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• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Habe hier eine VO vorliegen, die mir mein Abrechnungsprogramm als "Praxisbesonderheit" kennzeichnet.
Ist eine VO über 6x KG a.d.R..Weiß jemand, ob ich das genehmigen lassen muss oder ob dort auch der Genehmigungsverzicht gilt (Siemens BKK)?
Lieben Gruß
Neodyma
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Neodyma schrieb:
Guten Morgen!
Habe hier eine VO vorliegen, die mir mein Abrechnungsprogramm als "Praxisbesonderheit" kennzeichnet.
Ist eine VO über 6x KG a.d.R..Weiß jemand, ob ich das genehmigen lassen muss oder ob dort auch der Genehmigungsverzicht gilt (Siemens BKK)?
Lieben Gruß
Neodyma
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...es müsste dann der richtige ICD10 Code draufstehen (brauchen wir nicht zu prüfen). Wenn die BKK VO adR nicht zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, dann braucht dies auch nicht bei Praxisbesonderheiten zu sein.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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