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Hamburg Bahrenfeld/Ottensen/Othmarschen/Altona

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Polizeiliche Heilfürsorge BW

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Polizeiliche Heilfürsorge BW
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seseba
03.09.2014 11:29
Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Patientin mit einen Rezept der Polizeilichen Heilfürsorge bekommen und wollte mal fragen was ich alles beachten muss.
Gelten die Heilmittelrichtlinien?
Wo kann ich abrechnen? Mit welchen Satz?
Muss die Patientin Zuzahlung leisten? Muss ich das Rezept genehmigen lassen?

Vielen Dank im Voraus.
LG
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Hallo zusammen, ich habe gerade eine Patientin mit einen Rezept der Polizeilichen Heilfürsorge bekommen und wollte mal fragen was ich alles beachten muss. Gelten die Heilmittelrichtlinien? Wo kann ich abrechnen? Mit welchen Satz? Muss die Patientin Zuzahlung leisten? Muss ich das Rezept genehmigen lassen? Vielen Dank im Voraus. LG
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seseba schrieb:

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Patientin mit einen Rezept der Polizeilichen Heilfürsorge bekommen und wollte mal fragen was ich alles beachten muss.
Gelten die Heilmittelrichtlinien?
Wo kann ich abrechnen? Mit welchen Satz?
Muss die Patientin Zuzahlung leisten? Muss ich das Rezept genehmigen lassen?

Vielen Dank im Voraus.
LG

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morpheus-06
03.09.2014 12:20
Landespolizei oder Bund?

Für die Bundespolizei (BPolHfV) gelten ab dem 01.07.2014 die HMR und der HMK, abzurechnen sind die VdEK-Sätze, eine Genehmigung ist in BaWü nicht erforderlich. ZuZa kann, muss aber nicht eingezogen werden. Wird keine ZuZa eingezogen, wird dieser Betrag intern mit dem Versicherten verrechnet.

Für die Landespolizei BaWü gilt dies alles nicht, keine HMR und kein HMK, Primärkassensätze BaWü + 10%, keine Genehmigung und keine ZuZa.
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Landespolizei oder Bund? Für die Bundespolizei (BPolHfV) gelten ab dem 01.07.2014 die HMR und der HMK, abzurechnen sind die VdEK-Sätze, eine Genehmigung ist in BaWü nicht erforderlich. ZuZa kann, muss aber nicht eingezogen werden. Wird keine ZuZa eingezogen, wird dieser Betrag intern mit dem Versicherten verrechnet. Für die Landespolizei BaWü gilt dies alles nicht, keine HMR und kein HMK, Primärkassensätze BaWü + 10%, keine Genehmigung und keine ZuZa.
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seseba
03.09.2014 14:00
Das ist jetz eine gute Frage, bei der Kasse steht folgendes:
Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876

Und die Kassen-Nr. ist 3600923

Aber ich frage mal morgen die Patientin.
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Das ist jetz eine gute Frage, bei der Kasse steht folgendes: Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876 Und die Kassen-Nr. ist 3600923 Aber ich frage mal morgen die Patientin.
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seseba schrieb:

Das ist jetz eine gute Frage, bei der Kasse steht folgendes:
Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876

Und die Kassen-Nr. ist 3600923

Aber ich frage mal morgen die Patientin.

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Wonderwoman
03.09.2014 14:32
Seit wann hat die Heilfürsorge eine KassenNr ???

Du musst einfach herausbekommen, wer in Deinem Bundesland die Rezepte bezahlt und dann Deine Rechnung mit Rezept dort hinschicken.
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Seit wann hat die Heilfürsorge eine KassenNr ??? Du musst einfach herausbekommen, wer in Deinem Bundesland die Rezepte bezahlt und dann Deine Rechnung mit Rezept dort hinschicken.
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Wonderwoman schrieb:

Seit wann hat die Heilfürsorge eine KassenNr ???

Du musst einfach herausbekommen, wer in Deinem Bundesland die Rezepte bezahlt und dann Deine Rechnung mit Rezept dort hinschicken.

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redbi
03.09.2014 14:58
Ist die Pat. Polizistin oder ist sie Grenz-Beamtin ;) ?
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Ist die Pat. Polizistin oder ist sie Grenz-Beamtin ;) ?
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redbi schrieb:

Ist die Pat. Polizistin oder ist sie Grenz-Beamtin ;) ?

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JürgenK
03.09.2014 19:13
Hallo seseba,
schau mal hier drauf:
>>..Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876<<
ich als Laie würde aus LBV...Landespolizei lesen....ich kann mich auch als Laie irren :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Hallo seseba, schau mal hier drauf: >>..Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876<< ich als Laie würde aus LBV...Landespolizei lesen....ich kann mich auch als Laie irren :unamused: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo seseba,
schau mal hier drauf:
>>..Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876<<
ich als Laie würde aus LBV...Landespolizei lesen....ich kann mich auch als Laie irren :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Tempelritter
03.09.2014 19:18
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Philipp-Reis-Str. 2, 70736 Fellbach
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Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Philipp-Reis-Str. 2, 70736 Fellbach
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Tempelritter schrieb:

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Philipp-Reis-Str. 2, 70736 Fellbach

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seseba
08.09.2014 15:42
Also die Patientin ist bei der Landespolizei.
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Also die Patientin ist bei der Landespolizei.
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seseba schrieb:

Also die Patientin ist bei der Landespolizei.

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morpheus-06 schrieb:

Landespolizei oder Bund?

Für die Bundespolizei (BPolHfV) gelten ab dem 01.07.2014 die HMR und der HMK, abzurechnen sind die VdEK-Sätze, eine Genehmigung ist in BaWü nicht erforderlich. ZuZa kann, muss aber nicht eingezogen werden. Wird keine ZuZa eingezogen, wird dieser Betrag intern mit dem Versicherten verrechnet.

Für die Landespolizei BaWü gilt dies alles nicht, keine HMR und kein HMK, Primärkassensätze BaWü + 10%, keine Genehmigung und keine ZuZa.



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