physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Thüringen

In unserer Praxis für Osteopathie
& Physiotherapie in Sömmerda steht
die individuelle und ganzheitliche
Betreuung unserer Patienten an
erster Stelle. Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Verstärkung für unser Team.

Dein Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
• Zusatzqualifikation in
Manueller Lymphdrainage (MLD)
• Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie (MT)
• Große Freude am Beruf und im
empathischen Umgang mit Menschen
• Zuverlässigkeit, Pün...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Postbeamten a oder b

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Postbeamten a oder b
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a.sch.
19.04.2018 14:37
Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.

Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?

(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
1

Gefällt mir

Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist? Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen? Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht. Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV. Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle? (ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a.sch. schrieb:

Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.

Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?

(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
19.04.2018 15:12
Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
1

Gefällt mir

Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a.sch.
19.04.2018 15:44
Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
1

Gefällt mir

Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



a.sch. schrieb:

Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
19.04.2018 15:14
Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
1

Gefällt mir

Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Postbeamten a oder b

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns