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Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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wir haben in letzter Zeit einige Probleme mit der Abrechnung, besonders bei den Primärkassen. Immer wieder unrechtmäßige Absetzungen, wir schreiben Widersprüche, dann wird doch bezahlt, dann wieder nicht. Auch wenn wir die 40 € Verzugsstrafe bekommen, nervt mich dieses ganze Prozedere. Hinzu kommt, dass die Primärkassen im Moment ca. 1 € pro Behandlung weniger Zahlen, als die Ersatzkrankenkassen.
Nun haben wir uns entschlossen, nur noch Primärkassenversicherte anzunehmen, die bereits bei uns waren. An Neupatienten werden keine Termine mehr vergeben.
Im Moment werden 18 % des Gesamtumsatzes durch Primärkassenversicherte generiert. Wir versuchen bei gleichbleibenden Umsatz den Anteil auf unter 10 % zu senken. Wenn wir das schaffen geben wir die Kassenzulassung für die Primärkassen ab und behalten nur die der Vdek.
Hat dies eigentlich auswirkungen auf die BG Patienten?
An welcher Zulassung orientieren sich die Privatversicherungen grundsätzlich? Ich weiß, dass es mir egal sein kann, aber manche Privatversicherungen erstatten allerdings nur, wenn eine Zulassung für die GKV vorhanden ist. Vielleicht geschieht aber noch ein Wunder und die 38 % werden bei den aktuellen Verhandlungen mit den Primärkassen erreicht....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Huhu zusammen,
wir haben in letzter Zeit einige Probleme mit der Abrechnung, besonders bei den Primärkassen. Immer wieder unrechtmäßige Absetzungen, wir schreiben Widersprüche, dann wird doch bezahlt, dann wieder nicht. Auch wenn wir die 40 € Verzugsstrafe bekommen, nervt mich dieses ganze Prozedere. Hinzu kommt, dass die Primärkassen im Moment ca. 1 € pro Behandlung weniger Zahlen, als die Ersatzkrankenkassen.
Nun haben wir uns entschlossen, nur noch Primärkassenversicherte anzunehmen, die bereits bei uns waren. An Neupatienten werden keine Termine mehr vergeben.
Im Moment werden 18 % des Gesamtumsatzes durch Primärkassenversicherte generiert. Wir versuchen bei gleichbleibenden Umsatz den Anteil auf unter 10 % zu senken. Wenn wir das schaffen geben wir die Kassenzulassung für die Primärkassen ab und behalten nur die der Vdek.
Hat dies eigentlich auswirkungen auf die BG Patienten?
An welcher Zulassung orientieren sich die Privatversicherungen grundsätzlich? Ich weiß, dass es mir egal sein kann, aber manche Privatversicherungen erstatten allerdings nur, wenn eine Zulassung für die GKV vorhanden ist. Vielleicht geschieht aber noch ein Wunder und die 38 % werden bei den aktuellen Verhandlungen mit den Primärkassen erreicht....
Meines Wissens darf man die Zulassung nicht für einzelne gesetzlich Kassen zurückgeben, entweder für alle oder für keine. Ich wüßte nicht, dass sich da was geändert hat, bin mir aber nicht sicher.
Ich kann auch nicht bestätigen, dass nur die Primärkassen Ärger machen, da kenne ich genügend Ersatkassen, die viel mehr Ärger machen. Und 1 € mehr pro Behandlung reißt das nun auch nicht raus. Also wenn, dann Kassenzulassung zurückgeben und zu vernünftigen Konditionen privat behandeln.
Gruß Britt
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Damals gab es bei uns zwei von einander unabhängige Zulassungsverfahren und es liegen auch zwei Zulassungen von der Aok und vdek vor.
Grundsätzlich finde ich es unangemessen, dass es zwei unterschiedliche Preise für die selbe Leistung gibt.
Wenn ein Angestellter 38 Stunden pro Woche arbeitet, und davon 28 Prozent primärkassenpatienten behandelt, erwirtschaftet er in der Woche ca 31€ weniger im Vergleich zu vdek Patienten. Dies kann man dann gerne hochrechnen. Bei einer kleinen Praxis von 5 Therapeuten sind das in der Woche 155€. Im Monat ca 620€ usw. Und in dem Fall ist es exakt die selbe Arbeit. Ich finde schon, dass diese Differenz ein Argument ist, auf solche Patienten zu verzichten. Und das rechenbeispiel berücksichtigt nur die Vergütungssätze aok und VDEK. Naja, vielleicht bin ich gerade auch nur etwas genervt. Schöne gute Nacht und morgen geht's hoffentlich schnell ins Wochenende
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Huhu Britt,
Damals gab es bei uns zwei von einander unabhängige Zulassungsverfahren und es liegen auch zwei Zulassungen von der Aok und vdek vor.
Grundsätzlich finde ich es unangemessen, dass es zwei unterschiedliche Preise für die selbe Leistung gibt.
Wenn ein Angestellter 38 Stunden pro Woche arbeitet, und davon 28 Prozent primärkassenpatienten behandelt, erwirtschaftet er in der Woche ca 31€ weniger im Vergleich zu vdek Patienten. Dies kann man dann gerne hochrechnen. Bei einer kleinen Praxis von 5 Therapeuten sind das in der Woche 155€. Im Monat ca 620€ usw. Und in dem Fall ist es exakt die selbe Arbeit. Ich finde schon, dass diese Differenz ein Argument ist, auf solche Patienten zu verzichten. Und das rechenbeispiel berücksichtigt nur die Vergütungssätze aok und VDEK. Naja, vielleicht bin ich gerade auch nur etwas genervt. Schöne gute Nacht und morgen geht's hoffentlich schnell ins Wochenende
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich weiß, auch ich hatte damals 2 extra Zulassungen. Aber trotzdem geht es m. W. nicht, dass man eine der Zulassungen zurückgeben kann. Eine GKV Praxis bedeutet, dass man eben GKV Patienten behandelt und zwar alle oder keinen (als reine Privatpraxis). Ich wüßte nicht, dass sich da was geändert hat.
Gruß Britt
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Tempelritter schrieb:
Das geht zumindest hier in BW, da es getrennte Anträge und Zulassungen gibt. Die AOK, VdEK, BKK-IKK und Knappschaft vergeben die Zulassungen.
Das geht zumindest hier in BW, da es getrennte Anträge und Zulassungen gibt. Die AOK, VdEK, BKK-IKK und Knappschaft vergeben die Zulassungen.
Für BaWü geht das so.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.4.15 07:37:
Das geht zumindest hier in BW, da es getrennte Anträge und Zulassungen gibt. Die AOK, VdEK, BKK-IKK und Knappschaft vergeben die Zulassungen.
Für BaWü geht das so.
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Britt schrieb:
Das ist Quatsch und ein Ammenmärchen, dass PKV`en nur bei GKV Zulassung bezahlen. Es kann sein, dass Praxisräume gefordert sind und das halte ich für durchaus berechtigt. Manche Kollegen glauben, dass sie Privatpatienten im fensterlosen Kellerraum oder zu Hause auf dem Sofa behandeln können. Dass da die PKV sauer wird und nicht zahlt, kann ich durchaus verstehen. Aber eine GKV Zulassung für die Erstattung bei Privatpatienten wäre rechtlich gar nicht haltbar und ist auch Unsinn. Diese Mär wird ausschließlich hier im Forum verbreitet. Die PKV zahlt problemlos, wenn jemand z. B. eine Privatpraxis hat.
Meines Wissens darf man die Zulassung nicht für einzelne gesetzlich Kassen zurückgeben, entweder für alle oder für keine. Ich wüßte nicht, dass sich da was geändert hat, bin mir aber nicht sicher.
Ich kann auch nicht bestätigen, dass nur die Primärkassen Ärger machen, da kenne ich genügend Ersatkassen, die viel mehr Ärger machen. Und 1 € mehr pro Behandlung reißt das nun auch nicht raus. Also wenn, dann Kassenzulassung zurückgeben und zu vernünftigen Konditionen privat behandeln.
Gruß Britt
[...]
§3 - Art, Umfang und Abgabe der Leistungen
[...]
4. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.
[...]
Dieser Klausel ist Rechnung getragen wenn du ein Umsatzziel definiert hast [min. VdeK-Satz -- ausgedrückt natürlich in absoluten Zahlen für's laufende Wirtschaftsjahr ;)] unter dem du keinen Patienten annehmen kannst da ansonsten die Existenz deiner Praxis und somit die Versorgung aller GKV-Leistungsempfänger gefährdet ist.
Diese Begründung ist abgedeckt von einer mündlichen Zusammenfassung einer Besprechung einer Oldenburger Ethikkommission.
Cave: Behandelst du im 20-Minuten-Takt ist es ggf. zunächst geboten die Behandlungszeit der Primärkassenpatienten bis auf das vertragliche Minimum herunterzuschrauben bevor die Behandlung aufgrund der Kassenangehörigkeit versagt werden kann.
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morpheus-06 schrieb:
da gebe ich doch die AOK Zulassung zurück oder habe für neue AOK Patienten keinen freien Termin innerhalb der 14 Tage.
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Papa Alpaka schrieb:
Im Rahmenvertrag AOK BaWü steht...:
[...]
§3 - Art, Umfang und Abgabe der Leistungen
[...]
4. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.
[...]
Dieser Klausel ist Rechnung getragen wenn du ein Umsatzziel definiert hast [min. VdeK-Satz -- ausgedrückt natürlich in absoluten Zahlen für's laufende Wirtschaftsjahr ;)] unter dem du keinen Patienten annehmen kannst da ansonsten die Existenz deiner Praxis und somit die Versorgung aller GKV-Leistungsempfänger gefährdet ist.
Diese Begründung ist abgedeckt von einer mündlichen Zusammenfassung einer Besprechung einer Oldenburger Ethikkommission.
Cave: Behandelst du im 20-Minuten-Takt ist es ggf. zunächst geboten die Behandlungszeit der Primärkassenpatienten bis auf das vertragliche Minimum herunterzuschrauben bevor die Behandlung aufgrund der Kassenangehörigkeit versagt werden kann.
Eine der problematischen Kassen, was Kürzungen angeht, ist meiner Erfahrung z.B. nach die DAK (VDEK).
Ich halte hier ein "individuelles" Vorgehen je nach Kasse für sinnvoller und auch zielführender.
Hier sollte man Verordnungen buchstabengenau überprüfen, bevor man Termine vergibt, d.h. Patienten müssen ihre VO faxen oder vorlegen bevor(!) man Termine vergibt. Warum man das macht, sollte man den Versicherten unbedingt vermitteln. Vielleicht motiviert man diese dann sich mit ihrer Kasse auseinanderzusetzen und auch ggf. einen Wechsel zu erwägen. Das kann dann auch ggf. zu einem Umdenken mancher Kasse führen. wenn es nur eine ist wäre schon was gewonnen.
Bei der Auswahl der Patienten für Praxen die sehr ausgebucht sind, halte ich es für wirtschaftlich sinnvoller auf den Gesamtwert einer VO zu schauen. Bestimmte Anwendungen sind kaum kostendeckend, wenn man an MLD, KMT, D1 etc. denkt. Andere wie z.B. Privat-VO oder Zahnarztverordnungen, ggf. auch Anwendungen wie Fango/MT wiederum helfen einer Praxis, dass insgesamt viel zu niedrige Honorarniveau etwas auszugleichen. Solche Patienten kann man dann ggf. vorrangig Termine anbieten. Hier hilft man dann ggf. den Ärzten weniger spartanisch zu verordnen, wenn sie an einer schnellen Therapie ihrer Patienten ein wirkliches Interesse haben.
Am sinnvollsten für alle die sich das leisten können, halte ich allerdings auch die Kassenzulassung komplett zurück zu geben.
Kassenpatienten kann man dann zu einem angemessenen Preis Termine anbieten. Sie können sich dann ggf. den Kassensatz von ihren Kassen zurückholen, wenn sie entsprechend mit denen verhandeln. Wenn genug Praxen so vorgehen und eine flächendeckende Versorgung dadurch nicht mehr zu gewährleisten ist (so ist es ja regional heute schon), werden solche Modelle mit Sicherheit "Schule machen". Die eine oder andere Parxis würde damit sicherlich Probleme haben bzw. bekommen und gerne so weiterwursteln. Darüber bin ich mir allerdings klar.
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast es wie fast immer ausgezeichnet auf den Punkt gebracht. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß Britt
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Shakespeare schrieb:
Ich weiß nicht ob es möglich ist nur eine "Teilzulassung" z.B. zu den VDEK- Kassen zu haben, für sinnvoll halte ich das nicht.
Eine der problematischen Kassen, was Kürzungen angeht, ist meiner Erfahrung z.B. nach die DAK (VDEK).
Ich halte hier ein "individuelles" Vorgehen je nach Kasse für sinnvoller und auch zielführender.
Hier sollte man Verordnungen buchstabengenau überprüfen, bevor man Termine vergibt, d.h. Patienten müssen ihre VO faxen oder vorlegen bevor(!) man Termine vergibt. Warum man das macht, sollte man den Versicherten unbedingt vermitteln. Vielleicht motiviert man diese dann sich mit ihrer Kasse auseinanderzusetzen und auch ggf. einen Wechsel zu erwägen. Das kann dann auch ggf. zu einem Umdenken mancher Kasse führen. wenn es nur eine ist wäre schon was gewonnen.
Bei der Auswahl der Patienten für Praxen die sehr ausgebucht sind, halte ich es für wirtschaftlich sinnvoller auf den Gesamtwert einer VO zu schauen. Bestimmte Anwendungen sind kaum kostendeckend, wenn man an MLD, KMT, D1 etc. denkt. Andere wie z.B. Privat-VO oder Zahnarztverordnungen, ggf. auch Anwendungen wie Fango/MT wiederum helfen einer Praxis, dass insgesamt viel zu niedrige Honorarniveau etwas auszugleichen. Solche Patienten kann man dann ggf. vorrangig Termine anbieten. Hier hilft man dann ggf. den Ärzten weniger spartanisch zu verordnen, wenn sie an einer schnellen Therapie ihrer Patienten ein wirkliches Interesse haben.
Am sinnvollsten für alle die sich das leisten können, halte ich allerdings auch die Kassenzulassung komplett zurück zu geben.
Kassenpatienten kann man dann zu einem angemessenen Preis Termine anbieten. Sie können sich dann ggf. den Kassensatz von ihren Kassen zurückholen, wenn sie entsprechend mit denen verhandeln. Wenn genug Praxen so vorgehen und eine flächendeckende Versorgung dadurch nicht mehr zu gewährleisten ist (so ist es ja regional heute schon), werden solche Modelle mit Sicherheit "Schule machen". Die eine oder andere Parxis würde damit sicherlich Probleme haben bzw. bekommen und gerne so weiterwursteln. Darüber bin ich mir allerdings klar.
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