WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Patienten auf Dich!
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Spaß. Und genau das ist uns
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ein Privatpatient zahlt nach 4 Monaten Überfälligkeit und mehrmaligem Hinweisen nicht, was macht ihr?
Online Mahnverfahren und Kosten dafür auf die Rechnung schlagen, Inkassobüro oder Rechtsanwalt? Summe sind 350 Euro.
Setzt ihr rechtssicher noch Mahngebühren rauf?
Hatte diese Situation noch nicht.
Danke im Voraus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Wenn du diesbezüglich noch keine Erfahrung hast, gebe es einem RA in der Hand. Dann kannst du dich auf Wichtigeres konzentrieren.
4 Monate warte ich nicht ich habe einen 3Stufenprogramm für Zahlverzögerer:
Stufe 1
Ich bin sehr geduldig mit meinen Privatpatienten. Ich rufe das erste Mal (nach 10 Tagen überm Zahlungsziel) freundlich an und frag ob sie mich vergessen haben. 99% der Patienten zahlen dann sofort.
Stufe 2
Wenn nicht dann kommt:
Die erste Mahnung. Die schreibe ich, ohne Mahngebühren und Zinsen. Ganz unspektakulär und schicke es per Einwurf/ Einschreiben.
wichtig: 1. Mahnung drauf schreiben und mit rechtliche Schritte drohen und dabei eine kurze Frist setzen. z. B. 7 Tage. Mit dem Wortlaut: zahlbar bis…Dann wartest du 14 Tage. Meistens wird dann gleich gezahlt.
Stufe 3
Wenn nicht, dann gibst du es einen RA ab. Ab da kümmert er sich um alles und du hast wie @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, den Kopf wieder für wichtigeres frei.
Kostenpunkt für dich 0€
Bei dir wäre jetzt die 3. Stufe dran. Und nächstes Mal wartest du bitte nicht mehr soooo lange ab.
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massu schrieb:
@mathias3834 Willkommen im Club. Einmal ist jeder dabei!!
4 Monate warte ich nicht ich habe einen 3Stufenprogramm für Zahlverzögerer:
Stufe 1
Ich bin sehr geduldig mit meinen Privatpatienten. Ich rufe das erste Mal (nach 10 Tagen überm Zahlungsziel) freundlich an und frag ob sie mich vergessen haben. 99% der Patienten zahlen dann sofort.
Stufe 2
Wenn nicht dann kommt:
Die erste Mahnung. Die schreibe ich, ohne Mahngebühren und Zinsen. Ganz unspektakulär und schicke es per Einwurf/ Einschreiben.
wichtig: 1. Mahnung drauf schreiben und mit rechtliche Schritte drohen und dabei eine kurze Frist setzen. z. B. 7 Tage. Mit dem Wortlaut: zahlbar bis…Dann wartest du 14 Tage. Meistens wird dann gleich gezahlt.
Stufe 3
Wenn nicht, dann gibst du es einen RA ab. Ab da kümmert er sich um alles und du hast wie @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, den Kopf wieder für wichtigeres frei.
Kostenpunkt für dich 0€
Bei dir wäre jetzt die 3. Stufe dran. Und nächstes Mal wartest du bitte nicht mehr soooo lange ab.
Als Selbstständiger solltest du dich damit 1x rechtssicher beschäftigen, notfalls vom Steuerberater oder Anwalt erklären lassen. Kann man sich aber auch Online anlesen, sofern man Rechts oder Verwaltungstexte gut versteht, so komplex ist es nicht.
Am sichersten: IMMER, schon in der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel nennen. Ohne rechtlichen Verzug und ohne gültige 1. Mahnung = kein Mahnverfahren.
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Gert Winsa schrieb:
Vorsicht wenn du darin keine Erfahrung hast, ohne rechtsgültige 1. Mahnung ist ein Mahnverfahren selbst nicht rechtsgültig. Inkassobüros sowieso nicht, wenn dein Kontrahent weiss wie er sich wehren muss, da du verpflichtet bist den kostengünstigsten Mahnweg zu wählen.
Als Selbstständiger solltest du dich damit 1x rechtssicher beschäftigen, notfalls vom Steuerberater oder Anwalt erklären lassen. Kann man sich aber auch Online anlesen, sofern man Rechts oder Verwaltungstexte gut versteht, so komplex ist es nicht.
Am sichersten: IMMER, schon in der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel nennen. Ohne rechtlichen Verzug und ohne gültige 1. Mahnung = kein Mahnverfahren.
Natürlich kann eine weitere Zahlungsaufforderung (1. Mahnung) verschickt werden. Aus Freundlichkeit. Nicht, weil man das machen muss.
Und die kam auch nicht an, sagt der Patient.
Ich startete das online-Mahnverfahren immer nachdem das Zahlungsziel verstrichen war.
Mittlerweile schicke ich PP gleich bei Terminanfrage zu niedergelassenen Kolleginnen.
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LogoMijo schrieb:
@Gert Winsa Wenn in der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben ist (z. B.: zahlbar ohne Abzug bis zum 30.02.2023) dann ist der "Kunde" danach im Verzug.
Natürlich kann eine weitere Zahlungsaufforderung (1. Mahnung) verschickt werden. Aus Freundlichkeit. Nicht, weil man das machen muss.
Und die kam auch nicht an, sagt der Patient.
Ich startete das online-Mahnverfahren immer nachdem das Zahlungsziel verstrichen war.
Mittlerweile schicke ich PP gleich bei Terminanfrage zu niedergelassenen Kolleginnen.
Natürlich mit Beilegen der Rechnung. Dann ist auch nochmal dieser Zugang sichergestellt.
Ein sehr erfahrener Schuldner behauptet sowieso das Einschreiben war leer.
Noch erfahrener, da plausibler: nur Mahnung, ohne Rechnungskopie.
Mit krimineller Energie: Auftauchen in Praxis, er freut sich dass wir uns endlich melden, er hat bisher nur Rezept abgegeben, ohne T. bekommen zu haben. Bestimmt ne Verwechslung der Addresse/Patientendaten. Daher bitte Ausdruck gemäss DSGVO mit recht auf SOFORTIGER Einsicht (hat er, meist gibts aber keine Verlaufsdoku...) seiner bei uns gespeicherten Daten. Bitte den Praxisfehler zu korrigieren 😉
Daher: Unterschriftenblatt.
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Gert Winsa schrieb:
Daher das Zahlungsziel mit Fälligkeit, da aber jeder erfahrene Schuldner behaupten wird die Rechnung nicht erhalten zu haben lieber nochmal ne Mahnung mit Einschreiben.
Natürlich mit Beilegen der Rechnung. Dann ist auch nochmal dieser Zugang sichergestellt.
Ein sehr erfahrener Schuldner behauptet sowieso das Einschreiben war leer.
Noch erfahrener, da plausibler: nur Mahnung, ohne Rechnungskopie.
Mit krimineller Energie: Auftauchen in Praxis, er freut sich dass wir uns endlich melden, er hat bisher nur Rezept abgegeben, ohne T. bekommen zu haben. Bestimmt ne Verwechslung der Addresse/Patientendaten. Daher bitte Ausdruck gemäss DSGVO mit recht auf SOFORTIGER Einsicht (hat er, meist gibts aber keine Verlaufsdoku...) seiner bei uns gespeicherten Daten. Bitte den Praxisfehler zu korrigieren 😉
Daher: Unterschriftenblatt.
Rechnungsübergabe ist bei mir immer persönlich beim letzten Termin.
Telefonate sind günstig und oft haben es die Patienten wirklich verlegt oder einfach vergessen.
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massu schrieb:
@Gert Winsa ich habe in den 4 Jahren, wo ich selbständig bin nur 2 x zum RA gehen müssen und die PP haben sofort danach bezahlt. Um es in Relation zu bringen.
Rechnungsübergabe ist bei mir immer persönlich beim letzten Termin.
Telefonate sind günstig und oft haben es die Patienten wirklich verlegt oder einfach vergessen.
1x in 20 Jahren, behauptete ein PP in meiner kooperationspraxis, Pat. vom Inhaber, tats. keine Therapie erhalten zu haben. Hätte er die typischen Fehlerquellen in praxen gekannt hätte er noch mehr rausholen können.
Das Amtsgericht reduzierte tatsächlich seine Rechnung im Vergleich - Aussage gegen Aussage.
98% ist ja alles top, bei neuen PP eben auf obige Fehler achten und gut ist.
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Gert Winsa schrieb:
@massu ich übertreibe natürlich 😉
1x in 20 Jahren, behauptete ein PP in meiner kooperationspraxis, Pat. vom Inhaber, tats. keine Therapie erhalten zu haben. Hätte er die typischen Fehlerquellen in praxen gekannt hätte er noch mehr rausholen können.
Das Amtsgericht reduzierte tatsächlich seine Rechnung im Vergleich - Aussage gegen Aussage.
98% ist ja alles top, bei neuen PP eben auf obige Fehler achten und gut ist.
In meiner ambulanten Tätigkeit von über 20 Jahren hatten wir keine so haarsträubende Freveltat erlebt.
Aus welcher Gegend kommst du?
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Eva schrieb:
@Gert Winsa Das tut mir echt leid für dich, dass du schon so skrupellose Erfahrungen mit Kriminellen machen musstest.
In meiner ambulanten Tätigkeit von über 20 Jahren hatten wir keine so haarsträubende Freveltat erlebt.
Aus welcher Gegend kommst du?
Dennoch handhabe ich es bei bekannten PP sehr entspannt. Aufwand muss in Relation stehen.
Man kann auch davon ausgehen dass AN/Beihilfe PPs i.d.R. nicht so handeln.
Unter finanziellem Druck/gescheiterte Selbstständige im Alter bin ich erst mal Vorsichtig.
Du findest auch Artikel von oft armen Seelen, die dies in letzter Verzweiflung als Betrugsmasche anwenden: Erstattung von PKV, aber selbst nicht bezahlen. Durch Datenschutz erfährst du ja nicht, dass er es einreichte.
Aber extreme Einzelfälle.
Region: BW - hohe PKV Dichte.
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Gert Winsa schrieb:
@Eva war nicht mein Patient und bin FM, aber man lernt auch aus Erfahrungen anderer ;-)
Dennoch handhabe ich es bei bekannten PP sehr entspannt. Aufwand muss in Relation stehen.
Man kann auch davon ausgehen dass AN/Beihilfe PPs i.d.R. nicht so handeln.
Unter finanziellem Druck/gescheiterte Selbstständige im Alter bin ich erst mal Vorsichtig.
Du findest auch Artikel von oft armen Seelen, die dies in letzter Verzweiflung als Betrugsmasche anwenden: Erstattung von PKV, aber selbst nicht bezahlen. Durch Datenschutz erfährst du ja nicht, dass er es einreichte.
Aber extreme Einzelfälle.
Region: BW - hohe PKV Dichte.
Und aufgrund eines Zahlungsziel, welches nur Du bestimmst, gerät sicherlich niemand automatisch in Verzug, wenn er Dein Zahlungsziel nicht einhält und unter den 30 Tagen bleibt.
Du musst also den Schuldner immer wirksam in Verzug setzen, damit Du weitere Schritte einleiten kannst.
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Wonderwoman schrieb:
@LogoMijo Dann machst Du aber einen Fehler... der automatische Verzug nach 30 Tagen gem. BGB entsteht nämlich nur, wenn Du auch separat in Deiner Rechnung darauf hinweist.
Und aufgrund eines Zahlungsziel, welches nur Du bestimmst, gerät sicherlich niemand automatisch in Verzug, wenn er Dein Zahlungsziel nicht einhält und unter den 30 Tagen bleibt.
Du musst also den Schuldner immer wirksam in Verzug setzen, damit Du weitere Schritte einleiten kannst.
Genau... Einschreiben ist in diesem Fall so überflüssig wie ein Kropf.
Das korrekte Vorgehen ist:
Mahnung, Mahnbescheid, Klage
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Wonderwoman schrieb:
@Gert Winsa Und was machst Du, wenn dann behauptet wird, dass der Briefumschlag leer war?
Genau... Einschreiben ist in diesem Fall so überflüssig wie ein Kropf.
Das korrekte Vorgehen ist:
Mahnung, Mahnbescheid, Klage
Einen Mahnbescheid kannst du nie wirksam durchbringen wenn du nicht 100% sicher die Zustellung nachweisen kannst UND der Schuldner dies zugleich abstreitet. Egal ob du das mit oder ohne Einschreiben beantragst.
Es ist dennoch nicht jeder Schuldner kriminell, von den säumigen klappt obiges Vorgehen bei über 99% der Fälle.
Die 1% waren bei mir noch nicht. Unbekannte PP lass ich immer Unterschreiben bis ich sie einschätzen kann.
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Gert Winsa schrieb:
@Wonderwoman dass bei krimineller Energie dies immer gemacht werden kann erklärte ich doch....
Einen Mahnbescheid kannst du nie wirksam durchbringen wenn du nicht 100% sicher die Zustellung nachweisen kannst UND der Schuldner dies zugleich abstreitet. Egal ob du das mit oder ohne Einschreiben beantragst.
Es ist dennoch nicht jeder Schuldner kriminell, von den säumigen klappt obiges Vorgehen bei über 99% der Fälle.
Die 1% waren bei mir noch nicht. Unbekannte PP lass ich immer Unterschreiben bis ich sie einschätzen kann.
Au weia!
Da habe ich dann ja in über zwanzig Jahren Mahnerfahrung und erfolgreichen Mahnungen alles falls gemacht!
Soll ich dann die von den Schuldner*innen gezahlten Forderungen (zumindest die der letzten zehn Jahre (laut BGB)) zurückzahlen? Wegen Formfehler?
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LogoMijo schrieb:
@Wonderwoman
Au weia!
Da habe ich dann ja in über zwanzig Jahren Mahnerfahrung und erfolgreichen Mahnungen alles falls gemacht!
Soll ich dann die von den Schuldner*innen gezahlten Forderungen (zumindest die der letzten zehn Jahre (laut BGB)) zurückzahlen? Wegen Formfehler?
Wahrscheinlich funktioniert es auch, wenn du einen sizilianischen Freund mit entsprechendem Outfit und überzeugenden "Accessoires" zum zahlungsverweigernden Kunden schickst stuck_out_tongue_winking_eye.
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Eva schrieb:
@LogoMijo Offensichtlich gibt verschiedene Möglichkeiten an sein Geld zu kommen.
Wahrscheinlich funktioniert es auch, wenn du einen sizilianischen Freund mit entsprechendem Outfit und überzeugenden "Accessoires" zum zahlungsverweigernden Kunden schickst stuck_out_tongue_winking_eye.
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Achilles2 schrieb:
..... "Luigi, laß es aussehen wie einen Unfall". sunglassessunglassessunglasses
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massu schrieb:
@Achilles2 will auch einen Luigi 😂
Schlauberger, die vermeintlich meinen mehr juristisch drauf zu haben, lesen zur Weiterbildung mal hier: BGH, Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07
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Wonderwoman schrieb:
@LogoMijo Au weia... da hast Du wohl nur Glück gehabt, wenn Du meinst, dass nach Ablauf Deines selbst gesetzten aber nicht mit dem Patienten vereinbarten Zahlungsziels gleich Verzug eintritt.
Schlauberger, die vermeintlich meinen mehr juristisch drauf zu haben, lesen zur Weiterbildung mal hier: BGH, Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07
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LogoMijo schrieb:
@Wonderwoman Danke für das Womansplainingghost
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idefix- schrieb:
@Gert Winsa Wir hatten schon vor 20 Jahren eingeführt, das PP auf ihrem Rezept auf der Rückseite mit Behandlungsdatum unterschreiben müssen. Somit ist diese Vorgehensweise des Patienten schon wirkungslos.
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Ahn schrieb:
@idefix- wir nutzen dafür die Privatvereinbarung. Erstens wird die Vereinbarung vom Patienten vor dem ersten Termin unterschrieben und zweitens tragen wir auf der Vereinbarung jeden Termin ein und lassen ihn vom Patienten unterschreiben.
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Problem beschreiben
mathias3834 schrieb:
Hallo,
ein Privatpatient zahlt nach 4 Monaten Überfälligkeit und mehrmaligem Hinweisen nicht, was macht ihr?
Online Mahnverfahren und Kosten dafür auf die Rechnung schlagen, Inkassobüro oder Rechtsanwalt? Summe sind 350 Euro.
Setzt ihr rechtssicher noch Mahngebühren rauf?
Hatte diese Situation noch nicht.
Danke im Voraus.
Wie macht ihr das?
Inkassobüro? Bei welchem Model schöne ich meine Nerven und zahle am wenigsten drauf?
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gib es einen RA ab!!!
Da schonst du am meisten deine Nerven, und der weiß wie man Geld eintreibt. Und du kümmerst dich um das was du kannst😃
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massu schrieb:
@mathias3834 wie oft willst du das hören:
gib es einen RA ab!!!
Da schonst du am meisten deine Nerven, und der weiß wie man Geld eintreibt. Und du kümmerst dich um das was du kannst😃
Du brauchst für ein evtl. folgendes Gerichtsverfahren die Rechnung, den Nachweis des Verzuges, die Quittung für Deine erbrachte Leistung und eine Vereinbarung, welche Preise gültig sein sollen.
Dann kreuzt Du an, dass Verzugszinsen ab Zustellung des Mahnbescheides gerechnet werden sollen.
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Wonderwoman schrieb:
Ich benutze: Link
Du brauchst für ein evtl. folgendes Gerichtsverfahren die Rechnung, den Nachweis des Verzuges, die Quittung für Deine erbrachte Leistung und eine Vereinbarung, welche Preise gültig sein sollen.
Dann kreuzt Du an, dass Verzugszinsen ab Zustellung des Mahnbescheides gerechnet werden sollen.
Aber grundsätzlich werden die Kosten des Mahnbescheids draufgeschlagen wenn deine Forderung berechtigt ist, er also nicht widerspricht.
Im Onlinemahnverfahren ist das sehr selbsterklärend.
Er muss darauf aktiv widersprechen wenn er es ablehnt, das trauen sich die wenigsten.
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Gert Winsa schrieb:
Schon lange nicht mehr gemacht.
Aber grundsätzlich werden die Kosten des Mahnbescheids draufgeschlagen wenn deine Forderung berechtigt ist, er also nicht widerspricht.
Im Onlinemahnverfahren ist das sehr selbsterklärend.
Er muss darauf aktiv widersprechen wenn er es ablehnt, das trauen sich die wenigsten.
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silvia43 schrieb:
Ich würde zum Anwalt gehen, wenn ein Brief von diesem kommt hat das mehr aha-Effekt als ein online Mahnschreiben. Du musst nur dann einen Gebührenanteil an die Justizkasse vorstrecken , den Rest macht der Anwalt und Du kannst in Ruhe weiter arbeiten. Bleib dran !!!
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Wonderwoman schrieb:
@silvia43 Wenn der Schuldner notleidend ist, dann bezahlst Du den Anwalt.
Wird nicht innerhalb 2 Wo. aktiv widersprochen oder gezahlt kann vom Gläubiger ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, dann kommt der Gerichtsvollzieher.
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Gert Winsa schrieb:
Einem Mahnbescheid muss immer aktiv widersprochen werden und wird vom Gericht hier: Amtsgericht, zugestellt.
Wird nicht innerhalb 2 Wo. aktiv widersprochen oder gezahlt kann vom Gläubiger ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, dann kommt der Gerichtsvollzieher.
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Wonderwoman schrieb:
@Gert Winsa Fast... nach 2 Wochen musst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Und dem kann der Schuldner auch noch binnen 2 Wochen widersprechen. Erst danach kommt der Gerichtsvollzieher.
Aber hier geht es um ein Patient, der eine klare Ansage braucht. Ich bin noch oldschool und finde, dass meiner so ein Brief vom Anwalt viel mehr Gewicht hat. Und meistens klärt sich das Ganze in ein paar Wochen.
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massu schrieb:
@Wonderwoman wenn er notleidend ist, dann habe ich durch den Anwalt noch die besseren Chancen die Situation zu klären. Ihr eröffnet hier sehr ungewöhnliche Szenarien! Mir ist es in 30 Jahren nur einmal passiert! Und es war der Sohn, der die Rechnungen der verstorbenen Mutter nachdem er private Insolvenz gemeldet hat, für sich genommen hat. Da steckt man nicht drin.
Aber hier geht es um ein Patient, der eine klare Ansage braucht. Ich bin noch oldschool und finde, dass meiner so ein Brief vom Anwalt viel mehr Gewicht hat. Und meistens klärt sich das Ganze in ein paar Wochen.
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Problem beschreiben
mathias3834 schrieb:
Wir haben die Behandlungen auch per Unterschrift bestätigt, er streitet auch nichts ab. Er wollte zahlen, dies war vor 1 Monat und noch nichts passiert. Erneute Reaktion (Mailbox) blieb aus. Mahnung mit Hinweis auf Zahlungsverzug war vor 2 Monaten versendet worden. Es ist Zeit für die härteren Bandagen. Also Online Mahnverfahren, kann ich die Kosten auf den säumigen Zahlbetrag setzen? Zeitgleich eine erneute Rechnung mit den Kosten für das Verfahren?
Wie macht ihr das?
Inkassobüro? Bei welchem Model schöne ich meine Nerven und zahle am wenigsten drauf?
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