Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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und Gesundheitstraining an.
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Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
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HG Mary
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr, mir hat eine private Versicherung nur Behilfesatz ersattet. Ortsueblich ist in S-H und HH laut Verband aber Faktor 2,3. Ich beabsichtige zu klagen, hat jemand damit auch Erfahrungen? Wenn ja welche? Moechte jemand mitmachen, dann sind wir wenigstens vor dem Landgericht. Die Prozesskosten wuerden wir uns anteilig teilen,
HG Mary
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
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C. DBO schrieb:
Sprichst Du grade von DEINER PKV oder von der eines Patienten? Klingt etwas zweideutig . . .
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
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TheStonie schrieb:
Zahlt die PKV des Kunden nicht. Im Notfall sein Problem
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Schon einen Widerspruch formuliert und was steht zur Erstattung in deinem Vertrag?
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
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