Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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wir haben gerade den totalen Stress mit einem Patienten.
Er hat seine Rechnung vom letzten Jahr noch immer nicht bezahlt. Hat mittlerweile eine Zahlungserinnerung und schon 2 Mahnungen bekommen. Die dritte ist jetzt fällig.
Jetzt hat er bei meiner Kollegin (die ihn auch behandelt hat) auf die Tränendrüse gedrückt und meinte er hätte die Rechnung gar nicht eingereicht und das ginge jetzt auch nicht mehr und selbst aus eigener Tasche kann er es nicht bezahlen.
Er wollte wissen, ob er ein neues Privatrezept bringen kann, ob wir dann die alte Rechnung stornieren können und das neue abrechnen. Das könnte er dann einreichen und müsste es nicht aus eigener Tasche zahlen.
Dass das Betrug ist, ist das eine. Ich glaube persönlich auch, dass er sehr wohl die Kohle bekommen hat und jetzt versucht doppelt einzureichen.
Meine Frage also, kann es wirklich sein, dass man bei der PKV oder Beihilfe die Rechnung, die jetzt 1 Jahr alt ist, nicht mehr einreichen kann?
Und hat jemand eine Ahnung, wo ich das mal nachlesen kann?
Ich hätte nämlich gedacht, dass er das auch jetzt noch immer einreichen kann.
Wenn ich das schwarz auf weiss hab, kann ich ihm direkt die Luft aus den Segeln nehmen. Wobei alles nichts daran ändert, dass unsere Rechnung bezahlt werden muss.
Nach der nächsten Mahnung kümmert sich da eh ein Inkassobüro darum.
Vielen Dank.
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Marc84 schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben gerade den totalen Stress mit einem Patienten.
Er hat seine Rechnung vom letzten Jahr noch immer nicht bezahlt. Hat mittlerweile eine Zahlungserinnerung und schon 2 Mahnungen bekommen. Die dritte ist jetzt fällig.
Jetzt hat er bei meiner Kollegin (die ihn auch behandelt hat) auf die Tränendrüse gedrückt und meinte er hätte die Rechnung gar nicht eingereicht und das ginge jetzt auch nicht mehr und selbst aus eigener Tasche kann er es nicht bezahlen.
Er wollte wissen, ob er ein neues Privatrezept bringen kann, ob wir dann die alte Rechnung stornieren können und das neue abrechnen. Das könnte er dann einreichen und müsste es nicht aus eigener Tasche zahlen.
Dass das Betrug ist, ist das eine. Ich glaube persönlich auch, dass er sehr wohl die Kohle bekommen hat und jetzt versucht doppelt einzureichen.
Meine Frage also, kann es wirklich sein, dass man bei der PKV oder Beihilfe die Rechnung, die jetzt 1 Jahr alt ist, nicht mehr einreichen kann?
Und hat jemand eine Ahnung, wo ich das mal nachlesen kann?
Ich hätte nämlich gedacht, dass er das auch jetzt noch immer einreichen kann.
Wenn ich das schwarz auf weiss hab, kann ich ihm direkt die Luft aus den Segeln nehmen. Wobei alles nichts daran ändert, dass unsere Rechnung bezahlt werden muss.
Nach der nächsten Mahnung kümmert sich da eh ein Inkassobüro darum.
Vielen Dank.
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therapeutin schrieb:
das du überhaupt so lange machst :confused: :confused: :confused: bei mir gibts eine Mahnung und dann Onlinemahnverfahren... Inkasso bringt garnichts kostet nur dein Geld :kissing_closed_eyes:
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst ja die Versicherung anrufen und sie fragen.
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Wurdy schrieb:
Ich finde die Sachbearbeiter der PKVen meist sehr hilfsbereit. Kannst ja mal anfragen, ohne Name, VS-Nummer o.ä. zu erwähnen.
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Stephen Ziegler schrieb:
Kann dir keine sichere Antwort geben, aber ich denke das müsste im Vertrag mit der PKV stehen. Ob es eine allg. gültige Regelung gibt weiß ich nicht.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst ja die Versicherung anrufen und sie fragen.
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PTP schrieb:
Also ich rechne mit meiner PKV i.d.R. 1x jährlich ab, da kann es durchaus mal sein das eine Re.älter als ein Kalenderjahr ist. Ich denke schon das er sie noch einreichen kann. Lass dich auf keine Diskussion ein, er soll Zahlen unabhängig wann wieviel und ob er was von seiner KK bekommt!!
> Nach der nächsten Mahnung kümmert sich da eh ein Inkassobüro
> darum.
Ich würde da nicht mehr länger rumfackeln und längst das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben.
Aber PhysioPIs sind ja sehr leidensfähig...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Marc84 schrieb:
> Nach der nächsten Mahnung kümmert sich da eh ein Inkassobüro
> darum.
Ich würde da nicht mehr länger rumfackeln und längst das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben.
Aber PhysioPIs sind ja sehr leidensfähig...
Wenn Du einen Behandlungsvertrag und/oder eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen hast, würde ich sofort das Mahnverfahren einleiten.
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StefanP schrieb:
Man kann ältere Rechnungen ohne Probleme einreichen.
Wenn Du einen Behandlungsvertrag und/oder eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen hast, würde ich sofort das Mahnverfahren einleiten.
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Wonderwoman schrieb:
Sofort Zahlung? Solche Personen bekommen bei uns keinen einzigen Termin mehr!!! :sunglasses:
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Helmut Fromberger schrieb:
Wieso? Solange er vorher bezahlt hab ich da kein Problem damit. Pecunia non olet. :)
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Helmut Fromberger schrieb:
Gerichtlichen Mahnbescheid, keine Diskussion und künftige Termine nur noch gegen akonto Zahlung. Wieso mahnt Ihr den überhaupt so oft?
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LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
ich glaube eher, dass der Patient die Rechnung längst bei seiner PKV eingereicht hat und leider"vergessen" hat Dir zu bezahlen. Wenn Du die alte Rechnung stornierst und Ihm ohne Leistung eine neue ausstellst, wäre dies Betrug. Ich würde bei Ihm ein Mahnverfahren einleiten.
LG A. Korn
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duokopf schrieb:
bei der KK nachfragen ob der pat. die rechnung eingereicht hat und diese bezahlt worden ist und mit dem wissen entsprechend handeln.
Wie schon geschrieben:
Mahnverfahren anleiern und künftig gibt's Leistung halt nur noch gegen Vorkasse.
Alleine schon der Umstand, dass der MA dann noch mit dem Patienten diskutiert ist schon unmöglich. Normalerweise sollte auch der Ma dann sagen: Erst bezahlen, dann reden wir über eine Zweitschrift der Rechnung, das steht dann auch so drauf, und die kriegt er eben genau dann wenn die offene Forderung bezahlt ist.
Tipp:
Die machen das nur einem, weil man das mit sich machen läßt.
[bearbeitet am 17.07.13 13:57]
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Helmut Fromberger schrieb:
Nein, das geht euch definitiv nix an. Die KK wird euch auch da niemals Auskunft oder dergleichen geben, bzw. geben dürfen.
Wie schon geschrieben:
Mahnverfahren anleiern und künftig gibt's Leistung halt nur noch gegen Vorkasse.
Alleine schon der Umstand, dass der MA dann noch mit dem Patienten diskutiert ist schon unmöglich. Normalerweise sollte auch der Ma dann sagen: Erst bezahlen, dann reden wir über eine Zweitschrift der Rechnung, das steht dann auch so drauf, und die kriegt er eben genau dann wenn die offene Forderung bezahlt ist.
Tipp:
Die machen das nur einem, weil man das mit sich machen läßt.
[bearbeitet am 17.07.13 13:57]
Helmut schreibt richtig: Mahnverfahren anleiern und künftig gibt's Leistung halt nur noch gegen Vorkasse.
und nichts anderes!
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morpheus-06 schrieb:
Was soll das ganze Theater?
Helmut schreibt richtig: Mahnverfahren anleiern und künftig gibt's Leistung halt nur noch gegen Vorkasse.
und nichts anderes!
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gabriele639 schrieb:
Man bekommt von der PKV Auskunft, wenn man ein "berechtigtes Interesse" hat und die Anfrage schriftlich über einen Anwalt laufen lässt. So jedenfalls meine Erfahrung vor einigen Jahren. Ob das "rechtsverbindlich" immer so ist, weiß ich nicht. In diesem Fall aber würde ich schleunigst das Mahnverfahren einleiten und keine weiteren Diskussionen zulassen. :blush:
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Twiki schrieb:
Ein "berechtigtes Interesse" ist total egal. Die PKV darf dir rechtlich gesehen nur "Guten Tag" sagen. Sie darf dir noch nicht einmal die Mitgliedschaft bestätigen. Daran ändert auch kein RA-Schreiben etwas.
Übrigens: spätestens nach der 2. Mahnung und erneutem Zahlungsverzug und nach kostenloser Auskunft beim Insolvenzgericht geht`s bei mir ab zum RA. :wink:
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gabriele639 schrieb:
Auskunft wurde damals meinem RA (sogar schriftlich) so erteilt. Heute würde ich den Aufwand so auch nicht mehr betreiben. Damals wars wichtig, weil es für eine weitere Verfolgung meiner Interessen (und denen von anderen Gläubigern des betreffenden Patienten) und Forderungen wichtig war. :blush:
Übrigens: spätestens nach der 2. Mahnung und erneutem Zahlungsverzug und nach kostenloser Auskunft beim Insolvenzgericht geht`s bei mir ab zum RA. :wink:
Ich hab nur die Physioleitung. Mit Rechnungen und Mahnwesen hab ich nichts zu tun. Ich rege mich auch immer auf, dass das hier etwas lasch läuft.
Ich werde natürlich nicht bei der Kasse anrufen. Wüsste gar nicht bei welcher. Keine Ahnung bei welcher der ist...
Wenn ihr sowas dann dem Anwalt übergebt, dann zahlt das doch auch der Patient oder?
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Marc84 schrieb:
Britta109 hat ja ne rege Phantasie. Haha. Hammer!
Ich hab nur die Physioleitung. Mit Rechnungen und Mahnwesen hab ich nichts zu tun. Ich rege mich auch immer auf, dass das hier etwas lasch läuft.
Ich werde natürlich nicht bei der Kasse anrufen. Wüsste gar nicht bei welcher. Keine Ahnung bei welcher der ist...
Wenn ihr sowas dann dem Anwalt übergebt, dann zahlt das doch auch der Patient oder?
und eine Strafanzeige wegen Betrugs in Aussicht stellen!
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Alfred Kramer schrieb:
............ich glaube eher, dass der Patient die Rechnung längst bei seiner PKV eingereicht hat und leider"vergessen" hat Dir zu bezahlen. Wenn Du die alte Rechnung stornierst und Ihm ohne Leistung eine neue ausstellst, wäre dies Betrug. Ich würde bei Ihm ein Mahnverfahren einleiten.
und eine Strafanzeige wegen Betrugs in Aussicht stellen!
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Twiki schrieb:
Die Aussage deines Pat. ist Unsinn, es gibt zwar für die Einreichung von Rechnungen gesetzliche Verjährungsfristen (2 Jahre nach dem Jahr der Rechnungsstellung), aber darauf werden sich die meisten PKVen sicherlich nicht berufen. Weshalb er eine "neue" Rechnung haben möchte, darüber darf man spekulieren...
Auch wir haben in der Praxis Verständnis für viele Dinge und versuchen auch ggf. dem Patienten zu unterstützen, aber "Betrug" geht gar nicht.
Bei uns auf der Rechnung steht ein Satz, der den Versicherten gleich darauf hinweist, dass wir nach 30 Tagen die Angelegenheit an den RA abgeben. Zahlungsziel sind bei uns 14 Tage ab Rechnungsdatum und ich denke die Frist ist mehr als ausreichend, da wir mit der Behandlung ja eh schon in Vorleistung gegangen sind.
Was ich aber an deinem Fall nicht verstehe, warum machst du dieses Theater schon 1 Jahr mit? Du machst dich gegenüber dem Patienten absolut unglaubwürdig und deine Drohungen nimmt der Patient wohl kaum noch ernst.
Zu einem Praxisbetrieb gehört es auch eine breite Brust und manchmal muss man auch die Ellenbogen ausfahren. Ja, manchmal macht man sich damit auch unbeliebt, aber „der Schmusekurs macht nicht satt und zahlt auch keine Rechnungen“! (5,-€ ist Phrasenschwein)
MfG
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Hat Marc84 nicht erst vor kurzem eine Frage zur Mitgliedschaft der PKV gestellt? Ist die Unsicherheit mit der PKV so groß oder geht es gar um die eigene Rechnung- als Patient?
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britta109 schrieb:
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen und finde die Fragestellung schon merkwürdig.
Hat Marc84 nicht erst vor kurzem eine Frage zur Mitgliedschaft der PKV gestellt? Ist die Unsicherheit mit der PKV so groß oder geht es gar um die eigene Rechnung- als Patient?
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SNS37 schrieb:
Warum willst du mit auf dieses wacklige Boot mit aufspringen? Du, bzw. deine Praxis hat eine Leistung erbracht und eine Rechnung gestellt. Was der Patient mit der Rechnung angestellt hat ist absolut sein Problem. Was machst du, wenn dir das zehn PKV Patienten im gleichen Monat erzählen und ihre Rechnungen nicht bezahlen? Nein, so geht das nicht!
Auch wir haben in der Praxis Verständnis für viele Dinge und versuchen auch ggf. dem Patienten zu unterstützen, aber "Betrug" geht gar nicht.
Bei uns auf der Rechnung steht ein Satz, der den Versicherten gleich darauf hinweist, dass wir nach 30 Tagen die Angelegenheit an den RA abgeben. Zahlungsziel sind bei uns 14 Tage ab Rechnungsdatum und ich denke die Frist ist mehr als ausreichend, da wir mit der Behandlung ja eh schon in Vorleistung gegangen sind.
Was ich aber an deinem Fall nicht verstehe, warum machst du dieses Theater schon 1 Jahr mit? Du machst dich gegenüber dem Patienten absolut unglaubwürdig und deine Drohungen nimmt der Patient wohl kaum noch ernst.
Zu einem Praxisbetrieb gehört es auch eine breite Brust und manchmal muss man auch die Ellenbogen ausfahren. Ja, manchmal macht man sich damit auch unbeliebt, aber „der Schmusekurs macht nicht satt und zahlt auch keine Rechnungen“! (5,-€ ist Phrasenschwein)
MfG
Es ist nicht deine Sache deinen Pat. daran zu erinnern seine Rechnung auch bei seiner PKV einzureichen. Du bist PT (und hast als solcher eine Leistung erbracht) und kein Lebensberater bzw. Sozialarbeiter. Er ist verpflichtet seine erbrachte Leitung zu bezahlen, ob mit Erstattung der PKV oder ohne.
Ein neues Rezept würde ich keinesfalls annehmen und ohne Leistungserbringung abrechnen. Gibt deinem Pat. ein Duplikat der alten Rechnung (somit gleiche Rechnungsnummer) und kennzeichne diese auch als Duplikat. Dann bist du auf der sicheren Seite, da er prima auf die Tränendrüse drücken kann soll er das bei seiner PKV-Sachbearbeiterin.
Wenn du ein neues Rezept annimmst und ohne Leistungserbringung abrechnest, kann dir das eine Menge Ärger bringen. Behandlungsbetrug!!!!
Und ist dir der "Gefallen" den du deinem Pat. tun möchtest das wert???
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Beihilfeansprüche (des Beamten bzw. des Beihilfeberechtigten) verjähren 1 Jahr nach Ausstellung der Rechnung; so zumindest in Bayern. Da die meisten Bundesländer, sowie auch Bayern, auf das Beihilferecht des Bundes zurückgreifen, müßte diese einjährige Verjährungsfrist allgemein üblich sein.
Bezüglich der Ansprüche gegenüber der PKV regeln dies grundsätzlich die Verjährungsbestimmungen des BGB oder - soweit günstiger - die AGB und die können je nach Kasse verschieden sein.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Kleiner Hinweis:
Beihilfeansprüche (des Beamten bzw. des Beihilfeberechtigten) verjähren 1 Jahr nach Ausstellung der Rechnung; so zumindest in Bayern. Da die meisten Bundesländer, sowie auch Bayern, auf das Beihilferecht des Bundes zurückgreifen, müßte diese einjährige Verjährungsfrist allgemein üblich sein.
Bezüglich der Ansprüche gegenüber der PKV regeln dies grundsätzlich die Verjährungsbestimmungen des BGB oder - soweit günstiger - die AGB und die können je nach Kasse verschieden sein.
Walli :hushed:
Er hat eine Beitragsrückerstattung in seinem Vertrag und diese schon erhalten. Dann kann er auch nicht mehr einreichen.
Aber dies ist sein Problem und nicht Deines.
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ptmensch schrieb:
Eine Komponente wäre noch:
Er hat eine Beitragsrückerstattung in seinem Vertrag und diese schon erhalten. Dann kann er auch nicht mehr einreichen.
Aber dies ist sein Problem und nicht Deines.
Mich machen solche Aussagen immer sehr stutzig dass dem Pat. erst nach mehreren Mahnungen einfällt dass er vergessen hat das Rezept einzureichen.
Es gibt genug Leute die versuchen ihre Versicherungen zu bescheißen.
Wir haben eine Beihilfe-Pat.die reicht auch ältere Rezepte ein. Und bisher hat sie diese immer bezahlt bekommen. Unsere Praxis ist allerdings nicht in Bayern. Vielleicht wieder Bundeslandabhängig. Aber auf jeden Fall danke für die Aufklärung, ich kannte diese Jahresregelung nicht.
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Freistein schrieb:
Hmmm, und in wie fern ist das das Problem des PT´s, dass der Pat. vergessen hat seine Rechnung einzureichen???
Mich machen solche Aussagen immer sehr stutzig dass dem Pat. erst nach mehreren Mahnungen einfällt dass er vergessen hat das Rezept einzureichen.
Es gibt genug Leute die versuchen ihre Versicherungen zu bescheißen.
Wir haben eine Beihilfe-Pat.die reicht auch ältere Rezepte ein. Und bisher hat sie diese immer bezahlt bekommen. Unsere Praxis ist allerdings nicht in Bayern. Vielleicht wieder Bundeslandabhängig. Aber auf jeden Fall danke für die Aufklärung, ich kannte diese Jahresregelung nicht.
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Freistein schrieb:
Marc,
Es ist nicht deine Sache deinen Pat. daran zu erinnern seine Rechnung auch bei seiner PKV einzureichen. Du bist PT (und hast als solcher eine Leistung erbracht) und kein Lebensberater bzw. Sozialarbeiter. Er ist verpflichtet seine erbrachte Leitung zu bezahlen, ob mit Erstattung der PKV oder ohne.
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