Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Da nebenan eine Arztpraxis ist welche diese Rezepte ausstellt hat er jetzt 2 NEUE Rezepte als FV mit 2 bzw 3 Behandlungen neu bekommen.
Kann doch nicht richtig sein , ODER???
Dachte ich kriege eine Kopie vom Original und behandle ganz normal weiter.
Weiss jemand wie es richtig ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
panther123 schrieb:
Hallo, wie verhält es sich wenn ein Patient die Praxis nach 3 Behandlungen wechseln möchte. In meinem Fall hat der Patient ein KG und ein MLD Rezept. Von dem KG sind 4 und von dem MLD 3 Behandlungen abgearbeitet.
Da nebenan eine Arztpraxis ist welche diese Rezepte ausstellt hat er jetzt 2 NEUE Rezepte als FV mit 2 bzw 3 Behandlungen neu bekommen.
Kann doch nicht richtig sein , ODER???
Dachte ich kriege eine Kopie vom Original und behandle ganz normal weiter.
Weiss jemand wie es richtig ist?
Für Praxis 2 benötigt der Patient selbstverständlich neue Verordnungen. Es können schließlich nur Originale abgerechnet werden.
Also: alles richtig so!
Schönes WE, Kreisel78
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kreisel78 schrieb:
Praxis 1 rechnet die durchgeführten Behandlungen ab. Die restl. Einheiten auf den VOs verfallen.
Für Praxis 2 benötigt der Patient selbstverständlich neue Verordnungen. Es können schließlich nur Originale abgerechnet werden.
Also: alles richtig so!
Schönes WE, Kreisel78
Gefällt mir
Aber wenn's bei Dir geklappt hat... ist ja gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kreisel78 schrieb:
Ich finde das eigentlich sehr logisch. Mir würde nicht einfallen, auf Grundlage einer Kopie eine Behandlung durchzuführen.
Aber wenn's bei Dir geklappt hat... ist ja gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Der Nachteil für den Patienten sind Mehrkosten von 10 € pro Verordnungsblattgebühr zusätzlich bei neu ausgestellten Rezepten. Da ist es grad egal, ob der Arzt 3 oder 20 x verordnet. Sein prozentualer Anteil pro Behandlung bleibt dagegen gleich. Aber wenn er partou wechseln will, muß er das halt in Kauf nehmen. Und du kannst nur Originalrezepte abrechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kasse ein Rezept an zwei Praxen bezahlt. Und wenn du das trotzdem schon gemacht hast : wie hast du denn die 10 € mit der anderen Praxis verrechnet ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Das geht aber tatsächlich so. Habe ich schon mehrfach erlebt und dabei eine ganze (kleine) Praxis "übernommen" mit damals 20 Patienten. Die Kollegin ist verzogen und wollte ihre Patienten allesamt irgendwo unterbringen, so ist sie auf uns gekommen, wir hatten uns gerade räumlich vergrößert. So kanns gehen. Original bleibt bei der ersten Praxis, Kopie bekommt die zweite Praxis, aber wenn es schon ein neues Rezept gibt, ist dass natürlich völlig in Ordnung.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
panther123 schrieb:
Hab es schon anders gemacht und hat funktioniert. Da hätte der Patient grosse Nachteile... Logisch ist das jedenfalls nicht.
Mein Profilbild bearbeiten