Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
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Mobilität für Hausbesuche ist
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Wenn ein Privatrezept kommt auf dem einfach 10 x KG steht, kann der Pat dann entscheiden ob er 20, 30 oder 60 min haben will? Und ich passe dann nur den Preis dementsprechend an?
Danke für die Hilfe
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Evemarie Kaiser schrieb:
Frag einfach, wie lange er/sie behandelt werden möchte und nenne ihm dazu jeweils deinen Preis, den du dir dann im Honorarverstag unterschreiben läßt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Danke. So mache ich das. Nun noch den Preis für eine Stunde kg berechnen und dann passt das.
... genau, einfach den selbst kalkulierten Preis einsetzen, den du in einer Stunde haben mußt!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
... genau, einfach den selbst kalkulierten Preis einsetzen, den du in einer Stunde haben mußt!
Eine andere Möglichkeit, ist das Rezept auf Doppelbehandlung umschreiben zu lassen. (Wird von den Ärzten hier problemlos aufgeschrieben). So kann der Eigenanteil nochmals geschmälert werden.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer und klär den Patient bitte VORHER, dass je mehr Zeit er möchte, er auch mehr Eigenbeteiligung hat. Die Versicherung zahlt nur Betrag x , egal wie lange er behandelt werden möchte.
Eine andere Möglichkeit, ist das Rezept auf Doppelbehandlung umschreiben zu lassen. (Wird von den Ärzten hier problemlos aufgeschrieben). So kann der Eigenanteil nochmals geschmälert werden.
Deshalb ist ein Honorarvertrag so wichtig, da dort der genaue Preis der gewünschten Behandlungszeit mit dem Hinweis steht, dass die PKV nur das erstattet, was bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages schriftlich vereinbart wurde!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@massu
Deshalb ist ein Honorarvertrag so wichtig, da dort der genaue Preis der gewünschten Behandlungszeit mit dem Hinweis steht, dass die PKV nur das erstattet, was bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages schriftlich vereinbart wurde!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Servus an alle
Wenn ein Privatrezept kommt auf dem einfach 10 x KG steht, kann der Pat dann entscheiden ob er 20, 30 oder 60 min haben will? Und ich passe dann nur den Preis dementsprechend an?
Danke für die Hilfe
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Mit moderaten €120/Stunde bist du weit vom vierfachen GKV-Satz entfernt 😉
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Papa Alpaka schrieb:
Leistungsziffer 20501/KG, vergütet mit €27,80 für 15-25 Minuten -> €55,60-€111,20 die Stunde.
Mit moderaten €120/Stunde bist du weit vom vierfachen GKV-Satz entfernt 😉
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Felix Z. schrieb:
@Papa Alpaka Nene, das war natürlich auf eine einzelne Einheit pro Stunde bezogen.
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Problem beschreiben
Felix Z. schrieb:
Das kannst Du mithilfe eines Behandlungsvertrags Alles selbstständig bestimmen. Das Problem an der Sache kann allerdings sein, dass der Pat. dann einen ziemlich hohen Eigenanteil leisten muss, da Versicherungen sich ja immer an den gängigen Steigerungsfaktoren der GKV-Preise orientieren. Bei einer Stunde Behandlungszeit solltest Du ja mindestens 120,-€ verlangen, was mehr als der vierfache Satz der GKV ist. Alternativ wären 30 Min. Behandlungszeit für 60,-€ evtl. ratsamer.
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