O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
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Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Ich habe letzte Woche eröffnet und diese Woche hat mich eine Patientin angerufen, diese hatte am Montag ihren letzten Termin (12.) in der Praxis x im gleichen Ort und möchte mit dem nächsten (3.) zu mir.
Soweit so gut, was ist wenn sie mit noch einem Rezept kommt (4.), kann die Kasse das dann absetzen, weil ich kann eigentlich nicht wissen wieviel sie schon hatte. Kann ja auch nicht ehrlich sein?
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Suture schrieb:
Hallo
Ich habe letzte Woche eröffnet und diese Woche hat mich eine Patientin angerufen, diese hatte am Montag ihren letzten Termin (12.) in der Praxis x im gleichen Ort und möchte mit dem nächsten (3.) zu mir.
Soweit so gut, was ist wenn sie mit noch einem Rezept kommt (4.), kann die Kasse das dann absetzen, weil ich kann eigentlich nicht wissen wieviel sie schon hatte. Kann ja auch nicht ehrlich sein?
kollegen sollten, wie das wort schon sagt, kollegial und sportlich miteinander umgehen.wir umliegenden praxen halten das so und fahren gut damit, helfen uns auch aus.dir einen guten start :clap:
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Suture schrieb:
Danke, werde ich so machen.
Ohne Einwilligung durch den Pat. darfst du die andere Praxis nicht anrufen etc., der Pat. muss hier schriftlich einwilligen.
[bearbeitet am 30.04.13 21:29]
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morpheus-06 schrieb:
wie war das mit dem Datenschutz?
Ohne Einwilligung durch den Pat. darfst du die andere Praxis nicht anrufen etc., der Pat. muss hier schriftlich einwilligen.
[bearbeitet am 30.04.13 21:29]
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eMKa schrieb:
google lieber mal den begriff >>schweigepflicht<< oder >>verschwiegenheitspflicht<<
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Suture schrieb:
Danke für den Hinweis, kann mir eine Absetzung der Kasse drohen oder nicht, weil ich es ja nicht offiziell weiß, ob Essays erste folgerezept ist oder das x. ?!
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morpheus-06 schrieb:
eine Absetzung könnte nach HMR drohen, gegen die dann aber unbedingt widersprochen werden muss (Datenschutz), hierzu gibt es einiges an Literatur.
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Heike Nissel schrieb:
zur sicherheit kollegial mit der anderen praxis reden, falls sie mit rezept 4 kommt.und sie kann das auch wissen,dass du ggf. rücksprache hältst.patienten haben freie therapeutenwahl und wir
kollegen sollten, wie das wort schon sagt, kollegial und sportlich miteinander umgehen.wir umliegenden praxen halten das so und fahren gut damit, helfen uns auch aus.dir einen guten start :clap:
Mir ist klar, dass das letzte Rezept der Kasse noch nicht vorliegt, aber wenn von der laufenden Dgn. noch gar keins vorliegt, könnte
das laufende Rezept erst das 2. oder 3. sein.
Oder unterliegen die auch der Schweigepflicht?
Ich dachte immer, dass die Schweigepflicht unter den behandelnden Ärzten und Therapeuten aufgehoben ist, da sie ja untereinander kommunizieren müssen.
Vllt. gibt es auch die Möglichkeit, den Patienten unterschreiben zu lassen, dass er die Wahrheit sagt und im Falle einer Absetzung er die Kosten trägt!?
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Suture schrieb:
Ich werde mich morgen mal schlau machen.
Vielleicht ist es dem Patienten gar nicht recht, wenn Praxis A erfährt, daß er lieber in die Praxis B geht. Da wäre ich auch vorsichtig.
Gruß eska
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eska schrieb:
Zwischen Therapeut und behandelndem/rezeptausstellendem Arzt schon. Hier geht es aber um die Kommunikation Therapeut/Therapeut in unterschiedlichen Praxen.
Vielleicht ist es dem Patienten gar nicht recht, wenn Praxis A erfährt, daß er lieber in die Praxis B geht. Da wäre ich auch vorsichtig.
Gruß eska
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Biancchen schrieb:
Kann man auch bei der Kasse nachfragen, ob sie schob VOs für diese Diagnose eingereicht hatten?
Mir ist klar, dass das letzte Rezept der Kasse noch nicht vorliegt, aber wenn von der laufenden Dgn. noch gar keins vorliegt, könnte
das laufende Rezept erst das 2. oder 3. sein.
Oder unterliegen die auch der Schweigepflicht?
Ich dachte immer, dass die Schweigepflicht unter den behandelnden Ärzten und Therapeuten aufgehoben ist, da sie ja untereinander kommunizieren müssen.
Vllt. gibt es auch die Möglichkeit, den Patienten unterschreiben zu lassen, dass er die Wahrheit sagt und im Falle einer Absetzung er die Kosten trägt!?
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Das werde ich wohl ändern müssen.
Danke euch für die tips.
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Suture schrieb:
Die Patientin war heute da. Sie hat nicht gesagt das sie die Praxis wechselt. Jetzt hat sie mir ein EV Rezept gebracht, weil die Sprechstunde gemeint hat neue Praxis neue Rezepte.
Das werde ich wohl ändern müssen.
Danke euch für die tips.
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therapeutin schrieb:
Nicht du sollst es ändern,sondern der Pat. :kissing_closed_eyes: Was willst du denn noch alles kostenlos erledigen :confused:
Wenn dir die Patientin nicht erzählt, wann sie das letzte mal Physio bekommen hat, kannst du das doch gar nicht wiessen... und dann erzählt sie es dir halt nicht :wink:
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heropas schrieb:
Wieso ändern lassen?
Wenn dir die Patientin nicht erzählt, wann sie das letzte mal Physio bekommen hat, kannst du das doch gar nicht wiessen... und dann erzählt sie es dir halt nicht :wink:
ich kann die verordnungsfolge nur anhand meiner eigenen dokumentation überprüfen - wenn die patientin zum ersten mal in meine praxis kommt ist das für mich und meine dokumentation eine erstverordnung - alles andere interessiert mich nicht -
1111 - (prost)
[bearbeitet am 03.05.13 20:11]
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eMKa schrieb:
die verordnungsfolge richtet sich nach der diagnose - und die kann selbst die patientin evtl. nicht genau sagen -
ich kann die verordnungsfolge nur anhand meiner eigenen dokumentation überprüfen - wenn die patientin zum ersten mal in meine praxis kommt ist das für mich und meine dokumentation eine erstverordnung - alles andere interessiert mich nicht -
1111 - (prost)
[bearbeitet am 03.05.13 20:11]
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idefix- schrieb:
Frag einfach die Patientin, wie die Sachlage ist, das notierst du und lässt Sie unterschreiben, das bei unrichtigen ANgaben sie selber für die Kosten aufkommen muß. Wird bei uns so gehandhabt und lief bisher reibungslos.
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SGBV schrieb:
Prüfen, was man selber sieht. Wir sind keine Detektive! http://www.physio.de/forum/abrechnung/wie-die-gesamtverordnungsmenge-pruefen/8/151222/151222
ich erklärte ihr auch i könne doch ni wissen ob pat die wahrheit sagt od nicht was sie auch bestätigte mir aber den tipp gab die kasse anzurufen u nachzufragen
finde allerdings den hinweiss von idefix absolut super u werde das auch übernehmen
und auch von mir alles gute für die neue praxis
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rudibam schrieb:
Ich kann mich nur Wundern wie hier mit Halbwissen oder auch Keinwissen dikutiert wird. Kein Wunder das viele Kollegen/innen darüber klagen das sie von den Ärzten nicht akzeptiert werden.
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Axel Bolik schrieb:
soweit i weiss unterliegen wir einer prüfpflicht und auch mein gespräch gestern mit der dak ergab das wir prüfen müssen so gut es geht und im erntsfall immer rücksprache mit der kasse halten, sicher könnte das ein od andere rezept bei denen noch ni eingetrudelt sein aber im normalfall haben die einen überblick aller verordneten rezepte u geben auch gerne auskunft wie man sich verhalten soll bzw was noch zu erledigen ist.
ich erklärte ihr auch i könne doch ni wissen ob pat die wahrheit sagt od nicht was sie auch bestätigte mir aber den tipp gab die kasse anzurufen u nachzufragen
finde allerdings den hinweiss von idefix absolut super u werde das auch übernehmen
und auch von mir alles gute für die neue praxis
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