W. Stangner schrieb:
@Sarah Gerbert
nimmt man die Ausgangslage dieses Threads, dann handelt es sich um die Behandlung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen; hier werden 80 % der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfe übernommen, für den Rest kann, muß man aber nicht eine private KV - gegen entsprechende Beitragszahlung - abschließen.
Es stimmt; Beamte zahlen formell keine eigenen (Pflicht)Beiträge in ihre Altersversorgung (auch nicht zur Arbeitslosenversicherung), hier gilt vielmehr das sog Alimentationsprinzip (bei Interesse zum Thema bitte googeln). Dafür ist das Bruttoeinkommen (Monatsgehalt) im Verhältnis zu einem vergleichbaren Angestellten im öffentlichen Dienst (TVöD) auch um einiges geringer, so daß sich der vermutete wirtschaftliche Vorteil während des Arbeitslebens deutlich verringert.
Was auch stimmt; Die wirtschaftliche Situation des Pensionärs ist im Gesamtdurchschnitt wesentlich besser als die des Rentners, aber das ist ein anderes Thema.
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LogoMijo schrieb:
@karin-maria Wer hat die Menschen in die PKV gezwungen?
Es ist eine komplett eigene Preisgestaltung nach GÖÄ. Der 1,0 Fache GÖÄ satz entspricht nicht dem GKV Satz für ärztliche Leistungen.
Es ist so geregelt dass die GÖÄ eigene Sätze hat und je nach Leistung darf davon ein Steigerungssatz genommen werden, z.b. Laborleistungen typischerweise 1,0 oder 1,1 anderes 1,8 oder 2,4 bis zu 3,5. Jedoch ist dies KEIN Steigerungssatz der GKV Leistung.
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Gert Winsa schrieb:
Es gibt fast keinen Physio der versteht dass die Steigerungssätze bei Ärzten nicht auf den GKV Preis bezogen sind.
Es ist eine komplett eigene Preisgestaltung nach GÖÄ. Der 1,0 Fache GÖÄ satz entspricht nicht dem GKV Satz für ärztliche Leistungen.
Es ist so geregelt dass die GÖÄ eigene Sätze hat und je nach Leistung darf davon ein Steigerungssatz genommen werden, z.b. Laborleistungen typischerweise 1,0 oder 1,1 anderes 1,8 oder 2,4 bis zu 3,5. Jedoch ist dies KEIN Steigerungssatz der GKV Leistung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe schon wieder Diskussionen mit einer Patientenmutter, die beihilfeberechtigt ist. Ich nehme ungefähr den 1,8-fachen GKV-Satz, und lasse mir die Honorarvereinbarung zu Beginn unterschrieben. Nun hat die Mutter eine Praxis gefunden, in der sie fast nichts zuzahlen muss.
Wie kommt es das Praxen immer noch zu so einem Preis arbeiten? Wie kann man mehr aufklären?
Die Beihilfepreise liegen unter den GKV-Preisen...
Die Patientin, der es anscheinend nur um den Preis (und nicht um die Qualität der/deiner Behandlung geht), hat eine Praxis gefunden die dieser ihrer Vorstellung entspricht.
Warum andere Praxen zum Beihilfepreis arbeiten (Helfersyndrom, betriebswirtschaftliche Null, Hobbypraxis weil Ehemann gutverdienend etc.) kann dir doch im Prinzip egal sein.
Sei froh, das du sie los bist. Eine Diskussionspatientin weniger an der Backe, die wertvolle Lebenszeit verschlingt.
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Und bitte @Anonymer Teilnehmer, lösch das Wort Beihilfe aus Deinem Wortschatz.
@W. Stangner - gute Preise = gute Löhne! Außerdem vergessen viele Praxeninhaber an ihre Altersversorgung zu denken. Die muss finanziert werden!
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302er schrieb:
@Sarah Gerbert Genau meine Meinung! Lieber nur 60% der PP zum 1,8fachen Satz als 100% PP zu 1,0fach. Gleichens Einkommen bei weniger Arbeit = Zeit für weitere Umsatzleistungen...
Und bitte @Anonymer Teilnehmer, lösch das Wort Beihilfe aus Deinem Wortschatz.
@W. Stangner - gute Preise = gute Löhne! Außerdem vergessen viele Praxeninhaber an ihre Altersversorgung zu denken. Die muss finanziert werden!
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Sarah Gerbert schrieb:
Wieso aufklären, paßt doch alles.
Die Patientin, der es anscheinend nur um den Preis (und nicht um die Qualität der/deiner Behandlung geht), hat eine Praxis gefunden die dieser ihrer Vorstellung entspricht.
Warum andere Praxen zum Beihilfepreis arbeiten (Helfersyndrom, betriebswirtschaftliche Null, Hobbypraxis weil Ehemann gutverdienend etc.) kann dir doch im Prinzip egal sein.
Sei froh, das du sie los bist. Eine Diskussionspatientin weniger an der Backe, die wertvolle Lebenszeit verschlingt.
Aber ich finde es schwierig, pauschal über Beihilfeempfänger so abwertend zu urteilen, dass sie ja so viele Vorteile haben. Ich glaube, nur wenige wissen, dass es unter den Beihilfeempfängern auch Unterschiede gibt.
Wird man jung und gesund verbeamtet, dann versichert man sich für die weiteren 50%, die die Beihilfe nicht übernimmt, bei einer PKV und bekommt da gute Konditionen wie niedrige Beiträge für die restlichen 50% sowie Übernahme der Kosten, die nicht im Beihilferahmen liegen.
Steht man aber in höherem Alter an dem beruflichen Punkt, als Beamter einzusteigen, dann gibt es PKVen, die einen zu deutlich höheren Beiträgen versichern, aber nur noch die restlichen 50% des Beihilfesatzes abdecken. Alles, was über den Beihilfesatz geht, interessiert die PKV auch nicht. Dass diese Personen dann überlegen, welcher Arzt oder Therapeut noch leistbar ist, finde ich in dem Fall schon berechtigt.
Ach ja, und wenn dann das Argument der freiwilligen Versicherung in der GKV kommt, dass den Beamten ja auch offen steht: diesen Beitrag müssen sie wie Privatversicherte ja auch zu 100% übernehmen von ihrem im Vergleich zur freien Wirtschaft klar niedrigerem Netto.
Also privat ist nicht immer gleich privat
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Alex schrieb:
Ich stehe auch dazu, dass die Beihilfesätze gerade im Therapiebereich nicht realistisch sind und man sich nicht diesen in der Preisgestaltung anpassen sollte.
Aber ich finde es schwierig, pauschal über Beihilfeempfänger so abwertend zu urteilen, dass sie ja so viele Vorteile haben. Ich glaube, nur wenige wissen, dass es unter den Beihilfeempfängern auch Unterschiede gibt.
Wird man jung und gesund verbeamtet, dann versichert man sich für die weiteren 50%, die die Beihilfe nicht übernimmt, bei einer PKV und bekommt da gute Konditionen wie niedrige Beiträge für die restlichen 50% sowie Übernahme der Kosten, die nicht im Beihilferahmen liegen.
Steht man aber in höherem Alter an dem beruflichen Punkt, als Beamter einzusteigen, dann gibt es PKVen, die einen zu deutlich höheren Beiträgen versichern, aber nur noch die restlichen 50% des Beihilfesatzes abdecken. Alles, was über den Beihilfesatz geht, interessiert die PKV auch nicht. Dass diese Personen dann überlegen, welcher Arzt oder Therapeut noch leistbar ist, finde ich in dem Fall schon berechtigt.
Ach ja, und wenn dann das Argument der freiwilligen Versicherung in der GKV kommt, dass den Beamten ja auch offen steht: diesen Beitrag müssen sie wie Privatversicherte ja auch zu 100% übernehmen von ihrem im Vergleich zur freien Wirtschaft klar niedrigerem Netto.
Also privat ist nicht immer gleich privat
Ich habe jetzt auch meine Privatpreise angepaßt. Wer das nicht möchte, der kann deswegen gerne die Praxis wechseln. Wir haben genug zu tun und eine lange Warteliste... Mal ein wenig Arsch in der Hose zeigen. Diejenigen, die noch Beilhilfe-Preise nehmen, sind entweder ne Ein-Personen-Praxis mit Praxis im eigenen EFH oder bezahlen ihre Leute mies... auf jeden Fall will ich lieber meine Leute ordentlich bezahlen, als mich mit geizigen Beihilfeleuten rumstreiten.
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Gert Winsa schrieb:
Du verstehst nicht, dass die GÖÄ Steigerungssätze der Ärzte nicht auf die GKV Preise bezogen sind, sondern ein komplett eigenes Preissystem ist. 1,0 nach GÖÄ ist NICHT GKV Preis. 1,8 fache Steigerungssätze der GKV Preise sind utopisch und ungerecht.
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Wonderwoman schrieb:
Ich kann es nur nochmal sagen... schon ein deutscher Innenminister hat gesagt, dass die Beihilfe nicht alles abdeckt. Das ist sozusagen der AG-Anteil an der Krankenversicherung. Wer dann zu doof oder zu geizig ist, seinen AN-Teil dazu zu versichern, der hat Pech.
Ich habe jetzt auch meine Privatpreise angepaßt. Wer das nicht möchte, der kann deswegen gerne die Praxis wechseln. Wir haben genug zu tun und eine lange Warteliste... Mal ein wenig Arsch in der Hose zeigen. Diejenigen, die noch Beilhilfe-Preise nehmen, sind entweder ne Ein-Personen-Praxis mit Praxis im eigenen EFH oder bezahlen ihre Leute mies... auf jeden Fall will ich lieber meine Leute ordentlich bezahlen, als mich mit geizigen Beihilfeleuten rumstreiten.
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Inche Welche Preise gehen durch die Decke, dass du deinen Umsatz um 20% anheben musst? Das klingt eher nach "ich machs einfach" vs. kalkuliert.
MfG :)
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Inche schrieb:
@Ingo Friedrich Kalkuliert der Gas Preis wird bei uns jetzt verdreifacht und im Dez ist schon eine weitere erhöhung geplant.Unsere Fussionierte Sparkasse erhöht gerade Ihre Gebühren von 60€ auf 200€ im Jahr.Mal sehen was die Stromversorgung kosten wird.Ich erhöhe in größeren abständen dafür aber dann etwas mehr.Die letzte war 2018.
Und auch wir verlangen den 1,8 fachen GKV Satz bei unseren Patienten.
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idefix- schrieb:
@Ingo Friedrich Habe gerade die Erhöhung von meiner PKV bekommen. 153,40 pro Monat ab 01.01.2022 macht 1840,80 mehr für 2022 aus, für 2021 wurde um 1500,- angehoben. Erstattet wird für KG auch nur der Beihilfesatz und ich bin nicht im Billigsegment versichert. Knappe 17000,- im Jahr ist nicht ohne, Kosten heuer 1250,- Euro gehabt. Glaube nicht das bei der GKV vergleichbare Erhöhungen im Raum stehen.
Und auch wir verlangen den 1,8 fachen GKV Satz bei unseren Patienten.
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Ingo Friedrich schrieb:
@idefix- Die Problematik mit den willkürlichen Erhöhungen seitens der PKV kenne ich persönlich leider allzu gut. Mir ging es um die nicht ausbleibende Argumentation. Deswegen habe ich die Kollegin als Kollege gefragt. Ich könnte durchaus ein nachfragender interessierter Kunde sein, dem "verdreifachte Gaspreise und Bankenfusion" eher zum Augenrollen bringt als zur Erkenntnis "20 Prozent mehr ist nicht willkürlich".
BGH urteilt: Beitragserhöhung in der PKV unwirksam: Geld zurück - Finanztip
Vielleicht ist da bei dir etwas möglich dagegen was zu unternehmen.
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kroetzi schrieb:
@idefix-
BGH urteilt: Beitragserhöhung in der PKV unwirksam: Geld zurück - Finanztip
Vielleicht ist da bei dir etwas möglich dagegen was zu unternehmen.
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Inche schrieb:
Ich bin eine Klein Praxis im EFH u habe im Vergleich zu den Groß Praxen die höhre Preis gerade die Kg 20min von 37€ auf 45€ erhöht traut euch endlich eure kosten zukalkulieren den die gehen gerade durch die Decke.Sparkassen gebühren,Gaspreise und vieles mehr
gesetzlich versicherte Kinder zahlen ja bis zu ihrem 18. Geburtstag nichts zu.
mittlerweile behandle ich viele Säuglinge aus der Lehrer und Polizeielternschaft. Wir hatten auch mit ein paar Euro über dem Beihilfepreis gelegen. Nun behandle ich einen Säugling, der durch eine neurologische Krankheit regelmäßig 2-3x die Woche zur Therapie muss. Und die Mutter ist pro Rezept auf ca 40€ sitzengeblieben. Und das alle 3 Wochen. Das summiert sich ja schon. Deswegen sind wir dort auf den Beihilfepreis zurück gegangen.
Bei vielen Säuglingstherapien steht auf dem Rezept auch 45 Minuten. GKV 30-45 Minuten. Selbst wenn man mehr als Beihilfepreis nimmt, nimmt die Praxis im 30 Minuten Takt GKV mehr ein, als bei Privaten.
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Erwachsene, meist auch zunehmend an vielerlei Erkrankungen leidende
knapp 55-jährige gehen den gleichen Weg.
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Ligamentum schrieb:
Sicherlich wird dir die Mutter des Kindes wegen der Kostenersparnis sehr dankbar sein. Gleichwohl wäre es aber auch eine Lösung, dass sich die Eltern des Kindes aus der PKV verabschieden, um sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Somit erfolgen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes die Behandlungen ohne weitere Kosten bzw. Eigenanteil.
Erwachsene, meist auch zunehmend an vielerlei Erkrankungen leidende
knapp 55-jährige gehen den gleichen Weg.
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karin-maria schrieb:
@Ligamentum so einfach ist das leider nicht
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Turnschwester17 schrieb:
Darüber habe ich letztens auch mit einer Kollegin gesprochen…
gesetzlich versicherte Kinder zahlen ja bis zu ihrem 18. Geburtstag nichts zu.
mittlerweile behandle ich viele Säuglinge aus der Lehrer und Polizeielternschaft. Wir hatten auch mit ein paar Euro über dem Beihilfepreis gelegen. Nun behandle ich einen Säugling, der durch eine neurologische Krankheit regelmäßig 2-3x die Woche zur Therapie muss. Und die Mutter ist pro Rezept auf ca 40€ sitzengeblieben. Und das alle 3 Wochen. Das summiert sich ja schon. Deswegen sind wir dort auf den Beihilfepreis zurück gegangen.
Bei vielen Säuglingstherapien steht auf dem Rezept auch 45 Minuten. GKV 30-45 Minuten. Selbst wenn man mehr als Beihilfepreis nimmt, nimmt die Praxis im 30 Minuten Takt GKV mehr ein, als bei Privaten.
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mark760 schrieb:
Ich kenne noch Zeiten, da hat man gerne Beihilfepreise gemacht. Zum einen waren sie etwas über GKV und wichtiger die Patienten haben problemlos dicke Rezepte bekommen. Damit hatte man eine Base, mit der man rechnen konnte. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet.
Ein selbständiger Physiotherapeut, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt sehr schnell 800 bis 900 € pro Monat.
(wenn ein Physiotherapeut NICHT soviel zahlt, bedeutet das sehr wahrscheinlich, dass er später in der Altersarmut landen wird).
Und jetzt fragt doch mal eure (armen) Lehrer, wie viel Krankenkassenbeitrag SIE im Monat zahlen !
Vergesst auch nicht zu fragen, wie hoch ihre Pension in ca sein wird !
Und fragt auch nach, wie hoch ihr Pensionsbeitrag (=Rentenbeitrag) im Monat ist !
(von der unterschiedlichen Behandlung bei den Ärzten ganz zu schweigen).
Und dann vergleicht mal und überlegt ...
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Die Zuzahlung ist übrigens bei den Kassenpatienten mittlerweile auch SEHR hoch !
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mogli123 schrieb:
Die (meisten) Beamten verfügen über so viel Vorteile (gegenüber den "Normalen"), dass es durchaus zumutbar ist, wenn sie bei der Physiotherapie mehr zuzahlen müssen.
Die Zuzahlung ist übrigens bei den Kassenpatienten mittlerweile auch SEHR hoch !
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Gert Winsa schrieb:
Was für ein Quatsch, selbst wenn du 1 Mio. pro Monat verdienen würdest, ist dein GKV Monatsbeitrag bei 706,28 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag gedeckelt.....
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Dway schrieb:
@Gert Winsa ca 870 € ohne Krankengeld aktuell bei mir bei der AOK.
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Geronimo schrieb:
@Gert Winsa Der maximale Beitrag für Pflicht- und freiwillig Versicherte der GKV sieht wie folgt aus: Höchstbeitrag 2021 der GKV: 928,80 Euro / Monat (2020: 890,63 Euro / Monat) – KV inkl.
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mogli123 schrieb:
An alle, die NICHT höher als die Beihilfe-Höchstsätze gehen wollen:
Ein selbständiger Physiotherapeut, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, zahlt sehr schnell 800 bis 900 € pro Monat.
(wenn ein Physiotherapeut NICHT soviel zahlt, bedeutet das sehr wahrscheinlich, dass er später in der Altersarmut landen wird).
Und jetzt fragt doch mal eure (armen) Lehrer, wie viel Krankenkassenbeitrag SIE im Monat zahlen !
Vergesst auch nicht zu fragen, wie hoch ihre Pension in ca sein wird !
Und fragt auch nach, wie hoch ihr Pensionsbeitrag (=Rentenbeitrag) im Monat ist !
(von der unterschiedlichen Behandlung bei den Ärzten ganz zu schweigen).
Und dann vergleicht mal und überlegt ...
Die Zuzahlung bei den KK-Versicherten ist wie seit langem 10€ pro Rezept und 10% vom Rezeptwert. Der Preis, den die Physios mittlerweile von den KK für die Beh. bekommen ist so, das die Altersarmut etwas weiter weggerutscht ist. Also: normaler. Demzufolge kann die Zuzahlung gar nicht ZU HOCH sein!
Gutes WE!
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HJS111 schrieb:
@mogli123 Widerspruch!
Die Zuzahlung bei den KK-Versicherten ist wie seit langem 10€ pro Rezept und 10% vom Rezeptwert. Der Preis, den die Physios mittlerweile von den KK für die Beh. bekommen ist so, das die Altersarmut etwas weiter weggerutscht ist. Also: normaler. Demzufolge kann die Zuzahlung gar nicht ZU HOCH sein!
Gutes WE!
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