Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
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Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
bisher bin ich durch die Suchfunktion nicht schlau geworden.
Wie ist bei der Abrechnung von Polizisten vorzugehen? Da es das erste Rezept dieser Art ist. Tappe ich noch im Dunkeln.
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Hans
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hans547 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
bisher bin ich durch die Suchfunktion nicht schlau geworden.
Wie ist bei der Abrechnung von Polizisten vorzugehen? Da es das erste Rezept dieser Art ist. Tappe ich noch im Dunkeln.
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Hans
in dem sinne, private rechungen
wobei ich meine gehört zu haben, dass in verschiedenen bundesländern das anders gehandhabt wird :unamused:
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Alex Moro schrieb:
ich hatte bisher einen einzigen bei mir und er war privat versichert (bzw. beihilfe)
in dem sinne, private rechungen
wobei ich meine gehört zu haben, dass in verschiedenen bundesländern das anders gehandhabt wird :unamused:
Hallo ihr Lieben,
bisher bin ich durch die Suchfunktion nicht schlau geworden.
Wie ist bei der Abrechnung von Polizisten vorzugehen? Da es das erste Rezept dieser Art ist. Tappe ich noch im Dunkeln.
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Hans
In Sachsen kümmert sich für die Landespolizei die Heilführsorge Sachsen. Es wird nicht zugezahlt. Bundespolizei hat Zuzahlung.
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Polizei Schleswig-Holstein
Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Mühlenweg 166
24116 Kiel
:kissing_closed_eyes:
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Maarten Rodenburg schrieb:
VDEK Preis an:
Polizei Schleswig-Holstein
Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Mühlenweg 166
24116 Kiel
:kissing_closed_eyes:
Unser Patient sagt er müsse nicht zuzahlen. Weiß aber auch nicht genau wie es funktioniert,da er nie davon Anspruch genommen hat :scream:
Kann mir jemand noch einmal erklären, wie wir abrechnen müssen oder wo wir genaue informationen dazu finden?
Vielen lieben Dank!
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hans547 schrieb:
Wir sind ein wenig verwirrt unsere Abrechnungsstelle sagt es uns anders. Die sagt Privatrechnung an den Patienten, der es dann Einreichen muss, mit vdek-Preisen und Zuzahlung.
Unser Patient sagt er müsse nicht zuzahlen. Weiß aber auch nicht genau wie es funktioniert,da er nie davon Anspruch genommen hat :scream:
Kann mir jemand noch einmal erklären, wie wir abrechnen müssen oder wo wir genaue informationen dazu finden?
Vielen lieben Dank!
Zuzahlungsfrei heisst bei diesen Patienten, dass sie eben nicht die sonst üblichen Rezeptgebühren und Zuzahlungen leisten müssen.
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Klauslogo schrieb:
Die Frage ist, ob es einen gültigen Vertrag mit der SH Heilfürsorge gibt, m.W. gibt es im Bereich Physio so etwas in einigen BL. Wenn es keinen Rahmenvertrag mit Vergütungsvereinbarung gibt, dann reden wir hier von einem Privatvertrag, der aber vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten abgeschlossen werden muss und aus dem hervorgehen sollte, dass es eben keine volle Kostenerstattung gibt. Die Heilfürsorge wird dann sagen, die Praxis soll direkt mit der Heilfürsorge abrechenen. An dieser Stelle muss man sich jetzt entscheiden, will man versuchen, hier mit der Heilfürsorge zu feilschen (die wollen nur vdek übernehmen) oder bleibt man dabei und riskiert, dass der Patient sich eine Praxis sucht, die sich darauf einläßt.
Zuzahlungsfrei heisst bei diesen Patienten, dass sie eben nicht die sonst üblichen Rezeptgebühren und Zuzahlungen leisten müssen.
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Maarten Rodenburg schrieb:
Bei der Polizei gibt es zwei Tarife: Beihilfe (privat), Rezept ist Privatrezept und es gibt Vordruck Kassenrezept Rezept ist: Heilmittelverordnung 13 (VDEK) waren Gebührenfrei, sind jetzt glaube ich Gebührenpflichtig, bin mir nicht sicher. :sunglasses:
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Jan Herrmann schrieb:
hans547 schrieb am 25.6.19 18:16:
Hallo ihr Lieben,
bisher bin ich durch die Suchfunktion nicht schlau geworden.
Wie ist bei der Abrechnung von Polizisten vorzugehen? Da es das erste Rezept dieser Art ist. Tappe ich noch im Dunkeln.
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Hans
In Sachsen kümmert sich für die Landespolizei die Heilführsorge Sachsen. Es wird nicht zugezahlt. Bundespolizei hat Zuzahlung.
keine Zuzahlung
Gruß
Ralf Casselmann
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Ralf Casselmann schrieb:
Abrechnung wie VdeK
keine Zuzahlung
Gruß
Ralf Casselmann
Ansonsten wie schon vorher erwähnt wurde, VDEK und ohne Zuzahlung.
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Quietschmaus schrieb:
Polizei SH wird über die DDG Essen abgerechnet. Aber ruf doch einfach mal bei der Heilfürsorge in Kiel an, die informieren normalerweise. Wir haben damals eine schriftliche Mitteilung von denen bekommen.
Ansonsten wie schon vorher erwähnt wurde, VDEK und ohne Zuzahlung.
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