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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Selbstständigkeit. Ich habe eine Praxis übernommen.
Jetzt frage ich mich, ob es bestimmte Richtlinien für die Rechnungen an Privatpatienten gibt. Ich möchte eine MT zum 2,3 fachen Satz abrechnen. Muss der Faktor mit draufstehen. Muss der einfache Satz auch aufgeführt sein?
Lieben Dank schonmal vorab
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paula443 schrieb:
Hallo,
ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Selbstständigkeit. Ich habe eine Praxis übernommen.
Jetzt frage ich mich, ob es bestimmte Richtlinien für die Rechnungen an Privatpatienten gibt. Ich möchte eine MT zum 2,3 fachen Satz abrechnen. Muss der Faktor mit draufstehen. Muss der einfache Satz auch aufgeführt sein?
Lieben Dank schonmal vorab
Eine Begründung deiner Kalkulation brauchst du weder auf der Rechnung, noch auf dem Behandlungsvertrag angeben !
Hein
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paula443 schrieb:
Dank dir schonmal. Was genau meinst du mit Aushang?!
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paula443 schrieb:
Macht das irgendeiner? Ist es nicht auch so, dass ich möglicherweise nicht bei jeder privaten Krankenkasse auch denselben Satz nehme?!
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Inche schrieb:
Es heißt Aushangpflicht wieso und unterschiedlich Sätze ja es gibt leute die das machen manche schreiben es sogar auf die Homepage
unterschiedliche Preise würde ich nicht nehmen.
Privat ist Privat, auch Selbstzahler
Der Einzelpreis und die Gesamtsumme sollten schon in der schriftlichen Honorarvereinbarung stehen und vor der ersten Behandlung unterschrieben werden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Paula,
unterschiedliche Preise würde ich nicht nehmen.
Privat ist Privat, auch Selbstzahler
Der Einzelpreis und die Gesamtsumme sollten schon in der schriftlichen Honorarvereinbarung stehen und vor der ersten Behandlung unterschrieben werden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich würde dringend davon abraten unterschidliche Preise zu nehmen. Spätestens wenn ein PP kommt und fragt, warum sein Bekannter nur soundsoviel bezahlen muss und er muß mehr bezahlen, kommst du in Teufels Küche. Unterschidliche Preis für ein und die selbe Dienstleistung bekommt den Geschmack der Begünstigung weniger.
Wir haben unsere Preise für PKK-Patienten und Privatzahler in der Praxis öffentlich ausgehängt. Auch können wir diese Liste in Kleinformat zusammen mit unserem Praxisprospekt ausgeben.
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Eberhard schrieb:
Ich würde dringend davon abraten unterschidliche Preise zu nehmen. Spätestens wenn ein PP kommt und fragt, warum sein Bekannter nur soundsoviel bezahlen muss und er muß mehr bezahlen, kommst du in Teufels Küche. Unterschidliche Preis für ein und die selbe Dienstleistung bekommt den Geschmack der Begünstigung weniger.
Wir haben unsere Preise für PKK-Patienten und Privatzahler in der Praxis öffentlich ausgehängt. Auch können wir diese Liste in Kleinformat zusammen mit unserem Praxisprospekt ausgeben.
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ZVPHB schrieb:
Stell den Betrag, den du kalkuliert oder sonstwie errechnet, und durch Aushang öffentlich gemacht hast, in Rechnung.
Eine Begründung deiner Kalkulation brauchst du weder auf der Rechnung, noch auf dem Behandlungsvertrag angeben !
Hein
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ILP schrieb:
oder ihn vor der behandlung bzw beim terminieren mitteilen.... wir geben immer ein anhang mit worauf die preise stehen ... und es ist im behandlungsvertrag festgeschrieben den der pat und du unterzeichnen
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Inche schrieb:
Du musst Deine Preise Aushängen damitt der Patient sie lessen kann
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