Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
ab wann gilt die Liste (01.04.14, ist klar), aber
wenn die erste Behandlung nach dem 01.04. ist,
oder wenn die letzte nach dem 01.04. ist (dann alle 6 = neue Preise)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
ab wann gilt die Liste (01.04.14, ist klar), aber
wenn die erste Behandlung nach dem 01.04. ist,
oder wenn die letzte nach dem 01.04. ist (dann alle 6 = neue Preise)
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Xela schrieb:
Erste Behandlung ist entscheident.
Es zählt das Ausstellungsdatum der Verordnung.
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1. Behandlung ab 1.April, oder Rez.ausstellungsdatum? :tired_face:
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christine81 schrieb:
Na - wat nu? :tired_face:
1. Behandlung ab 1.April, oder Rez.ausstellungsdatum? :tired_face:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist von Vertragsgebiet zur Vertragsgebiet unterschiedlich. Da diese Angaben durch mab fehlen, kann die Frage so nicht beantwortet werden. :kissing_closed_eyes:
1. behandlung frühestens 1.april und rezept natürlich nicht alter als 14 tage dann gilt der neue preis.
wenn die erste behandlung vor den 1.april fällt gilt für das komplette rezept der alte preis
wir rechnen im land brb ab
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yvonne1976 schrieb:
bei uns gilt die regelung wie folgt
1. behandlung frühestens 1.april und rezept natürlich nicht alter als 14 tage dann gilt der neue preis.
wenn die erste behandlung vor den 1.april fällt gilt für das komplette rezept der alte preis
wir rechnen im land brb ab
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ali schrieb:
es sei denn, der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn "erlaubt" :smile:
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silvia43 schrieb:
In Bayer, wenn 1. Behandlung nach dem 1. 4.14 stattfindet dann neue Preise! Ausstellungsdatum kann auch früher sein,wenn die 14 Tage frist eingehalten ist!
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-Christina- schrieb:
In welchem Bundesland gibt's neue Preislisten?!? In Hessen noch nichts in Sicht :anguished:
Wenn schon, denn schon.....
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ali schrieb:
Oder der Arzt einen späteren Behandlungsbeginn zulässt.
Wenn schon, denn schon.....
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StefanP schrieb:
weder noch.
Es zählt das Ausstellungsdatum der Verordnung.
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