Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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Ich bin physio und arbeite bei einer Heilerin, bald fertige Heilpraktikerin, nebenbei. Darf sie über ihre Praxis private physio Rezepte abrechnen, die ich gemacht habe?
Würde dann die Rechnung über ihre Praxis laufen oder muss ich das bei mir freiberuflich selbst abrechnen?
Danke
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Spatzl3009 schrieb:
Hallo,
Ich bin physio und arbeite bei einer Heilerin, bald fertige Heilpraktikerin, nebenbei. Darf sie über ihre Praxis private physio Rezepte abrechnen, die ich gemacht habe?
Würde dann die Rechnung über ihre Praxis laufen oder muss ich das bei mir freiberuflich selbst abrechnen?
Danke
Den Beruf kenne ich leider nicht...
m.
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michael933 schrieb:
"Heilerin, bald fertige Heilpraktikerin"
Den Beruf kenne ich leider nicht...
m.
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Meine Frage ist nur ob ich über ihre Praxis abrechnen kann oder ob ich dort erst Physiotherapie etablieren muss.
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Spatzl3009 schrieb:
Man kann ganz normal als Heilerin arbeiten, das läuft über Reiki, Schamanismus, Besprechen etc. automatisch.
Meine Frage ist nur ob ich über ihre Praxis abrechnen kann oder ob ich dort erst Physiotherapie etablieren muss.
Wenn du angestellt bist dann muß sie die Rechnungen schreiben ansonsten du.
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eim schrieb:
Richtig.Die Frage ist bist du bei ihr angestellt oder arbeitest du Selbstständig.
Wenn du angestellt bist dann muß sie die Rechnungen schreiben ansonsten du.
Ich frgae mich da nur kann ich etwas heilen ohne es festgestellt ergo diagnostiziert zu haben? :tired_face: Und wenn sie diagnostiziert wird das mit dem HP-gesetz schon recht eng. Zumindest arbeitet sie in einer dunkelgrauen Zone und damit evtl auch du.
VG Udo
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Udo schrieb:
Hmmm ???
Ich frgae mich da nur kann ich etwas heilen ohne es festgestellt ergo diagnostiziert zu haben? :tired_face: Und wenn sie diagnostiziert wird das mit dem HP-gesetz schon recht eng. Zumindest arbeitet sie in einer dunkelgrauen Zone und damit evtl auch du.
VG Udo
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Stephen Ziegler schrieb:
Ob man an diese Heilmethoden glaubt oder nicht sei mal dahin gestellt. Vor dem Gesetz ist das Wellness, deswegen darf sie es. Ist ja wie bei einer Thai-Massage. Und was spricht denn rechtlich dagegen in den selben Räumlichkeiten eine Privatpraxis für PT zu haben?!?
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rudibam schrieb:
Wenn die Heilerin in Deutschland tätig ist ist es eine illegale Tätigkeit. In Holland ist das erlaubt.
Sie darf keine Rezepte schreiben.
Abrechnen könnte gehen wie in einer Privatpraxis. Ob die PKV das mit macht in einer Praxis ohne GKV Zulassung ist ein anderes Thema und wie ich finde gut hier nach zu lesen.
Und ob ihr es als FM oder Angestellte(r) macht müsst ihr ja selbst wissen geht beides.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Rezepte schreiben darf sie :wink: aber die PKV wird dafür nicht bezahlen. Muss jeder sehen, was in seinem Vertrag steht, hat er sich für Heilpraktikerleistungen entschieden, werden diese erstattet wie vereinbart - aber auch da gibt es Einschränkungen. Eine "Heilerin" - was auch immer sich dahinter verbirgt, hat da keine Chance.
So lange sie das allerdings nicht tut also nur Patient kommt sie macht ihr ding, er zahlt ist alles ok. Und dann darf auch im Raum neben an Privat KG stattfinden, auf ein Privat Rezept ausgestellt durch einen Arzt oder HP.
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Stephen Ziegler schrieb:
Nein, sie darf keine Rezepte schreiben so lange sie nur "Heilerin" ist! Sie darf nicht diagnostizieren.
So lange sie das allerdings nicht tut also nur Patient kommt sie macht ihr ding, er zahlt ist alles ok. Und dann darf auch im Raum neben an Privat KG stattfinden, auf ein Privat Rezept ausgestellt durch einen Arzt oder HP.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Stephen, Du hast die Ironie nicht verstanden . . . :wink:
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Stephen Ziegler schrieb:
Also solange sie nur "Heilerin" ist und keine Heilpraktikerin gilt folgendes:
Sie darf keine Rezepte schreiben.
Abrechnen könnte gehen wie in einer Privatpraxis. Ob die PKV das mit macht in einer Praxis ohne GKV Zulassung ist ein anderes Thema und wie ich finde gut hier nach zu lesen.
Und ob ihr es als FM oder Angestellte(r) macht müsst ihr ja selbst wissen geht beides.
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hans-jürgen309 schrieb:
Mei, Spatzl, du bist Physio und arbeitest bei einer `Heilerin`. Damit hast du dich abqualifiziert und ich schäme mich gerade fremd für unseren Berufsstand.
Nirgends wurde behauptet, dass diese "Heilerin" die Privatrezepte
selbst ausgestellt hat.
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Für manch einen würde ich mir wünschen, über den Tellerrand zu blicken um einmal erahnen zu können was ich sehe und tue.
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Spatzl3009 schrieb:
Vielen Dank für die vielen teils netten teils schwachsinnigen Antworten.
Für manch einen würde ich mir wünschen, über den Tellerrand zu blicken um einmal erahnen zu können was ich sehe und tue.
was nützt dich über den Tellerrand schauen wenn du dich in rechtlich fragwürdiger Situation befindest. Das hat nichts mit Therapie oder Therapiequalität zu tun. Und das eine "Heilerin", wenn auch noch ohne wie auch immer geartete Zulassung, keine physiotherapeutischen Leistungen abrechnen kann, müsste dir klar sein.
VG Udo
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Udo schrieb:
Hi Spatzl,
was nützt dich über den Tellerrand schauen wenn du dich in rechtlich fragwürdiger Situation befindest. Das hat nichts mit Therapie oder Therapiequalität zu tun. Und das eine "Heilerin", wenn auch noch ohne wie auch immer geartete Zulassung, keine physiotherapeutischen Leistungen abrechnen kann, müsste dir klar sein.
VG Udo
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janet2004 schrieb:
Hee, wie seid ihr denn drauf.
Nirgends wurde behauptet, dass diese "Heilerin" die Privatrezepte
selbst ausgestellt hat.
Gruß
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redbi schrieb:
Wenn du sekt.HP bist, dürftest du Physiotherapie bei den Kunden der Heilerin machen. Wenn nicht, dann wohl nicht, da sie keine VO ausstellen kann--da sie keine Diagnose stellen darf. Das ist den Ärzten und HP´s vorbehalten.
Gruß
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