Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Ich ging bis jetzt davon aus, dass bei der extrabudgetären Verordnung die Praxisbesonderheiten im Gegensatz zur Langfristgenehmigung schon ab der Erstverordnung berücksichtigt werden, also VO mit ICD-10-Kodierung als Praxisbesonderheit ab Erst-VO extrabudgetär, VO mit ICD-10-Kodierung als Langfristgenehmigung erst nach Durchlaufen des Regelfalles extrabudgetär. Ist das richtig?
Gruß, dexter
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dexter schrieb:
Hallo!
Ich ging bis jetzt davon aus, dass bei der extrabudgetären Verordnung die Praxisbesonderheiten im Gegensatz zur Langfristgenehmigung schon ab der Erstverordnung berücksichtigt werden, also VO mit ICD-10-Kodierung als Praxisbesonderheit ab Erst-VO extrabudgetär, VO mit ICD-10-Kodierung als Langfristgenehmigung erst nach Durchlaufen des Regelfalles extrabudgetär. Ist das richtig?
Gruß, dexter
Quelle: Merkblatt des GKV Spitzenverbandes / KBV und des G-BA.
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dexter
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dexter schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
dexter
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morpheus-06 schrieb:
Das ist so richtig, Praxisbesonderheiten (Anlage 1) ab Erst-Vo. möglich, langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2) nur bei Vo. adR.
Quelle: Merkblatt des GKV Spitzenverbandes / KBV und des G-BA.
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