In unserer Praxis für Osteopathie
& Physiotherapie in Sömmerda steht
die individuelle und ganzheitliche
Betreuung unserer Patienten an
erster Stelle. Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Verstärkung für unser Team.
Dein Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
• Zusatzqualifikation in
Manueller Lymphdrainage (MLD)
• Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie (MT)
• Große Freude am Beruf und im
empathischen Umgang mit Menschen
• Zuverlässigkeit, Pün...
& Physiotherapie in Sömmerda steht
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erster Stelle. Wir suchen zum
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• Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
• Zusatzqualifikation in
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• Zusatzqualifikation in
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• Zuverlässigkeit, Pün...
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
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Leni C. schrieb:
Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
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Leni C. schrieb:
Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
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