Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Schau mal unter der Homepage von MikeL
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Physiotherapie Main-Taunus
RoFo schrieb am 05.11.2020 13:17:
Physiotherapie Main-Taunus
Super Danke :thumbsup:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
RoFo schrieb:
RoFo schrieb am 05.11.2020 13:17:
Physiotherapie Main-Taunus
Super Danke :thumbsup:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shia schrieb:
und ich wollte ihm den ein oder anderen Tipp geben. Krankenkasse hat seine Kosten der Physiotherapie auf maximal 8 Behandlungen im Quartal gekürzt. Ich weiß, dass es hier schon Homepage Verlinkungen etc gegeben hat, die den Patienten unterstützen. Ich finde es nur nicht mehr und ich Depp hatte gedacht, hätte es mir abgespeichert. Wer kann helfen?
Aus Interesse hatte ich mir von einem Privatpatienten ´mal seinen Vertrag mitbringen lassen - dort war die Vergütung für Physiotherapeuten auf die Gebühren der ärztlichen GOÄ begrenzt worden... Aktuelles Beispiel aus der GOÄ: Ziffer 507 "Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n)" - 1-facher Satz 4,77 Euro.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Kommt eben auch auf den Vertrag des Privatpatienten mit seiner Versicherung an: wenn dort im Kleingedruckten des Paragraphen 27 Absatz 4 Punkt 12 (Beispiel!) steht, dass nur acht Behandlungen im Quartal erstattet werden, dann mag das so rechtens sein. Andernfalls ist diese Beschränkung juristisch sicherlich nicht haltbar.
Aus Interesse hatte ich mir von einem Privatpatienten ´mal seinen Vertrag mitbringen lassen - dort war die Vergütung für Physiotherapeuten auf die Gebühren der ärztlichen GOÄ begrenzt worden... Aktuelles Beispiel aus der GOÄ: Ziffer 507 "Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n)" - 1-facher Satz 4,77 Euro.
Gruß
Nora
Jeder Privatpatient muss mit seiner Privaten Krankenversicherung selber kommunizieren.
Entscheidend ist, was er dort genau unterschrieben hat!!
Gefällt mir
Ein Privatpatient hat keine Krankenkasse!
Jeder Privatpatient muss mit seiner Privaten Krankenversicherung selber kommunizieren.
Entscheidend ist, was er dort genau unterschrieben hat!!
Darum geht es doch gerade gar nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
USpre schrieb:
Ein Privatpatient hat keine Krankenkasse!
Jeder Privatpatient muss mit seiner Privaten Krankenversicherung selber kommunizieren.
Entscheidend ist, was er dort genau unterschrieben hat!!
Darum geht es doch gerade gar nicht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
USpre schrieb:
Ein Privatpatient hat keine Krankenkasse!
Jeder Privatpatient muss mit seiner Privaten Krankenversicherung selber kommunizieren.
Entscheidend ist, was er dort genau unterschrieben hat!!
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Im Netz findet man diverse Urteile gegen die PKVen.
LG
Mein Profilbild bearbeiten