Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
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ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
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ich habe allgemeine Fragen zur Abrechnung von Privatpatienten: Seit dem Staatsexamen arbeite ich im Angestelltenverhältnis für eine Klinik. Nun wurde ich im privaten Umfeld gefragt, ob ich auch Privatpatienten abrechnen kann.
Frage 1: Wenn nun jemand mit Privatrezept behandelt werden will, schreibe ich ihm eine Rechnung die er bei seiner KK einschickt, korrekt?
Frage 2: Da ich derzeit noch Fortbildungen wie die Manuelle mache, kann ich nur bestimmte Leistungen abrechnen (wofür ich qualifiziert bin) und könnte den "Rest" der Behandlung über Selbstzahlung des Patienten in Rechnung stellen, korrekt?
Frage 3: Ich habe ein Gewerbe angemeldet, da eine Nebentätigkeit als Sporttrainer besteht. Kann ich die beschriebene Physio Tätigkeit ebenfalls darüber laufen lassen, oder muss man extra etwas anmelden?
Wenn jmd. kurz erklären könnte wie das Prozedere bei solchen Anfragen/Patienten grundsätzlich abläuft wäre ich euch sehr verbunden. Oder falls ihr einen Hinweis habt, wo ich mich da genauer drüber informieren kann wäre das auch super. Habe einiges im Internet gefunden, aber würde mich da gerne absichern.
Vielen Dank fürs lesen und euren Input
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Max S. schrieb:
Hallo liebe Physio Gemeinde,
ich habe allgemeine Fragen zur Abrechnung von Privatpatienten: Seit dem Staatsexamen arbeite ich im Angestelltenverhältnis für eine Klinik. Nun wurde ich im privaten Umfeld gefragt, ob ich auch Privatpatienten abrechnen kann.
Frage 1: Wenn nun jemand mit Privatrezept behandelt werden will, schreibe ich ihm eine Rechnung die er bei seiner KK einschickt, korrekt?
Frage 2: Da ich derzeit noch Fortbildungen wie die Manuelle mache, kann ich nur bestimmte Leistungen abrechnen (wofür ich qualifiziert bin) und könnte den "Rest" der Behandlung über Selbstzahlung des Patienten in Rechnung stellen, korrekt?
Frage 3: Ich habe ein Gewerbe angemeldet, da eine Nebentätigkeit als Sporttrainer besteht. Kann ich die beschriebene Physio Tätigkeit ebenfalls darüber laufen lassen, oder muss man extra etwas anmelden?
Wenn jmd. kurz erklären könnte wie das Prozedere bei solchen Anfragen/Patienten grundsätzlich abläuft wäre ich euch sehr verbunden. Oder falls ihr einen Hinweis habt, wo ich mich da genauer drüber informieren kann wäre das auch super. Habe einiges im Internet gefunden, aber würde mich da gerne absichern.
Vielen Dank fürs lesen und euren Input
zu 2. nö,du kannst nur abrechnen was auf dem Rezept steht und welche Weiterbildung(abgeschlossen natürlich) du hast, für alles andere brauchst du den Heilpraktiker für Physio
zu3. nö,du brauchst schon Gewerbe für Physio, beim Gesundheitsamt hast du dich ja schon angemeldet...
im allgemeinen lohnt es sich nicht für 1 Rezept den ganzen Schmus zu machen :wink:
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USpre schrieb:
Und in welchen Räumen behandelst du die Privatpatienten?
zu 1. jap
zu 2. nö,du kannst nur abrechnen was auf dem Rezept steht und welche Weiterbildung(abgeschlossen natürlich) du hast, für alles andere brauchst du den Heilpraktiker für Physio
zu3. nö,du brauchst schon Gewerbe für Physio, beim Gesundheitsamt hast du dich ja schon angemeldet...
im allgemeinen lohnt es sich nicht für 1 Rezept den ganzen Schmus zu machen :wink:
Ich bin zwar ganz deiner Meinung das es sich für einen P-Patienten nicht lohnt den Aufwand zu betreiben (außer man schlägt €174 für die BG und €73 für die Berufshaftpflicht plus Steuerberater plus Arbeitszeit dafür auf die 10 Behandlungen auf), aber als Weiterentwicklung des als gewerbesteuerfrei benannten Krankengymnasten (EStG §18 (1)) sind Physiotherapeuten ebenfalls als Freiberufler einzustufen, "zu (3)" beinhaltet also keine Meldung an die Gewerbeaufsicht und nur entsprechend der Bestimmungen deines Bundeslandes eine Meldung ans Gesundheitsamt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
therapeutin schrieb am 29.1.20 11:10:
zu 1. jap
zu 2. nö,du kannst nur abrechnen was auf dem Rezept steht und welche Weiterbildung(abgeschlossen natürlich) du hast, für alles andere brauchst du den Heilpraktiker für Physio
zu3. nö,du brauchst schon Gewerbe für Physio, beim Gesundheitsamt hast du dich ja schon angemeldet...
im allgemeinen lohnt es sich nicht für 1 Rezept den ganzen Schmus zu machen :wink:
Ich bin zwar ganz deiner Meinung das es sich für einen P-Patienten nicht lohnt den Aufwand zu betreiben (außer man schlägt €174 für die BG und €73 für die Berufshaftpflicht plus Steuerberater plus Arbeitszeit dafür auf die 10 Behandlungen auf), aber als Weiterentwicklung des als gewerbesteuerfrei benannten Krankengymnasten (EStG §18 (1)) sind Physiotherapeuten ebenfalls als Freiberufler einzustufen, "zu (3)" beinhaltet also keine Meldung an die Gewerbeaufsicht und nur entsprechend der Bestimmungen deines Bundeslandes eine Meldung ans Gesundheitsamt ;)
Es wären schon mehr als nur ein Privatpatient. Als Ort der Behandlungen kann ich gegen eine Miete die Räumlichkeiten in dem Sportstudio (wo ich freiberuflich in Nebentätigkeit arbeite) nutzen. Dort gibt es eine Behandlungsbank etc.
Damit sich der Aufwand "lohnt" hatte ich gedacht, man könnte einen Teil der Behandlung dem Patienten als Selbstzahler in Rechnung stellen (die Differenz des von mir bestimmten Preises und dem Betrag der über das Privatrezept abgerechnet wird). Dafür brauche ich dann doch keinen Heilpraktiker, oder? -Nur einen Patienten, der Bereit ist etwas hinzuzubezahlen.
Berufshaftpflicht habe ich, Steuerberater ebenfalls. Die 174€ sind für die Berufsgenossenschaft?
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Max S. schrieb:
Danke für die Antworten!
Es wären schon mehr als nur ein Privatpatient. Als Ort der Behandlungen kann ich gegen eine Miete die Räumlichkeiten in dem Sportstudio (wo ich freiberuflich in Nebentätigkeit arbeite) nutzen. Dort gibt es eine Behandlungsbank etc.
Damit sich der Aufwand "lohnt" hatte ich gedacht, man könnte einen Teil der Behandlung dem Patienten als Selbstzahler in Rechnung stellen (die Differenz des von mir bestimmten Preises und dem Betrag der über das Privatrezept abgerechnet wird). Dafür brauche ich dann doch keinen Heilpraktiker, oder? -Nur einen Patienten, der Bereit ist etwas hinzuzubezahlen.
Berufshaftpflicht habe ich, Steuerberater ebenfalls. Die 174€ sind für die Berufsgenossenschaft?
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dän schrieb:
Sobald der Patient ohne Rezept kommt, benötigst du einen sHP. Wieso stellst du nicht den kompletten Betrag auf das Rezept? Er muss es ja so oder so zahlen.
Beispiel: Patient kommt und hat ein privatrezept auf dem 10x KG steht. Kann ich dann sagen: Die Behandlung kostet 50€, ein Teil übernimmt deine KK und den Rest musst du als Selbstzahler übernehmen?
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Max S. schrieb:
die patienten haben alle ein rezept (manche kennen ihren arzt persönlich und der schreibt ihnen da drauf was sie wollen). Da ich allerdings noch nicht viele fortbildungen absolviert habe, gerne aber mehr abrechnen möchte als nur eine KG oder wärme ist mein gedanke der obige gewesen um das zu ermöglichen.
Beispiel: Patient kommt und hat ein privatrezept auf dem 10x KG steht. Kann ich dann sagen: Die Behandlung kostet 50€, ein Teil übernimmt deine KK und den Rest musst du als Selbstzahler übernehmen?
50 Euro für 15, 20, 30 oder 60 Minuten?
PKV-Patienten bekommen in der Regel zwischen 25,70 und 30 Euro für 1 x KG erstattet.
Ohne viel Fobis und Berufserfahrung solltest Du Dich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.
Physios mit 30 Jahren Berufserfahrung und jeder Menge Fobis liegen bei 80-110 Euro pro Stunde.
Man sollte unbedingt das Verhältnis wahren!!! Sonst ist man die Patienten nach der ersten Rechnung los und sie sind zudem noch richtig sauer über 250 Euro Zuzahlung. Vor allem wenn sie nach 10 x nicht beschwerdefrei sind.
Den Patienten unbedingt vor Behanndlubgsbeginn eine Honorarvereibarung unterschreiben lassen - evtl. mit dem Begleitsatz, dass seine PKV wahrscheinlich nicht alles übernimmt > Patient soll in seinen Vertrag schauen.
Rechnung zu Deinem Vergütungssatz schreiben - fertig und gut ist es.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Max,
50 Euro für 15, 20, 30 oder 60 Minuten?
PKV-Patienten bekommen in der Regel zwischen 25,70 und 30 Euro für 1 x KG erstattet.
Ohne viel Fobis und Berufserfahrung solltest Du Dich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.
Physios mit 30 Jahren Berufserfahrung und jeder Menge Fobis liegen bei 80-110 Euro pro Stunde.
Man sollte unbedingt das Verhältnis wahren!!! Sonst ist man die Patienten nach der ersten Rechnung los und sie sind zudem noch richtig sauer über 250 Euro Zuzahlung. Vor allem wenn sie nach 10 x nicht beschwerdefrei sind.
Den Patienten unbedingt vor Behanndlubgsbeginn eine Honorarvereibarung unterschreiben lassen - evtl. mit dem Begleitsatz, dass seine PKV wahrscheinlich nicht alles übernimmt > Patient soll in seinen Vertrag schauen.
Rechnung zu Deinem Vergütungssatz schreiben - fertig und gut ist es.
Gruß von Monique
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therapeutin schrieb:
zu 1. jap
zu 2. nö,du kannst nur abrechnen was auf dem Rezept steht und welche Weiterbildung(abgeschlossen natürlich) du hast, für alles andere brauchst du den Heilpraktiker für Physio
zu3. nö,du brauchst schon Gewerbe für Physio, beim Gesundheitsamt hast du dich ja schon angemeldet...
im allgemeinen lohnt es sich nicht für 1 Rezept den ganzen Schmus zu machen :wink:
wieso Gewerbe für Physio?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@therapeutin
wieso Gewerbe für Physio?
Gruß von Monique
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