Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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h...
hab derzeit ein Problem mit einer Arztpraxis...
Hab Absetzung bekommen, weil das Datum geändert wurde, gestemptelt und unterschrieben, jedoch nicht nochmal mit:
wurde korrigiert am selben datum usw..
Ich habe die Praxis darauf hingewiesen. Bekam 2x die Antwort: " Das Rezept wurde geändert".. Ja schön, bringt mir nicht weiter, da die Kasse es nicht anerkennt. Und ich wies daraufhin: Bitte schreiben Sie hin, Rezept wurde am mit neuem Datum korrigiert, stempeln unterschreiben und zurück bitte. Wieder wurde gesagt: Es ist geändert worden ohne diese "Korrektur Hinweis mit Datum".
Die Praxis reagiert seitdem nicht mehr auf Mail...Wie gehe ich am besten voran?
MFG
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Das Ausstellungsdatum wurde geändert? Und was fehlt dich jetzt?
du hast ein Stempel
eine Unterschrift
und dir fehlt jetzt noch das Korrekturdatum?
Dann schreibe es selber unter dem Stempel und gut ist. Aber das Datum muss VOR Behandlungsbeginn sein.
„wurde korrigiert am…“ muss nicht geschrieben werden das Datum reicht aus.
Wir lassen solche Rezepte grundsätzlich nochmal neu ausstellen. Sag der Patientin sie soll dir eine Rezeptkopie mit Datum xy bringen. Wirf das alte Rezept weg und rechne die Zweitschrift ab.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich verstehe dein Problem nicht.
Das Ausstellungsdatum wurde geändert? Und was fehlt dich jetzt?
du hast ein Stempel
eine Unterschrift
und dir fehlt jetzt noch das Korrekturdatum?
Dann schreibe es selber unter dem Stempel und gut ist. Aber das Datum muss VOR Behandlungsbeginn sein.
„wurde korrigiert am…“ muss nicht geschrieben werden das Datum reicht aus.
Wir lassen solche Rezepte grundsätzlich nochmal neu ausstellen. Sag der Patientin sie soll dir eine Rezeptkopie mit Datum xy bringen. Wirf das alte Rezept weg und rechne die Zweitschrift ab.
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pt ani schrieb:
@massu Aber ist das noch heilbar? Ich glaube nicht.
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ali schrieb:
@pt ani ist einmalig heilbar, nix Kirche...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali
ali schrieb am 14.01.2024 16:54 Uhr:@pt ani ist einmalig heilbar, nix Kirche... Aber nur VOR der Einreichung bei der Kasse zur Abrechnung. Danach nicht mehr.
ist mir aber auch noch nicht passiert…
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massu schrieb:
@pt ani Jetzt sehe ich es auch! im Nachhinein kann dieser Fehler nicht geheilt werden. Weil das Korrekturdatum VOR Beginn hätte sein sollen. Oder wie Lars meint, VOR Einreichen.
ist mir aber auch noch nicht passiert…
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Genau das meinte ich.
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ali schrieb:
@massu Denn lass Dir vom Doc bestätigen, wenn dem so ist, dass die Änderung vorher (Datum) gemacht wurde
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pt ani schrieb:
@ali Das geht NACH der Abrechnung aber nicht mehr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hab derzeit ein Problem mit einer Arztpraxis...
Hab Absetzung bekommen, weil das Datum geändert wurde, gestemptelt und unterschrieben, jedoch nicht nochmal mit:
wurde korrigiert am selben datum usw..
Ich habe die Praxis darauf hingewiesen. Bekam 2x die Antwort: " Das Rezept wurde geändert".. Ja schön, bringt mir nicht weiter, da die Kasse es nicht anerkennt. Und ich wies daraufhin: Bitte schreiben Sie hin, Rezept wurde am mit neuem Datum korrigiert, stempeln unterschreiben und zurück bitte. Wieder wurde gesagt: Es ist geändert worden ohne diese "Korrektur Hinweis mit Datum".
Die Praxis reagiert seitdem nicht mehr auf Mail...Wie gehe ich am besten voran?
MFG
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ali schrieb:
hingehen, Telefon klappt nicht ?
ok telefonieren und hingehen..die sagen erneut: ist geändert worden, wir machen nix mehr..und weiter?
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ali schrieb:
@AT:Ach,hingehen ist manchmal einfach nachhaltiger und gerade in diesem Fall effektiv. Hab noch nie erlebt, dass mir dann etwas verweigert wurde...Ausserdem kann Mensch gleich noch anderes klären, werben etc.
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ali schrieb:
Ach hingehen ist manchmal einfach nachhaltiger und Mensch kann gleich noch anderes klären, werben etc.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wer hat schon zeit hinzugehen? da hat man das geld wieder drinne, wenn man weiterbehandelt...
ok telefonieren und hingehen..die sagen erneut: ist geändert worden, wir machen nix mehr..und weiter?
Ich verstehe das Problem nicht.
Wenn mir Jemand ein falsch ausgestelltes Rezept bringt, dann behandel ich nicht bevor das nicht richtig ausgestellt ist.
Wenn ich das richtig lese, was dir passiert ist, dann hast du auf ein falsch ausgestelltes Rezept hin behandelt - tja persönliches Pech.
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Halbtitan schrieb:
Hä?
Ich verstehe das Problem nicht.
Wenn mir Jemand ein falsch ausgestelltes Rezept bringt, dann behandel ich nicht bevor das nicht richtig ausgestellt ist.
Wenn ich das richtig lese, was dir passiert ist, dann hast du auf ein falsch ausgestelltes Rezept hin behandelt - tja persönliches Pech.
Wenn ja, dann ist die Absetzung korrekt, da eine Änderung immer mit einem Datum zu versehen ist. Also auch bei dem Ausstellungsdatum, ein Stempel ist übrigens nicht erforderlich.
Diese VO wirst du nicht mehr reparieren können.
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SNS37 schrieb:
Ich vermute mal, es handelt sich hier um das Ausstellungsdatum, welches geändert wurde.
Wenn ja, dann ist die Absetzung korrekt, da eine Änderung immer mit einem Datum zu versehen ist. Also auch bei dem Ausstellungsdatum, ein Stempel ist übrigens nicht erforderlich.
Diese VO wirst du nicht mehr reparieren können.
§ 25a (3) Bundesmantelvertrag Ärzte
Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von veranlassten Leistungen
bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe, soweit in den
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht anders geregelt. Bei
elektronischen Verordnungen muss ein neuer E-Verordnungsdatensatz erstellt
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Nachhilfe für die Arztpraxis...
§ 25a (3) Bundesmantelvertrag Ärzte
Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von veranlassten Leistungen
bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe, soweit in den
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht anders geregelt. Bei
elektronischen Verordnungen muss ein neuer E-Verordnungsdatensatz erstellt
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Das reicht aber nicht, es muss nochmal Korrekturdatum angegeben werden und unterschrieben werden. Das will die Praxis aber nicht machen, weil sie sagt: "Es ist ok so"! Das ist eine Frechheit!
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Warum wollen doch immer alle Stempeln? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Und,... ein Stempel wird nicht verlangt!
Warum wollen doch immer alle Stempeln? 🤔
Übergib den schwarzen Peter das nächste mal vorher dem Patienten in Form der Verordnung zurück. Erst eine korrekte Verordnung, dann gibt`s auch Termine.
Ist im Alltag manchmal schwierig, das Szenario kenne ich auch, aber anders geht es nicht.
Und meine Patienten wissen ab der 2. Verordnung, worauf sie achten müssen. In ganz speziellen Arztpraxen fotografieren meine Patienten sich vorher das alte (meistens auch korrigierte) Rezept und nehmen das neue erst mit, wenn es so aus sieht wie der Vorgänger....
Alles wird gut, shit happens, Haken dran, Krone richten und weiter! :-)
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tinki schrieb:
Sorryyyyy...DU hast es aber so angenommen und abgearbeitet.
Übergib den schwarzen Peter das nächste mal vorher dem Patienten in Form der Verordnung zurück. Erst eine korrekte Verordnung, dann gibt`s auch Termine.
Ist im Alltag manchmal schwierig, das Szenario kenne ich auch, aber anders geht es nicht.
Und meine Patienten wissen ab der 2. Verordnung, worauf sie achten müssen. In ganz speziellen Arztpraxen fotografieren meine Patienten sich vorher das alte (meistens auch korrigierte) Rezept und nehmen das neue erst mit, wenn es so aus sieht wie der Vorgänger....
Alles wird gut, shit happens, Haken dran, Krone richten und weiter! :-)
Es passiert leider auch, dass man selbst einmal etwas übersieht - das ist menschlich -und man erhält eine Absetzung.
Wenn man die Möglichkeit zur Korrektur hat, lassen wir diese Rezepte korrigieren. In dem Fall der oben beschrieben wurde, würde ich die e- Mail Adresse des Arztes erfragen - im Internet stehen diese meistens - und per e-Mail dem Arzt die Situation erklären. Ich denke nicht dass sich der Arzt weigert, die Verordnung korrekt abzuändern. Persönlich den Arzt aufsuchen, geht gar nicht. Dafür gibt es kein Geld. Ich arbeite seit über 20 Jahren an der Rezeption und ich habe zum abändern noch nie einen Arzt persönlich aufgesucht.
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Oken1 schrieb:
@tinki Wir vergeben die meisten Termine telefonisch und die Patienten bringen die Verordnung zum 1. Termin mit. Den Patienten nicht zu behandeln, wenn die Verordnung falsch ausgestellt ist, wäre wirtschaftlich katastrophal. Wir behandeln und lassen die Rezepte korrigieren. Wenn wir die Ärzte nicht erreichen, schicken wir die Patienten mit einer Rezeptkopie zum Arzt.
Es passiert leider auch, dass man selbst einmal etwas übersieht - das ist menschlich -und man erhält eine Absetzung.
Wenn man die Möglichkeit zur Korrektur hat, lassen wir diese Rezepte korrigieren. In dem Fall der oben beschrieben wurde, würde ich die e- Mail Adresse des Arztes erfragen - im Internet stehen diese meistens - und per e-Mail dem Arzt die Situation erklären. Ich denke nicht dass sich der Arzt weigert, die Verordnung korrekt abzuändern. Persönlich den Arzt aufsuchen, geht gar nicht. Dafür gibt es kein Geld. Ich arbeite seit über 20 Jahren an der Rezeption und ich habe zum abändern noch nie einen Arzt persönlich aufgesucht.
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ali schrieb:
nochmal: persönlich hab ich bisher jede 2. Unterschrift bekommen. Der Einsatz ist die Absetzung wohl wert, nimm den BRV mit, also den Passus...
Aktuell haben wir aber auch nur einen sehr schwierigen, nun, eher äußerst kreativen Verordner, der meint, seine eigenen HMR kreieren zu können.
Eckdaten erfragen wir grundsätzlich im Telefonat der Terminvergabe. Gibt der Patient diesen einen Arzt an, lassen wir uns die Verordnung am Telefon vorlesen.
Im Vorfeld gibt es so viele Möglichkeiten um Katastrophen abzuwenden, so what.
Schönes Wochenende an alle!
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tinki schrieb:
@Oken1 nun, ich kann nicht beurteilen wieviele falsch ausgestellte Rezepte tagtäglich bei euch landen, dass es einer wirtschaftlichen Katastrophe gleichkommt. Bei mir hält es sich glücklicherweise in Grenzen. Wirtschaftlich fahre ich besser Patienten der besonders schwierigen Verordner gleich zurück zu schicken, als erst nach mehreren Terminen oder gar einer ganzen Verordnung in die Röhre zu schauen.
Aktuell haben wir aber auch nur einen sehr schwierigen, nun, eher äußerst kreativen Verordner, der meint, seine eigenen HMR kreieren zu können.
Eckdaten erfragen wir grundsätzlich im Telefonat der Terminvergabe. Gibt der Patient diesen einen Arzt an, lassen wir uns die Verordnung am Telefon vorlesen.
Im Vorfeld gibt es so viele Möglichkeiten um Katastrophen abzuwenden, so what.
Schönes Wochenende an alle!
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Kitane schrieb:
@Oken1 wir bitten jeden neuen Patienten vorher vorbei zu kommen,uns ggf.das Rezept zuzumailen ,faxen ,so entgehen wir dem Problem. Es muss vorher auch noch die Anmeldung ausgefüllt werden,evt. eine Honorarvereinbarung unterschrieben werden.usw.
Nicht jeder Patient hat ein Fax oder e- Mail. Beim 1. Termin den die Patienten wahr nehmen, wird alles was unklar ist, geklärt.
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Oken1 schrieb:
@Kitane Es ist unmöglich jeden Patienten zu bitten, um einen Termin zu vereinbaren, zuerst einmal in der Praxis durch zukommen. Wir haben 2 Praxen, mehrere Mitarbeiter. Ein sehr großes Einzugsgebiet. Das bedeutet täglich eine Vielzahl von Patienten die rein und raus gehen, täglich mehrere Neuanmeldungen und Rezepte die fertig sind und abgerechnet werden müssen. Die Kontrolle der Eingangsrezpete muss erledigt werden und Nachkontrolle der fertigen Rezete, muss erledigt werden. Und täglich kommen leider immer noch jede Menge Rezepte rein, die falsch ausgestellt sind, die wir korrigieren lassen müssen. Da fallen jede Menge administrative Aufgaben an. Für die Rezeptionskräfte und die Therapeuten. Viele Anmeldungen werden zusätzlich über das Telefon angenommen die man erledigen muss, AB abhören und ab arbeiten....... Also keine Zeit persönlich zum Arzt zu gehen, zumal die bei uns nicht um die Ecke ihre Praxen haben. Und wie gesagt, das wären Kosten die von niemandem erstattet werden. Abänderung werden per Fax, per e - Mail oder vom Patient erledigt.
Nicht jeder Patient hat ein Fax oder e- Mail. Beim 1. Termin den die Patienten wahr nehmen, wird alles was unklar ist, geklärt.
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Kitane schrieb:
Und wenn der Arzt das Rezept nicht ändert ? Haben wir auch schon gehabt,dann hast Du die Behandlung in den Sand gesetzt. Bei uns klappt es prima seit Jahren,dass die Patienten uns vorab das Rezept zukommen lassen.Du kannst auch Pech haben,dass der PATIENT Deine Privatpreise nicht akzeptiert,dann hast Du wieder eine Behandlung in den Sand gesetzt.
Wir haben schon Rezepte zurück bekommen, weil wir etwas beim kontrollieren übersehen hatten, konnten diese Rezepte aber wieder zur Abrechnung einreichen.
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Oken1 schrieb:
Wir haben unsere Praxen seit 22 Jahren, bis heute haben alle Ärzte die Rezepte korrigiert. Wenn das jemals der Fall sein sollte, würde ich umgehend die Krankenkasse anrufen und um Klärung bitten. Habe ich übrigens schon in anderen Fällen gemacht. Wir haben noch nie eine Verordnung in den Sand gesetzt. Ich scheue mich nicht, mich mit den Kassen auseinander zu setzen. Da hat man wenigstens einnmal die Möglichkeit, die Probleme anzusprechen, die man nicht gut findet.
Wir haben schon Rezepte zurück bekommen, weil wir etwas beim kontrollieren übersehen hatten, konnten diese Rezepte aber wieder zur Abrechnung einreichen.
Anders formuliert: noch NIE eine Absetzung gehabt??
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tinki schrieb:
@Oken1 ihr habt ernsthaft "noch nie eine Verordnung in den Sand gesetzt"???
Anders formuliert: noch NIE eine Absetzung gehabt??
kann ich auch (fast) nicht glauben....selbst mir ist das schon passiert (obwohl ich immer sehr pingelig war)
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JürgenK schrieb:
@tinki
kann ich auch (fast) nicht glauben....selbst mir ist das schon passiert (obwohl ich immer sehr pingelig war)
Mittlerweile erfassen wir Verordnungen digital. Bevor die Rezepte im Hauptprogramm angelegt werden, werden die Rezepte auf Richtigkeit geprüpft. Das Programm zeigt an was nicht stimmt und was und wie die Verordnung geändert werden muss Das erspart jede Menge Zeit. Das tolle ist, dass man mit einer App, überall Rezepte erfassen kann und man hat von überall aus, Zugriff auf das Programm und kann Rezepte einsehen. Das bedeutet, dass wir im Homeoffice arbeiten können.
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Oken1 schrieb:
Wir haben schon Verordnungen von den Kassen zurück bekommen, die wir aber immer heilen konnten. Wir rechnen nicht selbst ab, die Rezepte werden von uns an eine Abrechnungsfirma geschickt. Diese kontrollieren die Verordnungen auch noch einmal. Mit dem Abrechungszentrum haben wir fest gelegt, was geprüft werden muss. Rezepte die zurück kamen und abgesetzt wurden, - Kassen setzen ja prinzipiell ab, - waren immer heilbar und wir haben unser Geld immer zurück bekommen. Was bedeutet " Rezepte in den Sand setzen? Ganze Verordnungen nicht bezahlt bekommen? Hatten wir tatsächlich noch nie und haben wir hoffentlich nie.
Mittlerweile erfassen wir Verordnungen digital. Bevor die Rezepte im Hauptprogramm angelegt werden, werden die Rezepte auf Richtigkeit geprüpft. Das Programm zeigt an was nicht stimmt und was und wie die Verordnung geändert werden muss Das erspart jede Menge Zeit. Das tolle ist, dass man mit einer App, überall Rezepte erfassen kann und man hat von überall aus, Zugriff auf das Programm und kann Rezepte einsehen. Das bedeutet, dass wir im Homeoffice arbeiten können.
Ok, dann habt ihr ein rund um sorglos Paket für wahnsinnig viel Geld bei einem Dienstleister eingekauft. Das wäre mir zu schade um das Geld...
Muss jeder selbst wissen...
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tinki schrieb:
@Oken1 ich hab dich nur zitiert..."in den Sand gesetzt" hast du geschrieben grimacing ...ich helfe gern.
Ok, dann habt ihr ein rund um sorglos Paket für wahnsinnig viel Geld bei einem Dienstleister eingekauft. Das wäre mir zu schade um das Geld...
Muss jeder selbst wissen...
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Oken1 schrieb:
Ach so. In den Sand gesetzt kommt nicht von mir.Hatte zuvor ein anderer geschrieben. So wahnsinnig viel Geld ist das nicht. Aber bedeutet Sicherheit. Bei der Menge an Verordnungen die bei uns die Praxen durchlaufen. Und es bedeutet Freizeit. Denn die Abrechnung müsste ja auch noch irgendwann gemacht werden.
jetzt muss ich aber mal nachfragen: Wie behandelt man einen HB im HomeOffice...bzw wie kontrolliere ich eine VO im Heim
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Oken1
jetzt muss ich aber mal nachfragen: Wie behandelt man einen HB im HomeOffice...bzw wie kontrolliere ich eine VO im Heim
MfG
JürgenK ;)
@Oken1 arbeitet an der Rezi. Da kann man (wenn es mehrere Rezi-Kollegen sind) schon mal Verordnungen im Home-Office eingeben, kontrollieren, etc. Auch Terminvergaben sind mit telefonischer Weiterleitung möglich.
Ich nehme auch oft Verordnungen mit nach Hause und gebe dort ein, genauso, wie ich auch von zuhause aus Terminierungen mache.
Behandlungen eher suboptimal sunglasses
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die neue schrieb:
@JürgenK
@Oken1 arbeitet an der Rezi. Da kann man (wenn es mehrere Rezi-Kollegen sind) schon mal Verordnungen im Home-Office eingeben, kontrollieren, etc. Auch Terminvergaben sind mit telefonischer Weiterleitung möglich.
Ich nehme auch oft Verordnungen mit nach Hause und gebe dort ein, genauso, wie ich auch von zuhause aus Terminierungen mache.
Behandlungen eher suboptimal sunglasses
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Oken1 schrieb:
Ja,so machen wir das auch.😀👍
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Richtig, Ausstellungsdatum ist geändert worden unterschrieben und gestempelt.
Das reicht aber nicht, es muss nochmal Korrekturdatum angegeben werden und unterschrieben werden. Das will die Praxis aber nicht machen, weil sie sagt: "Es ist ok so"! Das ist eine Frechheit!
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