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eine Patientin hat von ihrem Arzt ein Privatrezept über MT 45min bekommen. Weiß jemand ob die PKVs und die Behilfe durch die längere Zeitangabe auch mehr erstatten? Der Ersattungssatz ist in dem Fall ja an 30min Richtwert gekoppelt (ich weiß, ich kann mit jedem Patienten ausmachen wie lange ich will).
Bitte keine Antworten, wie "das kann dem PI egal sein, was erstattet wird". Mich würde es einfach interessieren wie es in solch einem Fall läuft.
Vielen Dank und viele Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, es wird das erstattet, was der Patient versichert hat. Zeitangaben spielen dabei überhaupt keine Rolle.
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Taisuco schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank!
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Karin Tolaci schrieb:
Ich wüsste nicht dass es einen zeitlichen Richtwert für MT-Behandlungen privat gibt. Bei uns werden PP genauso lange behandelt wie GKV-Patienten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karin Tolaci
Karin Tolaci schrieb am 19.04.2023 13:15 Uhr:Ich wüsste nicht dass es einen zeitlichen Richtwert für MT-Behandlungen privat gibt. Bei uns werden PP genauso lange behandelt wie GKV-Patienten. Das findet sich im Verzeichnis der Beihilfefähigen Höchstsätze wieder. Aber die haben für uns ja, wie bekannt, überhaupt keine Relevanz.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Für mich persönlich sind Sie relevant, wenn ich möchte, dass der Patient wiederkommt und gut über meine Aufklärung zu seiner Erstattung spricht. Die komplette Ignoranz, die hier fast immer demonstrativ zur Schau getragen wird, ist mir ein Rätsel.
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Schippi schrieb:
@Physiokobold01 Bei mir bekommt der Patient natürlich 45 Minuten MT mit dem entsprechenden Preis(ohne Listenblick) und vorheriger Information!
Mit Relevanz meine ich, dass sie weder für meine Preisgestaltung noch für mein Vertrag mit dem Patienten eine, wie auch immer geartete, Relevanz hat.
Und abgesehen von beihilfe-berechtigten Patienten kennen auch andere Privatpatienten, je nach Vertrag, beschränkte Erstattungen. Ich kann unmöglich sämtliche Konstellationen kennen und kann daher auch nicht eine Detail-Berechnung für meine P-Patienten machen. Da möge er sich gefälligst selbst erkundigen. Das ist nicht meine Aufgabe. Und es hat sich auch in 35 Jahre noch nie ein Patient über unzureichender Aufklärung beschwert 🙄
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Es geht nicht um Ignoranz. Seit den 80er berechnen wir schon mehr als Beihilfe und klären seitdem unsere Patienten immer in Schriftform auf. Und das auch schon bevor es dazu überhaupt eine gesetzliche Pflicht gab.
Mit Relevanz meine ich, dass sie weder für meine Preisgestaltung noch für mein Vertrag mit dem Patienten eine, wie auch immer geartete, Relevanz hat.
Und abgesehen von beihilfe-berechtigten Patienten kennen auch andere Privatpatienten, je nach Vertrag, beschränkte Erstattungen. Ich kann unmöglich sämtliche Konstellationen kennen und kann daher auch nicht eine Detail-Berechnung für meine P-Patienten machen. Da möge er sich gefälligst selbst erkundigen. Das ist nicht meine Aufgabe. Und es hat sich auch in 35 Jahre noch nie ein Patient über unzureichender Aufklärung beschwert 🙄
Das ohne Listenblick ist gaaanz arg wichtig. Dadurch nimmt die Bedeutung und persönliche Wertigkeit unseres Tuns einfach zu. Wir fühlen uns dadurch einfach besser.
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Physiokobold01 schrieb:
@Schippi
Das ohne Listenblick ist gaaanz arg wichtig. Dadurch nimmt die Bedeutung und persönliche Wertigkeit unseres Tuns einfach zu. Wir fühlen uns dadurch einfach besser.
Vielen Dank. Sehe ich in weiten Zügen auch so. Wenn hier aber nur ein Hauch von Frage bzgl. Beihilfesätze kommt, wird reflexartig und nahezu kleberhaft demonstrativ nicht die eigentliche Frage beantwortet, sondern zuerst mal durch 10 Forenteilnehmer der Fragende belehrt, dass uns die Beilhilfesätze überhaupt nichts angehen und warum deshalb überhaupt diese Frage gestellt wird. Das Ganze gipfelt dann in einer Diskussion, wer wieviel für welche Art von Therapie von Privatpatienten verlangt. Und da überbieten sich die Teilnehmer regelmäßig bis in Gururegionen. Ich schätze mal das ist was für einen Psychoanalytiker....
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank. Sehe ich in weiten Zügen auch so. Wenn hier aber nur ein Hauch von Frage bzgl. Beihilfesätze kommt, wird reflexartig und nahezu kleberhaft demonstrativ nicht die eigentliche Frage beantwortet, sondern zuerst mal durch 10 Forenteilnehmer der Fragende belehrt, dass uns die Beilhilfesätze überhaupt nichts angehen und warum deshalb überhaupt diese Frage gestellt wird. Das Ganze gipfelt dann in einer Diskussion, wer wieviel für welche Art von Therapie von Privatpatienten verlangt. Und da überbieten sich die Teilnehmer regelmäßig bis in Gururegionen. Ich schätze mal das ist was für einen Psychoanalytiker....
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Problem beschreiben
Taisuco schrieb:
Hallo zusammen,
eine Patientin hat von ihrem Arzt ein Privatrezept über MT 45min bekommen. Weiß jemand ob die PKVs und die Behilfe durch die längere Zeitangabe auch mehr erstatten? Der Ersattungssatz ist in dem Fall ja an 30min Richtwert gekoppelt (ich weiß, ich kann mit jedem Patienten ausmachen wie lange ich will).
Bitte keine Antworten, wie "das kann dem PI egal sein, was erstattet wird". Mich würde es einfach interessieren wie es in solch einem Fall läuft.
Vielen Dank und viele Grüße
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Ahn schrieb:
Oder MT Doppelbehandlung
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Problem beschreiben
Physiokobold01 schrieb:
Diese Rezepte sind für mich ärgerlich. Ich bin da ständig in Erklärungsnot. Die Ärzte sollen einfach KG + MT verordnen. Fertig. Sie sollten es besser wissen.
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