Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
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unsere 45min Taktung erm...
Hab kürzlich erst meine Praxis eröffnet..
Und die ersten Rechnungen geschrieben.
Folgende Frage tut sich auf.
Pat Postbeamten B versichert, Rezept MLD 45min mit HB
Rechnung wurde nicht voll erstattet. Bekommt sie nur den Beihilfesatz?
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Biene82 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
Hab kürzlich erst meine Praxis eröffnet..
Und die ersten Rechnungen geschrieben.
Folgende Frage tut sich auf.
Pat Postbeamten B versichert, Rezept MLD 45min mit HB
Rechnung wurde nicht voll erstattet. Bekommt sie nur den Beihilfesatz?
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canna41 schrieb:
Ja, aber das soll Dich aber nicht interessieren. Du hast einfach nur Preise für Privatpatienten. Außerdem müssen die "Beihilfepatienten" gewollt zuzahlen wie die Kassenpatienten. Schicke Dir per Mail auch noch ein Schreiben vom VPT an den Bundesinnenminister.
[bearbeitet am 25.09.13 13:23]
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Shakespeare schrieb:
Es gibt zwei Formen der PBkk die "A" Form, sie hat einen Tarif ähnlich den VDEK Kassen, allerdings ohne Zuzahlung und die "B" (Merkhilfe B wie Beihilfe) Variante, die genauso wie alle anderen privatversicherten behandelt wird. Die Patienten bekommen allerdings nur den Beihilfesatz erstattet, d.h. sie müssen einen evtl. Mehrpreis (je nach deiner Preisgestaltung) aus der eigenen Tasche bezahlen. Gruß S.
[bearbeitet am 25.09.13 13:23]
vor der ersten Behandlung sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden, die u.a. den Einzel und Endpreis enthält und den Hinweis, dass vielleicht die eigene Versicherung nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Resteigenanteil zu zahlen ist .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ergänzend zu Shakespeare,
vor der ersten Behandlung sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden, die u.a. den Einzel und Endpreis enthält und den Hinweis, dass vielleicht die eigene Versicherung nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Resteigenanteil zu zahlen ist .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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