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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Private Krankenkassen erkennen Heilpraktiker als Kooperationspartner an

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Neues Thema
Private Krankenkassen erkennen Heilpraktiker als Kooperationspartner an
Es gibt 7 Beiträge
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britta109
16.12.2015 09:16
Vom BDH, Breufsverband der Heilpraktiker. Ob der Beruf, der für so viele Physios abrechnungstechnisch so erstrebenswert erscheint, es bleiben wird?

Die HUK Coburg sowie die PAX Familienfürsorge suchen Heilpraktiker als Kooperationspartner. Sie bieten eine „Vereinbarung über Heilpraktiker-Leistungen“ an, bei der sich die Kooperationspartner verpflichten, Patienten, die bei der HUK oder PAX krankenversichert sind, zu den Honorarbeträgen der Bundesbeihilfe zu behandeln.

In den wesentlichen Tarifen der beiden Versicherungen werden Heilpraktikerleistungen häufig bis zum Höchstbetrag des GebüH erstattet. Damit sieht die Vereinbarung zuerst einmal wie eine Einschränkung auf die beihilfefähigen Höchstbeträge aus. Warum sollte man diese Vereinbarung trotzdem unterschreiben? Der wichtigste Grund dürfte die Kostenentlastung für den Patienten sein. Der BDH empfiehlt deshalb bereits seit 2011 bei Bundes- und Landesbeamten, die in den der Vereinbarung beigetreten Bundesländern tätig sind, diese Beträge der „Bundesbeihilfe“ zu berücksichtigen. Denn so können Sie verhindern, dass der Patient eine Selbstbeteiligung zu erwarten hat.

Die Vereinbarung der HUK-Coburg/PAX Familienfürsorge regelt diverse Eckpunkte der Zusammenarbeit. Alles Punkte, die aus Sicht des BDH unproblematisch sind. In der nächsten Ausgabe der der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ 8/2015) hat Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, die wesentlichen Kriterien für Sie zusammengefasst und kommentiert.

Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wollen. Damit sind Heilpraktiker noch fester im Gesundheitssystem verankert.
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Vom BDH, Breufsverband der Heilpraktiker. Ob der Beruf, der für so viele Physios abrechnungstechnisch so erstrebenswert erscheint, es bleiben wird? Die HUK Coburg sowie die PAX Familienfürsorge suchen Heilpraktiker als Kooperationspartner. Sie bieten eine „Vereinbarung über Heilpraktiker-Leistungen“ an, bei der sich die Kooperationspartner verpflichten, Patienten, die bei der HUK oder PAX krankenversichert sind, zu den Honorarbeträgen der Bundesbeihilfe zu behandeln. In den wesentlichen Tarifen der beiden Versicherungen werden Heilpraktikerleistungen häufig bis zum Höchstbetrag des GebüH erstattet. Damit sieht die Vereinbarung zuerst einmal wie eine Einschränkung auf die beihilfefähigen Höchstbeträge aus. Warum sollte man diese Vereinbarung trotzdem unterschreiben? Der wichtigste Grund dürfte die Kostenentlastung für den Patienten sein. Der BDH empfiehlt deshalb bereits seit 2011 bei Bundes- und Landesbeamten, die in den der Vereinbarung beigetreten Bundesländern tätig sind, diese Beträge der „Bundesbeihilfe“ zu berücksichtigen. Denn so können Sie verhindern, dass der Patient eine Selbstbeteiligung zu erwarten hat. Die Vereinbarung der HUK-Coburg/PAX Familienfürsorge regelt diverse Eckpunkte der Zusammenarbeit. Alles Punkte, die aus Sicht des BDH unproblematisch sind. In der nächsten Ausgabe der der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ 8/2015) hat Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, die wesentlichen Kriterien für Sie zusammengefasst und kommentiert. Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wollen. Damit sind Heilpraktiker noch fester im Gesundheitssystem verankert.
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britta109 schrieb:

Vom BDH, Breufsverband der Heilpraktiker. Ob der Beruf, der für so viele Physios abrechnungstechnisch so erstrebenswert erscheint, es bleiben wird?

Die HUK Coburg sowie die PAX Familienfürsorge suchen Heilpraktiker als Kooperationspartner. Sie bieten eine „Vereinbarung über Heilpraktiker-Leistungen“ an, bei der sich die Kooperationspartner verpflichten, Patienten, die bei der HUK oder PAX krankenversichert sind, zu den Honorarbeträgen der Bundesbeihilfe zu behandeln.

In den wesentlichen Tarifen der beiden Versicherungen werden Heilpraktikerleistungen häufig bis zum Höchstbetrag des GebüH erstattet. Damit sieht die Vereinbarung zuerst einmal wie eine Einschränkung auf die beihilfefähigen Höchstbeträge aus. Warum sollte man diese Vereinbarung trotzdem unterschreiben? Der wichtigste Grund dürfte die Kostenentlastung für den Patienten sein. Der BDH empfiehlt deshalb bereits seit 2011 bei Bundes- und Landesbeamten, die in den der Vereinbarung beigetreten Bundesländern tätig sind, diese Beträge der „Bundesbeihilfe“ zu berücksichtigen. Denn so können Sie verhindern, dass der Patient eine Selbstbeteiligung zu erwarten hat.

Die Vereinbarung der HUK-Coburg/PAX Familienfürsorge regelt diverse Eckpunkte der Zusammenarbeit. Alles Punkte, die aus Sicht des BDH unproblematisch sind. In der nächsten Ausgabe der der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ 8/2015) hat Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, die wesentlichen Kriterien für Sie zusammengefasst und kommentiert.

Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wollen. Damit sind Heilpraktiker noch fester im Gesundheitssystem verankert.

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ali
16.12.2015 16:43
??????

Kann Dir da wenig folgen....Info o.k., aber was willst Du sagen ? Für HPs und für Physios ?

Durch die genannte Vereinbarung hat sich für die HP´s doch nicht im System geändert....Mit wem wollen die Versicherungen Vereinbarungen abschließen. Es gibt ne GbüH, warum soll´s toll sein, wenn sich HP´s finden die Einschränkungen aller Beihilfe akzeptieren.
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?????? Kann Dir da wenig folgen....Info o.k., aber was willst Du sagen ? Für HPs und für Physios ? Durch die genannte Vereinbarung hat sich für die HP´s doch nicht im System geändert....Mit wem wollen die Versicherungen Vereinbarungen abschließen. Es gibt ne GbüH, warum soll´s toll sein, wenn sich HP´s finden die Einschränkungen aller Beihilfe akzeptieren.
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ali schrieb:

??????

Kann Dir da wenig folgen....Info o.k., aber was willst Du sagen ? Für HPs und für Physios ?

Durch die genannte Vereinbarung hat sich für die HP´s doch nicht im System geändert....Mit wem wollen die Versicherungen Vereinbarungen abschließen. Es gibt ne GbüH, warum soll´s toll sein, wenn sich HP´s finden die Einschränkungen aller Beihilfe akzeptieren.

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Kuno Weil
16.12.2015 17:00
Britta schrieb: Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wolle. frage meint sie jetzt die heilpraktiker oder uns. wenn ja zu welchen almosentarifen.
Mfg
kuno
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[i]Britta schrieb: Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wolle. frage meint sie jetzt die heilpraktiker oder uns. wenn ja zu welchen almosentarifen. Mfg kuno[/i]
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Kuno Weil schrieb:

Britta schrieb: Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wolle. frage meint sie jetzt die heilpraktiker oder uns. wenn ja zu welchen almosentarifen.
Mfg
kuno

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britta109
16.12.2015 17:29
Sorry, ich hätte kenntlich machen müßen, dass es ein Zitat vom BDH ist. Ich finde es sehr fraglich, auch für die HPs!
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Sorry, ich hätte kenntlich machen müßen, dass es ein Zitat vom BDH ist. Ich finde es sehr fraglich, auch für die HPs!
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michael933
16.12.2015 17:38
Ich werde bestimmt keine Kooperationen eingehen, wenn lediglich die Formulierung "Höhe der Beihilfe" gewählt wird. Zudem würde ich nur zeitliche begrenzte Verträge akzeptieren - Erhöhungen müssen möglich bleiben.

Als nächstes wird dann limitiert, welche Abrechnungsziffern kombinierbar sind...

Welchen Nutzen haben wir (HP) denn als Kooperationspartner?

LG,

m.
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Ich werde bestimmt keine Kooperationen eingehen, wenn lediglich die Formulierung "Höhe der Beihilfe" gewählt wird. Zudem würde ich nur zeitliche begrenzte Verträge akzeptieren - Erhöhungen müssen möglich bleiben. Als nächstes wird dann limitiert, welche Abrechnungsziffern kombinierbar sind... Welchen Nutzen haben wir (HP) denn als Kooperationspartner? LG, m.
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michael933 schrieb:

Ich werde bestimmt keine Kooperationen eingehen, wenn lediglich die Formulierung "Höhe der Beihilfe" gewählt wird. Zudem würde ich nur zeitliche begrenzte Verträge akzeptieren - Erhöhungen müssen möglich bleiben.

Als nächstes wird dann limitiert, welche Abrechnungsziffern kombinierbar sind...

Welchen Nutzen haben wir (HP) denn als Kooperationspartner?

LG,

m.

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britta109 schrieb:

Sorry, ich hätte kenntlich machen müßen, dass es ein Zitat vom BDH ist. Ich finde es sehr fraglich, auch für die HPs!

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profilbild
Udo Eickenberg
17.12.2015 09:34
Hi,

ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Reaktion unserer Branche wäre, wenn unsere Verbände mit der PKV eine Rahmenvereinbarung darüber schließen würden, uns auf die Beihilfesätze zu verpflichten und was bei den Praxen los wäre, die sich dem nicht unterwerfen wollen...

Mit kollegialen Grüßen
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• Tempelritter
Hi, ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Reaktion unserer Branche wäre, wenn unsere Verbände mit der PKV eine Rahmenvereinbarung darüber schließen würden, uns auf die Beihilfesätze zu verpflichten und was bei den Praxen los wäre, die sich dem nicht unterwerfen wollen... Mit kollegialen Grüßen
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chris217
17.12.2015 13:08
Na zum Glück bin ich kein Mitglied im BDH...
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chris217 schrieb:

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Udo Eickenberg schrieb:

Hi,

ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Reaktion unserer Branche wäre, wenn unsere Verbände mit der PKV eine Rahmenvereinbarung darüber schließen würden, uns auf die Beihilfesätze zu verpflichten und was bei den Praxen los wäre, die sich dem nicht unterwerfen wollen...

Mit kollegialen Grüßen



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