Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich habe ein Privatrezept liquidiert, bei diesem wurde das Ausstellungsdatum handschriftlich geändert (vermutlich von der Arztpraxis, in jedem Fall nicht von mir) Ich ging von nichts bösem aus und habe auf eine Signierung und Stempelung der Arztpraxis verzichtet. Der Patient macht nun jedoch ärger und verweigert die Zahlung und hat sowohl die Schiedsstelle eingeschaltet.
Ich gehe davon aus dass die Schiedsstelle hierbei nichts zu beanstanden hat, da das Rezept ja auch unter dem ursprünglichen Ausstellungsdatum gültig gewesen wäre.
Dennoch interessiert es mich, einerseits wegen der (vorläufigen) Zahlungsverweigerung, zweitens aus Interesse. Hat hier jemand Ahnung oder Erfahrung wie mit handschriftlichen Änderungen auf Privatrezepten zu verfahren ist ? Insbesondere aus rechtlicher Sicht.
Der Patient scheint mir rechtlich sehr versiert zu sein, gleich vorweg es handelt sich um den Mann einer Demenzpatientin im Altenheim. So dass ich keinen Persönlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer habe.
Danke für Rückmeldung.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo ihr,
Ich habe ein Privatrezept liquidiert, bei diesem wurde das Ausstellungsdatum handschriftlich geändert (vermutlich von der Arztpraxis, in jedem Fall nicht von mir) Ich ging von nichts bösem aus und habe auf eine Signierung und Stempelung der Arztpraxis verzichtet. Der Patient macht nun jedoch ärger und verweigert die Zahlung und hat sowohl die Schiedsstelle eingeschaltet.
Ich gehe davon aus dass die Schiedsstelle hierbei nichts zu beanstanden hat, da das Rezept ja auch unter dem ursprünglichen Ausstellungsdatum gültig gewesen wäre.
Dennoch interessiert es mich, einerseits wegen der (vorläufigen) Zahlungsverweigerung, zweitens aus Interesse. Hat hier jemand Ahnung oder Erfahrung wie mit handschriftlichen Änderungen auf Privatrezepten zu verfahren ist ? Insbesondere aus rechtlicher Sicht.
Der Patient scheint mir rechtlich sehr versiert zu sein, gleich vorweg es handelt sich um den Mann einer Demenzpatientin im Altenheim. So dass ich keinen Persönlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer habe.
Danke für Rückmeldung.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Jede handschriftliche Änderung muss zumindest mit einem Handzeichen gegengezeichnet werden, damit der Ursprung der Änderung erkennbar ist. Handschriftlichen Ergänzungen auf Verträgen, auf Urkunden, Testamenten und Beglaubigungen und auch auf Rezepten u.d.m. müssen gegengezeichnet werden. Wenn es hart auf hart kommt und Dir jemand etwas Böses will. Ansonsten gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Viele Grüße
Monika
Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nach den Nummern 69 und 70 nur anteilig je Patientin der Patient beihilfefähig.
Nun die Beihilfeverordnung ist nicht bindend für meine Preise das ist mir klar, jedoch habe ich dem Patienten als Mann einer Demenzpatientin den ich daher nie sehe auch nie ein Preisverzeichnis ausgehändigt, somit habe ich bei rechtlicher Eskalation tatsächlich schlechte Karten. Der Patient könnte sich dann auf die Sichtweise der Beihilferegelungen berufen, oder im schlimmsten Falle dass er nie einem Preisverzeichnis zugestimmt hat.
Daher und auch da ich lieber auf einen kleinen Teil verzichte und besseres wie viel Stress wegen ein Paar Euro zu tun habe strebe ich hier keinerlei Eskalation an.
In meiner Rechnung wurden HB und Wegegeldpauschale extra ausgewiesen, da ich tatsächlich mehrere Patienten dort betreue kann es auch sein dass das Wegegeld als unrechtmässig angesehen wird, daher ist meine Idee ihm die Wegegeldpauschale zu erlassen.
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Das rezept ist mittlerweile beim Patienten, ich habe noch eine Kopie bei mir.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo mosaik, ja diese Logik macht Sinn, da es ja ein Dokument ist. In diesem Fall wurde das Datum nicht von mir geändert (ich vermute von der Arzthelferin) andererseits wäre das Rezept ja auch mit Ursprungsdatum gültig. Die Frage ist wird das Dokument durch die handschriftliche Ergänzung in seiner Gesamtheit ungültig ? Rein theoretisch könnte so ja auch der Patient immer im Nachhinein etwas handschriftlich ergänzen um es ungültig zu machen..... einen so großen Rechtsstreit wegen ein paar Euros werde ich aber sicherlich, und evtl. auch der Patient nicht eingehen.
Das rezept ist mittlerweile beim Patienten, ich habe noch eine Kopie bei mir.
Wenn die Versicherung Deiner Patientin nicht zahlen will und er deshalb nicht zahlen möchte, biete ihm an, dass Du beim Arzt die Bestätigung der Änderung einholst.
Aber ich bin kein Jurist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die handschriftliche Ergänzung ist im Zweifelsfalle ungültig, wird nicht anerkannt. Wenn das Privatrezept dadurch in seiner Gültigkeit nicht beeinflusst wird, wird der Angehörige moppern, wenn er entweder gar nicht zahlen will, oder ein Korintenkakker ist oder Dir etwas Böses will.
Wenn die Versicherung Deiner Patientin nicht zahlen will und er deshalb nicht zahlen möchte, biete ihm an, dass Du beim Arzt die Bestätigung der Änderung einholst.
Aber ich bin kein Jurist.
Viele Grüße
Monika
Ich vermute der Patient will einfach nur Stress machen, oder sich im schlimmsten Falle sogar bereichern (er kann das Rezept bei der PKV einreichen, das Geld kassieren und meine Bezahlung verweigern.... das ist laut einer befreundeten Gerichtsvollzieherin von mir ein typisches Verfahren von im alter verarmten PKVlern)
Ich bin auch kein Jurist aber habe zumindest eine juristische Vorbildung im kaufmännischen Bereich, nach einiger Überlegung denke ich dass so wie du schreibst die "Änderung" ohne Gegenzeichnung ungültig ist, und somit dass ursprünglich Maschinengeschriebene Datum rechtsgrundlage ist. Dieses Ursprüngliche Datum macht aber die Verordnung nicht ungültig - sonst wäre es ja ein Kinderspiel jede Verordnung von Patientenseite handschriftlich zu ändern und damit eine Ungültigkeit zu erzwingen. Im Sinne einer GKV Verordnung würde damit auch die handschriftliche Ergänzung nicht gelten, sondern die Maschinengeschriebene - so in meinem Rechtsverständnis. Einen Anwalt wegen Peanuts zu kontaktieren lohnt auch nicht.
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Gert Winsa schrieb:
Der Mann der Patientin hat 2 Wochen nach Rechnungsstellung mir gegenüber reagiert, dass in dieser Zeit incl. aller Postwege tatsächlich eine Ablehnung der PKV erfolgt ist wage ich zu bezweifeln.
Ich vermute der Patient will einfach nur Stress machen, oder sich im schlimmsten Falle sogar bereichern (er kann das Rezept bei der PKV einreichen, das Geld kassieren und meine Bezahlung verweigern.... das ist laut einer befreundeten Gerichtsvollzieherin von mir ein typisches Verfahren von im alter verarmten PKVlern)
Ich bin auch kein Jurist aber habe zumindest eine juristische Vorbildung im kaufmännischen Bereich, nach einiger Überlegung denke ich dass so wie du schreibst die "Änderung" ohne Gegenzeichnung ungültig ist, und somit dass ursprünglich Maschinengeschriebene Datum rechtsgrundlage ist. Dieses Ursprüngliche Datum macht aber die Verordnung nicht ungültig - sonst wäre es ja ein Kinderspiel jede Verordnung von Patientenseite handschriftlich zu ändern und damit eine Ungültigkeit zu erzwingen. Im Sinne einer GKV Verordnung würde damit auch die handschriftliche Ergänzung nicht gelten, sondern die Maschinengeschriebene - so in meinem Rechtsverständnis. Einen Anwalt wegen Peanuts zu kontaktieren lohnt auch nicht.
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Gert Winsa schrieb:
Ebenso zweifelt selbiger Patient die Rechtmässigkeit der Wegegeldpauschale bzw. der Hausbesuchskosten an. hierzu heißt es tatsächlich in der Beihilfeverordnung folgendermaßen:
Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nach den Nummern 69 und 70 nur anteilig je Patientin der Patient beihilfefähig.
Nun die Beihilfeverordnung ist nicht bindend für meine Preise das ist mir klar, jedoch habe ich dem Patienten als Mann einer Demenzpatientin den ich daher nie sehe auch nie ein Preisverzeichnis ausgehändigt, somit habe ich bei rechtlicher Eskalation tatsächlich schlechte Karten. Der Patient könnte sich dann auf die Sichtweise der Beihilferegelungen berufen, oder im schlimmsten Falle dass er nie einem Preisverzeichnis zugestimmt hat.
Daher und auch da ich lieber auf einen kleinen Teil verzichte und besseres wie viel Stress wegen ein Paar Euro zu tun habe strebe ich hier keinerlei Eskalation an.
In meiner Rechnung wurden HB und Wegegeldpauschale extra ausgewiesen, da ich tatsächlich mehrere Patienten dort betreue kann es auch sein dass das Wegegeld als unrechtmässig angesehen wird, daher ist meine Idee ihm die Wegegeldpauschale zu erlassen.
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KLÖ schrieb:
Hallo eine Frage muss auf einem Privatrezept der ICD Code drauf sein?
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