Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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• Teamgefühl und klare
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• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
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• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Nun meine Frage: Ich finde die Kasse, auch beim Einlesen der Karte des Patienten, nicht in der Theorg Kostenträgerdatei (aktuellste Theorgversion).
Wie muss ich das Rezept abrechnen? Satz der Primärkassen oder VdeK? Oder Privatrechnung bei Postbeamten? Wohin geht die Papierrechnung und an welche Abrechungsstelle werden die Daten geschickt?
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Maximilian Öller schrieb:
Habe ein Rezept von der PBeaKK Stuttgart (Kassaennr. 3600182) bekommen!
Nun meine Frage: Ich finde die Kasse, auch beim Einlesen der Karte des Patienten, nicht in der Theorg Kostenträgerdatei (aktuellste Theorgversion).
Wie muss ich das Rezept abrechnen? Satz der Primärkassen oder VdeK? Oder Privatrechnung bei Postbeamten? Wohin geht die Papierrechnung und an welche Abrechungsstelle werden die Daten geschickt?
Eine von beiden findest Du hier bei physio in den Preislisten, die ander ist Privat
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ist es A oder B...wird dann unterschiedlich gehandhabt.
Eine von beiden findest Du hier bei physio in den Preislisten, die ander ist Privat
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Bei der Physio-Preisliste für Postbeamte A steht auch dabei, dass dies keine gesetzliche KK ist und die Heilmittelrichtlinine keine Anwendung findet:
Wie wird also abgerechnet? A und B mit privater Rechnung direkt an den Patienten?
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A = angestellt ohne Beamtenstatus mit eigener Preisliste
beide Fälle keine HMR und HMK
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morpheus-06 schrieb:
B = Beamter beihilfeberechtigt = Privatpatient
A = angestellt ohne Beamtenstatus mit eigener Preisliste
beide Fälle keine HMR und HMK
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Maximilian Öller schrieb:
es ist Postebeamte B - ist das dann die Private ?
Bei der Physio-Preisliste für Postbeamte A steht auch dabei, dass dies keine gesetzliche KK ist und die Heilmittelrichtlinine keine Anwendung findet:
Wie wird also abgerechnet? A und B mit privater Rechnung direkt an den Patienten?
Muss man MT oder Bobath/Vojta/PNF haben, um mit der Kasse entsprechend abzurechnen oder ist es hier möglich z.B. KG-ZNS mit KG abzurechnen?
Ist das irgendwo genau nachzulesen welche Richtlinien gelten?
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Da ist nachzulesen, dass die Zertifikate benötigt werden um diese Leistungen abzurechnen.
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morpheus-06 schrieb:
Post A unterliegt nicht den HMR + HMK aber unseren RV.
Da ist nachzulesen, dass die Zertifikate benötigt werden um diese Leistungen abzurechnen.
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Maximilian Öller schrieb:
Wenn in beiden Fällen keine HMR und HMK gelten, wie sieht es dann mit Zertifikatsleistungen aus?
Muss man MT oder Bobath/Vojta/PNF haben, um mit der Kasse entsprechend abzurechnen oder ist es hier möglich z.B. KG-ZNS mit KG abzurechnen?
Ist das irgendwo genau nachzulesen welche Richtlinien gelten?
Ob A oder B hat nichts mit dem Beamtenstatus zu tun. In der Regel sind die meisten Versicherten beihilfeberechtigte Beamte (oder deren Partner). Richtig ist aber, dass B-Versicherte eine Privatrechnung bekommen, bei A-Versicherten wird direkt mit der Krankenkasse (eigene Preisliste) abgerechnet. Letzteres finde ich immer komisch, weil wir mit denen gar keine Verträge haben.
Für B-Versicherte kann man die individuellen Privatpreise in Rechnung stellen. Im Gegensatz zu anderen Privatpatienten, haben die Postversicherten aber keine Möglichkeit, zwischen Basisversicherung oder höherem Versicherungsumfang zu wählen. D.h. sie bekommen wirklich nur die Beihilfehöchstpreise erstattet und zahlen privat immens drauf. Das ist zwar nicht mein Problem, aber ich persönlich würde bei diesen Versicherten doch Beihilfepreise nehmen, weil die Versicherten sozusagen unverschuldet in ihrer Versicherungssituation stecken. Aber das muss jeder PI für sich selbst entscheiden.
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PBeaKK A sind meist Angestellte oder (wenige) Beamte, Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes
PBeaKK B sind alles "Beamte" des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
also so kenne ich es...
...zwischen Basisversicherung oder höherem Versicherungsumfang zu wählen...
das können andere Beihilfeberechtigte im Bereich der Heilmittel auch nicht mehr.
[bearbeitet am 16.05.13 18:58]
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morpheus-06 schrieb:
Physioverbände haben Verträge mit der PBeaKK, deshalb auch eine eigene Liste
PBeaKK A sind meist Angestellte oder (wenige) Beamte, Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes
PBeaKK B sind alles "Beamte" des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
also so kenne ich es...
...zwischen Basisversicherung oder höherem Versicherungsumfang zu wählen...
das können andere Beihilfeberechtigte im Bereich der Heilmittel auch nicht mehr.
[bearbeitet am 16.05.13 18:58]
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burmacat schrieb:
PBeaKK ist weder gesetzlich noch privat. Würde da von einer "Zwitterkrankenkasse" sprechen :blush:) Die Kasse selbst nimmt keine neuen Versicherten an und wird früher oder später aussterben bzw. die restlichen Versicherten werden von anderen Kassen übernommen werden. Bis dahin kann es aber noch dauern.
Ob A oder B hat nichts mit dem Beamtenstatus zu tun. In der Regel sind die meisten Versicherten beihilfeberechtigte Beamte (oder deren Partner). Richtig ist aber, dass B-Versicherte eine Privatrechnung bekommen, bei A-Versicherten wird direkt mit der Krankenkasse (eigene Preisliste) abgerechnet. Letzteres finde ich immer komisch, weil wir mit denen gar keine Verträge haben.
Für B-Versicherte kann man die individuellen Privatpreise in Rechnung stellen. Im Gegensatz zu anderen Privatpatienten, haben die Postversicherten aber keine Möglichkeit, zwischen Basisversicherung oder höherem Versicherungsumfang zu wählen. D.h. sie bekommen wirklich nur die Beihilfehöchstpreise erstattet und zahlen privat immens drauf. Das ist zwar nicht mein Problem, aber ich persönlich würde bei diesen Versicherten doch Beihilfepreise nehmen, weil die Versicherten sozusagen unverschuldet in ihrer Versicherungssituation stecken. Aber das muss jeder PI für sich selbst entscheiden.
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