physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Köln Stadtwaldviertel im Kölner Westen

Du willst mehr als nur Bankarbeit?
Dann hör auf, nur zu behandeln.
Wir denken Therapie weiter – mit
funktionellem Training, Zeit und
einem starken Team.
Interesse? Dann melde Dich

Was dich bei uns erwartet:

Unsere Praxis liegt in
Köln-Junkersdorf – ruhig gelegen
und gut erreichbar.

Bei uns verbindest du klassische
Therapie mit aktivem, funktionellem
Training auf einer großzügigen
Trainingsfläche. Denn wir sind
überzeugt: Nachhaltige Ergebnisse
entstehen durch Bewegung.
...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Privatrechnung - Rechnungslegung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Privatrechnung - Rechnungslegung
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
paula443
17.02.2013 11:52
Hallo,

ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Selbstständigkeit. Ich habe eine Praxis übernommen.

Jetzt frage ich mich, ob es bestimmte Richtlinien für die Rechnungen an Privatpatienten gibt. Ich möchte eine MT zum 2,3 fachen Satz abrechnen. Muss der Faktor mit draufstehen. Muss der einfache Satz auch aufgeführt sein?

Lieben Dank schonmal vorab
1

Gefällt mir

Hallo, ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Selbstständigkeit. Ich habe eine Praxis übernommen. Jetzt frage ich mich, ob es bestimmte Richtlinien für die Rechnungen an Privatpatienten gibt. Ich möchte eine MT zum 2,3 fachen Satz abrechnen. Muss der Faktor mit draufstehen. Muss der einfache Satz auch aufgeführt sein? Lieben Dank schonmal vorab
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

paula443 schrieb:

Hallo,

ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Selbstständigkeit. Ich habe eine Praxis übernommen.

Jetzt frage ich mich, ob es bestimmte Richtlinien für die Rechnungen an Privatpatienten gibt. Ich möchte eine MT zum 2,3 fachen Satz abrechnen. Muss der Faktor mit draufstehen. Muss der einfache Satz auch aufgeführt sein?

Lieben Dank schonmal vorab

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ZVPHB
17.02.2013 12:08
Stell den Betrag, den du kalkuliert oder sonstwie errechnet, und durch Aushang öffentlich gemacht hast, in Rechnung.
Eine Begründung deiner Kalkulation brauchst du weder auf der Rechnung, noch auf dem Behandlungsvertrag angeben !

Hein
1

Gefällt mir

• paula443
Stell den Betrag, den du kalkuliert oder sonstwie errechnet, und durch Aushang öffentlich gemacht hast, in Rechnung. Eine Begründung deiner Kalkulation brauchst du weder auf der Rechnung, noch auf dem Behandlungsvertrag angeben ! Hein
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
paula443
17.02.2013 12:23
Dank dir schonmal. Was genau meinst du mit Aushang?!
1

Gefällt mir

Dank dir schonmal. Was genau meinst du mit Aushang?!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



paula443 schrieb:

Dank dir schonmal. Was genau meinst du mit Aushang?!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
paula443
17.02.2013 12:28
Macht das irgendeiner? Ist es nicht auch so, dass ich möglicherweise nicht bei jeder privaten Krankenkasse auch denselben Satz nehme?!
1

Gefällt mir

Macht das irgendeiner? Ist es nicht auch so, dass ich möglicherweise nicht bei jeder privaten Krankenkasse auch denselben Satz nehme?!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



paula443 schrieb:

Macht das irgendeiner? Ist es nicht auch so, dass ich möglicherweise nicht bei jeder privaten Krankenkasse auch denselben Satz nehme?!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Inche
17.02.2013 12:32
Es heißt Aushangpflicht wieso und unterschiedlich Sätze ja es gibt leute die das machen manche schreiben es sogar auf die Homepage

1

Gefällt mir

Es heißt Aushangpflicht wieso und unterschiedlich Sätze ja es gibt leute die das machen manche schreiben es sogar auf die Homepage
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Inche schrieb:

Es heißt Aushangpflicht wieso und unterschiedlich Sätze ja es gibt leute die das machen manche schreiben es sogar auf die Homepage

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
17.02.2013 12:44
Hallo Paula,
unterschiedliche Preise würde ich nicht nehmen.
Privat ist Privat, auch Selbstzahler
Der Einzelpreis und die Gesamtsumme sollten schon in der schriftlichen Honorarvereinbarung stehen und vor der ersten Behandlung unterschrieben werden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

1

Gefällt mir

Hallo Paula, unterschiedliche Preise würde ich nicht nehmen. Privat ist Privat, auch Selbstzahler Der Einzelpreis und die Gesamtsumme sollten schon in der schriftlichen Honorarvereinbarung stehen und vor der ersten Behandlung unterschrieben werden MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

Hallo Paula,
unterschiedliche Preise würde ich nicht nehmen.
Privat ist Privat, auch Selbstzahler
Der Einzelpreis und die Gesamtsumme sollten schon in der schriftlichen Honorarvereinbarung stehen und vor der ersten Behandlung unterschrieben werden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
18.02.2013 09:57

Ich würde dringend davon abraten unterschidliche Preise zu nehmen. Spätestens wenn ein PP kommt und fragt, warum sein Bekannter nur soundsoviel bezahlen muss und er muß mehr bezahlen, kommst du in Teufels Küche. Unterschidliche Preis für ein und die selbe Dienstleistung bekommt den Geschmack der Begünstigung weniger.

Wir haben unsere Preise für PKK-Patienten und Privatzahler in der Praxis öffentlich ausgehängt. Auch können wir diese Liste in Kleinformat zusammen mit unserem Praxisprospekt ausgeben.

1

Gefällt mir

Ich würde dringend davon abraten unterschidliche Preise zu nehmen. Spätestens wenn ein PP kommt und fragt, warum sein Bekannter nur soundsoviel bezahlen muss und er muß mehr bezahlen, kommst du in Teufels Küche. Unterschidliche Preis für ein und die selbe Dienstleistung bekommt den Geschmack der Begünstigung weniger. Wir haben unsere Preise für PKK-Patienten und Privatzahler in der Praxis öffentlich ausgehängt. Auch können wir diese Liste in Kleinformat zusammen mit unserem Praxisprospekt ausgeben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:


Ich würde dringend davon abraten unterschidliche Preise zu nehmen. Spätestens wenn ein PP kommt und fragt, warum sein Bekannter nur soundsoviel bezahlen muss und er muß mehr bezahlen, kommst du in Teufels Küche. Unterschidliche Preis für ein und die selbe Dienstleistung bekommt den Geschmack der Begünstigung weniger.

Wir haben unsere Preise für PKK-Patienten und Privatzahler in der Praxis öffentlich ausgehängt. Auch können wir diese Liste in Kleinformat zusammen mit unserem Praxisprospekt ausgeben.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ZVPHB schrieb:

Stell den Betrag, den du kalkuliert oder sonstwie errechnet, und durch Aushang öffentlich gemacht hast, in Rechnung.
Eine Begründung deiner Kalkulation brauchst du weder auf der Rechnung, noch auf dem Behandlungsvertrag angeben !

Hein

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Inche
17.02.2013 12:26
Du musst Deine Preise Aushängen damitt der Patient sie lessen kann

1

Gefällt mir

Du musst Deine Preise Aushängen damitt der Patient sie lessen kann
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ILP
17.02.2013 15:21
oder ihn vor der behandlung bzw beim terminieren mitteilen.... wir geben immer ein anhang mit worauf die preise stehen ... und es ist im behandlungsvertrag festgeschrieben den der pat und du unterzeichnen
1

Gefällt mir

oder ihn vor der behandlung bzw beim terminieren mitteilen.... wir geben immer ein anhang mit worauf die preise stehen ... und es ist im behandlungsvertrag festgeschrieben den der pat und du unterzeichnen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ILP schrieb:

oder ihn vor der behandlung bzw beim terminieren mitteilen.... wir geben immer ein anhang mit worauf die preise stehen ... und es ist im behandlungsvertrag festgeschrieben den der pat und du unterzeichnen

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Inche schrieb:

Du musst Deine Preise Aushängen damitt der Patient sie lessen kann



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Privatrechnung - Rechnungslegung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns