Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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einer meiner (mehrjährigen) Privatpatienten bestreitet Behandlungen der letzten VO (20*) in Anspruch genommen zu haben. Bevor ich meinen Anwalt einschalte: Lasst Ihr die PP´s gegenzeichnen, bzw. wo liegt die Beweispflicht?
PS: Hatte nach Wechsel in GKV eine Privat-Vo und nun keine Kostenerstattung!
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RePro schrieb:
Hallo,
einer meiner (mehrjährigen) Privatpatienten bestreitet Behandlungen der letzten VO (20*) in Anspruch genommen zu haben. Bevor ich meinen Anwalt einschalte: Lasst Ihr die PP´s gegenzeichnen, bzw. wo liegt die Beweispflicht?
PS: Hatte nach Wechsel in GKV eine Privat-Vo und nun keine Kostenerstattung!
Du hast den Teil-PT und eine ausformulierte Honorarvereinbarung mit Preisen welche der >Kunde< unterschrieben und damit anerkannt hat?!
Grüße...Gerry
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->allerdings lasse ich mir die Behandlung(-sdaten) nicht schriftlich bestätigen...
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RePro schrieb:
...Pat. wechselte von PKV in GKV, wurde Privat berechnet und bekommt nun keine Erstattung. Was mir im Grunde egal ist! Dennoch geht es um seine Privatkohle und er bestreitet die Behandlungen in Anspruch genommen zu haben. Honorarvereinbarung ist bei wiederkehreden Behandlungen nicht erforderlich!
->allerdings lasse ich mir die Behandlung(-sdaten) nicht schriftlich bestätigen...
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therapeutin schrieb:
haste du Zeugen,dass er da war?
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Andreas216 schrieb:
Die Termine stehen doch aber sicher im Terminbuch und auf der Rechnung, oder?
Der Kunde hat eine Privatverordnung, auf der Verordnung sind zumindest die Behandlungsdaten numerisch eingetragen?
Klar ist, dass er keine Erstattung bekommt, von wem auch, sicherlich nicht durch die GKV.
Und jetzt stellt er sich hin und behauptet, dass keinerlei Behandlungen stattgefunden hätten? Dreist aber denkbar!
Allerdings muss ich auch anmerken, dass es fahrlässig von dir war keine neue Honorarvereinbarung zu machen um ganz klar herauszustellen, dass er auch keine Kostenerstattung zu erwarten hat und als Selbstzahler auftritt!
Außer ihm anhand deines Terminplanes und der Listung auf der Verordnung stattgefunden Behandlungen zu belegen kannst du nur an sein Ehrgefühl und seine moralische Verpflichtung dir gegenüber appellieren. Wenn er sich partout weigert bleibt dir nur der Gang zum RA! Dann aber massiv!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Damit ich es auch wirklich richtig verstehe:
Der Kunde hat eine Privatverordnung, auf der Verordnung sind zumindest die Behandlungsdaten numerisch eingetragen?
Klar ist, dass er keine Erstattung bekommt, von wem auch, sicherlich nicht durch die GKV.
Und jetzt stellt er sich hin und behauptet, dass keinerlei Behandlungen stattgefunden hätten? Dreist aber denkbar!
Allerdings muss ich auch anmerken, dass es fahrlässig von dir war keine neue Honorarvereinbarung zu machen um ganz klar herauszustellen, dass er auch keine Kostenerstattung zu erwarten hat und als Selbstzahler auftritt!
Außer ihm anhand deines Terminplanes und der Listung auf der Verordnung stattgefunden Behandlungen zu belegen kannst du nur an sein Ehrgefühl und seine moralische Verpflichtung dir gegenüber appellieren. Wenn er sich partout weigert bleibt dir nur der Gang zum RA! Dann aber massiv!!
Grüße...Gerry
- bis zum Zeitpunkt des Rechnungswiderspruchs war mir ein KK-wechsel nicht bekannt!
Ich kann nicht´s für seine Unwissenheit, vllt. wäre ich ihm sogar Preislich entgegengekommen...war eigentlich ein netter Kerl!
Aber: Ist der Mahnbescheid anfechtbar?
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RePro schrieb:
- selbstverständlich lief die Terminierung über PC und die Berechnung mit Behandlungsdatenbestätigung! (Zeugen: MA´s)
- bis zum Zeitpunkt des Rechnungswiderspruchs war mir ein KK-wechsel nicht bekannt!
Ich kann nicht´s für seine Unwissenheit, vllt. wäre ich ihm sogar Preislich entgegengekommen...war eigentlich ein netter Kerl!
Aber: Ist der Mahnbescheid anfechtbar?
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don schrieb:
Alles ist anfechtbar! Recht haben und Recht bekommen sind nunmal 2 verschiedene Dinge! Um bestmöglich alle Eventualitäten aus dem Wege zu räumen lass ich jeden P-Pat natürlich meine Honorarvereinbarung unterschreiben und zusätzlich hinten auf dem P-Rezept wird das Datum vermerkt und durch die Unterschift des Patienten noch einmal bestätigt das der Patient die Behandlung erhalten hat. Meine Erfahrung zeigt, dass es so die wenigsten Unklarheiten gibt.
Nach 14 Tagen ohne Widerspruch kann man Vollstreckungsbescheid beantragen, Antrag ist dem Mahnbescheid beigefügt.
Wenn dem auch nicht widersprochen (auch 14 Tage) wird, dann haste einen Titel, den Du 30 Jahre vollstrecken kannst.
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TheStonie schrieb:
Einem Mahnbescheid kann man 14 Tage lang widersprechen. Wenn ja, dann kann man direkt (kann man so oder so) Klage einreichen.
Nach 14 Tagen ohne Widerspruch kann man Vollstreckungsbescheid beantragen, Antrag ist dem Mahnbescheid beigefügt.
Wenn dem auch nicht widersprochen (auch 14 Tage) wird, dann haste einen Titel, den Du 30 Jahre vollstrecken kannst.
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Jörg Imbach schrieb:
Man sollte sich am besten angewöhnen, die Privatpatienten neben einer Honorarvereinbarung auch gleichzeitig eine Einzugsermächtigung unterschreiben zu lassen, ersatzweise Vorkasse zu leisten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Eine Einzugsermächtigung nützt dir überhaupt nichts, denn erstens kann der Patient sie jederzeit widerrufen und zweitens kann er schon abgebuchtes Geld zurückrufen (früher bis 6 Wochen, heute glaube ich sogar noch länger).
Gruß Britt
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Jörg Imbach schrieb:
Das ist richtig. Aber Zahlungsausfälle gibt es bei Rechnungsstellung mit Zahlungsziel auch. In vielen Fällen ist das Geld aber per Einzugsermächtigung deutlich schneller auf meinem Konto. Wenn dann mal eine zurückgebucht wird, muss man halt das Mahnverfahren einleiten.
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Gerry schrieb:
Was jetzt? "langjähriger Privatpatient? Wechsel in GKV? Dann eine Privatverordnung?
Du hast den Teil-PT und eine ausformulierte Honorarvereinbarung mit Preisen welche der >Kunde< unterschrieben und damit anerkannt hat?!
Grüße...Gerry
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RePro schrieb:
:clap: THX
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