Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
ich habe Fragen bezüglich einer Kassenzulassung.
-Darf eine Bestätigung gefordert werden das in einer Praxis nur außerhalb der Öffnungszeiten Privatpatienten behandelt werden?
-Gibt es diese Vorschrift irgendwo nachzulesen und darf dies überhaupt vorgeschrieben werden?
Der VDEK verlangt diese Bestätigung von mir.
Ich habe schon mit unzähligen Kollegen gesprochen und keiner musste eine derartige Bestätigung beibringen.
Ich werde das Ganze auch von einem Anwalt prüfen lassen.
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe Fragen bezüglich einer Kassenzulassung.
-Darf eine Bestätigung gefordert werden das in einer Praxis nur außerhalb der Öffnungszeiten Privatpatienten behandelt werden?
-Gibt es diese Vorschrift irgendwo nachzulesen und darf dies überhaupt vorgeschrieben werden?
Der VDEK verlangt diese Bestätigung von mir.
Ich habe schon mit unzähligen Kollegen gesprochen und keiner musste eine derartige Bestätigung beibringen.
Ich werde das Ganze auch von einem Anwalt prüfen lassen.
Viele Grüße
Welcher Landesverband will denn sowas....hast Du schon mal höflich nachgefragt wer denn mit eben welcher Begründung darauf kommt ?
Da gibts NIX ! Ich glaub da sitzt irgendein superschlauer Newbie....
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Gefordert wurde es auf einem Schmierzettel und per Mail.
Ich habe jetzt gesagt das ich ein amtliches Schreiben möchte und dieses dann einem Anwalt geben werde.
Ich konnte auch nirgends nachlesen das Privatpatienten nur außerhalb der Öffnungszeiten behandelt werden dürfen.
In meinen Augen stellt das eine nicht hin zu nehmende wirtschaftliche Einschränkung dar und wenn es nötig ist werde ich dagegen klagen!!!
Auf die Frage warum Sie so ein selbst aufgesetztes Schriftstück ausgerechnet von mir möchte und bisher von keinem anderen Kollegen gefordert hat kam keine Antwort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es haben schon zwei Sachbearbeiterinnen nachgefragt.
Gefordert wurde es auf einem Schmierzettel und per Mail.
Ich habe jetzt gesagt das ich ein amtliches Schreiben möchte und dieses dann einem Anwalt geben werde.
Ich konnte auch nirgends nachlesen das Privatpatienten nur außerhalb der Öffnungszeiten behandelt werden dürfen.
In meinen Augen stellt das eine nicht hin zu nehmende wirtschaftliche Einschränkung dar und wenn es nötig ist werde ich dagegen klagen!!!
Auf die Frage warum Sie so ein selbst aufgesetztes Schriftstück ausgerechnet von mir möchte und bisher von keinem anderen Kollegen gefordert hat kam keine Antwort.
Der helle Wahnsinn!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und angenommen ich hab nichts zu tun, so darf ich während meiner Öffnungszeiten trotzdem keinen Privatpat behandeln....
Der helle Wahnsinn!!!
Sonst wird wohl wirklich Zeit für ein nettes Anwaltsschreiben....wie gesagt, da gibts nix und die können Dir nicht verbieten Privatpatienten zu behandeln !
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ali schrieb:
Hallo....Schmierzettel........sehr mysteriös.....nochmal welches Bundesland bitte...ansonsten würd ich mal höflich bei der Leitung nachfragen, was das denn solle ?!
Sonst wird wohl wirklich Zeit für ein nettes Anwaltsschreiben....wie gesagt, da gibts nix und die können Dir nicht verbieten Privatpatienten zu behandeln !
Hab auch schon beim VDEK in Berlin angerufen und die Problematik geschildert.
Der Chef dort hat gesagt ich muss das mit meinem Landesverband klären.......
Ohne Worte
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin in Bayern.
Hab auch schon beim VDEK in Berlin angerufen und die Problematik geschildert.
Der Chef dort hat gesagt ich muss das mit meinem Landesverband klären.......
Ohne Worte
Oder ist keine/r mehr organisiert ?! (o.k.. o.T)
und MAB viel Erfolg & dass Du nicht die ganz große Keule ziehen musst.
:confused:
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ali schrieb:
na denn liebe Verbände in Bayern, dem Vdek dort mal gehörig auf die Füsse treten....kann ja nicht sein, dass sowas hier individuell geklärt werden muss.
Oder ist keine/r mehr organisiert ?! (o.k.. o.T)
und MAB viel Erfolg & dass Du nicht die ganz große Keule ziehen musst.
:confused:
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Helmut Fromberger schrieb:
Du läßt Dir den Namen des Vorgesetzen nennen, und fragst den ob ihm bekannt ist was seine Mitarbeiter so treiben.
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ali schrieb:
Das ist ja wohl der größte Schw........
Welcher Landesverband will denn sowas....hast Du schon mal höflich nachgefragt wer denn mit eben welcher Begründung darauf kommt ?
Da gibts NIX ! Ich glaub da sitzt irgendein superschlauer Newbie....
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die neue schrieb:
das ist völliger Quatsch !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die geforderten Öffnungszeiten erfülle ich leicht, ich bin zwischen 45 und 55 Stunden die Woche in der Praxis.
Die Rede war nicht von VDEK Versicherten sondern von gesetzlich Versicherten.
Wäre diese Verpflichtungserklärung bindend für jeden der eine Praxis eröffnet wäre das ja nicht verständlich, jedoch kenne ich keinen Kollegen der etwas derartiges abgeben musste.
Eine Verpflichtungserklärung wird es von mir nicht geben!
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Naja anscheinend ist alles mit dem Vorgesetzten abgesprochen. des weiteren habe ich, wie gesagt, schon in Berlin angerufen und wurde wieder auf meinen Landesverband verwiesen.
Die Rede war nicht von VDEK Versicherten sondern von gesetzlich Versicherten.
Wäre diese Verpflichtungserklärung bindend für jeden der eine Praxis eröffnet wäre das ja nicht verständlich, jedoch kenne ich keinen Kollegen der etwas derartiges abgeben musste.
Eine Verpflichtungserklärung wird es von mir nicht geben!
Grüße
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Xela schrieb:
Na wenn Präsenzpflicht und Öffnungszeiten nicht zusammenpassen ........ Wenn Sie 20 Stunden Öffnungszeiten haben, aber der VDEK 30 Stunden Präsenz fordert, bleibt keine Zeit für Privatpatienten, ODA???
35h muss ich als fachliche leitung gkv patienten behandel ( laut sachbearbeiterin der vdek)
alles andere erst danach
am liebsten dann auch noch mit separatem eingang :blush:
es ist wirklich kein witz
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Als fachliche Leitung hast Du übrigens auch noch was anderes zu tun, als Patis zu behandeln....
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ali schrieb:
In der tat ist sowas KEIN witz, gegen solche auslegung muss kollektiv vorgegangen werden. Nirgendwo steht, dass mann/frau ausschlieslich für gkvs zur verfügung zu stehen habe. Dies wäre auch nicht rechtens.
Als fachliche Leitung hast Du übrigens auch noch was anderes zu tun, als Patis zu behandeln....
-----
Wäre es eine berechtigte Gegenfrage ob für Versicherte der VDEK-Kassen, AOKen und Privatpatienten jeweils separate Öffnungszeiten aufgestellt werden müssen?
Praxis für Physiotherapie Kassenfreund,
Öffnungszeiten VDEK: Mo-Do 00:00-08:00
Öffnungszeiten AOK: Mo-Do 08:00-16:00
Öffnungszeiten Privat: nach Absprache außerhalb der Öffnungen GKV
...daraus ergeben sich weitere wichtige Folgefragen:
(1) Ist der VDEK, als Einfordernder einer exklusiven Öffnungszeit für seine Beitragszahler, gewillt eine ganztägige Auslastungsgarantie, alternativ einen Therapeutenstundenverrechnungssatz von €60 (minutengenau abrechenbar) für die Bereitstellung einer Physiotherapiepraxis nebst therapeutischem Personal zu zahlen?
(2) Wäre es möglich diese Auslastung auch von der AOK garantiert zu bekommen, insbesondere mit Verweis auf den Exklusivitätswunsch des VDEK?
(3) Müsste Exklusivität gegenüber dem VDEK oder gegenüber jeder einzelnen Mitgliedskasse versichert werden?
Gerade im Fall (3) wäre der Betrieb einer jedweden Kassenpraxis in Rand- oder Außenlage zumindest in Anonymus' Teil der Republik überaus lukrativ, wäre doch ein Therapeutenstundenumsatz von €60 gesichert - für jede VDEK-Mitgliedskasse ein eigener ganztägig (32 Stunden/Woche) geöffneter Betrieb; wäre das überhaupt mit den real in einer Woche vorkommenden Stunden (168) vereinbar?
168x€60 = €9840 garantierter Wochen(!)umsatz als Partner der VDEK-Mitgliedskassen, auf Verlangen des VDEK im Namen der durch ihn vertretenen GKVen. Ich wäre ohne zu zögern dabei, würde auch sofort Nachwuchs in die Ausbildung schicken... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Richtig, ali :)
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Wäre es eine berechtigte Gegenfrage ob für Versicherte der VDEK-Kassen, AOKen und Privatpatienten jeweils separate Öffnungszeiten aufgestellt werden müssen?
Praxis für Physiotherapie Kassenfreund,
Öffnungszeiten VDEK: Mo-Do 00:00-08:00
Öffnungszeiten AOK: Mo-Do 08:00-16:00
Öffnungszeiten Privat: nach Absprache außerhalb der Öffnungen GKV
...daraus ergeben sich weitere wichtige Folgefragen:
(1) Ist der VDEK, als Einfordernder einer exklusiven Öffnungszeit für seine Beitragszahler, gewillt eine ganztägige Auslastungsgarantie, alternativ einen Therapeutenstundenverrechnungssatz von €60 (minutengenau abrechenbar) für die Bereitstellung einer Physiotherapiepraxis nebst therapeutischem Personal zu zahlen?
(2) Wäre es möglich diese Auslastung auch von der AOK garantiert zu bekommen, insbesondere mit Verweis auf den Exklusivitätswunsch des VDEK?
(3) Müsste Exklusivität gegenüber dem VDEK oder gegenüber jeder einzelnen Mitgliedskasse versichert werden?
Gerade im Fall (3) wäre der Betrieb einer jedweden Kassenpraxis in Rand- oder Außenlage zumindest in Anonymus' Teil der Republik überaus lukrativ, wäre doch ein Therapeutenstundenumsatz von €60 gesichert - für jede VDEK-Mitgliedskasse ein eigener ganztägig (32 Stunden/Woche) geöffneter Betrieb; wäre das überhaupt mit den real in einer Woche vorkommenden Stunden (168) vereinbar?
168x€60 = €9840 garantierter Wochen(!)umsatz als Partner der VDEK-Mitgliedskassen, auf Verlangen des VDEK im Namen der durch ihn vertretenen GKVen. Ich wäre ohne zu zögern dabei, würde auch sofort Nachwuchs in die Ausbildung schicken... ;)
Wie der Name schon sagt, sind die Regelungen, die von dem Spitzenverband aufgrund der Vorschrift des § 124 Abs. 4 geschaffen wurden, eine Art „Verwaltungsbinnenrecht“, das die Leistungserbringer und die Gerichte nicht bindet (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.3.1996, Az: 3 RK 25/95). Die Regelungen sind nur Empfehlungen und Empfehlungen fehlt ein Verpflichtungscharakter.
Leider betrachten einzelne Kassen die Zulassungsempfehlungen nach dem redaktionellen Wortlaut als verbindlich.
Fazit
Wo der Gesetzgeber von Empfehlungen spricht, erwachsen keine für die Leistungserbringer und Gerichte verbindlichen Regeln. Und Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V oder § 125 Abs. 1 SGB V mögen die Verwaltungsbehörden binden, nicht aber die Leistungserbringer und die Gerichte.
Ich muß hier noch Shakespeare zitieren:
Hinweis zum Rechtsdienstleistungsgesetz: Alle in diesem Beitrag evtl. enthaltenden Kommentare zu Rechtsfragen sind allgemeiner Natur. Sie stellen keine Rechtsberatung dar, die sich auf konkrete Einzelfälle bezieht.
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paracelsus65 schrieb:
Wie bindend sind die Einrichtungsrichtlinien bzw. Rahmenempfehlungen?
Wie der Name schon sagt, sind die Regelungen, die von dem Spitzenverband aufgrund der Vorschrift des § 124 Abs. 4 geschaffen wurden, eine Art „Verwaltungsbinnenrecht“, das die Leistungserbringer und die Gerichte nicht bindet (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.3.1996, Az: 3 RK 25/95). Die Regelungen sind nur Empfehlungen und Empfehlungen fehlt ein Verpflichtungscharakter.
Leider betrachten einzelne Kassen die Zulassungsempfehlungen nach dem redaktionellen Wortlaut als verbindlich.
Fazit
Wo der Gesetzgeber von Empfehlungen spricht, erwachsen keine für die Leistungserbringer und Gerichte verbindlichen Regeln. Und Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V oder § 125 Abs. 1 SGB V mögen die Verwaltungsbehörden binden, nicht aber die Leistungserbringer und die Gerichte.
Ich muß hier noch Shakespeare zitieren:
Hinweis zum Rechtsdienstleistungsgesetz: Alle in diesem Beitrag evtl. enthaltenden Kommentare zu Rechtsfragen sind allgemeiner Natur. Sie stellen keine Rechtsberatung dar, die sich auf konkrete Einzelfälle bezieht.
Richtig "kriminell" im sinne von fies wirds,
Wenn Verpflichtungserklärungen verlangt werden
Schon der Idee muss widerstand entgegengesetzt werden.
Andererseits je absurder derartige Gängelungsversuche wetden, desto größer die Chancen dass es mal einen echten Aufstand gibt
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ali schrieb:
Jep !
Richtig "kriminell" im sinne von fies wirds,
Wenn Verpflichtungserklärungen verlangt werden
Schon der Idee muss widerstand entgegengesetzt werden.
Andererseits je absurder derartige Gängelungsversuche wetden, desto größer die Chancen dass es mal einen echten Aufstand gibt
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yvonne1976 schrieb:
im land brb ist es ähnlich
35h muss ich als fachliche leitung gkv patienten behandel ( laut sachbearbeiterin der vdek)
alles andere erst danach
am liebsten dann auch noch mit separatem eingang :blush:
es ist wirklich kein witz
...analog hierzu...habe selbe Informationen für den KGG - Raum bekommmen.
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moahl schrieb:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-selbstzahler-in-einem-raum/25/83078
...analog hierzu...habe selbe Informationen für den KGG - Raum bekommmen.
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