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Hallo Zusammen.
Habe jetzt eine PKV Patienten mit GKV Verordnung bekommen.Soll ich deas vom Arzt auf Privatverordnung abändern lassen oder wird dies für den Patient von der PKV akzeptiert(DEBEKA)?
Danke für Eure Antworten.
Gruß,
Arminia
It´s Derby Time!!! :blush:
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Hallo Zusammen.
Habe jetzt eine PKV Patienten mit GKV Verordnung bekommen.Soll ich deas vom Arzt auf Privatverordnung abändern lassen oder wird dies für den Patient von der PKV akzeptiert(DEBEKA)?
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Arminia
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Arminia schrieb:
Hallo Zusammen.
Habe jetzt eine PKV Patienten mit GKV Verordnung bekommen.Soll ich deas vom Arzt auf Privatverordnung abändern lassen oder wird dies für den Patient von der PKV akzeptiert(DEBEKA)?
Danke für Eure Antworten.
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Arminia
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Ein Privatpatient darf sogar ein Rezept auf Schmierpapier vorliegen,solange seine Daten und die des Arztes drauf stehen und eine Originalunterschrift dabei ist!
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TheStonie schrieb:
Ein Privatpatient darf sogar ein Rezept auf Schmierpapier vorliegen,solange seine Daten und die des Arztes drauf stehen und eine Originalunterschrift dabei ist!
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Hallo Arminia, ist kein Problem, zumal Patient selbst mit seiner Kasse abrechnet. Habe öfters schon mal Privatpatienten die mit GKV -Vo kommen, es irritiert ein bisschen,aber kein Problem für dich und auch keines für den Patienten, vorausgesetzt die Daten vom Patienten sowie Arzt - Stempel und Unterschrift sind vorhanden.
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Hallo Arminia, ist kein Problem, zumal Patient selbst mit seiner Kasse abrechnet. Habe öfters schon mal Privatpatienten die mit GKV -Vo kommen, es irritiert ein bisschen,aber kein Problem für dich und auch keines für den Patienten, vorausgesetzt die Daten vom Patienten sowie Arzt - Stempel und Unterschrift sind vorhanden.
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Gelabinchen schrieb:
Hallo Arminia, ist kein Problem, zumal Patient selbst mit seiner Kasse abrechnet. Habe öfters schon mal Privatpatienten die mit GKV -Vo kommen, es irritiert ein bisschen,aber kein Problem für dich und auch keines für den Patienten, vorausgesetzt die Daten vom Patienten sowie Arzt - Stempel und Unterschrift sind vorhanden.
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alobar schrieb am 18.10.14 10:20:
solange Privat oben steht kann er das überall drauf schreiben. geht völlig in Ordnung
gruß alobar.
Aber doch nicht, sofern der Patient kein gesetzlich Versicherter ist, auf Sicherheitspapier das von einer GKV (erkennbar am Wasserzeichen "GKV") zur Verfügung gestellt wurde? Ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung; es sind schon Regressforderungen in Höhe von Eurobruchteilen gestellt worden!
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[zitat]alobar schrieb am 18.10.14 10:20:
solange Privat oben steht kann er das überall drauf schreiben. geht völlig in Ordnung
gruß alobar.[/zitat]
Aber doch nicht, sofern der Patient kein gesetzlich Versicherter ist, auf Sicherheitspapier das von einer GKV (erkennbar am Wasserzeichen "GKV") zur Verfügung gestellt wurde? Ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung; es sind schon Regressforderungen in Höhe von Eurobruchteilen gestellt worden!
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Papa Alpaka schrieb:
alobar schrieb am 18.10.14 10:20:
solange Privat oben steht kann er das überall drauf schreiben. geht völlig in Ordnung
gruß alobar.
Aber doch nicht, sofern der Patient kein gesetzlich Versicherter ist, auf Sicherheitspapier das von einer GKV (erkennbar am Wasserzeichen "GKV") zur Verfügung gestellt wurde? Ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung; es sind schon Regressforderungen in Höhe von Eurobruchteilen gestellt worden!
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ich verstehe die Verwirrung. Denn eigentlich hat die private Krankenversicherung ( PKV) nichts mit der gesetzlichen Krankenkasse zu tun. Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen. Viele kennen das Problem auch bei Medikamenten.
Ich habe auch auf PKV Test | http://kombiport-pkv/ gelesen, dass über eine Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen übernommen werden. Jedoch habe ich hier keine Erfahrungswerte, ob die Abrechnung zwischen den beiden Versicherungstypen problemlos erfolgt. Experte gehen wohl davon aus, dass in den nächste Jahren die Heilmittelverordnung komplett aufgearbeitet werden muss
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Hallo,
ich verstehe die Verwirrung. Denn eigentlich hat die private Krankenversicherung ( PKV) nichts mit der gesetzlichen Krankenkasse zu tun. Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen. Viele kennen das Problem auch bei Medikamenten.
Ich habe auch auf http://kombiport-pkv.de/2014/10/27/pkv-test/ gelesen, dass über eine Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen übernommen werden. Jedoch habe ich hier keine Erfahrungswerte, ob die Abrechnung zwischen den beiden Versicherungstypen problemlos erfolgt. Experte gehen wohl davon aus, dass in den nächste Jahren die Heilmittelverordnung komplett aufgearbeitet werden muss
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Martin Nedela schrieb am 2.11.14 06:12:
[...] Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen.
Hier geht es aber um einen Privatversicherten, der eine "Heilmittelverordnung 13" der GKV erhalten hatte... :unamused:
Wie bereits ausgeführt: für den Privatpatienten sollte das keine Probleme geben, so lange die notwendigen Angaben enthalten sind. Dass GKV-Verordnungen für Privatpatienten ausgestellt werden, kommt bei uns öfter mal vor.
Gruß
Nora
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[zitat]Martin Nedela schrieb am 2.11.14 06:12:
[...] Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen. [/zitat]
Hier geht es aber um einen Privatversicherten, der eine "Heilmittelverordnung 13" der GKV erhalten hatte... :unamused:
Wie bereits ausgeführt: für den Privatpatienten sollte das keine Probleme geben, so lange die notwendigen Angaben enthalten sind. Dass GKV-Verordnungen für Privatpatienten ausgestellt werden, kommt bei uns öfter mal vor.
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Nora
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Nora Weber schrieb:
Martin Nedela schrieb am 2.11.14 06:12:
[...] Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen.
Hier geht es aber um einen Privatversicherten, der eine "Heilmittelverordnung 13" der GKV erhalten hatte... :unamused:
Wie bereits ausgeführt: für den Privatpatienten sollte das keine Probleme geben, so lange die notwendigen Angaben enthalten sind. Dass GKV-Verordnungen für Privatpatienten ausgestellt werden, kommt bei uns öfter mal vor.
Gruß
Nora
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Martin Nedela schrieb:
Hallo,
ich verstehe die Verwirrung. Denn eigentlich hat die private Krankenversicherung ( PKV) nichts mit der gesetzlichen Krankenkasse zu tun. Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen. Viele kennen das Problem auch bei Medikamenten.
Ich habe auch auf PKV Test | http://kombiport-pkv/ gelesen, dass über eine Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen übernommen werden. Jedoch habe ich hier keine Erfahrungswerte, ob die Abrechnung zwischen den beiden Versicherungstypen problemlos erfolgt. Experte gehen wohl davon aus, dass in den nächste Jahren die Heilmittelverordnung komplett aufgearbeitet werden muss
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Arminia
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TheStonie schrieb:
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Hallo Arminia, ist kein Problem, zumal Patient selbst mit seiner Kasse abrechnet. Habe öfters schon mal Privatpatienten die mit GKV -Vo kommen, es irritiert ein bisschen,aber kein Problem für dich und auch keines für den Patienten, vorausgesetzt die Daten vom Patienten sowie Arzt - Stempel und Unterschrift sind vorhanden.
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Aber doch nicht, sofern der Patient kein gesetzlich Versicherter ist, auf Sicherheitspapier das von einer GKV (erkennbar am Wasserzeichen "GKV") zur Verfügung gestellt wurde? Ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung; es sind schon Regressforderungen in Höhe von Eurobruchteilen gestellt worden!
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alobar schrieb am 18.10.14 10:20:
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alobar schrieb:
aber das stück papier zahlt ja auch noch der Doc. da hat die GKV ja keinen Verlusst oder vielleicht einen Imageverlust?!?
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Ich habe auch auf PKV Test | http://kombiport-pkv/ gelesen, dass über eine Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen übernommen werden. Jedoch habe ich hier keine Erfahrungswerte, ob die Abrechnung zwischen den beiden Versicherungstypen problemlos erfolgt. Experte gehen wohl davon aus, dass in den nächste Jahren die Heilmittelverordnung komplett aufgearbeitet werden muss
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[...] Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen.
Hier geht es aber um einen Privatversicherten, der eine "Heilmittelverordnung 13" der GKV erhalten hatte... :unamused:
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Nora Weber schrieb:
Martin Nedela schrieb am 2.11.14 06:12:
[...] Es gibt hier nun 2 Möglichkeiten, warum ein Privatrezept verschrieben wurde. Es gibt mehr als genug Leistungen die von der GKV nicht übernommen werden. Wenn der gesetzlich Versicherte dennoch die Behandlung haben will, muss er sie sie selbst bezahlen.
Hier geht es aber um einen Privatversicherten, der eine "Heilmittelverordnung 13" der GKV erhalten hatte... :unamused:
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