ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
möglich
...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
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zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
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Wir suchen für die Asklepios
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Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
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folgende Frage: Habe eine PP und sie bekommt jeweils MLD45+HB und KG+HB. Jeweils ein Rezept für jede Therapie.
Habe eine Honorarvereinbarung für jeweils beide Rezepte geschickt mit der Auflistung:
1)10x MLD zu xx €
10x HB zu xx €
2)10x KG zu xx €
10x HB zu xx €
Ich mache beide Behandlungen hintereinander. Frage nun: Darf ich zwei Mal den Hausbesuch in Rechnung stellen?
Honorarvereinbarung wurde so unterschrieben. PP hat einen Vormund bzw. gesetzlichen Betreuer (Anwältin/Notarin)
Danke euch schon mal!
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Das geht bei GKV nicht und die Privatkassen zahlen auch nicht dafür.
Also wenn ich Patient Betreuer wäre dann würd ich mich dagegen wehren und der Betreuer ist hier auch noch Anwalt !!!
Persönlich würd ich sagen du bist Geldgierig.
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eim schrieb:
Das ist ein Privatrezept.Aber warum willst du 2 x HB abrechnen wenn du beides an einem Termin machst ?
Das geht bei GKV nicht und die Privatkassen zahlen auch nicht dafür.
Also wenn ich Patient Betreuer wäre dann würd ich mich dagegen wehren und der Betreuer ist hier auch noch Anwalt !!!
Persönlich würd ich sagen du bist Geldgierig.
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Papa Alpaka schrieb:
@eim korrekterweise müsste dann der reduzierte Satz für mehrere HB in einer Wohnung abgerechnet werden.
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Leni C. schrieb:
@gallo85 das hört sich nach " Gier frißt Hirn " an , fände ich nicht in Ordnung wenn du eh nur einmal hinfährst . Und Anwalt als Betreuer ist in dem Fall vorprogrammierter Streß .
Es geht um ein Privatrezept und welcher reduzierte Satz ?
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eim schrieb:
@Papa Alpaka
Es geht um ein Privatrezept und welcher reduzierte Satz ?
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Papa Alpaka schrieb:
@Leni C. Anwälte können durchaus angenehme Menschen sein. Bis du ihnen mit so'nem Scheiß wie "€75 Anfahrt pauschal, je eingesetzter Therapeutin, zzgl. €15 Fahrzeugpauschale je Fahrzeug" kommst.
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gallo85 schrieb:
Danke für die Antworten. Also ich habe bisher noch keine Rechnung geschrieben. Es ging bisher nur um eine Honorarvereinbarung. Ich nehme 25€ für den Hausbesuch. Es war nur eine Frage und nichts mit Geldgier zu tun.
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Richie28 schrieb:
@gallo85 Naja, der Standpunkt es war doch nur eine Frage ist doch etwas sehr simpel. Du beabsichtigst 2 mal HB Pauschale für einmal fahren zu berechnen. Das ist ganz einfach Betrug. Würdest Du selbst das akzeptieren und bezahlen wollen?
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Problem beschreiben
gallo85 schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Frage: Habe eine PP und sie bekommt jeweils MLD45+HB und KG+HB. Jeweils ein Rezept für jede Therapie.
Habe eine Honorarvereinbarung für jeweils beide Rezepte geschickt mit der Auflistung:
1)10x MLD zu xx €
10x HB zu xx €
2)10x KG zu xx €
10x HB zu xx €
Ich mache beide Behandlungen hintereinander. Frage nun: Darf ich zwei Mal den Hausbesuch in Rechnung stellen?
Honorarvereinbarung wurde so unterschrieben. PP hat einen Vormund bzw. gesetzlichen Betreuer (Anwältin/Notarin)
Danke euch schon mal!
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