Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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pt ani schrieb:
Das hatte eine Kollegin auch gerade, genau so. Ich weiß es also nicht, lese aber interessiert mit. Ein bisschen absurd ist das schon, da hast Du recht.
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Leni C. schrieb:
Das scheint schon immer so gewesen zu sein . Ich hatte vor über 20 Jahren eine FM , die ML machte . Sie arbeitete schon mit einer anderen Praxis zusammen , war von dort schon angemeldet . Als sie bei mir die ersten Lymphpatienten machte , bekam ich die Behandlungen nicht bezahlt , weil ich noch nicht die Bestätigung der Arge hatte . Bezahlt wurde erst ab dem Bestätigungszeitpunkt .
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Problem beschreiben
VanBrandt schrieb:
Ich finde zu meinem Problem leider keine klare Information. Ich habe eine Mitarbeiterin, welche die PNF Fortbildung erfolgreich im letzten Jahr absolviert hat. Ordnungsgemäß habe ich via Mail dies bei der IKK/Argen angemeldet. Es gab aber keine Rückmeldung und bedingt durch die COVID-19 Zeit habe ich dies auch nicht weiter beachtet. Nun haben wir dieses Jahr erste Verodnungen mit KG-ZNS/PNF in der Praxis angenommen und behandelt. Es folgten Zahlungskürzungen bzw Ablehnungen. Nun gab es erste Telefonate mit der ARGEn Heilmittelzulassung. Diese erklärten mir, dass das Datum der möglichen Abrechnung erst dann erfolgt, ab dem Zeitpunkt die ARGEn Heilmittelzulassung die Unterlagen bei sich im Eingang bucht. Nun frage ich mich ob dies rechtens ist. Denn Immerhin wird ja die Qualifikation durch eine Prüfung mit anschließendem Zertifikat und Datum klar belegt. Eben auch wie beim Abschluss als staatlich anerkannter Physiotherapeut. Du machst deine Prüfung, bekommst deine Berufsurkunde und darfst ab dann auch als Physiotherapeut arbeiten. Sicherlich hat die ARGEN Heilmittelzulassung eine prüfende Aufgabe, aber definitiv nicht das Recht deine Qualifikationen, welche ordentlich erworben, geprüft und belegt sind, nach eigenem Ermessen durch ein Datum zu beschneiden. Hat jemand möglicherweise rechtliche Informationen dazu für mich?
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Problem beschreiben
VanBrandt schrieb:
Hmm, bisschen Glück gehabt. Es wurde ein paar Monate rückwirkend anerkannt, jedoch nicht ab Datum Zertifikat. Da fehlen noch 3 Monate.
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