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kann mir jemand sagen, ob es möglich ist meine eigenen privaten Verordnungen in meiner eigenen Praxis abrechnen darf ?
Akzeptiert das meine PKV ?
Behandelt werde ich von einem Mitarbeiter.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist meine eigenen privaten Verordnungen in meiner eigenen Praxis abrechnen darf ?
Akzeptiert das meine PKV ?
Behandelt werde ich von einem Mitarbeiter.
Üblicherweise wird die Behandlung bei Familienmitgliedern nicht erstattet.
Gruß
Nora
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Üblicherweise wird die Behandlung bei Familienmitgliedern nicht
Ja, ist denn AT ein Familienmitglied ? :smile:
*duck und weg.... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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ali schrieb:
Nora Weber schrieb am 26.10.18 09:49:
Üblicherweise wird die Behandlung bei Familienmitgliedern nicht
Ja, ist denn AT ein Familienmitglied ? :smile:
*duck und weg.... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Mir ist zwar bekannt, dass Versicherungen dies gerne auf den Inhaber der Praxis, in der behandelt wird, auslegen - aber hier könnte man sich sicherlich streiten, ob als leistungspflichtiger Behandler nicht auch ein Mitarbeiter in Frage kommt...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ja, ali: ich habe eben in meinen Bedingungen nachgesehen, wo folgendes steht:
Keine Leistungspflicht besteht [...] für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder.
Mir ist zwar bekannt, dass Versicherungen dies gerne auf den Inhaber der Praxis, in der behandelt wird, auslegen - aber hier könnte man sich sicherlich streiten, ob als leistungspflichtiger Behandler nicht auch ein Mitarbeiter in Frage kommt...
Gruß
Nora
1. Siehe Nora Weber (Vertragsbedingungen studieren und im Zweifel prüfen, ob die Klausel auch wirksam ist - nicht alles was in Vertragsbedingungen steht, hält auch einer Überprüfung stand)
2. Es gibt in der Regel keine Probleme, wenn ein MA die Behandlung ausführt und dies auf dem Rezept/Rechnung
dokumentiert wird.
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VAUPE schrieb:
Das war vor kurzem schon mal Thema........
1. Siehe Nora Weber (Vertragsbedingungen studieren und im Zweifel prüfen, ob die Klausel auch wirksam ist - nicht alles was in Vertragsbedingungen steht, hält auch einer Überprüfung stand)
2. Es gibt in der Regel keine Probleme, wenn ein MA die Behandlung ausführt und dies auf dem Rezept/Rechnung
dokumentiert wird.
Sprich, ich als Patient kann zum wem ich will, solange es kein Familienangehöriger ist.
Demzufolge doch auch zu einem
Mitarbeiter?
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karl rehfuss schrieb:
Hier müßte doch auch die freie Therapeutenwahl greifen, oder?
Sprich, ich als Patient kann zum wem ich will, solange es kein Familienangehöriger ist.
Demzufolge doch auch zu einem
Mitarbeiter?
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RoFo schrieb:
Macht das, was ihr euren Patienten sagt, schaut in eure Verträge.
Macht das, was ihr euren Patienten sagt, schaut in eure Verträge.
....sagen solltet... :hushed:
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ali schrieb:
RoFo schrieb am 26.10.18 16:53:
Macht das, was ihr euren Patienten sagt, schaut in eure Verträge.
....sagen solltet... :hushed:
Lösungen gibt es immer. :unamused:
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Fuzziguzzi schrieb:
Habt ihr denn keine guten Freunde die ebenfalls PI´s sind und die die gleichen Schwierigkeiten haben. :kissing_closed_eyes:
Lösungen gibt es immer. :unamused:
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Nora Weber schrieb:
Da musst du schon in die Bedingungen deiner Krankenversicherung schauen, da dies jede selbst gestalten kann.
Üblicherweise wird die Behandlung bei Familienmitgliedern nicht erstattet.
Gruß
Nora
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